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Kunst- und Kulturbetrieb der DöDR und dessen Akteure

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Beitrag von Dissident Mo Dez 04, 2017 3:37 pm

https://diepresse.com/home/panorama/5331328/Agnes-Hussleins-offene-Rechnungen-mit-dem-Belvedere - Agnes Hussleins offene Rechnungen mit dem Belvedere

Die Direktion des Belvedere will Regresszahlungen von Ex-Chefin Agnes Husslein im sechsstelligen Bereich. Ihr werden zweifelhafte Kunstkäufe ebenso vorgeworfen, wie die unerlaubte private Nutzung von Chauffeur u. Dienstwagen.

Ein ehrenhafter Abgang sieht anders aus. Agnes Husslein musste Ende vergangenen Jahres nach zehn Jahren als Chefin des Belvederes gehen. Verstöße gegen Compliance-Regeln wurden ihr zum Verhängnis – sie wurde in ihrem Amt nicht verlängert u. der damals recht frisch ernannte Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) bestellte Stella Rollig zur neuen Direktorin. Husslein selbst sprach damals von einer Intrige.

Seit Februar hat Husslein nun einen neuen Job, sie ist im Vorstand der Leopold-Museum-Privatstiftung – aber noch immer gibt es offene Rechnungen mit dem Belvedere. Denn die Direktion will von Husslein Geld sehen: und zwar im sechsstelligen Bereich. Die Regressforderungen sind in mehreren Schreiben, die der „Presse am Sonntag“ vorliegen,detailliert aufgelistet.
Hohe Forderungen
So soll Husslein etwa 24.154,90 € nachzahlen, weil sie Dienstauto wie Chauffeur – unerlaubt – auch privat genutzt haben soll u. darum nun Steuernachzahlungen fällig werden. Weiters wirft die Direktion Husslein zweifelhafte Kunstankäufe vor. So soll sie um 100.000 € ein Bild gekauft haben, das dann aber nie geliefert wurde. „Als eine Ihrer letzten Amtshandlungen haben Sie die Bezahlung von 100.000 € veranlasst, obwohl die Lieferung immer noch ausstand“, heißt es in dem Schreiben von Wolfgang Bergmann, dem wirtschaftlichen Geschäftsführer des Belveders.

Das Haus versuche den Kauf (bisher ohne Erfolg) rückgängig zu machen: Im Falle einer Undurchsetzbarkeit der Rückzahlung will „das Belvedere eine Ersatzzahlung dieser in grob fahrlässiger Weise veranlassten Überweisung einfordern“. Also 100.000 €. Rückzahlungen behalte man sich auch vor, weil Husslein weitere Bilderkäufe ohne die nötige Zustimmung des Kuratoriums getätigt haben soll.
Kaputte Kunstwerke
Verfehlungen werden Husslein auch rund um die Ausstellung des Künstlers Ai Wei Wei im Sommer 2016 vorgeworfen. Laut dem Schreiben soll ein Werk durch grob fahrlässige Behandlung zu Schaden gekommen sein – u. das obwohl Probleme mit der Statik vorher bekannt waren. Nicht zuletzt deswegen gibt es Schwierigkeiten bei der Rückführung nach China, die Werke hängen in Österreich fest. Dafür fallen ebenso Kosten wie für die Reparatur (rund 11.000 €) an – die man nun von Husslein regressieren möchte.
Und dann wären da noch die Vorwürfe rund ums Café B-Lounge beim unteren Belvedere, das Husslein in Betrieb gehen ließ, obwohl die nötigen Genehmigungen ebenso gefehlt haben sollen wie Fluchtwege. Das Belvedere hat das Café mittlerweile geschlossen, um drohende Strafen u. eine Betriebssperre zu vermeiden. Allerdings hat das Kosten von 70.000 € verursacht – die sich das Belvedere nun zurückholen will.
Laufende Verhandlungen


Im Belvedere selbst bestätigt man den Briefwechsel, wolle sich aber aufgrund laufender Verhandlungen nicht weiter dazu äußern. Man strebe eine außergerichtliche Einigung an, hieß es. Auch Husslein selbst zeigte sich auf „Presse am Sonntag“-Anfrage deswegen eher wortkarg. In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt sie: „Die von Ihnen angesprochenen Punkte sind mir natürlich bekannt, wie Sie sich vorstellen können, sehe ich den Sachverhalt allerdings radikal anders. Sie entbehren jeder sachlichen Grundlage.“ Hussleins Meinung nach seien die Regressforderungen nur aufgestellt worden, um die ihr zustehenden Prämienzahlungen für 2015 u. 2016 zurückhalten zu können. Denn nicht nur das Belvedere fordert nun Geld von Husslein – sondern diese vice versa auch von ihrem Ex-Arbeitgeber?

Leserkommentare:
"Frau Husslein hat halt keine Ahnung von der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes" bzw. "der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters", was Grundvoraussetzung für so eine Leitungsfunktion ist. Da es sich um klares persönliches Fehlverhalten handelt, ist sie auch privat für den Schaden haftbar..."

"Das war nicht Kunst und Kultur. - Es war eine Art von Kunst - aber halt ohne Kultur."
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