Die österreich. Demokratische Republik
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Justiz

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Beitrag von Dissident Di Sep 27, 2016 10:10 am

- - - Was wir alle schon immer geahnt hatten, wird hier ganz offen ausgesprochen! Der Staat hat auch als Organisator des Rechts versagt -
genau wie in den meisten anderen Sparten auch!

Man hat ein System erschaffen, in dem eine natürliche Auslese stattfindet, die es den korruptesten und moralisch flexibelsten Gestalten ermöglicht, ganz nach oben zu kommen. Ein System das es Menschen mit Charakter, Empathie und eigener Meinung besonders schwer macht.....

Schaut euch dieses Video an, Rechtsanwalt Wolfgang Schrammen: https://www.youtube.com/watch?v=R69NJVlLvyA&feature=share&app=desktop

Leserkommentare:  "Danke diesem Anwalt für so viel Ehrlichkeit."

"Ich bin seit ca. 1 Monat Rechtsreferendar in NRW am LG. Was ich bislang gelernt habe, ist mit dem eigentlichen Gerechtigkeitssinn häufig nicht vereinbar- und ich spreche nur vom Zivilrecht ! Ich habe einen sehr netten, jungen Richter am LG für Strafsachen, der uns in Zivilrecht einführt. Dieser erzählt zT unheimliche Anekdoten aus seiner bisherigen Zeit und der Rechtsprechung im Allgemeinen. Er selbst beendet seine unfassbaren Eindrücke nur mit den Worten "was ist schon gerecht ? ... ja aber leider ist das nun mal so... ". Er meinte zudem, dass wir uns bei erfolgreichem Examen in den Staatsdienst begeben sollten. Man könne sich zwar keinen Porsche leisten, es aber unabhängig, familienfreundlich und weisungsfrei zuginge. Eine gesicherte Pension und ein überdurchschnittliches Entgelt... Er macht auf mich einen vom Idealismus getragenen Eindruck-noch. Bislang ist auffällig, dass die meisten Richter und Staatsanwälte, die mir übern Weg liefen, "Windkanal-Typen" sind, die dem Establishment nicht widersprechen und das CDU-Parteibuch besser beherrschen als das BGB und ZPO zusammen :-). Mein Richter ist ein SPDler, was auch nicht besser ist. Ich weiß gar nicht, warum ich diesen Dreck studiert habe !!! Ich bin 34 und hab nun keine andere Wahl, als in diesem scheiß Justizsumpf mitzumischen.... wenn ich schon die Anwälte sehe, bekomme ich das Kotzen... täglich nur Araber vor dem Gerichtsgelände- bestimmt nicht als Justizangestellte oder Juristen :-)"

"Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.). (Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)"
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Justiz Empty Nur wer es sich leisten kann...

Beitrag von Dissident Di Sep 27, 2016 10:15 am

Daß Anwälte auch bezahlt sein wollen, ist legitim.
Fragt sich nur, ob es hier nicht eine gesetzliche Regulierung auf niedrigerem Niveau geben muss, damit sich auch Normalbürger noch den Zugang zum Recht leisten können:

https://m.kurier.at/chronik/wien/fuenf-minuten-telefonat-mit-anwalt-kostete-206-euro/221.990.165

Wiener Anwalt verrechnete einer Rechtshilfe suchenden Frau für Gespräche in der Dauer von knapp 7 Stunden 9500 € Honorar.
Allein ein 5-minütiges Telefonat sollte schon über 200 € kosten. Die Frau war nur bereit, 300 € Stundenlohn – also etwas mehr als 2000 € – zu zahlen,
der Anwalt klagte daraufhin die gesamte geforderte Summe ein.

Dabei war es nie zur Erteilung eines Mandats bzw. Auftrages gekommen, der Anwalt hatte keinen Briefverkehr geführt und keinen einzigen Schriftsatz erstellt.
Es war in den Gesprächen lediglich darum gegangen, ob er der richtige Anwalt für den Fall ist. Wobei die Frau behauptet, ihr sei ein Stundenhonorar von 300 € in Aussicht gestellt worden. Letztlich hatte die Frau dem Anwalt keine Vollmacht erteilt und sich an einen Kollegen von ihm gewandt.

Vom Streitwert abhängig

Der erste Anwalt argumentierte, er habe sich mit seinem Konzipienten einen ganzen Tag lang bis 19.30 Uhr beraten, wie man der Frau helfen könne und sich dabei lediglich 1 Stunde Mittagspause gegönnt. Es sei ausgemacht worden, dass sich sein Honorar nach dem Tarifgesetz richte und vom Streitwert abhänge. Es ging in dem Fall um einen arbeitsrechtlichen Schadenersatz in der Höhe von rund 250.000 €. Die Klientin sei für ihn dann nicht mehr erreichbar gewesen. Nach 1 Jahr stellte der Anwalt die 9500 € in Rechnung.

Das Bezirksgericht Mödling gab dem Anwalt Recht. Für Besprechungen "aller Art, auch im Fernsprechweg", gebühre für jede auch nur begonnene halbe Stunde ein Honorar von 515,50 €. Ein 5-minütiges Telefonat sei mit 206,30 € zu honorieren. Die Frau hat, vertreten von einem anderen Anwalt, Berufung eingelegt.
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Justiz Empty Die Geschworenen

Beitrag von Dissident Fr Sep 30, 2016 4:09 pm

Die Geschworenen, eine Diskussion dazu läuft, ausgelöst durch das Verfahren gegen den islamischen Grazer Amokfahrer ...

http://orf.at/stories/2360213/2360216/

Die zentrale Frage beim Grazer Amokfahrerprozess war, ob Alen R. im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und damit bestraft werden kann. Die 8 Geschworenen bejahten einstimmig, obwohl 2 von 3 Gerichtsgutachten ihn als nicht zurechnungsfähig eingestuft hatten. Neben genereller Kritik über derlei Urteile „aus dem Bauch“ sehen auch Experten in dem Urteil einen Beleg für nötige Reformen.

Die Kritik an den „Bauchurteilen“ kam noch am Dienstagabend von Psychiater Reinhard Haller, der in dem Prozess (zusätzlich zu den Gerichtsgutachten) im Auftrag von R.s Rechtsbeistand in einem Privatgutachten zum Schluss gekommen war, dass R. die Tat nicht zugerechnet werden kann. Er kritisierte dabei, dass sich Laien über Einschätzungen von Fachleuten hinwegsetzen könnten. Dass das möglich ist, ist allerdings vom Strafrecht gewollt.

Warum die Beweiswürdigung frei sein muss
Einer der wichtigsten Grundsätze im Strafprozess ist jener der freien Beweiswürdigung, in anderen Worten: Nichts, was vor Gericht an be- oder entlastenden Umständen vorgebracht wird, muss von Berufsrichtern, Schöffen oder Geschworenen widerspruchslos hingenommen werden. ---

Gäbe es die freie Beweiswürdigung nicht, dürfte das Gericht nur noch als Beweismaterial gelten lassen, was eindeutig bewiesen oder eindeutig widerlegt ist.
--- Auch erlaubt erst die freie Beweiswürdigung den Richtern, nicht alles in Schwarz-Weiß-Kategorien einteilen zu müssen. Erst so dürfen sie auch an Dingen zweifeln - und Angeklagte im Zweifel freisprechen. ----
Tatsächlich ist es für Laienrichter oftmals schwer, die Schuldfrage von Mitgefühl oder Antipathien gegenüber Menschen auf der Anklagebank zu trennen.

Richter müssen Geschworene jetzt schon anleiten
Schon jetzt haben die Berufsrichter allerdings die Pflicht, die Geschworenen im laufenden Verfahren ebenso wie durch eine abschließende Belehrung vor dem Urteil zu begleiten. Offen bleibt, ob die Grazer Geschworenen Aussagen von Richter Andreas Rom falsch interpretierten. Der meinte etwa über die Gutachten, die R. als nicht zurechnungfähig einstuften, er habe „den Eindruck, dass die Gutachter hier heranziehen, was der Proband sagt, und das als bare Münze nehmen und daraus den Befund machen“.
Das - nicht rechtskräftige - Urteil im Fall des Grazer Amokfahrers ist indes nicht der erste Fall, in dem Schöffen oder Geschworene gegen die Einschätzung von Sachverständigen entschieden. In den letzten 20 Jahren wollten die Laienrichter in rund 50 Fällen nicht der Empfehlung von Psychiatern folgen, wonach Täter einzuweisen seien. Stattdessen fällten sie einen tatsächlichen Schuldspruch und allenfalls zusätzlich die Verhängung von Maßnahmenvollzug aufgrund medizinischer Einschätzungen über die Täter.

Zusehends Widersprüche zu Psychiatergutachten
Die Fälle, in denen Laien gegen die Einschätzung von Gutachtern Schuldsprüche verhängen, zeigen dabei in den letzten Jahren eine steigende Tendenz. Justizministeriumssprecherin Britta Tichy-Martin wollte das gegenüber ORF.at nicht als Trend interpretieren. „Rachegefühle“ befriedigt ein Schuldspruch jedenfalls nur vermeintlich: In diesem Fall kann ein Verurteilter die Aussetzung der Strafe auf Bewährung anstreben und - nach einem festen Kriterienkatalog - auch begründen. Bei einer Einweisung entscheiden allein Mediziner, ob von dem Täter noch Gefahr ausgeht.

http://derstandard.at/2000045137134/Zurechnungsfaehigkeit-der-Justiz
--- Mit dem Prozess traten aber auch offene Probleme der heimischen Gerichtsbarkeit zu Tage; konkret die der Schwurgerichte sowie die Rolle der Gerichtsgutachter. --- Seit längerem gibt es Kritik an der bestehenden Fassung des Artikels 91 im Verfassungsgesetz, der österreichische Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 65 zur Tätigkeit als Laienrichter verpflichtet. Hinter vorgehaltener Hand heißt es in Justizkreisen, dass sich nur mehr Idealisten und Arbeitslose das Ehrenamt als Geschworene antun – obwohl es nicht einfach ist, sich zu drücken. --- Die Geschworenengerichtsbarkeit steht seit Jahren auf der Novellierungsliste im Justizministerium. Eine notwendige Änderung wäre auch die bisher immer aus finanziellen Gründen abgelehnte psychologische Unterstützung für Laienrichter selbst. Gerade im Grazer Prozess haben die Geschworenen schreckliche Eindrücke erhalten, bei deren Verarbeitung man ihnen Hilfe anbieten sollte. ---

http://derstandard.at/2000045152155/Urteil-Grazer-Amokfahrer-fuer-zurechnungsfaehig-befunden
--- Sie sprachen R. des 3-fachen Mordes und des 108-fachen Mordversuchs schuldig. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, zusätzlich wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil ist nicht rechtskräftig. ---
Die Jury war der Argumentation von Psychologin und Gutachterin Anita Raiger gefolgt – die, anders als Kollegen, R. ohne Umschweife als zurechnungsfähig definiert hatte. Alen R. habe gewusst, was er tat, die Tat geplant und ausgeführt, führte Raiger am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht aus. Sie sei nicht der Meinung der Gerichtspsychiater, die in Gutachten von einer "paranoiden Schizophrenie" sprachen. Erstdiagnose Schizophrenie Raiger hat R. begutachtet, als dieser noch "nüchtern" war, noch vor den Einweisungen in die psychiatrischen Abteilungen, wo ihm aufgrund der Erstdiagnose Schizophrenie hohe Dosen an Psychopharmaka verabreicht wurden. Ihr gegenüber habe Alen R. ein ganz anderes Bild gezeigt als bei Gericht, wo er sehr sediert wirke. ---

--- Leserkommentare:
"Ich könnte mir vorstellen, dass für die Geschworenen die Aussage der Exfrau, die den Herrn Alen R. jahrelang "live" erlebt hat, viel gewichtiger war als das unverständliche Gezerre zwischen verschiedenen Sachverständigen."

"Aus welchem Grund wird eigentlich das Gesicht des Täters per Verpixelung unkenntlich gemacht? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?"
"Dann nehme ich an, dass das ein Paragraph neueren Datums ist. Bis vor gar nicht so langer Zeit waren die Fotos von Angeklagten in Gerichtssälen generell unverpixelt."
"... Grundsätzlich darf niemand ein Bild von mir veröffentlichen, wenn ich nicht damit einverstanden bin."

" Tatsache ist, der Angeklagte es offensichtlich verstanden hat bei einer ganzen Reihe von Gutachtern unterschiedliche Schlüsse auszulösen. Es wäre daher durchaus im Bereich des Möglichen, dass er in Zukunft bei einem oder mehreren Gutachtern den Eindruck erwecken könnte "geheilt" zu sein - mit der Konsequenz dass er dann - wäre er nicht wegen Mordes verurteilt worden - frei zu lassen wäre. Die Laienrichter, die wieder einmal wesentlich klüger waren als die Berufsrichter (die dümmsten Urteile im Land fällt immer noch der OGH) haben damit die Bevölkerung vor einer großen Gefahr gerettet (zumindest für die nächsten 15 Jahre)."

"Ich war jahrelang Geschworener bei Gericht, Ich sag lieber nicht genau wie man da zum Ergebnis kommt. Auch meist auf die Gemütliche, auf die Schlampige, man überläßt es oft den anderen, dem Rädelsführer, wie beim Auszählen der Stimmen, orientiert man sich bei den anderen, und "unterschreibt" einfach. So wie es in Österreich immer schon beim Auszählen der Wahlstimmen recht gemütlich schlampig zuging. Ich war auch in einem Medienprozess, der eine sagt das, der andere dies. um wirklich stimmig zu urteilen müßte man auch wesentlich mehr Zeit haben. In Amerika ist man von der Umwelt abgesperrt, tagelang, bestens untergebracht etc. Und die Qualität mancher Geschworener, ich sag lieber nichts:-)"

"... wenn mich eine Theorie restlos überzeugt, und offensichtlich wurden die Geschworenen überzeugt, dann ist diese Entscheidung zu akzeptieren."

" Hallers Auftritt in der ZiB2 war eine Schande
Vor allem das Hintreten auf die Psychologin Raiger, die ja "kein Doktor" sei. Was Haller aber mit keiner Silbe erwähnte war, dass auch der Psychiater Lapornik der am Tag zuvor aussagte, genau gleicher Ansicht wie Fr. Raiger war und der ist sehr wohl "Doktor", hat 30 Jahre Berufserfahrung und war einer der wenigen, der den Täter noch ohne Medikamenteneinfluss erlebte, während das den Gutachtern Müller und Hofmann nicht der Fall war.
Haller sollte sich für seinen gestrigen Auftritt genieren, das war echt ein Armutszeugnis an arrogantem Standesdünkel."

"Widerlich wie Haller in der ZIB2 das Expertentum der beiden Gutachter, die nicht seiner Meinung sind zu diskreditieren versucht"

" Professor Haller Ist auch eine fragwürdige Gestalt - man sollte ihm eventuell auch psychische Behandlung angedeihen lassen - er ist offensichtlich auch ein Gutachter der sich und seine Theorie verkauft bzw. verkaufen will. Es ist zum kotzen."

"Es bleiben Fragen über: Alen R. ist ein m.uslim´ischer Flüchtling, der
1. nachweislich Kontakt mit einem verurteilten Jihadisten, einem Landsmann, hatte,
2. vor der Amokfahrt seine Einträge in sozialen Medien löschte, ... ein einziger Eintrag [blieb] übrig, der da lautet: „Hurensöhne, not in my name.“
3. auf einem Foto mit einem Kleinkalibergeweh posierte, dazu meinte der Richter: "„Da sind Sie in einer Pose wie der Rambo für Nachwuchsjihadisten.“
Es gibt noch mehr Hinweise, aber warum wurde nie in Richtung T.er´ror ermittelt?
Alle Infos und Zitate: http://diepresse.com/home/panorama/…h/5088514/"

"Nur blöd, dass die Psychologin im Gegensatz zu allen Psychiatern das gesamte Umfeld des Täters mit einbezogen hat und nicht nur nach der Tat versucht hat, R. unabhängig davon in Schema F irgendeines Fachbuchs einzuordnen.
Die Psychiater, die R. Unzurechnungsfähigkeit attestierten, hatten auf so viele Details wie Spaziergänge mit Machete in der Stadt, kauf eines Repetiergewehrs, frohlockenden Angeklagten während er Leute niederfährt, das sehr erfahrene Beherrschen des Fahrzeugs usw. durch die Bank eine Antwort: "Das schließt meine Diagnose ja nicht aus". Raiger hat dahingegen eine schlüssige Argumentation über Lebensweg, Vortatverhalten, Tatausführung und Nachtatverhalten gezeichnet und war somit unterm Strich deutlich glaubwürdiger."

"Den Hintergrund der Tat wäre noch lückenlos aufzuklären.
Die Zeugen am Hauptplatz welche Aluhut Nacktbar gehört haben vernehmen.
Warum wurde der PC professionell formatiert?
Kontakt zu einem Hassprediger.
Warum wurde die Exfrau zur Burka gezwungen?
Diese Fragen sollten bitte geklärt werden. Will es die Politik nicht?"

" Entscheidung mit Hausverstand
Mir ist es persönlich eigentlich völlig egal, ob der Täter zurechnungsfähig war oder nicht. Das einzige, das mich als Normalbürger interessiert, ist, dass solche Gestalten den Rest ihres Lebens gesiebte Luft atmen. Das ist mit dieser Strafe besser gewährleistet als mit einer reinen Einweisung. Im Gegensatz zu vielen "Experten" haben die sogenannten "Laien" hier daher mit Hausverstand agiert. Die Entscheidung macht daher auch durchaus Lust auf eine stärkere Demokratisierung der Justiz: Etwa sollten Normalbürger auch an der Entscheidungsfindung in Asylverfahren oder bei Verhängung der Untersuchungshaft mitbeteiligt werden. Da würden viele Entscheidungen sicherlich anders aussehen."

"Im Geschworenenverfahren entscheiden - zumindest über die Schuldfrage- derzeit nur Laien."
"Die Beweiswürdigung ist im Geschworenenverfahren nicht anfechtbar- es gibt daher hier keine "2.Instanz", die alles umstoßen kann. Allenfalls können Rechtsmängel aufgegriffen werden. Das Argument zieht demnach nicht. Im übrigen ist Geschworenen- und Schöffendienst Bürgerpflicht, die Betroffenen sind von der Arbeit freizustellen- "

" Warum war sein Computer gelöscht? Formatiert?
Das heißt für mich, dass die Tat geplant war. Es wurde gesagt, er war auf Facebook / Twitter sehr aktiv. Er war viel am PC. Dann findet die Polizei den Computer professionell formatiert nach der Tat.Das zeugt, dass es eine geplante Tat war. Er formatiert den PC. Geht raus, tankt sein Auto mit dem übrigen Geld was er hat und fährt dann los. Das war geplant. Und nicht, wie von Verteidigung vorgegeben, durch einen "Schuss" ausgelöst wo er in Panik geriet. Nein. Dann wäre der PC und dann wäre daheim alles so wie es sonst auch ist."

" Das Problem mit Geschworenen ist, dass einer von ihnen alle andere überzeugen kann (wenn er entsprechend eloquent ist), dass seine Entscheidung die einzig richtige ist. Wenn Geschworene, dann getrennt bitte"

"Schizophrenie-Experten sehen offenbar überall Schizophrene. Die Gutachter konnten aber den Geschworenen gegenüber weder nachvollziehbar begründen, wie sie zu ihrer Diagnose gelangt waren, noch die Widersprüche aufklären, die sich aus der Diagnose paranoide Schizophrenie ergeben. Sie haben sogar zugegeben, dass jeder Gesunde die Symptome vorspielen könne, aber Alen R. sei eben nicht gesund, sondern leide tatsächlich an paranoider Schizophrenie - das ist keine solide Argumentation, der man bei einer Urteilsfindung folgen kann. Erst recht nicht, wenn andere Zeugenaussagen nahelegen, dass der Angeklagte immer schon ein guter Schauspieler und Manipulator war, und der bloße Tathergang auf vorsätzliche Planung schließen lässt."

" Der Sieg des gesunden Menschenverstandes
der Geschworenen über die überbordende Allmacht der Psychiater, welche in jedem Straftäter nur Gründe zur Verharmlosung suchen und daran bestens verdienen. Geschwollene Fachausdrücke machen kein Opfer mehr lebendig, so schaut's aus, werte Herren im weißen Kittel!"

"... meine Vermutung, dass das fehlende Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu einem großen Teil auch einfach daher kommt, dass man keine Ahnung hat, wie unser Rechtssystem funktioniert. "

"Überlassen wir doch solche Prozess Experten, wie den Herren Psychiatern die zu einem großen Teil offensichtlich falsche Diagnosen stellten, ihn medikamentös sedierten und diese Symptome (Interessensverflachung, Müdigkeit, mangelnde Aufmerksamkeit) zu Symptomen der Krankheit erklärten, sowie alle nicht passenden Elemente der Amokfahrt (z.B. das Aussteigen und Niederstechen des ersten Opfers) ausblendeten oder als "atypische Symptome" einfach vom Tisch wischten.
Die Psychiater Walzl und Lapornik, sowie die Psychologin konnten hingegen Alen Rs Verhalten anhand ihrer Diagnose stringent erklären und dieser Argumentation sind die Geschworenen gefolgt. Ich sehe da kein Versagen der Geschworenen."

"..glaube ich nicht, dass die emotional geurteilt haben. Ich denke eher, sie haben sehr rational geurteilt. Denn die stringentere Argumentation und nachvollziehbare Diagnostik, die sich auch mit den Zeugenaussagen deckt hat auch den Vorzug bekommen. Nicht jene, die autoritätshörig in Österreich üblicherweise den Herren Doktoren emotional gehört hätte."

" Auch Richter sind Laien.
Der Job der Sachverständigen und ihre Verantwortung besteht darin, eine Fachfrage so zu beantworten, dass Laien sie verstehen können.
Die Kritik am Geschworenensystem im konkreten Fall geht ins Leere. Genausogut könnte man dann Richter hinterfragen und fordern, dass immer die jeweiligen Experten zu Richtern bestellt werden müssen. Es geht aber natürlich ganz wesentlich darum, dass das Verfahren im juristischen Sinne korrekt abgeführt wird. Was wiederum der Fachexperte nicht zu leisten vermag.
Eher kann man hinterfragen, ob die richtigen SV bestellt wurden."

"Danke an die Geschworenen und an Gutachter Walzl und die Psychologin. Und den Beisitzer, der an die Geschworenen appellierte, so zu entscheiden, dass sie sich "noch in 30 Jahren in den Spiegel schauen können". (Während in Wien der nächste Amokfahrer versuchte, einen Menschen niederzufahren - auch mit Koran usw, natürlich nur alles Zufall)."

"...  ....gratulation an die geschworenen! haben ihren verstand nicht an die experten abgegeben!"

" Die wichtigste und entscheidende Frage wurde leider nicht gestellt:
Warum fährt Alen R., wenn er panikartig vor seinen "Verfolgern" flieht, ausgerechnet zielstrebig zum bekanntesten und belebtesten Ort in ganz Graz, die Herrengasse??
Für mich ganz klar ein Beweis für die Zurechnungsfähigkeit und den Vorsatz."

"Ich finde er hat aber folgende Punkte überhaupt nicht erklären können (und auch keiner der Gutachter die von einer Unzurechnungsfähigkeit ausgegangen sind):
Warum steigt man in so einem Angstwahn aus dem Auto aus (und sticht Leute nieder). Das macht doch keinen Sinn.
Warum hält man sich zu einem Zeitpunkt wo man behauptet schon im Wahn gewesen zu sein noch an Verkehrsregeln?
Und warum fährt man nicht den direkten Weg dorthin wo man eigentlich angeblich hin will?
Ich denke die gleichen Fragen haben sich die Geschworenen gestellt, und ihr Urteil dementsprechend gefällt."

" Das Ende der Experten!
Gabs schon jemals eine Zeit wo Expertenmeinungen von Ottonormalbürger so offensichtlich ignoriert und sogar mit Häme und Spott bedacht werden? Das schließt nicht nur Psychiater mit ein, sondern auch Politologen, Ökologen, Meinungsumfrager, Finanzexperten, Politiker und Journalisten.
Der Grund dafür ist nicht schwierig zu erkennen: Wir wurden von den Facheliten zu oft aufs Glatteis geführt. Globale Bankenkrise weder vorausgeahnt noch lösen können, dasselbe mit Griechenland, Euro, Flüchtlinge, Terror, Arbeitslosen-Prognosen, Wahlprognosen, etc. etc.
Zur Zeit wird uns eingeredet dass der BREXIT ganz furchtbar für Großbritannien wird, und dass der EU-Kurs der Entnationalisierung "alternativlos" sei. Ich würd nicht wetten darauf."

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1503848/Brandstetter_Spindeleggers-UniKollege-wird-Minister?from=gl.home_rechtspanorama
Leserkommentar:
"Über die Sinnhaftigkeit von Geschworenengerichten wird schon lange gestritten.

Ich persönlich finde auch, dass sie sich überlebt haben. Auch wenn es das Boulevard und "der Wutbürger" nicht wahrhaben will, aber wir haben heute in Österreich ein unabhängige, kompetente Richterschaft. Dagegen ist das Verständnis der Leute vom Strafrecht nahe null - viele Aufhebungen des Wahrspruchs sind darauf zurückzuführen, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Geschworenen die juristischen Zusammenhänge einfach nicht kapiert haben. Etwa, ob jemand tatsächlich die Folgen seiner Tat "ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden" hat und dadurch in den Bereich des bedingten Vorsatzes hineinrutscht - allein dass man es macht und ehrlich hofft "es wird schon nix passieren" reicht nicht, das wäre "nur" fahrlässig.

Und das ist nur die primitivste Form des kleinen Strafrechts-1x1. Ohne Kenntnis des Strafrechts kann man auch die vielen Graubereiche nicht ausmachen - der Wahrspruch wird dann zu einer reinen "Gefühlssache". Dass dieser, nicht einmal gegenüber dem Richter, begründet werden muss, macht die Sache nicht besser.

Das hat - und das muss man schon so klar sagen - nichts damit zu tun, dass Richter eine bessere "Menschenkenntnis" hätten. Kann schon gut sein, dass manche Geschworene die Glaubhaftigkeit besser beurteilen können. Ändert halt leider nichts, wenn man die Tatbestände juristisch nicht versteht."

"Geschworenengerichte gehörten abgeschafft. Jeder Verteidiger und Richter wird ihnen das sagen."

http://salzburg.orf.at/news/stories/2848767/ .. Mit einer halben Stunde Verspätung hat am Dienstag der Prozess um den Salzburger Finanzskandal begonnen:
Einer der Laienrichter hatte verschlafen ..


Zuletzt von Dissident am Mi Jun 14, 2017 10:55 am bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag von Dissident Mo Okt 03, 2016 10:10 am

http://www.andreas-unterberger.at/2016/09/triumph-des-geschworenen-systems-ij-mit-einem-riesigen-schwarzen-loch/

Triumph des Geschworenen-Systems – mit einem riesigen schwarzen Loch

Der Grazer Prozess gegen den bosnisch-islamischen Amokfahrer endete anders als von Staatsanwaltschaft und Polizei programmiert: Die Geschworenen haben den Täter für schuldig und zurechnungsfähig erkannt. Sie haben dessen Verhalten als das erkannt, was es vermutlich auch war: als eine widerliche Inszenierung, um dem Gefängnis zu entgehen und in eine vom Angeklagten als angenehmer empfundene Anstalt zu kommen. Freilich: So sehr dieser Prozessausgang auch zu begrüßen ist, so sehr wird dadurch das schwarze Loch noch viel größer, das rund um die seit vielen Jahren schlimmste Bluttat in Österreich aufgerissen worden ist.

Dieses schwarze Loch ist – das Motiv. Ein Motiv zu benennen ist nämlich normalerweise absolut unverzichtbarer Teil der gerichtlich-polizeilichen Aufarbeitung jeder Bluttat. Nur seltsamerweise geschah das nicht bei dieser besonders argen Tat. Nach dem Wahrspruch der Geschworenen steht es nun der gesamten Journalistenzunft doppelt übel an, dass sie nicht auf das Motiv und die vielen dazu auftauchenden Indizien eingegangen ist.

Fast alle Medien haben Polizei und Staatsanwalt den miesen Versuch durchgehen lassen, der Frage nach dem Motiv auszukommen. Sie haben es alle ganz offensichtlich als sehr praktisch empfunden, dass der Täter als geisteskrank und unzurechnungsfähig eingestuft worden ist – dann braucht man ja nach keinem Motiv mehr zu fragen.

Die Grazer Polizei wollte von Anfang an dieser Frage nach dem Motiv ausweichen. Der Grazer Polizeichef hat sogar schon unmittelbar nach der Tat erklärt, dass ein – sich auf Grund vieler Indizien heute mehr denn je aufdrängendes – islamistisches Motiv auszuschließen sei. Polizei und Staatsanwaltschaft haben jedoch auch kein anderes Motiv präsentiert. Sie gaben aber vor zu wissen: Dieses eine war es nicht.

Diese auffällige Vermeidung der Erforschung eines Motivs hat eineinhalb Jahre funktioniert – bis jetzt die Geschworenen einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Zur Ehrenrettung der im Grazer Prozess sitzenden Staatsanwälte sei gesagt, dass sie selbst es am Ende des Prozesses und nach den vielen dabei gewonnenen Eindrücken in ihren Schlussplädoyers den Geschworenen betont anheimgestellt haben, sich entgegen der Anklageschrift vielleicht doch für einen Schuldspruch zu entscheiden.

Die Tatsache, dass in Graz am Schluss Geschworene entschieden haben, ist von geradezu historischer Bedeutung. Der einhellige Wahrspruch der Geschwornen sollte uns daher neu motivieren, dieses Strafrechtssystem zu verteidigen. Das ist umso notwendiger, als die Juristenklasse seit Jahren in einer sehr elitären Attitüde immer wieder versucht, die normalen Bürger aus der Rechtsprechung hinauszudrängen, Geschworene und Schöffen weitgehend oder gar ganz abzuschaffen. Man bräuchte die aus dem Volk kommenden Laien ja nicht mehr. Richter und Staatsanwälte wüssten ohnedies viel besser, was rechtens ist.

Wir sollten uns daher daran erinnern, wie sehr das Geschworenensystem einst aus gutem Grund ein zentrales Anliegen der Bürger gegen eine schlagseitige Feudaljustiz gewesen ist, in der keineswegs Gleichheit vor dem Gesetz geherrscht hat, in der die Grundherrn lange auch Gerichtsherrn gewesen sind, in der die Bürger keinerlei Mitsprache gehabt haben. Jene Gerichtsbarkeit war daher ein bei den Bürgern zu Recht zutiefst verhasstes System. Literaturinteressierte seien daran erinnert, dass Kleists „zerbrochener Krug“ erst vor kaum mehr als 200 Jahren in Scherben gegangen ist.

Die Justiz ist zweifellos erst durch die Einführung von Geschworenen&Co zu einem allgemein respektierten System geworden. Das sollte keineswegs wieder rückgängig gemacht werden.

Entscheidend für den Grazer Prozessausgang waren neben der Einseitigkeit der Polizei-Strategie und den sehr widersprüchlichen Aussagen der Psychiater 3 andere Faktoren:

Die bewegende Aussage der Frau des Täters, die diesen ja zweifellos besser kennt als die Psychiater. Sie hat einerseits klar bezeugt, dass der Mann sich vor Ggericht verstellt. Und sie hat andererseits klargemacht, dass er – entgegen seinen Schutzbehauptungen, Christ zu sein, – ein Moslem ist und dass er von ihr sogar verlangt habe, eine Burka zu tragen. Was wohl ein starkes Indiz ist, dass er radikal-islamistisch geprägt ist.
Die Tatsache, dass der Täter selbst und seine Verteidigerin unbedingt auf unzurechnungsfähig gezielt haben: Damit waren die von der Tat wie vom Prozessverhalten des Mannes zwangsläufig angewiderten Geschworenen indirekt motiviert, ihm diesen Wunsch nicht zu erfüllen (der mir übrigens genauso wie die Behauptung, ein Christ zu sein, nicht gerade als Anzeichen einer Schizophrenie erscheint: Beides ist ja eindeutig eine logische Strategie).
Zweifellos hat aber auch der Umstand beim Spruch der Geschworenen mitgewirkt, dass der Täter bei einer Anstaltseinweisung eine viel bessere Aussicht hat, früher freizukommen. Im empirischen Schnitt kommen Eingewiesene dort schon sieben Jahre nach einem Mord heraus. Dafür genügt dann der Beschluss der Psychiater, dass die Täter geheilt wären. Und gerade das Vertrauen in diese Zunft ist durch diesen Prozess nicht gerade gesteigert worden. Aus einer Strafanstalt kommt der Verurteilte hingegen frühestens erst nach fünfzehn Jahren heraus. Im Schnitt dauert das noch viel länger.

Gewiss: Es gibt keinen eindeutigen Beweis, dass die Tat islamistisch inspiriert gewesen ist. Zwar spricht vieles von der Aussage der Frau bis zur Art der Tat dafür. Jedoch scheint es – zumindest nach allem, was öffentlich bekannt geworden ist (was leider keineswegs alles sein muss) – kein direktes Bekenntnis des „Islamischen Staates“ oder irgendwelcher salafistischer Gruppen oder der Moslembrüder zu der Grazer Tat gegeben zu haben. Nur: Das ist noch keineswegs ein Beweis.

Denn es hat schon genug islamistische Taten in Europa gegeben, die von keinem internationalen Netzwerk angeordnet worden sind. In etlichen Fällen sind einzelne Moslems einfach durch das Anhören islamistischer Propaganda angestachelt worden und haben sich ganz aus eigenem zu Nachahmungstätern entwickelt. Das ist zweifellos bei labilen, desorientierten und frustrierten Menschen wie dem Grazer Täter umso leichter der Fall.

Es bleibt daher die historische Schuld der Grazer Polizei und der Staatsanwaltschaft, dem nicht intensiv nachgegangen zu sein. Was eigentlich ihre Pflicht gewesen wäre. In der Vorerhebungen wie im ganzen Prozess ist zwar jedes Detail der grauenvollen Fahrt aufgerollt worden, aber praktisch nichts zur Vorgeschichte des Mannes, seinen Bekanntschaften und Kontakten, seiner Lektüre, seiner Spuren im Internet. Nichts. Alle diese enorm wichtigen Fragen sind von Anfang an ausgeschaltet worden und man hat sich hinter der Psychiatrie versteckt.

In einem anderen Land – etwa in den diesbezüglich besonders sensiblen USA – müsste sich insbesondere der Grazer Polizeidirektor spätestens jetzt auf Aufforderung des zuständigen Innenministers einen anderen Posten suchen. In Österreich muss er das freilich nicht. Es deutet vielmehr vieles daraufhin, dass hier ein weit über die Grazer Polizei hinausgehendes Netzwerk am Werk ist, das alles tut, um nur ja jeden Verdacht in Richtung Islamismus zu ersticken. Ein kleines Indiz in diese Richtung ist auch die Tatsache, dass mein Text vor ein paar Tagen, in dem ich auf die vielen Merkwürdigkeiten hingewiesen habe, binnen weniger Stunden von der Homepage der Kronenzeitung wieder verschwunden ist (obwohl diese zuvor selbst darum gebeten hat, ihn übernehmen zu dürfen). Ohne offizielle oder inoffizielle Begründung. Offensichtlich hat da jemand große Angst, dass dieser Aspekt aufgezeigt wird, dass er sogar bei der Kronenzeitung interveniert.

Der Verdacht, dass da eine versteckte Agenda zu spüren ist, macht mich für dieses Land weit mehr besorgt als die Tatsache, dass sich Psychiater – also Menschen einer alles andere als exakten Wissenschaft – uneinig sind. Dieses Netzwerk begreift freilich nicht, dass es bei den meisten Österreichern durch sein Verhalten für noch viel mehr Misstrauen gesorgt hat, als hätte die Polizei korrekt agiert und alle Aspekte aufgearbeitet.

Es ist geradezu ein Aberwitz der Geschichte, dass genau zur Stunde der Urteilsverkündigung ein Mann in Wien genau das Gleiche versucht hat, was in Graz zu einem so katastrophalen Blutbad geführt hat. Nämlich mit einem Auto gezielt auf Menschen loszufahren. Das hat in Wien zwar glücklicherweise zu keinen Opfern geführt. Dafür aber haben gleich mehrere Umstehende gehört, dass der Täter den islamischen Schlachtruf „Allahu Akbar“ gerufen hat. ---
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Justiz Empty Re: Justiz

Beitrag von Dissident Di Okt 04, 2016 12:35 pm

http://www.epochtimes.de/politik/europa/verfassungsrichter-nimmt-vorwuerfe-gegen-fpoe-zurueck-aeusserung-war-ein-grosser-fehler-a1942895.html

Verfassungsrichter Johannes Schnizer nimmt Vorwürfe gegen FPÖ zurück: Äußerung „war ein großer Fehler“

Die Anfechtung der österreichischen Präsidentschaftswahl sei von der FPÖ schon vor der Wahl geplant gewesen, dies behauptete Verfassungsrichter Schnizer. Jetzt rudert er zurück. Er habe sich zu Äußerungen hinreißen lassen, "die ich jetzt als großen Fehler betrachte".

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Justiz Empty Zitat: "Schande für die österreichische Justiz"

Beitrag von Dissident Mo Okt 24, 2016 10:45 am

http://1nselpresse.blogspot.co.at/2016/10/er-wusste-nicht-dass-er-junge-nicht.html
"Er wusste nicht, dass der Junge nicht vergewaltigt werden wollte", daher wird das Urteil aufgehoben

Das Urteil in einem Fall, bei dem ein irakischer Asylbewerber die Vergewaltigung eines 10 jährigen Jungen in einem Hallenbad gestand, weil er einen "sexuellen Notstand" hatte wurde nun aufgehoben --- entschied der oberste Gerichtshof  ---
Das Kind erlittet schwere anale Verletzungen, die im Kinderkrankenhaus behandelt wurden und leidet noch immer an einer schweren posttraumatischen Störung ---
Laut Thomas Philipp, dem Präsidenten des obersten Gerichtshofes, sei das Urteil "wasserdicht" hinsichtlich des sexuellen Übergriffs auf einen Minderjährigen, aber es gäbe nicht genügend Beweise für den 2. Anklagepunkt der Vergewaltigung ---

http://www.hartgeld.com/infos-at.html ---  Wir sehen hier eine richtige Schande für die österreichische Justiz ---
[17:15] Dr.Cartoon:
Was für ein krankes Urteil, es imlipiziert das kriminelle Asylanten sich jederzeit auf ihre "Kultur" und ihr Unwissen berufen können. Zumeist christliche "Hilfsorganisationen" welche mit Spenden-und Steuergeldern gefüttert werden, beraten und unterstützen Kinderschänder. Welch ein verrottetes System!

[17:30] Inselpresse dazu:

Der (Pflicht)Verteidiger hat seine Arbeit getan und sich für seinen Mandanten eingesetzt, wie er es musste. Aber die Entscheidung diesers Un-Richters ist ein bombastischer Skandal. Wie kann man nur dieser Argumentation folgen? Ich kann mir in diesem Universum keine Situation vorstellen, in der ein A) vorpupertärer Minderjähriger B) in einer öffentlichen und völlig offensichtlich nichtsexuellen Einrichtung, der C) gerade etwas völlig nichtsexuelles machen wollte (duschen/zu Toilette gehen) auf den Gedanken kommen kann D) mit einem wildfremden erwachsenen Mann, den er noch nie gesehen hat und dessen Sprache er nicht beherrscht E) ohne auch nur einen Satz zu wechseln (war ja nicht möglich) F) mal so ein bisschen Fickificki zu machen, zumal er E) aufgrund seines Alters aller Wahrscheinlichkeit nach absolut keine Ahnung hat, was Sex (ob im Einvernehmen oder nicht) überhaupt ist.

Es ist völlig absurd, hier einen Nachweis zu verlangen. Gerichte sind nicht nur zur Wahrheitsfindung verpflichtet, sondern auch zur Verhältnismässigkeit. Dass hier aber nun gefordert wird, einen Nachweis für etwas derart grundlegendes zu erbringen ist in etwa so, als müssten Gerichte auch nachweisen, dass Messser zum stechen da sind - und nicht etwa zum kraulen oder kitzeln.
---
Ein möglicher "Beweggrund" des Gerichtes wurde noch nicht beleuchtet: Ein beim Obersten Gerichtshof für Strafsachen zuständiger Richter ist Herr Babek Oshidari. Ich weiß nicht, ob Babek an dieser Entscheidung mitwirkte. Aber: Babek hat selbst persische Wurzeln. (Disclaimer: Würde einen Richter NIE beeinflussen!)
Man könnte Herrn Babek ja direkt fragen, er freut sich sicher über Feedback und Interesse: Babek.Oshidari@justiz.gv.at bzw Babek.Oshidari@ogh.gv.at

http://www.ogh.gv.at/de/ogh/richterinnen-und-richter
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Justiz Empty Maximal ein paar Stunden Sozialarbeit...

Beitrag von Dissident Di Nov 15, 2016 9:25 am

http://www.krone.at/oesterreich/madame-justitia-wir-haben-ein-problem-nach-pruegel-video-story-539128
--- "Demolier sie!" befiehlt ein erst 16- jähriges Mädchen in Wien- Kagran vor laufender Handykamera ihrem ebenfalls erst 16- jährigen Prügel- Komplizen. Und der tschetschenische Flüchtling schlägt dann zu. Mit den Fäusten. Ins Gesicht. So hart, dass sein junges Opfer Blut spuckt, der Kiefer der Schülerin zweimal gebrochen wird. Das wird alles gefilmt, auf Facebook verbreitet, samt all den menschenverachtenden Kommentaren der Teenagerbande.

"Maximal ein paar Stunden Sozialarbeit. Aber die Täter erhalten sicher keine Geldstrafe und schon gar keine Haftstrafe", schätzt der Wiener Staranwalt Alfred Boran, der wie kaum ein anderer Rechtsexperte aus Hunderten Prozessen das Handeln von Madame Justitia kennt. ---

Leserkommentare:

"Von der Justiz haben wir keine Hilfe zu erwarten."

"Hauptsache, der "Verhetzungsparagraf" (=Mundtotparagraf) funktioniert. Er wird ja auch öffentlich angedroht."

"Wir brauchen Richter und Staatsanwälte, welche auf Basis eines gesunden Hausverstandes "gerechtes RECHT sprechen". Auf Basis "wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe" wird's auf die Dauer kippen."

"Ich war im Vorjahr als Schöffen tätig. Ich war fassungslos was da abläuft. Da werden wichtige Fragen nicht gestellt. Entscheidungen getroffen ohne rechtliche Grundlage, weil man Tatsachen ignoriert. Man hat das Gefühl, dass der normale Hausverstand fehlt. Ich selber hatte einige Verhandlungen wo immer erst ein Vergleich angestrebt wurde. Die Richter hatten keine Ahnung um was es eigentlich geht. Eine Verhandlung musste ich mir erkämpfen und damit ein Urteil zu meinen Gunsten. Erschütternd!"

"DAS ÖSTERR. VOLK KOCHT Justizia, und das ist nicht ungefährlich..."
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Justiz Empty TV-Übertragung von Gerichtsurteilen

Beitrag von Dissident Mi Nov 16, 2016 4:33 pm

http://orf.at/stories/2359356/ --- Brandstetter für TV-Übertragung von Gerichtsurteilen

Justizminister Wolfgang Brandstetter will darüber reden, ob Urteilsverkündungen samt Begründungen künftig live im TV übertragen werden können.
„Da bereiten wir ein weiteres Reformpaket vor“, kündigte Brandstetter im „Standard“ an. Die Gerichtsverhandlung selbst soll jedoch nicht gezeigt werden.

In der Diskussion über die Einführung der „Dissenting Opinion“ am Verfassungsgerichtshof (VfGH), die sich mit der angeordneten Wiederholung der Hofburg-Stichwahl aufgetan hatte, plädiert der Minister dafür, abweichende Meinungen einzelner Höchstrichter auch weiter nicht publik zu machen.

„Es gibt einen Interessenkonflikt zwischen Transparenz und Autorität eines Höchstgerichts. Es gehört auch zur Rechtsstaatlichkeit dazu, dass dann, wenn ein Höchstgericht gesprochen hat, ‚a Ruah‘ is“, so Brandstetter.
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Justiz Empty 1x lobenswert, 2x abgrundtief dumm

Beitrag von Dissident Mo Nov 21, 2016 4:31 pm

http://www.andreas-unterberger.at/2016/11/gerichte-einmal-lobenswert-zweimal-abgrundtief-dumm/
Gerichte: einmal lobenswert, zweimal abgrundtief dumm -  Autor: Andreas Unterberger

3 Entscheidungen von Ober- u. Oberstgerichten mit gravierenden Auswirkungen. 2 davon zeigen, wie weltfremd die höchsten Richter geworden sind, ob sie sich nun in der Medien- oder in der Immobilienwelt bewegen.
Zuerst aber ein dickes Lob für das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Es hat den Zusatz „(m/w)“ als ausreichend erklärt, um die vom Gesetzgeber verlangte geschlechterneutrale Ausschreibung zu erreichen (die ohnedies schon ein dümmliche Skurrilität u. Überregulierung ist, weil ja nicht die Stellenausschreibung, sondern das unterschiedliche Interesse die Ursache ist, dass Frauen viele Berufe meiden).

Zumindest in Oberösterreich muss also nicht mehr nach „Installateuren oder Installateurinnen“ oder gar nach (dudenwidrigen) „InstallateurInnen“ gesucht werden. Es ist kein Zufall, dass Oberösterreich zugleich das wirtschaftlich weitaus erfolgreichste Land Österreichs ist. Denn Erfolg ist immer auch eine Funktion der Vernunft. Und Vernunft sollte immer auch in der Justiz herrschen.
Es ist ja schon schlimm genug, dass die sogenannte „Gleichbehandlungsanwaltschaft“ wegen des „(m/w)“ überhaupt ein aufwendiges Verfahren angestrengt hat. Freilich, die Gleichbehandlungsanwaltschafter u. Gleichbehandlungsanwaltschafterinnen leben ja gut auf Kosten der Steuerzahler u. Steuerzahlerinnen. Da kann man die Vernunft schon ausschalten u. Tag und Nacht nachsinnen, wie man die Menschheit mit weiteren absurden Themen quälen kann ---

Der Korruption und Schleichwerbung freie Bahn
Im OGH hingegen scheinen sowohl Vernunft wie auch ethische Mindeststandards komplett verschwunden: Der Oberste Gerichtshof hat nämlich dekretiert, dass Gefälligkeitsartikel künftig nicht mehr als Werbung gekennzeichnet werden müssen.
Das ist absolut katastrophal (auch wenn diese Vorschrift schon bisher von manchen Medien schlampig umgesetzt worden ist). Das bedeutet in Wahrheit, dass künftig jede Werbung in Form eines rein redaktionell aufgemachten Artikels erscheinen kann. Das bedeutet, dass es langfristig keinen Unterschied mehr zwischen einem Billa-Prospekt u. „Presse“ oder „Standard“ zu geben hat (Warum übrigens soll jetzt nicht eigentlich auch Billa Anspruch auf Presseförderung haben?).

Damit hat die Justiz nach dem skandalösen Untätigbleiben der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen die Herren Faymann u. Ostermayer wegen Medienbestechung mit Steuergeldern einen 2. Dammbruch verursacht, der Korruption u. medialer Unsauberkeit eine noch größere Überschwemmung ermöglicht. Das hat sogar der PR-Ethik-Rat als „demokratiepolitisch bedenklich“ bezeichnet. Damit werde, so dieser Rat völlig zu Recht, die „zentrale Korrektivrolle der Medien unterminiert“.
Das ist keine bloß akademische Frage. Das beschädigt vielmehr schwer ein schon jetzt brüchig gewordenes Fundament der ganzen Republik. Denn saubere Medien sind eine absolut unverzichtbare Säule jedes funktionierenden demokratischen Rechtsstaats. Die Medien sind aber in Österreich schon jetzt mit der katastrophalen Tatsache konfrontiert, dass – je nach Umfrage – 70 - 85 % der Österreicher das Vertrauen in die Medien verloren haben.

Dieser massive OGH-Anschlag auf die Fundamente der Demokratie kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass in etlichen Fällen das Fließen einer Gegenleistung für einen Artikel nur schwer nachweisbar ist. Wir stellen ja – hoffentlich – auch Mord nur deswegen nicht straffrei, weil es Fälle gibt, wo nie ein Täter überführt werden kann. So einfach dürfen es sich Richter nicht machen, dass sie nur das für verboten ansehen, was leicht nachweisbar ist.
Jetzt hätten aber vor allem auch die wenigen halbwegs seriösen Medien u. ihre Interessenverbände dringenden Handlungsbedarf. Aber diese sind längst schon zu morsch, als dass sie aus eigenem Interesse – obwohl es in Wahrheit um ihre eigene Glaubwürdigkeit u. damit Existenz geht! – auf strengere gesetzliche Normen zum Verbot von Schleichwerbung drängen würden. Oder wenigstens ein Qualitätssiegel für korrekte Medien einführen würden.

Daher werden künftig Leser bei jedem Artikel selbst rätseln müssen, ob da Gegenleistungen für den Verlag oder die Redaktion dahinterstecken. Viele werden aber etwas ganz anderes tun: Sie werden auf den Erwerb von Medien ganz verzichten. Prospekte bekommen sie ja sowieso gratis in den Postkasten. Und Schleichwerbung und Propaganda gratis im Internet.

VfGH-Attacke auf das gründerzeitliche Stadtbild
Auf ganz anderem Gebiet katastrophal ist eine Entscheidung d. Verfassungsgerichtshofs. Dieser hat das Verbot von Zins-Zuschlägen auf Wohnungen in Gründer-zeitvierteln für zulässig erklärt. Man darf also für eine schöne Jugendstilwohnung künftig nicht mehr verlangen als für eine Wohnung in einem Emmentalerbau aus den 50er Jahren.

Damit kann ein Hauseigentümer künftig nur noch durch Zerstörung u. Neubau (zu in diesem Fall erlaubten viel höheren Mieten!!) verdienen. Damit wird die Zerstörung der für Österreichs Städte u. ihre Attraktivität prägenden Gründerzeitviertel durch Spekulanten geradezu mutwillig beschleunigt. Solche Spekulanten finden sich sowohl unter Bauträgern wie auch in korrupten Gemeinden.
In einer durch und durch populistischen (=auf kurzfristigen Beifall schauenden u. die langfristigen Folgen total ignorierenden) Argumentation behauptet hingegen das – politisch beschickte! – Höchstgericht, dass das Verbot eines höheren Zinses für Häuser, die vor dem 1.Weltkrieg gebaut worden sind, im öffentlichen Interesse liegen würde.

Das Gegenteil ist der Fall. Denn durch dieses Urteil wird nur das Interesse aller Hauseigentümer wachsen, Gründerzeithäuser abzureißen, u. an ihrer Stelle Neubauten zu errichten. Damit kann man ja mehr verdienen. Und insbesondere die Gemeinde Wien genehmigt seit Jahren praktisch alle diese Abbrüche oder führt sie gar selber durch. Sie hat ein massives Interesse daran, ein ideologisches wie auch ein meist geheim fließendes pekuniäres.
Hingegen ist dem VfGH das große Interesse der wohnungssuchenden Menschen an Gründerzeitwohnungen, für die sie auch mehr zu zahlen bereit wären, wenn es nur welche gäbe, völlig wurscht. Er versteht ja unter „öffentlichem Interesse“ fast immer nur das Interesse der SPÖ, die in ihrer Gemeindebau-Mentalität u. Liebe zu spendefreudigen Neubauherren die Biedermeier-, Gründerzeit- u. Jugendstil-Häuser zutiefst verachtet.

Der Verfassungsgerichtshof urteilt auf der intellektuellen Ebene mit dem ökonomischen Verständnis Venezuelas u. des früheren Ostblocks: Dort hat man ja anfangs auch geglaubt, durch Preisregelungen sozial zu sein. In Wahrheit führen Preisregelungen absolut immer dazu, dass ein Gut knapp wird.

Oder sind manche Verfassungsrichter gar durch die Spekulanten-Lobby beeinflusst?
Dieses Urteil hat überdies ebenso katastrophale kulturelle Folgen, die langfristig auch dem Tourismus schaden werden. Es führt ja dazu, dass die gründerzeitlich geprägten Innenstädte – was etwa in Wien mind. bis zum Gürtel reicht – bald die „Schönheit“ der Großfeldsiedlung atmen werden. Aber kulturelle u. ästhetische Erwägungen sind dem VfGH erst recht so wie ökonomische fremd. Wie soll diese ein Gericht auch verstehen, das ganz überwiegend aus parteientsandten Beamten besteht?

Die Kurzsichtigkeit der Höchstgerichte ist erschütternd. In beiden Fällen waren sie außerstande, die dramatischen u. flächendeckenden Folgen ihrer Entscheidung zu begreifen. Oder sie haben diese Folgen sogar bewusst gewollt. Damit reihen sich die skizzierten Urteile nahtlos an die katastrophale Judikatur der österr. u. europäischen Höchstgerichte rund um die Migration, die ja erst die Völkerwanderung ermöglicht hat.

PS: Das eingangs gelobte oberösterr. (m/w)-Urteil kann ja noch vor eines der Höchstgerichte kommen und dort …

Leserkommentare:
"--- Die Wut auf unsere Machthaber nimmt laufend zu, insbesondere auf die ÖVP und ihren Justizminister. Wir sind nicht einmal mehr fähig, uns vor Straftätern zu schützen, weil unsere "Justiz" das verhindert. - - - "

"... Wozu überhaupt Presseförderung? Die allein ist schon Korruption pur. ---"
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Justiz Empty Gutachter

Beitrag von Dissident Di Dez 13, 2016 9:06 am

Gutachter --- http://wien.orf.at/news/stories/2814133/ --- Causa Alijew: Für neuen Gutachter Mord

Rachat Alijew, der frühere Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten, soll in seiner Gefängniszelle ermordet worden sein. Zu diesem Schluss kommt ein neues Gutachten, das der Rechtsmediziner Bernd Brinkmann erstellt hat.
Der ehemalige Geheimdienstchef wurde 2015 tot in seiner Gefängniszelle der Justizanstalt Josefstadt gefunden. Ein Wärter u. eine Krankenschwester entdeckten ihn in seinem Bad mit einer verknoteten Mullbinde um den Hals, aufgehängt an einem Kleiderhaken. Der deutsche Rechtsmediziner Brinkmann bezweifelt, dass sich A. erhängte. Er schließe das nach einer Analyse beider Obduktionsprotokolle sowie von Fotos der Leiche aus, wie er vor Journalisten in Wien sagte.

Der Grund dafür seien blaue Flecken unterhalb der Strangmarke am Hals. Diese „exzessiven“ punktförmigen Blutungen ließen auf eine Tötung durch Draufsitzen auf den Brustkorb u. Verschluss von Mund u. Nase schließen („Burking“). A. sei innerhalb von 10 Minuten qualvoll erstickt. „Es handelt sich damit um eine Tötung durch fremde Hand“, so Brinkmann in seinem 18-seitigen Gutachten. Er sprach von einer „sogenannten Perthes’schen Druckstauung“.

Für Wiener Gutachter eindeutig Suizid

Nach der 1. Obduktion stand für die Ermittler fest, dass sich A. das Leben genommen hatte. 2 weitere Gutachter stellten daraufhin ebenfalls Selbstmord durch Erhängen als Todesursache fest. A. Anwälte hatten die Suizidvariante stets bezweifelt - Die Befunde der Kollegen in Wien u. St. Gallen seien zwar im Großen u. Ganzen in Ordnung, „aber die Rückschlüsse aus den Befunden sind total falsch“, so der deutsche Experte. Schließlich sei die Todesursache „Burking“ (benannt nach einem schottischen Serienmörder im 19. Jahrhundert) geradezu „lehrbuchmäßig“ bei A. feststellbar gewesen. „Das sieht ein Blinder.“

Gutachter hatte „vorgefasste Meinung“
Zur Entschuldigung seines Wiener Kollegen könne er nur sagen, dass die Obduktion auf Basis der „vorgefassten Meinung“ des Selbstmordes durchgeführt worden sein. Die Schweizer Obduktion wiederum sei 9 Tage nach dem Tod gemacht worden, als sich der Leichnam durch die ersten Eingriffe schon stark verändert haben könnte, u. ohne Berücksichtigung der nach dem Tod angefertigten Fotos. Er selbst hätte einer Obduktion unter diesen Umständen nie zugestimmt, so Brinkmann. Für seine Verteidiger .. war es schwer vorstellbar, dass der 52-Jährige freiwillig aus dem Leben geschieden sei. „Ich habe daran erhebliche Zweifel, ohne jemanden beschuldigen zu wollen. Es konnte überhaupt keine Rede von Suizidgefahr sein“, sagte Ainedter, der gemeinsam mit Vater Manfred mehrere Jahre lang Alijew strafrechtlich vertrat -

Anwälte fordern Wiederaufnahme der Ermittlungen

Die Anwälte berichteten, dass sie das Gutachten bereits der Staatsanwaltschaft übermittelt hätten. Diese habe auch den Schweizer Zweitgutachter um eine Stellungnahme gebeten. Man gehe daher von einer Wiederaufnahme der vor 1 Jahr eingestellten Ermittlungen zur Todesursache A. aus. „Wir beginnen bei der Stunde 0“, so Ainedter.

Zur Frage nach ihren Absichten meinte Ainedter, die Witwe habe ein „massives Interesse“, die genauen Todesumstände festzustellen. Vor allem sei es auch „beunruhigend, dass in Österreich jemand in der Zelle umgebracht werden kann“. Direkte Auswirkungen auf die erst kürzlich rechtskräftig abgeschlossene Causa - den Prozess um die Ermordung zweier kasachischer Banker, der kurz nach dem Tod Alijews begonnen hatte - sieht Ainedter nicht, wie er auf Nachfrage sagte.

Staatsanwaltschaft fordert nun Ergänzungsgutachten
Angesichts der neuen Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Wien ein Ergänzungsgutachten vom Schweizer Gerichtssachverständigen, der im Vorjahr die Selbstmordthese bestätigt hatte, angefordert. Das Gutachten solle bis Jahresende vorliegen, teilte Staatsanwaltschafts-Sprecherin Nina Bussek der APA auf Anfrage mit.
Bussek bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft das vom deutschen Rechtsmediziner Brinkmann erstellte Privatgutachten im Nov. erhalten u. „umgehend“ an den Schweizer Sachverständigen weitergeleitet habe. Dieser solle nun bis Jahresende eine Stellungnahme abgeben beziehungsweise ein „Ergänzungsgutachten“ anfertigen.

Wiederaufnahme der Ermittlungen wird geprüft
Auf die Frage, ob die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zum Tode A. im Lichte des Privatgutachtens wieder aufnehmen werde, sagte Bussek, man werde nach Vorliegen der Stellungnahme des Schweizer Sachverständigen „prüfen, was weiter passiert“. Zugleich wies die Staatsanwältin darauf hin, dass die Anklagebehörde abseits der Obduktion der Leiche noch viele andere Ermittlungsschritte gesetzt habe - etwa die Auswertung von Überwachungskameras.
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Justiz Empty Ermordung in Haft: in DöDR leicht möglich?

Beitrag von Dissident Mi Dez 14, 2016 4:12 pm

Ermordung in Haft: in DöDR leicht möglich? --- https://hartgeld.com/infos-at.html

   Ein Häftling, der mit Ex-Botschafter Rachat Alijew im Gefängnis saß, berichtet nun von „Schlosserarbeiten“ an der Zellentür des tot aufgefundenen Kasachen.

Wir sehen hier wahrscheinlich Vertuschungsarbeiten im vermutlich grössten Justizskandal Österreichs.Ein Gefängnis ist eine Hochsicherheitsumgebung. Die Alijew-Mörder vom kasachischen Geheimdienst muss jemand reingelassen haben. Wahrscheinlich wagt das nicht einmal der Gefängnisdirektor auf eigene Faust. Kam die Anweisung vom Justizminister, der uns Österreicher so gerne mit Verhetzungs-Anklagen überzieht? Sibirien ruft!WE.

http://diepresse.com/home/panorama/wien/5133647/Mithaeftling-spricht_Was-geschah-mit-Alijews-Zellentuer?_vl_backlink=/home/index.do
Mithäftling spricht: Was geschah mit Alijews Zellentür?
--- Der Fall galt als abgeschlossen. Doch seit dem Vorliegen eines neuen Gutachtens, das den in Haft begangenen Suizid des kasachischen Ex-Botschafters Alijew praktisch ausschließt, tauchen weitere Ungereimtheiten auf. Ein Ex-Mithäftling von Alijew, ein gewisser M. (Name der Redaktion bekannt), erzählte am Dienstag vor Journalisten, das 2 Tage nach dem Tod des Ex-Diplomaten der gesamte Schließmechanismus der Zellentür ausgebaut worden sei ---

sei ihm aufgefallen, dass die Arbeiten an der an sich staatsanwaltlich versiegelten Türe durchgeführt worden seien. Alijew (52) starb am 24.2.2015 in seiner Zelle.

Nun sind diese Arbeiten an sich nicht mysteriös, da die Anwesenheit des Handwerkers in den Justizakten festgehalten wurde. Aber: Wie die früheren Alijew-Anwälte u. nunmehrigen Rechtsvertreter der Witwe, Klaus u. Manfred Ainedter, am Dienstag angaben, sei der Auftrag der Staatsanwaltschaft, ein Gutachten zum Schließmechanismus der Haftraumtüre einzuholen, erst Tage nach dem Einschreiten des Schlossers erfolgt. Daher solle nun im Zuge neuer Ermittlungen überprüft werden, ob der gutachterlich untersuchte Schließmechanismus nicht schon vorher verändert worden sei --- M. wurde bis heute von der Justiz nicht einvernommen.

Leserkommentare:
"Das Beste wäre wohl, eine internationale Untersuchungskommission einzusetzen, um Gerüchte und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen."

".. Was mir damals auffiel: realtiv kurz nach dem "Geselbstmord" wurde die Vollzugsdirektion unter Leiter Peter Prechtl aufgelöst und in die neue "Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen" überführt - unter neuer Leitung. Das fand ich bemerkenswert und eine Verbindung zur Causa A. schien irgendwie naheliegend."

".. das mit der Bananenrepublikfahne hat schon seine Richtigkeit."

".. nicht vergessen:da war doch der Hr. Fuchs,der sich ohne Hände in seiner Zelle erhängte,verurteilt zu lebenslänglich wegen der Briefbomben usw."

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Justiz Empty Einheimische Opfer und Angehörige zählen weniger?

Beitrag von Dissident Di Dez 27, 2016 11:23 am

http://wien.orf.at/news/stories/2815897/

Brunnenmarkt-Witwer kritisiert Urteil

Anfang Mai hat ein psychisch Kranker auf dem Brunnenmarkt eine Frau getötet. Der Witwer ist mit dem Gerichtsurteil unzufrieden. Im Gespräch mit „Wien heute“ erzählt er, was für tiefe Wunden die Tat bei ihm hinterlassen hat.

Anfang Mai tötete ein 21-Jähriger am Wiener Brunnenmarkt in Ottakring eine Wienerin. Der Kenianer schlug der 54-jährigen Putzfrau mit einer Metallstange mehrmals auf den Kopf. Ein Gutachter attestierte dem Mann paranoide Schizophrenie. Das Gericht erklärte ihn für zurechnungsunfähig, weshalb er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert wurde. Eine Anklage wegen Mordes kam somit nicht zustande - mehr dazu in Mord auf Brunnenmarkt: Täter eingewiesen.

Der Ehemann des Opfers, Franz Eschlmüller, ist über das Urteil erschüttert. Er hat den Staat Österreich auf Schadenersatz geklagt. Ihm geht es dabei nicht um die 20.000 Euro, die er im besten Fall erhalten könnte. Er zweifelt eher an der Urteilsfähigkeit des österreichischen Rechtsstaats: „Früher sind alle als Mörder verurteilt worden. Heute sind alle krank“, sagt der ehemalige Lkw-Fahrer im Interview mit „Wien heute“.

„Er ist ein Mörder, aus“

Experten kritisierten vor allem die Polizeiarbeit im Vorfeld der Tat. Anrainer kannten den Täter. Er soll Cannabis verkauft haben und gewalttätig gewesen sein. In der Polizeiinspektion Brunnengasse war er Stammkunde. Er wurde sogar zweimal gerichtlich verurteilt, saß zwei Monate im Gefängnis. Aus dem Gutachten der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass der Täter schon seit mehreren Jahren krank war. Er hätte psychiatrische Behandlung gebraucht - mehr dazu in Brunnenmarkt-Verdächtiger „nie behandelt“.

Eschlmüller sieht das ähnlich: „Die Polizei wusste, wer er ist und wo er sich aufhält. Wieso haben sie nie die Anordnung erhalten, ihn wo hinzubringen, wo er niemandem etwas tun kann?“. Das ändert allerdings nichts an seiner Haltung zu dem Gerichtsurteil. Unter Tränen bekräftigt er: „Er hätte genauso als Mörder verurteilt gehört. Er ist ein Mörder, aus.“
Hoffnung auf Frieden

Die Tat hat schwere Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen. Er werde überall auf den Vorfall angesprochen und gehe deshalb nur ungern unter Leute, sagt der Ehemann. Außerdem stecke er seit dem Tod seiner Frau in einer finanziellen Notlage, weil er nur eine sehr geringe Pension beziehe. Seine Hunde geben ihm Kraft: „Meine Frau hat immer gesagt: ‚Wenn irgendwas ist, dann darfst du sie nicht weggeben.´“

In seiner Wohnung stehen viele Bilder der verstorbenen Frau. Der Witwer hofft, irgendwann wieder Frieden finden zu können. Er geht täglich zum Friedhof. Den Prozess hat er nach eigener Aussage nicht verfolgt. Er war nur bei der Urteilsverkündung, wo er den Angeklagten zum ersten Mal gesehen hat: „Ich hab geglaubt, mir wird schlecht.“
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Justiz Empty Fall Westenthaler

Beitrag von Dissident Mo Jan 16, 2017 11:38 am

Ohne mich näher mit diesem Fall beschäftigt zu haben:
wie ist das Verhalten der Richterin und ihres Ehemannes zu beurteilen? Befangenheit? Mangelnde Ernsthaftigkeit? Politischer Klüngel?

http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Nach-Hammer-Urteil-Westenthaler-attackiert-Richterin/265393300 ---  erhob der ehem. Politiker schwere Vorwürfe u. attackierte die Richterin. Diese „wollte von Vornherein eine Verurteilung“, so Westenthaler. Das Urteil sei „absurd und lächerlich“. Besonders störte Westenthaler auch die Tatsache, dass die Richterin sichtlich froh über den Schuldspruch war u. während der „Schlussplädoyers am Handy gespielt hat“.

Westenthaler kann sich nicht erklären, dass ein Freispruch im ersten Prozess nun in der Wiederholung zu einer drastischen Strafe umgedreht wurde. Es „riecht nach politischer Beeinflussung“, so Westenthaler in oe24.TV. Dazu passe auch, dass der Ehemann der Richterin ein Mitglied der Grünen sei. ---

http://diepresse.com/home/innenpolitik/5153220/Schuldspruch-fuer-Peter-Westenthaler --- Der Schöffensenat hat am frühen Nachmittag sämtliche offenen Beweisanträge abgewiesen ---

http://www.krone.at/oesterreich/10-monate-gefaengnis-fuer-ex-politiker-westenthaler-bundesliga-prozess-story-548706 --- Richterin Marion Hohenecker ----

https://www.facebook.com/marie.salmhofer.1/posts/691927720966801 --- Richter-Ehegatte stört "breit grinsend" Urteilsverkündung?
Und: Wieder einmal ein typisch österreichisches Justiz-Hammerurteil, diesmal für Peter Westenthaler
Kuriosität am Rande: Während der Plädoyers der Verteidiger spielt die Richterin desinteressiert am Handy herum und während das Urteil verkündet wird, taucht plötzlich der Richter-Ehegatte im Saal auf und fertigt "breit grinsend" Fotografien an ---
WAS IST DA ALSO PASSIERT MIT DER HANDYSPIELENDEN RICHTERIN IM SAAL UND MIT IHREM BREIT GRINSENDEN RICHTERGATTEN GLEICH DAZU? ---
Peter Westenthaler im Interview mit OE24 auf Frage, Zitat: "Ich bin da immer vorsichtig bei dem Vorwurf eines 'politischen Urteils' und ich pauschaliere auch nicht, aber Faktum ist, dass wir eine Staatsanwaltschaft haben, die mit 'politischen Staatsanwälten' durchsetzt ist, die a l l e aus einer Richtung kommen, das ist nicht nur von mir sondern das ist auch von anderen bereits analysiert worden und (zweites Faktum) dass ich in meiner aktiv politischen Zeit einige Fehden mit der Staatsanwaltschaft ausgefochten habe und ich immer wieder gefordert habe, dass diese Staatsanwaltschaft auch kontrolliert werden solle, weil sie ist das einzige Institut in dieser Republik, das nicht kontrolliert wird, das machen kann was es will.
Und wenn man gesehen hat im Gerichtssaal, mit welcher Freude (!) eine Richterin einen verurteilt, wenn man gesehen hat, dass sie während der Plädoyers der Verteidiger mit dem Handy gespielt hat, völlig belanglos sie das gar nicht interessiert hat, wenn man dann miterleben musste – und es gibt dafür Augenzeugen – dass der Ehegatte, der von Beobachtern der grünen Szene zugerechnet wird, plötzlich den Saal betritt und während der Urteilsverkündung Fotografien anfertigt und dabei b r e i t g r i n s t, dann muss man die Fage stellen: quo vadis Rechtsstaat?
Ich hoffe, dass diese Vorkommnisse analysiert werden, dass diese Vorkommnisse überprüft werden und dass auch dieses Urteil noch einmal überprüft wird, denn niemand in dieser Republik kann nachvollziehen, dass sich bei gleichem Sachverhalt, bei den selben Aussagen, es hat sich ja nichts Neues ergeben im Wiederholungsverfahren, ein glasklarer glatter Freispruch in einen derart verheerenden Schuldspruch umwandelt in eine Gefängnisstrafe, die in Wahrheit einem Schwerverbrecher zuzugestehen ist, einem Mörder oder Kinderschänder – das ist sowas von absurd, das ist eine Farce, und ich fordere eine Untersuchung dieses Verfahrens auf höchster Ebene! Denn es geht hier ja nicht nur um mich ... das kann j e d e m so passieren! Und es ist an der Zeit, dass man hier eine Evaluierung durchführt." Zitat Ende

Dissident: Ist das der Ehemann der Richterin? Oder ihr Bua?: http://diepresse.com/home/innenpolitik/1277371/print.do --- 10.08.2012 --- Marcus Hohenecker ... Mitglied des Landesvorstands der Wiener Piraten ---
Auch Verwandtschaft?: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/361143/Amtsmissbrauch_Richterin-freigesprochen --- Amtsmissbrauch: Richterin freigesprochen --- Den Vorsitz hatte Richter Manfred Hohenecker ---
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Justiz Empty Auch so eine Justiz-Posse: der Fall WEB und Norman Graf

Beitrag von Dissident Mo Jan 23, 2017 10:40 am

Auch so eine Justiz-Posse: der Fall WEB und Norman Graf:

https://doedr.forumieren.net/t11p125-menschen-und-personalien#1283
http://www.denkforum.at/threads/strassburg-norman-graf-mit-klage-abgeblitzt.969/ --- 30.09.03 -  Norman Graf

Mit seiner Klage gegen die Republik Österreich ist jetzt IMMAG-Gründer Norman Graf beim Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg abgeblitzt. Graf hatte sich unter anderem über die zu lange Verfahrensdauer beim WEB-Prozess beschwert ---
Graf war Geschäftsführer der zum WEB -Konzern gehörende IMMAG. Er wurde in den 3 WEB-Verfahren immer wieder als das eigentliche "Gehirn" des Firmengeflechts bezeichnet. Graf saß jedoch nie auf der Anklagebank eines österr. Gerichts. Der ehem. Salzburger Staatsanwalt hatte sich nach dem Auffliegen des WEB-Skandals nach Deutschland abgesetzt u. dort die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Graf selbst hat an seinem neuen Wohnort Köln die Anklageschrift der Salzburger Justizbehörden nie entgegengenommen ---
Es habe gegen ihn eine riesige Medienkampagne gegeben, klagte Graf. Vom Gericht sei er nicht ordnungsgemäß angehört worden, die Vorgänge seien unfair gewesen.
--- Die Richter in Straßburg haben der Beschwerde jedoch nicht stattgegeben. Graf habe es verabsäumt, die heimischen Rechtsmittel auszuschöpfen. Sein Fall sei außerdem beim Landesgericht Salzburg nach wie vor schwebend, und deshalb eine Beschwerde verfrüht, hieß es in der Entscheidung. Graf selbst hat dazu in einem Schreiben an Radio Salzburg mitgeteilt, dass in Deutschland sämtliche Strafverfahren gegen ihn eingestellt worden seien und er daher unschuldig sei.

Zum Fall des WEB-Skandals mehr hier:   https://doedr.forumieren.net/t186-web-bautreuhand-immag-skandal

http://sbgv1.orf.at/stories/131969 --- 11.04.2012 - Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun gegen Norman Graf einen Auslieferungsantrag gestellt ---
Deutschland lieferte eigene Staatsbürger bisher nicht aus. Doch durch Gesetzesänderungen ist das unter bestimmten Vorraussetzungen nun doch möglich. Die Chancen, dass Norman Graf für einen Prozess ausgeliefert werde, stünden zwar nicht gut, doch man werde alles versuchen, sagt der zuständige Staatsanwalt Helmut Inselsbacher ---

http://sbgv1.orf.at/stories/130617 --- 11.04.2012 - Nachdem dem mutmaßlichen Drahtzieher in der WEB-Affäre, Norman Graf, am Donnerstag nach 11 Jahren in einer Traunsteiner Klinik doch noch die Anklage zugestellt werden konnte, wird jetzt mit Spannung erwartet, ob es doch noch zum Prozess kommt ---
Wie aber geht es in diesem Fall weiter und wie konnte dem ehem. Staatsanwalt Graf die Anklage mehr als 1 Jahrzehnt nicht zugestellt werden?: das sind Fragen die sich viele derzeit stellen.
Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands, ins Ausland oder Abwesenheit machte der 59 Jahre alte Norman Graf geltend, um die Anklageschirft nicht entgegen nehmen zu müssen. Jedenfalls sei in diesen 11 Jahren vieles schief gelaufen, räumt die Staatsanwaltschaft Salzburg ein. Den Kollegen in Köln, einem der Wohnsitze von Graf, sei es einfach nicht gelungen, die mehrere hundert Seiten umfassende Angeklageschrift zuzustellen ---
Dass Graf trotz Haftbefehls am Krankenbett in Traunstein nicht verhaftet wurde, hat er einem Gesetz zu verdanken, das deutsche Staatsbürger wie ihn vor Auslieferung schützt. Seit Anfang August gibt es zwar neue deutsche Bestimmungen, die Auslieferungen doch ermöglichen. In diese muss sich die Staatsanwalt Salzburg allerdings erst einlesen.

http://diepresse.com/home/presseamsonntag/1379778/WEBSkandal_Der-Klavierspieler --- der mutmaßliche Drahtzieher des Großbetrugs, Norman Graf, wurde nie gefasst. Er setzte sich nach Bayern ab, erwarb die deutsche Staatsbürgerschaft u. lebte bis zu seinem Tod in Freilassing nur wenige Km hinter der Grenze.
Bevor Graf in der Privatwirtschaft groß abkassierte, war er selbst Staatsanwalt in Salzburg. Er kannte sie also. Fast alle, die gegen ihn ermittelten. Und sie kannten ihn. Das sei wohl der Hauptgrund gewesen, warum Graf nie erwischt wurde, meinen prominente Zeitzeugen. Der Salzburger Rechtsanwalt Werner Steinacher nannte es 2006 eine „schwärende, offene Wunde der österreichischen Justiz“ ---

Aus einer Rede im Nationalrat, Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/NRSITZ/NRSITZ_00025/SEITE_0122.html
--- möchte ich zuerst ein Thema anschneiden, das meines Erachtens sehr interessant ist, nämlich: die Grenzen der Justiz, .. anhand eines nicht sehr neuen, aber doch auch sehr aktuellen Themas. Es ist ziemlich genau 11 Jahre her, dass ein Betrugsskandal aufgeflogen ist, ein Betrugsskandal, der in Österreich neben der "Konsum"-Pleite sicherlich der größte Wirtschaftsskandal der 2. Republik war, nämlich WEB – IMMAG – Bautreuhand ---
Die Causa WEB ist ein klassischer Fall von organisierter Kriminalität. Eine deutsche Arbeitsgruppe von Vertretern der Justiz u. der Polizei definierte die organisierte Kriminalität folgendermaßen: Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten und so weiter; und jetzt ist bitte wichtig: oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz und Wirtschaft ---
Einer der hauptschuldigen Drahtzieher dieses Skandals, der bis heute Prozesse mit sich bringt, war ein ehem. Staatsanwalt und hoher politischer Funktionär, nämlich Herr Norman Graf. Bei diesem Skandal mussten sich beinahe alle Richter in dieser Causa als befangen erklären. Im Finanzministerium gibt es eine Reihe von Beamten, die in den achtziger Jahren Teilnehmer u. Vortragende bei Seminaren in Siena waren, organisiert von einem Mann, der in Salzburg gerade heute als Beschuldigter im 2. IMMAG-Prozess vor Gericht steht.
Ein ehemaliger Bundeskanzler, .. der vorher Bankdirektor war, gewährte diesem WEB-Imperium unter anderem einen Kredit von 30 Mio. Schilling, und als dieser uneinbringlich zu werden drohte, erfolgte die Finanzierung über Hausanteilsscheine. Das bedeutete aber, dass Tausende kleiner Anleger geschädigt wurden, als dieses Imperium zu Bruch ging ---
LH-Stellv. Radlegger, der von sich aus zurücktrat, bekam eine kostenlose Wohnungssanierung von der WEB. Bürgermeister Reschen hatte Beteiligungen an diesem Imperium, von dem er nichts wissen wollte – er musste zurücktreten. Der Chefredakteur des Aktuellen Dienstes im ORF in Salzburg wechselte einige Wochen vor der Strafanzeige gegen dieses Imperium zur WEB, und zwar als Direktor. Seine Gattin hatte schon vorher von diesem Unternehmen eine halbe Million Schilling an Provision bekommen. Der nunmehrige Stellv. des Chefredakteurs einer Salzburger Zeitung schrieb mehrmals Artikel in der Sonderbeilage für die WEB, die beiden LH-Stellv. steuerten jeweils Geleitworte bei.
Mehrere Bedienstete der Staatsanwaltschaft, .. wurden vom Geschäftsführer der WEB zu Essen und Trinken eingeladen. Der jetzige Leiter der Staatspolizei in Salzburg bekam, wie aus einem Brief des Hauptbeschuldigten hervorgeht, von der WEB eine Wohnung, und letztendlich saßen die Vorstände der Salzburger Banken zugleich in den Gremien dieses Imperiums.
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Justiz Empty Eine Justiz, die Politik macht...

Beitrag von Dissident Do Jan 26, 2017 3:06 pm

https://www.unzensuriert.at/content/0023006-Richterin-Baczak-verurteilte-beliebten-Blogger-Zakrajsek-wegen-Verhetzung
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Leserkommentar: ".. Für mich ist das mehr als grenzwertig, wenn die Justiz statt geltendes Recht mit Augenmaß anzuwenden, lieber Politik macht. Als unabhängig können sich solche Leute wirklich nicht mehr bezeichnen. Darf man jetzt den Islam gar nicht mehr kritisieren, obwohl in seinem Namen mit Abstand die schlimmsten Gräueltaten verübt werden? .."
- - -
VfGH-Präsident: Auch verletzende Meinungen zulässig
Wie sagte erst vor 2 Wochen der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, in einem Interview mit der Presse zu dem von den Regierenden derzeit besonders hingebungsvoll geführten Kampf gegen „Fake News“?
   "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Verfassungsgerichtshof und viele andere Verfassungsgerichte qualifizieren die Freiheit der Meinungsäußerung als ein Wesenselement einer freien Gesellschaft. Aus dieser Freiheit ist abzuleiten, dass auch Meinungen, die für den Staat oder für Teile der Bevölkerung verletzend, schockierend oder beunruhigend sind oder Positionen, die falsch sind, von diesem Schutz umfasst sind. Dieses hohe Gut sollte man nicht infrage stellen."
- - -
Richterin Baczak verurteilte beliebten Blogger Zakrajsek wegen Verhetzung

Ihr Urteil gegen unzensuriert.at könnte – falls es in der Berufungsinstanz hält – dazu führen, dass wir gezwungen sind, die Kommentare unserer Leser einer generellen Zensur zu unterziehen, um nicht finanziell auszubluten. Denn auf Basis des Richterspruchs von Nicole Baczak stünde es künftig jedem frei, sich für ihn beleidigende Leserkommentare bei unzensuriert.at schadlos zu halten. So wie es Profil-Schreiberin Christa Zöchling tat und von Baczak 2.000 € zugesprochen bekam, obwohl die wahren „Übeltäter“ nicht bekannt sind und wohl auch nie ausgeforscht werden.

Wer sich über dieses Urteil wundert, dem keine erkennbare gesetzliche Basis zugrunde liegt, der wundert sich vielleicht weniger, wenn er weiß, welchen Fall Richterin Baczak nur 4 Tage später verhandelt hat.

5 Monate bedingt für Georg Zakrajsek
Sie verurteilte den ehem. Notar u. Generalsekretär der Initiative für ein liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ), Georg Zakrajsek, wegen Verhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten bedingt auf 3 Jahre. Sein „Verbrechen“: Zakrajsek hatte 2015 in seinem beliebten Blog Querschüsse in Bezug auf muslimischen Bombenterror folgendes geschrieben:   "Die Muslime haben uns allen den Krieg erklärt und sie führen ihn bereits. Unsere verräterischen Politiker stehen entschlossen auf deren Seite. Sie fördern und erleichtern den Terror. Aber wir werden den Kampf führen."

Außerdem formulierte er, wohl gemünzt auf die Bart- und Kleidungsmode fundamentalistischer Muslime:   "Ich will diese Zauselbärte, diese Schlafanzüge und diese Müllsäcke hier nicht sehen. Und ich will nicht, dass sie meine Mitbürger umbringen und dies ungestraft tun dürfen, weil unsere Justiz und unsere Sicherheitsbehörden inzwischen völlig verblödet sind. Und die Täter mit verständnisvoller Idiotie behandeln, statt sie wirksam zu bestrafen. Es ist der Islam, Herrschaften. Und es gibt keinen Dialog mit diesem Islam. Mit einem Bewaffneten diskutiert man nicht. Man kann sich ergeben oder man kann sich wehren. Tertium non datur."

„Unzulässige Worte gegen Religionsgemeinschaft“
Unzensuriert.at zitiert die beiden Passagen – wie auch andere Medien – vollständlich und wörtlich, ohne sie gutzuheißen. Um Nicole Baczaks Interpretation von Meinungsfreiheit zu ergründen, sind sie zudem unerlässlich. Denn die Richterin begründete ihr Urteil laut Medienberichten so:   "Der Tatbestand der Verhetzung ist objektiv erfüllt. Sie gehen in unzulässigen Worten gegen eine Religionsgemeinschaft vor."
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Justiz Empty Re: Justiz

Beitrag von Dissident Mo Jan 30, 2017 5:48 pm

http://www.profil.at/oesterreich/brandstetter-interview-sonderstaatsanwaelte-hass-netz-facebook-7957453

Fünf neue Sonderstaatsanwälte gegen Hass im Netz

--- Diese Staatsanwälte sollen eng mit der geplanten Meldestelle gegen Hasspostings zusammenarbeiten ---

Leserkommentar:
"Ich schlage vor, dass sich die Herren Sonderstaatsanwälte gleich mal diejenigen vorknöpfen, die bei den Wiener Ballveranstaltungen draussen mit Transparenten stehen, worauf steht "Unseren Hass könnt ihr haben!"

https://bachheimer.com/oesterreich --- Fünf zusätzliche Planstellen. Danke Fr. Duzdar für Ihren weitsichtigen Umgang mit unseren Steuergeldern und Ihre Interpretation eines finanzpolitischen Generationenplans.
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Justiz Empty Re: Justiz

Beitrag von Dissident Mi Feb 01, 2017 4:17 pm

http://www.fazit.tirol/tiroler-justiz-szene-immer-mehr-unter-druck/ Tiroler Justiz Szene immer mehr unter Druck

In den vergangenen Jahren in Kritik geraten ist die Tiroler Justiz, wie immer mehr Fälle aufzeigen. So sei im Mordfall Föger bis heute der wahre Schuldige nicht gefunden. Im Fall einer Hausenteignung in Arzl zeigt die Betroffene Andrea Maria Juen signifikant eine Lugurkunde auf, die nach wie vor vom Justizapparat negiert wird. In einem anderen Fall habe die Allianz Versicherung mit dem Betroffenen Franz Schöser Katz und Maus gespielt, und das Landesgericht Innsbruck spielte munter mit.

Andrea Maria Juen und ihre Anhängerschaft erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wie Juen erzählt, ist der Zulauf neuer Betroffener ungebrochen. Nun schaltete sich sogar der gebürtige Tiroler und Enthüllungsjournalist Stephan Pfeifhofer ein. Kommende Woche will er mit Betroffenen persönlich sprechen.

“Wir müssen das Instrumentarium der Gegner erkennen und es für unseren Gebrauch zu nutzen wissen”, sagt Pfeifhofer gegenüber Fazit. Noch 2005 sah er sich selbst einer Justiz-Groteske ausgesetzt und verfrachtete eine am Bezirksgericht Imst tätige Richterin-Gnadenlos kurzum in den vorzeigen Ruhestand. Sogar das Landesgericht Innsbruck musste eine am Bezirksgericht Imst verhängte Verurteilung rechtskräftig aufheben. Bis heute getraute kein öffentlicher Ankläger einen neuen Strafantrag zu formulieren.

Am Oberlandesgericht Innsbruck herrscht zum regen Unmut vieler Betroffener spürbar Stille. Niemand will die anhaltende Aufregung um dubios anmutende Gerichtsentscheidungen kommentieren. Dem Vernehmen nach habe das Justizministerium eine interne Prüfung angeordnet.
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Justiz Empty Immense Kostensteigerung im Justizbereich durch Ausländerüberschwemmung

Beitrag von Dissident Di Feb 07, 2017 9:23 am

Und das betrifft nur die Verfahren wegen Asylanerkennung oder -Ablehnung! Andere Gerichte quer durch Österreich müssen sich noch mit den Verfahren wegen anderer Delikte durch Ausländer befassen!
Auch eine sehr teure Folge der Ausländer-Überschwemmung unseres Landes:
https://kurier.at/politik/inland/hoechstrichter-schlagen-asyl-alarm/245.176.374

.. dass immer mehr abgelehnte Asylwerber den Rechtsweg ausreizen, um länger in Österreich bleiben zu dürfen. Die Folge: "Alle anderen Aufgaben der Gerichte werden von Asylfällen überlagert" ---

Das Bundesamt für Fremdenwesen u. Asyl hat 2016 . 42.073 Asylanträge behandelt. Bei 20.213 (enthalten sind auch Anträge aus 2015) gab es einen negativen Bescheid. Wer dagegen vorging, kam in 2. Instanz zum Bundesverwaltungsgericht. Dort landeten 2016 hochgerechnet 18.760 Fälle – das sind rund 67 % aller Causen. Das BVwG beschäftigt sich demnach nur zu knapp einem Drittel mit anderen Fällen, etwa Verfahren zu Marktordnung oder Disziplinarrecht ---

Aufgrund des Flüchtlingsstroms 2015 haben alle beteiligten Stellen ihren Personalstand aufgestockt – mit Zeitverzögerung trifft es sie nach und nach. Das BFA wird sich im Endausbau mit 1500 Planstellen bald verdreifacht haben. Die Behörde wurde erst 2014 geschaffen. Das BVwG gilt mit 600 Mitarbeitern, darunter 220 Richter, als das größte Gericht Österreichs ---

"Es gibt immer wieder Fälle, die jahrelang in der Grundversorgung stecken. Die scheinen aber nirgendwo auf.---"
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Justiz Empty "Wie in der DDR"

Beitrag von Dissident Mo März 06, 2017 10:44 am

http://diepresse.com/home/innenpolitik/5178921/Anwaelte-warnen_Wie-in-der-DDR Anwälte warnen: "Wie in der DDR" Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, sieht geplante Gesetzesänderungen als bedrohliches Szenario: Wesentliche Grundrechte würden einfach über Bord geworfen.

„Sehr besorgniserregend“ sind für Rechtsanwaltspräsident Wolff die Regierungspläne zu Demos, Strafrecht u. Überwachung --- würden mit dem nicht einlösbaren Versprechen von Sicherheit Grundrechte „einfach über Bord geworfen“. Mit den geplanten Maßnahmen würde es in Österreich „eigentlich wie in der DDR“, sagte Wolff.

„Dann muss man Angst haben vor dem Bundestrojaner, der alles was man am PC tut, mitliest u. vor den Nachbarn, die einen anzeigen wegen des Verdachts, man sei Anarchist“, warnte Wolff: Mit der geplanten Freeman-Regelung „kommen Sie für 2 Jahre ins Gefängnis, wenn Sie mit einer Freundin im Kaffeehaus über den Bürgermeister schimpfen u. sagen, sie erkennen seine Handlungen nicht an“.
- - -
Im Strafrecht sieht Wolff – angesichts des jüngsten StGB-Entwurfes Brandstetters – „die Tendenz dahin, nicht erst das Begehen einer Straftat, sondern schon die Planung u. sogar eine Gesinnung zu bestrafen“. Deshalb lehnt er den Freeman bzw. Reichsbürger-Paragrafen ab, wonach 2 Jahre Haft auf Ablehnung der Republik u. Verletzung der Hoheitsrechte stehen. „Das Wiener Stadtoriginal Waluliso u. der Kugelmugel-Errichter wären damit 2 Jahre im Gefängnis gesessen“, so Wolff ---

Leserkommentar:
"Es müssten sich etliche Vernünftige finden, die zwischen Demonstrationsrecht u. dummem Provozieren unterscheiden können u. wollen. Demos auf die Donauinsel, und es passt. Die großen Verbieter sind allerdings die Linken, die zum Beispiel das Erwähnen wahrer und beweisbarer Inhalte als Verhetzung bestrafen wollen ..."

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Justiz Empty Marion Hohenecker

Beitrag von Dissident Mo März 13, 2017 11:30 am

http://www.allesroger.at/die-justiz-auf-der-anklagebank  Die Justiz auf der Anklagebank

Ein Rechtsstaat funktioniert nur, wenn Juristen dem Recht zum Durchbruch verhelfen. Wenn jedoch Anwälte, Staatsanwälte u. Richter selbst Recht brechen oder ihr Amt für politische Zwecke missbrauchen, ist Feuer am Dach. Und das ist in Österreich offensichtlich der Fall, wie zahlreiche Beispiele zeigen. Zivilcourage ist nötig ? und sie wird von so manchem Betroffenen auch gelebt.

Text: Klaus Faißner

"Liebe Marion", beginnt Oberstaatsanwalt Thomas Haslwanter eine freundschaftliche E-Mail an Richterin Marion Hohenecker vom 22.5.2016. "Folgende Modifikation wäre aus meiner Sicht sinnvoll", setzt er fort u. erklärt, was am Schuldspruch der Richterin zu ändern sei. Ankläger u. Richterin unter einer Decke: Was man aus schlechten Filmen kennt, passierte laut Unterlagen, die alles roger? vorliegen, vor einigen Monaten im Gerichtsverfahren rund um ein Krebsmittel namens "Ukrain". "Guten Morgen, so würde jetzt der Spruch zum Strafantrag lauten ...", schreibt Richterin Hohenecker am nächsten Tag an Ankläger Haslwanter. Dieser streicht gleich darauf in einer Antwort einen Beschuldigten aus dem Schuldspruch. Am selben Tag verliest Hohenecker den mit dem Staatsanwalt ausgemauschelten Urteilsspruch. Die Grazer Anwaltskanzlei Likar zeigte die Richterin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft an. Wenn Ankläger (Staatsanwaltschaft) u. Richter wie hier in Personalunion stünden, habe das die Form "eines Inquisitionsprozesses", heißt es in der Sachverhaltsfeststellung. Für beide gilt - so wie für alle in dem Artikel nicht rechtskräftig verurteilten Personen - die Unschuldsvermutung.

Politische Einfärbung
Was diese E-Mails noch brisanter macht: Richterin Hohenecker ist eine zentrale Figur in politischen Verfahren. Sie dürfte den Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser leiten. Und: Sie sprach Mitte Jänner Peter Westenthaler mit einer drakonischen Strafe schuldig - nachdem dieser 2015 noch eindeutig freigesprochen worden war. Von der Faktenlage hatte sich gegenüber dem ersten Prozess nichts geändert. Es gab nur einen wesentlichen Unterschied: Auf der Richterbank saß eben nun neu die von Kennern als "weit links" verortete "E-Mail-Schreiberin" Marion Hohenecker.

Dass die Justiz in den letzten 2 Jahrzehnten gezielt politisch links unterwandert wurde, berichtete schon vor Jahren der Kurier. Lt. einem der Zeitung vorliegenden Protokoll trafen sich Juli 1997 im Büro des SPÖ-nahen Anwalts Gabriel Lansky mehrere Personen wegen der Personalpolitik in der Justiz - u.a. auch der jetzige SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim. "Zu überlegen ist, wie sich die Partei noch mehr als bisher einbringen kann. [...] Diskutiert wird eine Reform des Richterdienst-
gesetzes. Der Ansatzpunkt wären die Rechtspraktikanten. Hier wäre ein vernünftigeres Auswahlverfahren zu treffen u. auch junge Genossinnen u. Genossen zu ermutigen, in den Richterdienst zu gehen." Es ist ein offenes Geheimnis, daß insbes. die Staatsanwaltschaft rot gefärbt ist, die Verfahren - wie jenes von Westenthaler - im Dauerbetrieb halten kann.
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Justiz Empty Re: Justiz

Beitrag von Dissident Mo März 13, 2017 11:37 am

http://www.allesroger.at/die-justiz-auf-der-anklagebank --- Juristen fälschten Testamente

Wem kann man noch vertrauen, wenn die Justiz auf Abwege gerät? Ein Beispiel dafür ist eine Juristenbande in Vorarlberg, die zwischen 2001 u. 2008 Testamente fälschte. 10 Personen wurden 2014 verurteilt u. die höchste Strafe fasste Jürgen H. mit 6 Jahren unbedingt aus. Der ehem. Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn beging Amtsmissbrauch, gewerbsmäßigen schweren Betrug u. Urkundenfälschung. 785 gefälschte Unterlagen wurden bei ihm sichergestellt. Auch die damal. Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch war unter den Verurteilten. Den "irrsinnig schlauen" Schwindel deckte die junge, mutige Dornbirner Bezirksrichterin Isabelle Amann auf. Sie erkannte Ungereimtheiten u. benachrichtigte schließlich die Staatsanwaltschaft in Feldkirch.
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Justiz Empty Mordfall Angelika Föger

Beitrag von Dissident Di Mai 16, 2017 3:24 pm

http://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com/news/kurzfassung-des-mordfalles-angelika-foger/

Es geht um den Mord an Angelika Föger (32), Ehefrau und Mutter zweier Kinder (6 und 8 Jahre alt), im Juni 1990 an ihrer Arbeitsstelle in Grän / Tannheimertal.
Der damals mutmaßliche Täter (ein 18jähriger Lehrling) wurde rasch ermittelt; es stellten sich im Laufe des Gerichtsverfahrens aber immer mehr Unstimmigkeiten im Bezug zur unmittelbaren Tatortarbeit und der Arbeit des Gerichtsmediziners heraus, die nicht ungefragt bleiben konnten. Doch stießen wir (die Familie Föger) auf nicht nachvollziehbare "Abwimmelung" und widersprüchlichen Aussagen seitens der Justiz die erst recht Nachfragen ergaben. Aber auch diese wurden nie - von 1991 weg bis heute nicht! - beantwortet, bzw. ließen sie den Willen zur Beantwortung nahezu ungeschminkt vermissen. Deshalb wurde im Dezember 2012 diese Webseite eingerichtet, um endlich Antworten auf die vielen offenen Fragen zu erhalten, die Öffentlichkeit für diesen Fall zu sensibilisieren und - um den oder die wahren Täter der Ermordung von Angelika Föger auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Bluttat vor Gericht zu bringen.

Grundsätzlich zeigen sich bei diesem Mordfall zwei im Grunde unabhängige Fälle. Zum Einen der Mordfall selbst, der so, wie es offiziell dargestellt wurde und wird, nicht stattgefunden haben kann und zweitens die Rolle der Gerichtsmedizin Innsbruck insbesondere des Dr. Rabl (und in weiterer Folge die Staatsanwaltschaft Innsbruck), wo grundsätzliche Fragen unbeantwortet bleiben und Beweismittel "verschwunden" sind.  Zur Justiz zählt hier auch die Tatortermittlung durch die Kripo Innsbruck und der Polizei Grän die nachweislich äusserst schlampig und dilettantisch gearbeitet haben und so dem weiterem unprofessionellem Vorgehen Vorschub geleistet haben.
Es zeigt sich also ein "Zwei-Fronten-Kampf", an dem die wahren Mörder von Angelika - aus Nachlässigkeit der kriminalistischen Arbeit - nicht gefasst sind und die Vertuschungsmechanismen der Justiz Innsbruck, die offensichtliche Fehler nicht zugeben will oder kann.


Mehr Infos: http://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com/news/kurzfassung-des-mordfalles-angelika-foger/
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Justiz Empty Nicht mehr zum Aushalten?

Beitrag von Dissident Mi Mai 17, 2017 2:38 pm

http://www.focus.de/panorama/welt/vor-den-augen-mehrerer-schueler-augsburger-staatsanwalt-springt-in-den-tod_id_7138828.html

Augsburger Staatsanwalt springt in den Tod

.. Der 43-Jährige stürzte sich aus dem 3. Stock in den Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes. „Er wurde unter laufender Reanimation ins Zentralklinikum Augsburg verbracht, wo er im Laufe des Vormittags seinen schweren Verletzungen erlag“ ..

Das moderne Strafjustizzentrum im Augsburger Stadtteil Göggingen ist im Innenbereich weitgehend offen gestaltet, weswegen der Staatsanwalt relativ tief stürzen konnte ..
Die Kripo soll nun die Hintergründe des Suizids aufklären. „Ein Fremdverschulden kann ausgeschlossen werden“ ..

Leserkommentare:
"Ein Staatsanwalt
den ich selber erleben "durfte".Überheblich in seinem Auftreten gegenüber dem Angeklagten....Wiederworte werden nicht akzeptiert oder förmlich niedergeschrien. Rechtsanwälten wird durch die Blume gesagt das sie "dumm" seien.Plädoyes u. die daraus resultierenden Urteile waren fern jeglicher Relation.Ich habe schon damals gesagt daß er als Staatsanwalt eigentlich nicht tragbar sei. Dazu möchte ich aber auch betonen, daß es nicht nur dieser Staatsanwalt ist/war sondern so ziemlich jeder Staatsanwalt u. Richter/in am Landgericht Augsburg.Ich denke mal, daß es endlich Ermittlungen gegen seine Person, div. andere Staatsanwälte u. Richter/innen u. deren "Arbeitsweise/n" gibt/gab."

"Wer die genannten Prozesse rechechiert, entdeckt Gemeinsamkeiten in den Täterhintergründen. Es erinnert unwillkürlich an Kirsten Heisig. Stand der Staatsanwalt unter Druck "von Oben"? Bekam er Weisungen die seine Vorgehensweise betrafen? Hier sollte unbedingt tiefer recherchiert werden."
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Justiz Empty Re: Justiz

Beitrag von Dissident Mi Mai 24, 2017 11:13 am

https://bachheimer.com/einwanderungspolitik

23.05.2017

19:25 | Kurier: Vier statt sieben Jahren Haft nach Hallenbad-Vergewaltigung

Im Fall des irakischen Flüchtlings, der sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling an einem damals zehnjährigen Buben vergangen hatte, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung wurde bestätigt, die vom Erstgericht verhängte Strafe aber um drei Jahre reduziert.

Vier Jahre Haft - dafür das er ein Kind mißbraucht hat. Vier Jahre Haft - dafür ein Leben zerstört zu haben. Vielleicht kommt der OGH auch noch drauf, die "Zeit für die Flucht" den vier Jahren entgegen zu rechnen. Es ist eine Schande für die Jusitiz. Nicht mehr und nicht weniger. TS
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Justiz Empty Einflußreiche Figuren

Beitrag von Dissident Mi Jun 21, 2017 9:58 am

Einflußreiche Figuren im Bereich der DöDR-Justiz:

https://doedr.forumieren.net/t11p25-menschen-und-personalien#423
Georg Zanger, jüdischer Herkunft .. der als linker Anwalt gilt ..

Der Rosenkrieg des Staranwalts 9 Jahre war sie mit Anwalt Georg Z. glücklich. Nun geht Isabella Sch. durch die Hölle. Es tobt ein böser Kampf um die Kinder.
.. Wenn sie fröhliche Kinder auf dem Spielplatz sieht, tut ihr das "verdammt weh". Ihre eigenen Kinder, 6 u. 8 Jahre alt, darf Isabella Sch. seit 1 Jahr nicht mehr sehen. Die Geschichte der Isabella Sch. ist unglaublich. Die 2-fache Mutter geht durch ein Scheidungsdrama, das hollywoodreif ist. Abgehört, angezeigt, angeklagt u. auf die Straße gesetzt: Die 39-jährige Ehefrau des Wiener Prominenten-Anwalts Georg Z. bekommt die volle Härte dessen Könnens zu spüren. Das Schlimmste: Beide Kinder wurden ihr "abgenommen". Seit 1 Jahr kämpft Zangers Ehefrau darum, ihre Kinder wiederzusehen. Wir treffen Isabella Sch. im Kaffeehaus. Die studierte Betriebswirtin wirkt sicher u. selbstbewusst, wären da nicht ihre riesigen traurigen Augen, die immer wieder im Wasser schwimmen, während sie erzählt. Beim späteren Spaziergang durch einen Park bricht sie beim Anblick vergnügter Kinder in Tränen aus. "Es tut verdammt weh, daß ich nicht bei meinen Kindern sein darf."
Rückblende
Dabei hat alles so vielversprechend begonnen, als die Marketingfrau vor 10 Jahren Staranwalt Georg Zanger beruflich kennengelernt hat. Galant bewegte sich das Paar auf dem Society-Parkett, strahlte auf Bällen u. Partys. Isabella führte ein großes Haus. In die Villa im Grünen mit Swimmingpool waren oft illustre Gäste geladen. 1999 kam ein Bub auf die Welt, eineinhalb Jahre später das Mädchen. "Ich stellte meine Karriere gerne zugunsten meiner Familie in den Hintergrund. Und auch, weil mich mein Mann dringend in der Kanzlei für eine umfassende Neuausrichtung u. bestmögliche Vermarktung brauchte", sagt sie. Das Glück schien perfekt u. nachdem die Kinder aus dem Ärgsten heraußen waren, wurde vor 4 Jahren geheiratet. Für den 60-jährigen Anwalt war es die 3. Ehe.
Der Anfang vom Ende
Keiner kann sagen, warum es immer öfter zu Streit kam. Im Jänner 2006 so heftig, daß Isabella Sch. die Polizei rief. Der Ehemann wurde weggewiesen u. wegen Körper-
verletzung angezeigt. Die Frau reichte die Scheidung ein. Sie läuft übrigens noch, ebenso wie das Obsorgeverfahren um die Kinder u. weitere Verfahren. Ab 4.2.2006 nahm die Tragödie ihren Lauf. Nach der Wiederkehr des Mannes gab es erneut Zerwürfnisse, bei denen auch der Sohn am Finger verletzt wurde. Abermals Polizei, abermals Strafanzeige wg. Körperverletzung. Gegen den Ehemann. "Diese beiden Strafanzeigen u. die Einreichung meiner Scheidung sind für mich der Grund, weshalb mich mein Mann seit Jänner 2006 gegenüber den Behörden der Gewalttätigkeit beschuldigt u. versucht, mir alles zu nehmen", so Isabella Sch. Obwohl sie noch verheiratet ist, hat sie ihren Doppelnamen abgelegt u. "Zanger" streichen lassen.
Abgehört
"Um allen involvierten Gerichten meine Gewalttätigkeit zu beweisen, hat mein Mann danach unseren Haushalt verwanzt", so die Frau. Jedes Wort, das sie u. die Kinder von sich gaben, wurde abgehört. "Abhören ist strafbar", sagt der Wiener Staatsanwalt Jarosch. Zanger hatte mit seinen Abhör-Protokollen vor Gericht dennoch Erfolg. Am 10.5.2006 wurden Isabella Sch. die Kinder abgenommen. Als sie mit dem Buben nach Hause kam, wartete ihr Mann mit einer Beamtin des Jugendamtes, welche ihren Sohn schließlich mitgenommen habe.
Hilflos
"Ich durfte meinem Kind nicht helfen, das raubte mir den Atem, das war unerträglich", sagt sie ganz leise u. kann abermals die Tränen nicht mehr zurückhalten. Dann musste sie in Begleitung des Jugendamtes die 5-jährige Tochter aus dem Kindergarten abholen u. der Beamtin übergeben. "Ich hatte keine Chance, mich zu rechtfertigen, denn das Jugendamt ließ die sonst übliche Sachverhaltsdarstellung nicht zu." Auch nicht das von der Jugendamt-Psychologin erstellte Gutachten, in dem Sch. als "äußerst feinfühlig u. vertraut mit den Kindern" beschrieben wird (das Gutachten liegt dem KURIER vor).
Wegweisung
1 Woche später erfolgte die gerichtliche Wegweisung der Frau, die ihr Mann beantragt hatte. Innerhalb von 10 Minuten stand Isabella Sch. auf der Straße. Die 2 Kinder kamen für 3 Wochen in ein Krisenzentrum. "Was sie dort erdulden mussten, war unzumutbar", so die Mutter. "Obwohl meine Kleine von den Strapazen 40° Fieber bekam, wurde kein Arzt geholt, Medikamente waren auch nicht im Haus." Frau Sch., die durch den Kindergarten davon erfahren hatte, "durfte" wenigstens fiebersenkende Mittel u. den Hausarzt organisieren. "Es war unfassbar. Alle Rechtsmittel, die möglich waren, reichte mein Anwalt ein. Alles vergebens", so Frau Sch.
Besuche
Nach dem Aufenthalt im Krisenzentrum kamen die Kinder zum Vater. Um ihre Kinder überhaupt zu sehen, musste Isabella Sch. begleitete Besuche anmelden, für die man zahlen muss u. bei denen sich Mutter u. Kinder im Beisein von Sozialarbeitern treffen können. "Mein Mann begann die Kinder gegen mich aufzubringen, was zu einer unwahren Aussage meines Buben vor Gericht führte", fährt sie fort. Im Oktober vor einem Jahr wurden die Besuche auf Betreiben des Jugendamtes abgebrochen, weil der Bub sich nicht mehr mit seiner Mutter treffen wollte. Für Isabella S. eine schmerzvolle Vorstellung. Seither hat sie nur noch schriftlichen u. telefonischen Kontakt zu den Kindern. Höhepunkt im Scheidungskrieg: Seit 18.7.2007 hat Isabella S. ein Gerichtsurteil in Händen, das sie von allen Anklagepunkten des Strafverfahrens freispricht (siehe Faksimile rechts). Zu ihren Kindern darf sie trotzdem nicht. Weil das Jugendamt einen Antrag auf Verlängerung der Wegweisung stellte.
Alimente eingeklagt
Kürzlich wurde Isabella S. auch noch ein Exekutionsbefehl zugestellt. Zanger klagt sie auf Zahlung von Alimenten fürs vergangene Jahr. Die Frau, die durch den aufreibenden Fall bis heute nicht ganztags arbeiten kann, muss 6860 € an ihren Mann zahlen. Und er lässt sie weiterhin beschatten. Per Detektiv hat Zanger dem Gericht vorgelegt, daß seine Frau heimlich als Serviererin arbeite, wo sie doch beim AMS gemeldet sei. Isabella S.: "Diese Arbeit habe ich gemeldet. Ich darf sehr wohl einen bestimmten Betrag dazuverdienen. " Wie sie jemals die Exekutionskosten zahlen soll, weiß sie nicht. Nur eines steht für sie fest: "Ich kämpfe ums Überleben u. die Zukunft mit meinen Kindern."

Hier endet vorläufig die Geschichte von Isabella S. Kommenden Mittwoch findet sie eine Fortsetzung vor einer Richterin, die die Obsorge für die Kinder entscheiden wird.

Ein Scheidungskrieg, der Tausende Aktenseiten füllt
Einen Anwalt kann sich Isabella S. längst nicht mehr leisten. Sie nimmt Verfahrenshilfe in Anspruch. Ihr Anwalt Wolfgang Haas wird ihr am Mittwoch vor Gericht zur Seite stehen. "Ich habe noch nie einen Scheidungskrieg erlebt, in dem mit solcher Härte, Emotionalität u. Know-how vorgegangen wird. Und ich habe auch noch nie eine Causa gehabt, in der so viele der Bearbeiter so viele Fehler u. Ungeschicklichkeiten begehen", sagt der Anwalt. "Meiner Meinung nach hat auch das Jugendamt Fehler gemacht", so Haas, "denn wie aus den Verhandlungsprotokollen ersichtlich, haben die zuständigen Bearbeiterinnen einige wesentliche Gutachten gar nicht gelesen." Das Jugendamt sagt, es könne kein Fehlverhalten erkennen u. auch, daß "wir zu laufenden Verfahren nie einen Kommentar abgeben", so Sozialarbeiterin Gabriele Ziering. "Generell haben wir zu schauen, was das Beste für die Kinder ist."
"Der Akt ist sehr entgleist, er umfasst Tausende Seiten, wobei Hunderte auch genügt hätten", so Haas. "Das kann sich normalerweise kein Mensch leisten." Das Urteil vom 18.7.2007 spricht Isabella S. in allen Punkten frei: Nämlich dass sie ihren Mann u. ihren Sohn verletzt sowie die Dienstmädchen bedroht hätte. Und auch davon, einen "grausamen Erziehungsstil" ausgezuübt zu haben, wodurch den Kindern "seelische Qualen zugefügt u. deren psychisches Wohlbefinden geschädigt" worden sei.
Detail am Rande
Staatsanwalt Roland Schön war einst der mächtigste im Land. Sein Eingreifen in Zangers Scheidungskrieg setzte seiner Karriere ein abruptes Ende. Es ging um die Aussage eines Dienstmädchens gegen Isabella S. (die auch in diesem Punkt freigesprochen wurde). Schön hat das Verfahren an sich genommen, obwohl er dafür nicht zuständig war. Deshalb wurde er auch vom Bawag-Prozess abgezogen. Schön muss sich demnächst vor der Staatsanwaltschaft Graz rechtfertigen ---
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