Die österreich. Demokratische Republik
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Islam in der DöDR .. und die Türken ..

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Beitrag von Dissident Mi Sep 21, 2016 1:46 pm

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Verfassungsputsch: Das Islamgesetz - - - 18. September 2016 13:14 | Autor: Christian Zeitz

Im Gefolge der Masseneinwanderung der letzten 12 Monate sind in den Ländern Europas Verhaltensweisen und Erscheinungen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt, die zuvor aus der Sicht der breiten Bevölkerung als exotisch oder gesellschaftlich nicht relevant betrachtet worden waren. Im selben Zeitraum hat die Zahl spektakulärer Anschläge und Terrorakte sowie religiös motivierter Gewaltverbrechen in Europa signifikant zugenommen. Überfälle mit Macheten, Köpfungen und Messerattacken in Zügen und auf öffentlichen Plätzen sind gellende Realität – mitten im Herzen Europas.
Gewaltsame Demonstrationen von einander feindlich gesinnten Gruppen von Nicht-Staatsbürgern importieren die Konflikte tausende Kilometer entfernter Krisenherde. Massenvergewaltigungen und kollektiv vollzogene sexuelle Übergriffe aller Grade sind geradezu tägliche Normalität geworden. Kein Zweifel: Europa ist ein weitaus ungemütlicherer Ort geworden, als er es noch vor nicht allzu langer Zeit war.

Die folgende Analyse stellt dar, wie die Regierung und ihre zuständige Behörde dem Staat Österreich und seiner Bevölkerung die letzten rechtsstaatlichen Waffen zur Bekämpfung der fortschreitenden Islamisierung aus der Hand schlagen.

Der traurige Nachweis wird in 4 Abschnitten erbracht. Zunächst wird ein kurzer Bogen vom alten zum neuen Islam-Gesetz geschlagen.
Danach wird der religionsrechtliche Grundsatz der „Offenlegung der Glaubensgrundlagen“ mit seinen Hauptfunktionen begründet.
Weiters wird die in diesem Jahr genehmigte „Lehre der islamischen Glaubensgemeinschaft“ als Instrument der Tabuisierung des Islam vorgestellt.
Schließlich wird die politische Auseinandersetzung um das Islam-Gesetz erörtert und ein Verfassungsputsch gegen die eigene Bevölkerung aufgedeckt.

I. Vom Islam-Gesetz 1912 zum Islamgesetz 2015

Eine Geschichte des muslimischen Widerstandes. - - - „Flüchtlings“-krise und die vertane Chance auf De-Islamisierung

Die Effekte der Bewillkommnung einer Flut von unkontrolliert eindringenden „Schutzsuchenden“ (oder wie immer jene Personen genannt werden sollen, von denen die allerwenigsten wirklich Flüchtlinge, die allermeisten Muslime sind) waren voraussehbar. Sie schlagen auf europäischem Boden in den Humus ein, den die bereits seit langem eingewurzelten islamischen Communities jahrzehntelang aufbereitet haben.

Nachdem die erste Welle türkischer Arbeitsmigranten in den 60-er und 70-er Jahren religiös unauffällig war, wurden die 2. und die 3. Generation der Muslime „mit Migrationshintergrund“ zunehmend selbstbewusster. In wachsender Identifikation mit dem Islam forderten sie vom Staat und der autochthonen Bevölkerung nicht nur Duldung, sondern Akzeptanz und Unterstützung für das Projekt, den Islam in den Alltag und „in die Mitte der Gesellschaft“ zu rücken.

Hunderte Moscheenvereine und Gebetsräume, Halal-Dönerbuden und -Lebensmittelgeschäfte, die öffentliche Omnipräsenz mohammedanischer Traditionskleidung und das 24-Stunden-Mantra der Einforderung von „Respekt“ und „Toleranz“ gegenüber dem islamischen Ritenvollzug und den spezifischen Gebräuchen und Verhaltensweisen haben das Gesicht der Alltagskultur besonders der Städte Europas drastisch verändert. Ein Wanderzirkus an „Dialog“-Veranstaltungen und die Verordnung von Killerphrasen wie „Bereicherung“ und „kulturelle Vielfalt“ taten ein Übriges, um die scheinbar unumkehrbare Entwicklung außer Streit zu stellen.

Ein halbes Jahr vor dem Ausbruch der „Flüchtlings“krise des Jahres 2015 hätte Österreich allerdings eine gute Chance gehabt, sich auf adäquate und rechtsstaatlich begründete Weise gegen eine weitere Islamisierung zu wappnen. Nach jahrelangen Diskussionen hatten sich die Parlamentsfraktionen darauf verständigt, ein neues Islam-Gesetz zu erlassen. Die Regierungsparteien ließen einen Entwurf erarbeiten, der auf den ersten Blick Hoffnung gab, da er einige der langjährigen Forderungen islamkritischer Experten und besorgter Verteidiger des Rechtsstaates enthielt.

Doch der zweite Blick ernüchterte. Denn die legistische Umsetzung dieser Forderungen ließ befürchten, dass das Ziel einer Eingrenzung des islamischen Veränderungspotentials verfehlt und durch das neue Islamgesetz in sein völliges Gegenteil verkehrt werden könnte. Die Regierungsvorlage wurde gegen alle Bedenken islamkritischer Experten am 25.2.2015 beschlossen. Jetzt, genau eineinhalb Jahre danach, ist eine Bewertung der Umsetzung beziehungsweise des Vollzugs überfällig.

Die Vorgeschichte: Das alte Islamgesetz als Hoffnung und Lösungsansatz
Nachdem Bosnien-Herzegowina im Jahre 1909 Österreich-Ungarn eingegliedert worden war, befand es die Monarchie für angemessen, den Muslimen dieser Provinz, meist Angehörige der hanefitischen Rechtsschule, einen offiziellen Status zu verleihen. Ein eigenes Gesetz zur staatlichen Anerkennung des Islam wurde 3 Jahre lang diskutiert und 1912 im Reichsrat beschlossen.

Sein Schlüsselsatz fand sich in § 6: „Die Lehren des Islam, seine Einrichtungen und Gebräuche genießen Schutz, insofern sie nicht mit den Staatsgesetzen in Widerspruch stehen.“ Diese Formel bezieht sich auf die religionsgesetzliche Generalnorm des bis heute in Geltung befindlichen Anerkennungsgesetzes 1874, wo es in §1(1) heißt, dass die Lehre einer anerkannten Religionsgemeinschaft „nichts Gesetzeswidriges oder sittlich Anstößiges“ enthalten darf.

Dort findet sich auch die Verpflichtung einer die Anerkennung beantragenden Glaubensgemeinschaft, die Glaubensgrundlagen offenzulegen. Es erschließt sich auch dem juristischen Laien, dass dies die unmittelbare Voraussetzung dafür ist, festzustellen, ob ein konkretes Glaubensgut mit der österreichischen Rechts- und Sittenwirklichkeit vereinbar ist, und in welchen Punkten dies allenfalls nicht gilt.

Die mehr als hundertjährige Geschichte der Islamgesetzgebung in Österreich hatte 1912 mit einem weltweit einzigartigen Akt der Toleranz und der „ausgestreckten Hand“ begonnen. Seither haben sich viele Defizite und Unzulänglichkeiten im Umgang mit dem „realen Islam“ eingeschlichen. Diese lagen definitiv auf beiden Seiten, sowohl auf der islamischen, als auch auf Seiten Österreichs.

Die Gemeinschaft der Muslime, und in der Folge deren (vermeintliche bzw. selbsternannte) formale Repräsentanz IGGiÖ (ab 1979), hat es in den darauf folgenden 103 Jahren nicht für nötig befunden, die Verpflichtung einer Offenlegung der Glaubensgrundlagen zu erfüllen. Ebenso ist sie einigen weiteren Verpflichtungen, die sich aus ihrem eigenen Gesetz ergaben, nicht nachgekommen:

   Eine Kultusgemeinde, die allein berechtigt ist, einen Religionsbetrieb abzuwickeln, muss gegründet werden. Ihre Vorstandsmitglieder müssen österreichische Staatsbürger sein.
   Ebenso müssen Religionsdiener und Religionslehrer durchgehend österreichische Staatsbürger sein.
   Die Finanzierung muss aus eigenem, das heißt im Wesentlichen aus dem Kreis der Mitglieder, sichergestellt sein.

Nichts davon wurde jedoch umgesetzt bzw. eingehalten.
Ganz im Gegenteil. Bis heute sind rund 450 vorwiegend intransparente Moscheenvereine gegründet worden, die sich all den genannten Verpflichtungen entziehen, und für welche die IGGiÖ keine Verantwortung übernimmt. Ein wahrer Wildwuchs an flächendeckend aktiven Zellen zur Islamisierung des Landes, der das Prinzip der Religionsfreiheit ad absurdum führt.

Die staatliche Seite sah demgegenüber lange Zeit überhaupt keinen Anlass, sich mit dem Islam zu beschäftigen. Und die – vergleichsweise – geringe Zahl der Muslime organisierte sich ab den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts zunächst in unauffälligen Sozial-, Gesellschafts- und Kulturvereinen.

Ideen für ein neues Islamgesetz: Religiöser Friede und kulturelle Kontinuität als Ziel
Das Islamgesetz 1912 wurde zum ewigen Provisorium, das jedoch spätestens ab den 90-er Jahren einer rasch voranschreitenden, wildwüchsigen Islamisierung Vorschub leistete, die sich jedem Überblick und jedem Zugriff entzog. Konstruktive Kräfte forderten daher seit längerer Zeit die Durchsetzung rechtlicher Möglichkeiten, die den Staat in seiner sicherheitspolitischen Aufgabe, Nicht-Muslime zu schützen, ertüchtigen und dabei gleichzeitig die Integration von muslimischen Migranten forcieren, die sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Ordnung Österreichs identifizieren. Beispielsweise schlug der Wiener Akademikerbund folgende Schlüssel-Maßnahmen für die Konzeption eines neuen Islamgesetzes vor:

   die Verpflichtung aller zugelassenen und zuzulassenden islamischen Religionsgesellschaften zur verbindlichen Offenlegung der Glaubensgrundlagen (Koran, Ahadith u.a.) in deutscher Sprache;
   das Verbot einer Einflussnahme ausländischer Einrichtungen auf das Glaubensleben in Österreich, insbesondere soweit diese aus Ländern erfolgt, in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt ist. Weiters das kategorische Verbot des Einsatzes ausländischer finanzieller Mittel zur Bedeckung von Investitionen in Sakralbauten sowie des alltäglichen Kultusbetriebs;
   die Beseitigung der Möglichkeit eines Religionsbetriebes im Rahmen von Vereinen nach Vereinsgesetz; weiters die Beseitigung der Möglichkeit einer kollektiven Mitgliedschaft von Kultur- und Moscheenvereinen bei einer anerkannten islamischen Glaubensgemeinschaft; damit verbunden die staatliche Schließung von Kultur- und Moscheenvereinen, die derzeit widerrechtlich einen Kultusbetrieb unterhalten, der sich dem Einfluss und der Kontrolle der anerkannten islamischen Religionsgesellschaften entzieht.

Es ist hier nicht der Platz auszuführen, dass diese Forderungen 2014 zwar scheinbar in den Gesetzesentwurf für das neue Islamgesetz aufgenommen, jedoch legistisch so eingearbeitet wurden, dass ein effektiver Vollzug damit unmöglich gemacht wurde.

Die diesbezügliche Kritik und viele Warnungen – 2014/15 immerhin von zahlreichen Experten vorgetragen – haben sich bewahrheitet. Eine Analyse der Folgen dieses religionsrechtlichen Scheiterns, die von außerordentlich großer politischer und gesellschaftlicher Bedeutung und Tragweite sind, soll sich im Rahmen dieser kleinen Arbeit auf die Frage der „Offenlegung der Glaubensgrundlagen“ beschränken. Die anderen Aspekte sind separat abzuarbeiten.

Die Offenlegung („Darstellung der Lehre“) ist – in der zu erwartenden Weise – von der IGGiÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) inzwischen vorgenommen worden. Und die zuständige Behörde hat diese „Darstellung der Lehre“ – ein schmächtiges Neun-Seiten-Papierchen, mit dem immerhin das Glaubensgut einer sogenannten Weltreligion verbindlich dargestellt werden soll – mit Zustimmung des damaligen Religionsministers Ostermayer per Bescheid vom 26.2.2016 genehmigt.


II. Offenlegung der Glaubensgrundlagen. Wozu eine „Darstellung der islamischen Lehre“? Ein Kriterienkatalog.

Bevor auf die wichtigsten Aspekte dieser „Darstellung der Lehre“ eingegangen wird, muss gezeigt werden, warum eine qualitätsvolle Offenlegung der Glaubensgrundlagen einer Religionsgesellschaft von fundamentaler Bedeutung für die Erhaltung des religiösen Friedens und der öffentlichen Ordnung in unserem Land ist. Folgende Aspekte sind zu unterscheiden:

Transparenz
Zunächst hat die österreichische Bevölkerung das Recht auf ein Maximum an Transparenz im Hinblick auf die Grundlagen, Positionen und Absichten einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft. Das gilt umso mehr, wenn eine Religion sich nicht auf transzendente und individualmoralische Fragen beschränkt, sondern in hohem Maße rechtliche und politische Elemente enthält. Es ist absolut unstatthaft, wenn sich eine Religionsgemeinschaft publikumswirksam gegen den angeblichen „Generalverdacht“ betreffend tatsächliche oder vermeintliche Inkompatibilitäten des Glaubensgutes mit den Grundlagen der mitteleuropäischen Kulturordnung zur Wahr setzt und eine penible und verbindliche Stellungnahme zu all jenen Fragen verweigert, die aus gutem Grund mit der betreffenden Religion in Verbindung gebracht werden.

Tatsächlich werden betreffend den Islam aufgrund der öffentlichen und individuellen Wahrnehmung beispielsweise folgende Phänomene mit dieser Religion in Verbindung gebracht:

   Gewalt gegen Andersdenkende („Ungläubige“) oder Abtrünnige;
   Gewaltsame Bekämpfung von „Apostaten“ (Abfall von der Religion);
   Parallelgesellschaften, Segregation, Integrationsunwilligkeit und -unfähigkeit;
   Benachteiligung und Verächtlichmachung der Frau;
   Kinderehen;
   Verhüllung der Frau;
   Ehrendelikte, Vergeltungsrecht;
   Verachtung und Bekämpfung Andersgläubiger, Christenverfolgung;
   Ritualisierung des Alltags;
   Hartnäckige Demonstration spezifischer Bekleidungsvorschriften und Barttrachten;
   Nicht-Anerkennung der heimischen Rechtsordnung;
   Mißachtung säkularer staatlicher und ziviler Autoritäten wie Richter, Polizisten, Lehrer, Vorgesetzte;
   spezifische Formen der Konfliktlösung in Klan und Familie;
   Körperstrafen wie z.B. Steinigung;
   Polygamie;
   Speisevorschriften, die in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Labens durchgesetzt werden sollen;
   Parallelgesellschaften und kulturelle Desintegration;
   Die Scharia als rechtlich-sittlich-rituelles Gesamtkonzept.

Um den religiösen Frieden in diesem Land bewahren zu können, muss in einem ersten Schritt objektiviert werden, ob die genannten Punkte zu Recht mit der islamischen Religion in Verbindung gebracht werden oder nicht.

Es genügt nicht, im Anlassfall unerfreulicher Begebenheiten reflexartig darauf hinzuweisen, dass dies alles „nichts mit dem Islam zu tun“ habe. Erforderlich ist tatsächlich eine detaillierte Bezugnahme auf die autoritativen Quellen des Glaubens, insbesondere auf jene Stellen, auf die Kritiker zum Nachweis eines Zusammenhanges zwischen dem Glaubensgut und unerwünschten Handlungen verweisen.

Derartiges geschah bis dato grundsätzlich nicht, sodass nicht einmal im Fall terroristischer Anschläge eine Objektivierung der geistigen Grundlagen derartiger Gewaltakte vorgenommen und von der Behörde durchgesetzt werden konnte. So war bisher eine sinnvolle Diskussion der geistigen Verantwortung für einschlägige Großereignisse nicht einmal dann möglich, wenn sich die Täter unter Allahu-Akbar-Rufen in die Luft sprengten oder die Drahtzieher sich unter Verweis auf entsprechende Koranverse als Parteigänger des IS oder anderer „sprenggläubiger“ Gemeinschaften vorstellig machten.

Primat des staatlichen Rechts und tradierter gesellschaftlicher Normen

Eine Verantwortung der Religionsgemeinschaft für die Inhalte und die Lehre und somit für die Handlungen ihrer Mitglieder kann solange nicht eingefordert werden, solange diese nicht offengelegt werden. Genau hier ist auch der Anknüpfungspunkt für die Norm des Islamgesetzes 1912, derzufolge der Schutz der Lehre nur insofern gilt, als diese nicht in Widerspruch zu den Gesetzen des Staates stehen.
Die Umsetzung dieser Norm bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass alle Elemente der Lehre gesetzlich verboten werden müssen, die den Gesetzen widersprechen, was wiederum nur möglich ist, wenn die Lehre vollständig, wahrheitsgetreu und ungeschönt offengelegt wird. Auf eine andere Weise kann der Primat des staatlichen Rechts und tradierter gesellschaftlicher Normen gegenüber religiösen Gesetzen und Vorschriften nicht durchgesetzt werden.

Es ist von zentraler Bedeutung, dass das Islam-Gesetz 2015 den Sinn einer solchen Offenlegung gezielt unterlaufen hat, indem die Verpflichtung zur Darstellung der Lehre als bloßer Akt der inneren Gestion der Religionsgesellschaft verniedlicht wird. Im § 6 heißt es nämlich:

„(1) Eine im Rahmen der inneren Angelegenheiten erstellte Verfassung einer islamischen Religionsgesellschaft hat, […] , folgende Angaben in der Amtssprache zu enthalten:
[…]
5. Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran), die sich von bestehenden gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, Bekenntnisgemeinschaften oder Religionsgesellschaften unterscheiden müssen;“

Dies unterläuft gezielt den Sinn und Zweck der Festlegung des § 6 Islamgesetz 1912, der den Schutz, und damit auch die öffentliche Akzeptanz der Lehre des Islam ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt stellt. Dies entspricht ganz ausdrücklich auch der bis heute primär gültigen religionsgesetzlichen Generalnorm des Anerkennungsgesetzes 1874. Diese besagt, dass die Anerkennung einer Religionsgesellschaft nur unter der Voraussetzung zu gewähren ist, dass „die Religionslehre, ihr Gottesdienst, ihre Verfassung sowie die gewählte Benennung nichts Gesetzeswidriges oder Anstößiges enthält.“ (§1 (1))

Gesetzesvorbehalt und Übernahme von Verantwortung

Eine Offenlegung der Lehre ist daher ein öffentlicher Akt und dementsprechend als dauerhafte Verpflichtung und Übernahme von Verantwortung anzulegen. Verantwortung bedeutet das Einstehen für Folgen und Schäden, die ihre Ursache oder ihren Grund in einem Bereich haben, über den der Verantwortungsträger eine spezifische Form von Verfügungsgewalt besitzt.

Nur wenn eine Religionsgesellschaft bereit und imstande ist, Verantwortung zu übernehmen, besteht die Rechtfertigung, ihr den Status einer gesetzlichen Anerkennung zu verleihen. Im Hinblick auf die möglichen Wirkungen ihrer Lehre hat die Religionsgesellschaft eine konkrete und juristisch belangvolle Verantwortung für das Handeln ihrer Funktionäre und Mitglieder. Und sie hat eine politische Verantwortung für alle, auch Außenstehende, die sich in ihrem Handeln und ihren Aussagen auf die Lehre einer Religionsgesellschaft beziehen.

Nur dann, wenn Verantwortung für eine Lehre übernommen wird, ist es möglich zu verhindern, dass unerwünschte Verhaltensweisen und Gepflogenheiten im öffentlichen Diskurs als „bloße Traditionen“ ohne besonderen religiösen Bezug verharmlost werden. Und nur so kann der Rechtfertigungsstrategie entgegengetreten werden, mit der immer wieder lakonisch behauptet wird, bestimmte Vorschriften bzw. Bestandteile der Lehre wären „derzeit nicht aktuell“, denn man würde sich ja an die Gesetze und die Verfassung halten.

Interreligiöser Dialog
Die Übernahme von Verantwortung, die in der Offenlegung der Glaubensgrundlagen bzw. einer klar formulierten und unverwechselbaren Lehre wurzelt, ist im übrigen auch die Voraussetzung für jeden sinnvollen interreligiösen Dialog.

Gegenleistung für Privilegien
Ein weiteres wichtiges Argument für eine vollständige und schonungslose Offenlegung der Glaubensgrundlagen ergibt sich aus den Privilegien, die einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft zustehen. Diese werden im Fall des Islam in Österreich auch weidlich ausgenutzt.

Zu diesen Privilegien gehört (nach neuem Islamgesetz) insbesondere die staatliche finanzielle Dotation des Religionsunterrichtes (Lehrkräfte, Lehrbehelfe), des Betriebes von Universitätsfakultäten bzw. theologischen Studien sowie von Lehrerbildungsanstalten, der „seelsorglichen“ Betreuung beim Bundesheer und in Gefängnissen. Dazu kommen als weitere Privilegien die Berechtigung zum Betrieb separater Friedhöfe und die Erlaubnis zur religiösen Betreuung in Krankenanstalten und Pflegeheimen sowie das Begutachtungsrecht in Gesetzgebung und Verwaltung, schließlich der Schutz von islamischen Feiertagen.

Es ist eine Frage der Symmetrie, derartige Privilegien nur solchen Religionsgemeinschaften einzuräumen, die dem Staat und den Bürgern dieses Staates gegenüber uneingeschränkte Transparenz pflegen, d.h. eine Offenlegung ihrer Glaubensgrundlagen ohne Wenn und Aber vornehmen und damit ihre Loyalität beweisen. Jeder österreichische Staatsbürger hat das Recht, über die Ziele und Absichten einer Einrichtung Bescheid zu wissen, die er mit Steuergeldern finanziert.

Offenlegung und Religionsstrafrecht

Last but not least besteht eine wichtige Funktion der Offenlegung in der Schaffung der Voraussetzungen, unter denen es allenfalls gerechtfertigt ist, Religionen bzw. Religionsgesellschaften mit den Mitteln des Strafrechtes gegenüber bestimmten Formen der Kritik bzw. des Angriffs zu beschützen. In Österreich ist das Verbot negativer Beurteilungen und Werturteile, ja selbst Faktennennungen mit (vermeintlich) negativen Bezügen sowie der verbale Angriff auf Religionen in den §§ 188 („Herabwürdigung religiöser Lehren“) sowie 283 („Verhetzung“) geregelt.

Diese Paragraphen normieren einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der Wissenschaftsfreiheit. Eine solche Beeinträchtigung der Rechtsstaatlichkeit kann nur dann auch nur erwogen werden, wenn mit einer peniblen Offenlegung der „religiösen Lehre“ außer Streit gestellt wird, was denn überhaupt das Schutzobjekt dieser Sonderstrafnorm ist. Solange eine Darstellung der Lehre des Islam nicht vorliegt, ist es eine Absurdität, auch nur in Erwägung zu ziehen, Kritiker des Islam strafrechtlich zu verfolgen.

Im Folgenden soll zunächst eine Darstellung der wichtigsten Elemente jenes Papiers vorgenommen werden, mit dem die IGGiÖ (Islamische Glaubensgesellschaft in Österreich) die Offenlegung ihrer Lehre tatsächlich vorgenommen hat und die am 26.2.2016 von der Behörde und den zuständigen politischen Instanzen genehmigt und damit für ausreichend befunden wurde. Der Leser möge sich selbst ein Bild machen, bei Bedarf auch das Originaldokument einsehen. Danach soll auf eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage und schließlich auf deren Beantwortung durch den österreichischen Bundeskanzler eingegangen werden. Endlich ist eine Beurteilung der aktuellen religionsrechtlichen Lage des Islam in Österreich sowie der derzeitigen Möglichkeiten vorzunehmen.

II. Die „Lehre der IGGiÖ“:  Der Islam sagt nicht die Wahrheit über sich selbst. - - Die Themen der „Lehre der IGGiÖ“

Das 9-seitige Papier der „Lehre“ enthält je einen Abschnitt zu den „6 Glaubensgrundsätzen“ und den „5 Säulen“ des Islam. Die beiden Abschnitte sind politisch-gesellschaftlich belanglos und sollen daher hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.

Eine politische beziehungsweise gesellschaftlich-kulturelle Relevanz hat das hier besprochene Papier zur „Darstellung der Lehre der IGGiÖ“ hingegen dort, wo ethische bzw. moralische Fragen sowie – hochtrabend gesprochen – anthropologische Grundlegungen angesprochen werden. Hinweise bzw. Zitate hierzu lassen sich zu folgenden Punkten zusammenfassen, die in diesem Abschnitt in dieser Reihenfolge abgehandelt werden:

   Der Mensch sei im Koran als Stellvertreter Allahs auf Erden ausersehen.
   Im Islam bestünde Glaubens- und Religionsfreiheit.
   Es bestünde eine Gleichheit der Menschen vor Gott, insbesondere eine Gleichheit von Mann und Frau vor Gott.
   Ein wertschätzender und friedlicher Umgang mit Vertretern anderer Religionen sei ein Grundwert des Islam.
   Die Essensvorschriften im Islam würden mit denen von Christen und Juden konvergieren.
   Hadithen und die vorbildliche Lebensweise Mohammeds.
   Gebote und Verbote.
   Der Koran als zentrale Glaubensgrundlage sei grundsätzlich unproblematisch, aber in seinem vollen Wortsinn unübersetzbar.

Die Punkte im Einzelnen:
Ad 1. Der Mensch als Stellvertreter Allahs
In der Einleitung des Dokuments findet sich auf S. 2 die Feststellung, Allah hätte den Menschen „als Stellvertreter auf der Erde eingesetzt“, wofür die Koransure 2 Vers 30 als Beleg vorgelegt wurde. Die Nachsicht in einer beliebigen Koranausgabe zeigt auf der textlichen Ebene keine Wendung, die eine derartige Feststellung rechtfertigen würde. Das vollständige Zitat lautet nämlich: „Und als dein Herr zu den Engeln sagte: „Ich bin dabei, auf der Erde einen Statthalter einzusetzen“, da sagten sie: „Willst Du auf ihr etwa jemanden einsetzen, der auf ihr Unheil stiftet und Blut vergießt, wo wir Dich doch lobpreisen und Deiner Heiligkeit lobsingen?“ Er sagte: Ich weiß, was ihr nicht wisst.“
Es bleibt im Dunklen, welchen Schluss die IGGiÖ der Annahme zugrunde gelegt hat, dass damit die Funktion des Menschen als Stellvertreter Allahs grundgelegt werden würde. Offenbar soll damit der ganz gegenteiligen Wahrnehmung bei der Lektüre des Korans entgegengewirkt werden, nach der die islamische Gottheit als Inbegriff des orientalischen Despoten wahrgenommen werden muss.

Ad 2. Glaubens- und Religionsfreiheit
Auf S. 2 des Textes findet sich die Feststellung: „Der Glaube ist sohin Ausdruck einer freien Entscheidung eines jeden Menschen (männlich wie weiblich).“ Folgende Verse würden diesen im Koran verbrieften Grundsatz belegen:
a. „Keinen Zwang im Glauben! (...)“. (Koran 2/256)
b. „Und sprich: „Die Wahrheit ist von eurem Herrn. Wer nun will, der glaube, und wer will, der glaube nicht. (...)“ (Koran 18/29)

Die angegebenen Koranverse werden bezeichnenderweise nur bruchstückhaft wiedergegeben. Eine Betrachtung der angegebenen Koranstellen zeigt, dass weder die Verse selbst noch die Verse davor, noch auch die danach eine Ableitung oder auch nur einen Hinweis auf die Begründung oder Legitimation der Glaubensfreiheit ergeben. Vielmehr sind die beiden zitierten Sätze in ihrem jeweiligen textlichen Umfeld völlig isoliert und haben zum vermeintlichen Freiheitsgebot überhaupt keinen Bezug. Ganz im Gegenteil finden sich im jeweiligen Kontext Aussagen, die eine ganz andere Position zu rechtfertigen scheinen:

ad a. Betreffend das erste (verstümmelte) Koranzitat empfiehlt sich die Lektüre eines Verses, der den oben zitierten Vers einbegleitet: „Und als sie gegen Galut und seine Heerscharen erschienen, sagten sie: „Unser Herr, überschütte uns mit Standhaftigkeit, festige unsere Füße und verhilf uns zum Sieg über das ungläubige Volk!“ Und so schlugen sie mit Allahs Erlaubnis, und Dawud tötete Galut...“ (2/250f)

ad b. Bezüglich des 2. Zitats genügt die vollständige Wiedergabe des (ebenfalls verstümmelt angeführten) Verses: „Und sprich: „Die Wahrheit vor eurem Herrn. Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll nicht glauben. Gewiss, wir haben den Ungerechten ein Feuer bereitet, dessen Zeltdecke sie umfangen hält. Und wenn sie um Hilfe rufen, wird ihnen mit Wasser wie geschmolzenem Erz geholfen, das die Gesichter versengt – ein schlimmes Getränk und ein böser Rastplatz.“ (Koran 18/29)

Es muss gefragt werden, was angesichts einer vollständigen Zitierweise von der angeblichen Glaubensfreiheit im Islam übrig bleibt.

Nicht überraschend ist es, dass in der offiziellen Darstellung der „Glaubenslehre“ die Zitierung von Versen unterblieben ist, die zum Thema „Glaubens- und Religionsfreiheit“ sehr viel aussagekräftigere Inhalte aufbieten als die oben angeführten Versfragmente. Zitierfähig wären z.B.:

   „Wenn ihr auf diejenigen trefft, die ungläubig sind, schlagt ihnen den Nacken ab. ...“ (Koran 47/4)
   „Und als Dein Herr den Engeln eingab: "Wahrlich, ich bin mit euch; stärket daher die Gläubigen! Schrecken will ich in die Herzen der Ungläubigen werfen." Trefft sie oberhalb ihrer Nacken, und schlagt ihnen alle Fingerspitzen ab.“ (Koran 8/12)
   „Der Lohn derjenigen, die gegen Allah und Seinen Gesandten kämpfen und Unheil stiften auf Erden, ist indessen, dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihre Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine schmachvolle Erniedrigung auf Erden, und im Jenseits erwartet sie eine überaus qualvolle Strafe.“ (Koran 5/33)
   „Diejenigen, die Allah und seine Gesandten verleugnen und einen Unterschied machen wollen zwischen Allah und Seinen Gesandten, und die sagen, „wir glauben an die einen und verleugnen die anderen“, und einen Weg dazwischen einschlagen wollen, sind die wahren Ungläubigen. Für die Ungläubigen haben Wir schmachvolle Strafe bereitet.“ (Koran 5/150f)
   „O Prophet. Setze dich unentwegt gegen die Ungläubigen und die Heuchler ein, und sei hart ihnen gegenüber! Ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein. Welch ein schlimmes Ende.“ (Koran 9/73)
   „Er ist es, der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit geschickt hat, damit Er ihr die Oberhand gewährt über alle anderen Religionen, auch wenn es den Götzendienern zuwider ist.“ (Koran 61/9)
   „Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und dem wahren Glauben entsandt hat; Er setzt den wahren Glauben durch, bis Er die Oberhand über alle Religionen gewinnt, auch wenn das den Götzendienern zuwider ist.“ (Koran 9/33)
   „O ihr Gläubigen. Nehmt Ungläubige nicht zu Vertrauten anstelle von Gläubigen. Wollt ihr den Allah eine strafende Handhabe gegen euch liefern?“ (Koran 4/144)
   „So kämpfe auf Allahs Weg – du wirst nur für dich selbst verantwortlich gemacht – und ermutige die Gläubigen zum Kampf. Gewiss wird Allah der Macht der Ungläubigen Einhalt gebietet. Allah ist stärker an Gewalt und an Bestrafung.“ (Koran 4/84)
   „Kämpft gegen jene unter den Schriftbesitzern, die nicht an Allah und den Jüngsten Tag glauben und die nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verbieten und die sich nicht zum wahren Glauben bekennen, bis sie die Dschizya (Tribut/Kopf-Steuer) gedemütigt aus der Hand entrichten.“ (Koran 9/29)

Die Religionsbehörde, die bei Vorlage der „Glaubenslehre“ die Berücksichtigung dieser und ähnlich lautender Verse nicht einforderte, war offensichtlich der Auffassung, dass diese zur Herstellung einer repräsentativen Einsicht in die Haltung des Islam gegenüber der Glaubensfreiheit nicht erforderlich seien.

Ad 3. Gleichheit von Mann und Frau
Auf S. 3 des Textes der Glaubenslehre wird behauptet: „Der Islam lehrt, dass die Menschen (Männer und Frauen) vor Gott gleich sind. Folgende Verse im Koran dokumentieren diese Gleichheit:“

   „O ihr Menschen! Wir erschufen euch aus einem Mann und einer Frau und machten euch zu Völkern und Stämmen, damit ihr einander kennenlernt. Doch der von Allah am meisten Geehrte von euch ist der Gottesfürchtige unter euch. Allah ist fürwahr wissend, kundig.“ (Koran 49/13)
   „Wahrlich die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Almosen spendenden Männer und die Almosen spendenden Frauen, die fastenden Männer und die fastenden Frauen, die Allahs häufig gedenkenden Männer und gedenkenden Frauen – Allah hat für die Vergebung uns großen Lohn vorgesehen.“ (Koran 33/35)
   „Und die Gläubigen, Männer und Frauen, sind einer des anderen Freund. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Unrechte und verrichten das Gebet und zahlen die Steuer und gehorchen Allah und seinem Gesandten. Sie – wahrlich, Allah erbarmt sich ihrer.“ (Koran 9/71)

Selbst eine wohlwollende Lektüre dieser Verse liefert keinen Beleg für das von der IGGiÖ behauptete Prinzip der „Gleichheit vor Gott“. Noch viel weniger ist damit eine „Gleichheit an Würde und Rang“ zwischen Mann und Frau begründbar, die einen Fundamentalwert westlicher Gesellschaften darstellt.

Die Behörde hat somit auch in der wichtigen Frage einer Wertung der Geschlechter bzw. Beziehung der Geschlechter untereinander keine substanziellen Aussagen urgiert, die Aufschluss betreffend des Problems der „Gleichheit an Würde und Rang“ geben würde.
Dies ist ein schweres Versäumnis, denn zweifellos bietet der Koran in dieser Frage durchaus reichhaltiges Anschauungsmaterial. Aus der Vielzahl an Möglichkeiten würde sich z.B. anbieten:

„Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil diese für jene von ihrem Besitz ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen demütig und hüten das zu Verbergende, weil Allah es hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett, und schlagt sie. Allah ist Erhaben und Groß.“ (Koran 4, 34)
oder beispielsweise:
„Und wenn ihr zu befürchten habt, den Waisen gegenüber ungerecht zu sein, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber fürchtet, nicht gerecht sein zu können, so heiratet nur eine, oder begnügt euch mit denen, die unter eurer rechten Hand sind (=Sklavinnen). So bleibt ihr bei der Gerechtigkeit.“ (Koran 4/3)

Ad 4. Friedlicher Umgang mit anderen Religionen
Ebenfalls auf Seite 3 des Papiers wird der Eindruck vermittelt, dass der wertschätzende und friedliche Umgang mit Vertretern anderer Religionen einen Grundwert des Islam darstellt:
„Juden und Christen werden im Koran mit dem Begriff „Volk der Schrift“ („ahl al-Kitab“) bezeichnet und anerkannt. Es gibt eine ganze Reihe von Versen und Hadtithen, in denen den Muslimen der gute Umgang mit den Leuten aus dem „Volk der Schrift“ („ahl al-Kitab“) offensichtlich aufgetragen wird. Folgende Koranstellen dokumentieren die Haltung des Islam dem Judentum bzw. Christentum gegenüber:

   „Und in ihren Spuren ließen wir Jesus folgen, den Sohn der Maria, um die Thora, die vor ihm war, zu bekräftigen. Und Wir gaben ihm das Evangelium mit einer Rechtleitung und einem Licht, die Thora, die vor ihm war, bestätigend als eine Rechtleitung und Ermahnung für die Gottesfürchtigen.“ (Koran 5/46)
   „Und wir sandten zu dir in Wahrheit das Buch hinab, (vieles) bestätigend, was ihm an Schriften vorausging, und (über ihren Wahrheitsgehalt) Gewißheit gebend. (...)“ (Koran 5/58)““

Auch in der zentralen Frage des Umgangs mit Vertretern anderer Religionen muss diese Auswahl an Zitaten – gelinde gesagt – als unbefriedigend bezeichnet werden.
Und auch hier hat die Behörde darauf verzichtet, repräsentative Aussagen des islamischen Glaubensgutes einzufordern.

Bezüglich einer islamischen Beurteilung des Christentums und des Judentums bzw. über die Haltung gegenüber Christen und Juden hätten sich beispielsweise folgende Koranpassagen angeboten:

   „Die Juden sagen: Esra sei ein Sohn Allahs, die Christen sagen, der Messias sei Allahs Sohn. Allah bekämpfe sie, von wo aus sie auch lügen.“ (Koran 9/30)
   „Du wirst finden, dass die stärkste Feindschaft gegen die, die glauben (die Muslime) unter allen Menschen die Juden und diejenigen hegen, die Allah (etwas) beigesellen.“ (Koran 5/82)
   „O ihr Gläubigen, nehmt weder Juden noch Christen zu Freunden; denn sie sind nur einer dem anderen Freund. Wer aber von euch sie zu Freunden nimmt, der ist einer von ihnen, ein ungerechtes Volk leitet Allah nicht.“ (Koran 5/52)
   „Wer vermag es Allah zu verdenken, wenn er Al Masih (gemeint ist Jesus), den Sohn der Myriam (Maria), seine Mutter und all diejenigen, die auf Erden sind, vernichten will?“ (5, 17)

Es kann wohl nicht behauptet werden, dass derartige Auslassungen belanglos für die Einschätzung der Realitätsbezogenheit und Sinnhaftigkeit des seit Jahrzehnten ubiquitär beschworenen christlich-islamischen Dialogs sind. Sie zu unterschlagen ist also ein schlechter Dienst an der Arbeit am religiösen Frieden des Landes.

Ad 5. Keine spezifischen Essensvorschriften
Ebenfalls auf S. 3 der „Darstellung der Lehre“ findet sich folgendes Koranzitat: „Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Auch die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, so wie eure Speisen ihnen erlaubt sind. (...)“ (Koran 5/5)

Dieses Zitat wird nicht kommentiert oder in einen bestimmten Kontext gestellt. Es ist aber wohl legitim zu fragen, welchem Zweck es dient. Es wird nicht allzu verwegen sein anzunehmen, dass damit der verbreiteten Annahme entgegengewirkt werden soll, dass der Islam der alltäglichen Separierung seiner Anhänger und damit der Entstehung von Parallelgesellschaften Vorschub leistet. Das gegenständliche Zitat fingiert den Eindruck, als könnten Österreicher damit rechnen, mit benachbarten Muslimen auch bei Schweinsbraten und Bier zusammen lustig zu sein.

Was immer der Koran mit diesem Vers bezweckt: Für die Belange einer repräsentativen Einsicht in die islamischen Glaubensgrundlagen sollte jedenfalls der Vers wiedergegeben werden, der sich nur wenige Zeilen vor dem zitierten Vers findet: „Verboten ist euch der Genuss von Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer Name als der Allahs angerufen worden ist...“ (Koran 5/3), womit auch das koranische Schächtungsgebot grundgelegt ist.

Ergänzend sollte wohl auch die koranische Grundlage für das islamische Alkoholverbot angeführt werden: „Sie fragen Dich nach berauschendem Trunk und Glücksspiel. Sag: In ihnen beiden liegt große Sünde und Nutzen für den Menschen. Aber die Sünde in ihnen beiden ist größer als der Nutzen. (Koran 2/219) Und weiter: „O ihr Gläubigen, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel und ein Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohlergehen werde.“ (Koran 5/90)

Dieser Themenbereich ist ein Beleg dafür, dass der Koran kein Problem damit hat, auf ein- und derselben Seite Aussagen zu treffen, die nach den Gesetzen der westlichen Logik nicht miteinander vereinbar sind. Gewiss wäre es der Sinn einer Verpflichtung zur Offenlegung der Lehre, dass die betreffende Religionsgesellschaft feststellt, welche der – theoretisch – möglichen Lesarten sie für sich als verbindlich festlegt. Es wäre daher nicht abwegig anzunehmen, dass die IGGiÖ mit der exklusiven Anführung des Verses 5/5 („Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt...“) zu erkennen gibt, dass es in ihrer Lehre keine spezifischen Speisevorschriften bzw. -verbote gibt.

Daraus würde sich aber eine unvermeidbare praktische Konsequenz ergeben: Ein Staat, der sich ernst nimmt, müsste dann nämlich unverzüglich alle Sonderbehandlungen für Muslime im Rahmen öffentlicher Ausspeisungen (Bundesheer, Spitäler etc.) einstellen. IGGiÖ-erlaubtes Schweinefleisch für muslimische Grundwehrdiener also. Ist das von der IGGiÖ so gemeint?
Oder hat die Wiedergabe der koranischen Einladung zum interreligiösen Gemeinschaftsessen (5/5) etwa einen anderen Zweck?

Ad 6. Hadithen und die vorbildliche Lebensweise Mohammeds
Als Hauptquellen des Islam werden auf S. 5 der „Lehre“ der Koran, die Sunna, der Konsens und der Analogieschluss genannt.
Es steht außer Streit, dass eine schriftliche Darstellung der Sunna in den sogenannten Hadithen erfolgt; das sind Sammlungen von Begebenheiten aus dem Leben Mohammeds sowie Anweisungen und Aussprüche desselben. Auf Seite 4 der „Lehre der IGGiÖ“ wird ein Zitat wiedergeben, das dort sowohl Al Buchari als auch Sahih Muslim zugeordnet wird, ohne dass eine genaue Angabe der Stelle vorgenommen wird. Al Buchari und Sahih Muslim gelten als die bedeutendsten Hadith-Sammler, die in ihren Sammlungen angeführten Hadithen als absolut hochrangig.

Es wird keine Angabe gemacht, ob alle Hadithen von Al Buchari und Sahih Muslim als verbindlicher Lehrbestand der IGGiÖ betrachtet werden. Eine Beantwortung dieser Frage wird von der Behörde auch nicht eingefordert.

Allerdings gibt der Abschnitt 3.2 einen möglichen ersten Anhaltspunkt für die Beantwortung dieser wichtigen Frage. Er spricht die „vorbildliche Lebensweise des Propheten Muhammad (Sunna)“ (Seite 6) an. Damit ist die normative Qualität der Handlungs- bzw. Verhaltensweisen von Mohammed gemeint: „Wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Allah.“ (Koran 4/80)

Der Text der IGGiÖ-Lehre fährt fort: „Die Sunna ist die 2. Quelle des Islam. Um seine Botschaft den Menschen angemessen zu verkünden, ernannte Allah (t) aus der Mitte der Menschen einen Propheten, damit er als lebendiges Beispiel und Vorbild dienen kann. […] Daher umfasst die Sunna die Lehraussagen, die vorbildlichen Taten und die Billigung des Propheten Muhammad (s.a.w.)“ (Seite 6)

Damit enden die Auskünfte über die Vorbildlichkeit der Lebens- und Handlungsweise Mohammeds. Das ist insofern inakzeptabel, als in den Hadithen zahlreiche Verhaltensweisen Mohammeds wiedergegeben werden, die mit den sittlichen und moralischen Grundnormen eines mitteleuropäischen Staates unvereinbar sind.

Und es ist darüber hinausgehend absolut skandalös, weil es in Österreich Personen gibt, die strafrechtlich (§188 - „Herabwürdigung religiöser Lehren“) verurteilt wurden, weil sie Mohammed als Kinderschänder bezeichnet hatten, nachdem sieben hochrangige Hadithen (Al Buchari und Sahih Muslim) feststellen: „Aisha sagte: Ich war sechs Jahre alt, als mich Mohammed heiratete, und ich war neun Jahre alt, als Mohammed begann, mit mir sexuell zu verkehren.“


Gehört diese Aussage zu den „vorbildlichen Verhaltensweisen Mohammeds“ und ist er damit Bestandteil der Lehre der IGGiÖ oder nicht? Wenn die IGGiÖ nicht an allen Normierungen, die sich aus der Gesamtheit der Hadithen ergeben, gemessen werden will, müsste sie angeben, welche der angesprochenen Hadithen nicht zur Lehre gehören und anhand welcher Kriterien diese aus dem Lehrbestand ausgeschieden werden.

Es ist ein Ärgernis von geradezu unglaublichem Ausmaß, dass österreichische Bürger wegen „Herabwürdigung einer religiösen Lehre“ strafrechtlich verurteilt werden, die unbekannt ist, weil sie bis heute nicht offengelegt wurde. Diesen Zustand durch die Genehmigung der defizienten „Lehre der IGGiÖ“ auf Dauer legalisiert zu haben, muss als schwerer Verstoß der Behörde gegen das Prinzip der Rechtsfolgesicherheit und damit gegen die Interessen der Bevölkerung gewertet werden.

Ad 7. Gebote und Verbote
Auf Seite 4 findet sich der Satz: „Zur Religionspraxis gehört es auch, die religiösen Gebote und Verbote zu beachten:“

Diesem Satz folgen die Zitate zweier, und nur zweier, koranischer Gebote, was insofern problematisch ist, als sich damit die Frage ergibt, ob die islamische Lehre keine weiteren Gebote kennt, die als verbindlich angesehen werden, oder ob die IGGiÖ einen Grund hat, die anderen verbindlichen Gebote nicht bekannt zu geben.

Die beiden exklusiv angegebenen Gebote lauten jedenfalls:
   „Siehe, Allah gebietet, Gerechtigkeit zu üben, Gutes zu tun und die Nahestehenden zu beschenken. Und er verbietet das Schändliche und das Unrechte und das Gewalttätige. Er ermahnt euch, euch dies zu Herzen zu nehmen.“ (Koran 16/90)
   „Und dient Allah und setzt ihm nichts zur Seite. Und seid gut zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbarn, sei er einheimisch oder aus der Fremde, zu den Kollegen, den Reisenden und zu denen, welche ihr von Rechts wegen besitzt. Siehe, Allah liebt nicht den Hochmütigen, den Prahler.“ (Koran 4/36)

Diese beiden Gebote sind natürlich eine Ansammlung nichtssagender Gemeinplätze. Immerhin enthält das zweite Gebot aber eine bemerkenswerte Festlegung, denn es spricht von „denen, welche ihr von Rechts wegen besitzt“. Es bedarf keiner Fachausbildung in Orientalistik, um zu wissen, dass mit dieser Formulierung regelmäßig das Rechtsinstitut der Sklaverei gemeint ist.

Es ist wohl aus der beiläufigen Verwendung dieser Phrase abzuleiten, dass die IGGiÖ der Auffassung ist, dass Sklaverei selbstverständlicher Bestandteil des islamischen Rechts- und Gesellschaftsverständnisses ist. Eine weniger beiläufige Beurteilung wäre allerdings von der Behörde zu erwarten gewesen, die mit der Genehmigung dieser Lehre Österreich das zweifelhafte Privileg verschafft hat, das einzige europäische Land zu sein, in dem Sklaverei staatlicherseits nicht durchgehend verworfen wird.

Ad 8. Koran unübersetzbar und unproblematisch
Auf Seite 5 Kap. 3.1. der „Lehre“ werden grundsätzliche Festlegungen betreffend den Koran und seine Stellung im islamischen Lehr- und Glaubensgebäude vorgenommen:
„Der Koran ist die erste Quelle des Islams. Er ist das Wort Allahs (t), in arabischer Sprache herabgesandt an den Propheten Muhammad (s.a.w.) durch den Engel Gabriel (Gibril a.s.), authentisch (tawatur) überliefert. […]

Der Koran ist ein Wegweiser. Der göttliche Ursprung des Koran ist kein Hindernis für seine Übertragung in andere Sprachen, noch für seine Kommentierung und Interpretation. ...“

Unbeschadet der letzten Aussage findet sich im selben Abschnitt (3.1.) auf S. 6 folgender Satz: „Eine kanonisierte Koranübersetzung in die deutsche Sprache gibt es nicht, zumal der authentische Text lediglich in arabischer Sprache gilt und die Bedeutung des Korans nicht auf eine Übersetzung beschränkbar ist.“

Es bedarf wohl einer besonders feinsinnigen Differenzierungsgabe, wenn die beiden vorangegangenen Sätze nicht als unüberbrückbarer Gegensatz wahrgenommen werden sollen.

Worin schließlich sollte der Sinn einer Übertragung des Korans in die deutsche Sprache bestehen, wenn es keine verbindliche Übersetzung gibt, weil der authentische Text lediglich in arabischer Sprache gilt? Die Antwort, und damit die Auflösung des vermeintlichen Widerspruches, kann wohl nur in der bemerkenswerten Unterscheidung zwischen „Übertragung“ und „Übersetzung“ bestehen: Damit löst sich der Anspruch nach der Verbindlichkeit der Übersetzung in Luft auf, weil der Inhalt des Korans ja sowieso nicht im Rahmen einer „Lehre“ offengelegt, sondern nur unverbindlich nacherzählt werden soll. „Es gibt“ Übersetzungen, aber auf deren Richtigkeit oder Verbindlichkeit wird nicht Bezug genommen. In diesem Sinn gibt die IGGiÖ unverbindliche Nachhilfe betreffend das Angebot am einschlägigen Buchmarkt:

„Als Beispiele für Übersetzungen können etwa genannt werden: Der Koran, Max Henning, Redaktion Murad Wilfried Hofmann, ISBN 975-454-0820-2 und Der Koran, Max Henning, Redaktion H. Achmed Schmiede, ISBN 978-975-19-6481-6.“ (Seite 6 der „Lehre“)

Diese arrogante Lässigkeit ist nicht einmal durch die teils unverbindliche Legistik des defizienten Islamgesetzes 2015 gedeckt. In § 6 (1) 5 wird nämlich die „Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran), die sich von bestehenden, gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, Bekenntnisgemeinschaften oder Religionsgesellschaften unterscheiden müssen“, gefordert. Nachdem die islamische Bekenntnisgemeinschaft „Schia“ im Zuge ihres Anerkennungsverfahrens 2013 eine konkrete Koranausgabe vorgelegt hat, ist die Akzeptanz des unverbindlichen und bloß exemplarischen Hinweises auf zwei Koranausgaben („es gibt...“) ein glatter Gesetzesbruch durch die Religionsbehörde, die den Bescheid zur Genehmigung der gegenständlichen „Darstellung der Lehre“ erlassen hat

Zusammenfassende Beurteilung der „Lehre der IGGiÖ“
Eine zusammenfassende Beurteilung der Darstellung "Lehre der IGGiÖ" ergibt folgenden Befund: Sie besteht aus einigen fragmentarisch zitierten Wohlfühl-Versen aus dem Koran und einigen beleglosen Floskeln, die erkennbarerweise propagandistischen Zwecken dienen. Damit soll jede kritische Sicht im Keim erstickt werden. Alle relevanten Fragen werden gezielt umgangen, alle Probleme verschwiegen bzw. unterschlagen. Der Text kann jetzt bereits als „Klassiker“ der Rechtfertigung des Islam und der Beschwichtigung der Skeptiker und der Verängstigten begriffen werden.

Insbesondere sind mit diesem Text die Ziele vollständig vereitelt worden, die am Anfang dieses Abschnittes als Prüfkriterien der Sinnhaftigkeit einer Offenlegung der Glaubensgrundlagen bzw. „Darstellung der Lehre“ definiert wurden. Sie seien hier in Erinnerung gerufen:

   Herstellung der Transparenz gegenüber Staat und Bevölkerung;
   Sicherung des Primats des staatlichen Rechts und tradierter gesellschaftlicher Normen;
   Durchsetzung des Gesetzesvorbehalts in Bezug auf Religionsfreiheit und Grundlegung der Übernahme von Verantwortung;
   Ermöglichung eines sinnvollen interreligiösen Dialoges;
   Einforderung von Gegenleistungen für Privilegien;
   Formale Grundlegung des Religionsstrafrechtes.

Nichts davon ist auch nur im Ansatz berücksichtigt worden.
Mit der Genehmigung dieses Textes hat die Behörde als Anwalt der Interessen der österreichischen Bevölkerung völlig versagt.
Die islamische Community hingegen hat endgültig Narrenfreiheit in unserem Land.

IV. Die politische Auseinandersetzung um das Fiasko von Islam-Gesetz und „Lehre“


Eine parlamentarische Anfrage und ihre Beantwortung durch den Bundeskanzler

Angesichts des Befundes der „Lehre“ und ihrer Genehmigung war es naheliegend, die Verantwortung der Behörde und der zuständigen Politiker im Zuge einer parlamentarischen Anfrage einzufordern. Eine solche wurde am 1.7.2016 von der FPÖ-Parlamentsfraktion eingebracht. In der gebotenen Sachlichkeit und Nüchternheit wurden darin zahlreiche Verständnisfragen gestellt, ohne irgendwelche Wertungen vorzunehmen oder von den Beantwortern zu erwarten.

Auf diese Weise sollte wohl den Verantwortungsträgern Gelegenheit gegeben werden, Fehler einzugestehen, die ihnen in dieser schwierigen und voraussetzungsreichen Materie unterlaufen sein mögen. Die Beantwortung der Anfrage wurde am 1.9.2016 vorgelegt. Sie wurde von Bundeskanzler Christian Kern vorgenommen, der die Kompetenz als zuständiger Religionsminister innehat.

Der Bundeskanzler verweist eingangs erwartungsgemäß darauf, dass das Islam-Gesetz 2015 die Darstellung der Lehre einer islamischen Religionsgesellschaft als Bestandteil ihrer Verfassung vorsieht. Der entsprechende § 6 Abs. 1 Z. 5 wurde im Rahmen dieser Analyse weiter oben zitiert. „Diese Lehre muss sich von jeder bestehender Religionsgemeinschaften oder Bekenntnisgemeinschaften unterscheiden. Wenn das Kriterium des Unterschiedes anhand der vorgelegten Texte erfüllt ist, so ist dem Antrag mit Bescheid stattzugeben, andernfalls ist er abzuweisen.“ (S. 1)

Der Bundeskanzler als religionsrechtlicher Taschenspieler
Es ist tatsächlich ein wahrer Taschenspielertrick, mit dem der Bundeskanzler bzw. seine Ghostwriter die Verpflichtung zur „Darstellung der Lehre“ zu einer bloß inneren Angelegenheiten der islamischen Religionsgesellschaft machen, die mit einer „Offenlegung der Glaubensgrundlagen“ im Wortsinn und im Sinne der oben definierten Offenlegungskriterien nichts zu tun hat: „Die Prüfungskompetenz des Staates beschränkt sich dabei auf … das Vorliegen einer religiösen Lehre allgemein und die Unterscheidbarkeit zu bestehenden Religionsgesellschaften. Eine inhaltliche Prüfung der Lehre auf Schlüssigkeit, „Nachvollziehbarkeit“, „Wissenschaftlichkeit“ oder Vereinbarkeit mit den Gesetzen der Logik steht dem Staat nicht zu.“ (S. 1)

Diese Interpretation des Islamgesetzes besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Inhalt der Lehre den Staat und die österreichische Bevölkerung nichts angeht. Der Bundeskanzler leugnet damit den hauptsächlichen Sinn der Offenlegung der Lehre. Dieser besteht in der Schaffung der Voraussetzung, unter der die Vereinbarkeit der Glaubensgrundlagen der Religionsgesellschaft mit dem staatlichen Recht und der kulturellen Tradition geprüft werden kann.

Der Bundeskanzler will der Verpflichtung der Regierung zu einem derartigen Prüfungsvorgang offenbar aus politischen Gründen um jeden Preis entkommen.
Dazu bedient er sich eines weiteren Winkelzuges in der Gesetzesinterpretation: „Die Prüfung auf Untersagungsgründe ist nicht Gegenstand des Verfahrens zur Genehmigung der Verfassung, sondern entweder im Verfahren zum Erwerb der Rechtspersönlichkeit oder einem Verfahren zur Aufhebung der Anerkennung zu prüfen“, wie dies im § 5 Abs. 1 Z. 1 IslamG festgelegt sei. (S. 2 der Anfragebeantwortung)

Tatsächlich normiert jedoch § 5 Abs. 1 Z. 1 IslamG, dass die Rechtspersönlichkeit versagt oder aufgehoben werden muss, wenn „dies im Hinblick auf die Lehre oder deren Anwendung zum Schutz der in einer demokratische Ordnung gegebenen Interessen der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist“. Hier wird also auf die Lehre zurückverwiesen, die nach § 6 als Bestandteil der Verfassung der Religionsgesellschaft vorzulegen ist. Aus dem Kontext geht jedoch klar hervor, dass diese keineswegs bloß nach formalen, sondern sehr wohl nach umfassenden inhaltlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu prüfen und an den Kriterien der Umfassendheit und Widerspruchsfreiheit zu messen ist. Und genau dieser Maßstab hätte an die Beurteilung der „Lehre der IGGiÖ“ angelegt werden müssen.

Diese Einschätzung ergibt sich im übrigen auch nach Würdigung des vollständigen Aussagesinns des bereits mehrfach zitierten § 6 Abs. 1 Z. 5 des Islamgesetzes 2015.
Der Leser sei an dieser Stelle für die sperrige Wiederholung des Zitats um Verzeihung gebeten, aber diese ist wirklich von allergrößter Bedeutung: Gefordert wird dort eine „Darstellung der Lehre einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen“.

Das Wort „wesentlich“ läßt keine Interpretation im Sinne einer bloß formalen Prüfung der Darstellung der Lehre zu. Ob etwas wesentlich ist oder nicht, ist eine Frage der inhaltlichen Bedeutung im Gefüge des Gesamtkontextes. Es ist eine Frage von Substanz und Akzidenz, von Relevanz und Irrelevanz, von Bedeutung und Bedeutungslosigkeit. Und diese Frage wiederum mündet unmittelbar in die Forderung nach einer wahrheitsgetreuen, umfassenden und widerspruchslosen Darstellung der Lehre (= Offenlegung der Glaubensgrundlagen).
All das lässt sich nicht durch den formalen Vergleich mit der Lehre anderer Religionsgesellschaften ermitteln. Es erfordert eine schonungslose qualitative Untersuchung und Beurteilung der Glaubensgrundlagen durch Behörde und Politik.

Behörde und Regierung handeln gesetzeswidrig

An dieser Stelle ist also zu konstatieren, dass die Genehmigung der „Lehre der IGGiÖ“ vom 26.2.2016 und deren Verteidigung durch den Bundeskanzler in der Anfragebeantwortung vom 1.9.2016 gesetzeswidrig im Hinblick auf die §§ 5 und 6 des Islam-Gesetzes sind. Eine Klärung dieses Umstandes wird wohl nur durch die Einbringung einer entsprechenden Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof möglich sein.

Aber der schlechte Dienst, den der Bundeskanzler mit seiner Anfragebeantwortung der österreichischen Bevölkerung erweist, geht über die vermeintlich bloß formale Frage der Gesetzesinterpretation weit hinaus. Er fährt fort: „Die Auslegung der Lehre ist Sache der jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft. … Die Verfassung der IGGiÖ beginnt mit einer Präambel, die insbesondere auf das Verhältnis von Staat und Religion eingeht.“ (S. 3 der Anfragebeantwortung) Diese enthält u.a. folgende plakative Absichtserklärungen. Der Schurarat der IGGiÖ sei

   „einig darin, die Bundesverfassung der Republik Österreich und die österreichischen Gesetze zu achten,“
   „einvernehmlich in der Grundlegung […] als einzige Quelle die islamische Lehre im Rahmen der Verfassung und im Einklang mit den Gesetzen der Republik Österreich anzuwenden und so als Männer und Frauen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten,“
   entschlossen, „den interkulturellen und interreligiösen Dialog zu pflegen und sich für eine konstruktive Kooperation zum Wohl der österreichischen Gesellschaft einzusetzen“.

Die gebetsmühlenartige Wiederholung, dass der Islam mit den Gesetzen säkular ausgerichteter Staaten vereinbar sei, wird von islamischen Funktionären seit vielen Jahre betrieben, um jeden präventiven Widerstand gegen eine Ausdehnung des islamischen Prägungseinflusses auf unsere Gesellschaft zu verhindern. Mit der Verankerung der Generalformel, alles geschehe im Einklang mit den Gesetzen, soll die Beweislast der Vereinbarkeit in ganz konkreten Fragen und Fällen ein- für allemal von der islamischen Glaubensgemeinschaft genommen werden. Dieser Vorgang ist eine wahre Umkehrung des Prinzips der Offenlegung der Glaubensgrundlagen. Er treibt die Pervertierung des Zwecks einer „Darstellung der Lehre“ auf die Spitze.

Der Bundeskanzler übernimmt diesen Modus und erteilt damit der islamischen Glaubensgemeinschaft eine präventive Generalabsolution. „Die Verfassung der IGGiÖ enthält in Bezug auf die Auslegung deren Verfassung und Lehre die klare Aussage, dass diese 'islamische Lehre im Rahmen der Verfassung und im Einklang mit den österreichischen Gesetzen anzuwenden' ist.“ (S. 5, 6)

Was das bedeutet, führt der Bundeskanzler in der Schlusssequenz seiner Beantwortung vor: Die Regierung verhöhnt die nicht-muslimische Bevölkerung

Wie oben angeführt, zitiert die IGGiÖ in ihrer Lehre den Koranvers 4/36, in dem die Rede ist von „denen, welche ihr von Rechts wegen besitzt“. Die Frage, ob mit dieser Formulierung das Rechtsinstitut der Sklaverei gemeint sei (was der herkömmlichen Leseart im orientalischen bzw. islamischen Kulturraum entspricht), beantwortet der Bundeskanzler so: „Da die Sklaverei in Österreich verfassungsrechtlich verboten ist, siehe EMRK, kann diese auch nicht von der Lehre der IGGiÖ umfasst sein.“

Diese kaum glaubliche Antwort, die in einem anderen Zusammenhang vielleicht als Ausdruck feinsinniger Ironie gewertet werden könnte, bedeutet, etwas anders formuliert, nichts anderes als das: Was immer in der Lehre stehen mag – soweit es den Anschein macht, dass es den Gesetzen widersprechen könnte, ist dies unmöglich, da die IGGiÖ sich dazu verpflichtet hat, den Gesetzen zu entsprechen. Es handelt sich vielmehr um einen Fehler des Lesers, der nicht über die Fähigkeit einer angemessenen Auslegung verfügt.

Etwas Derartiges kann nur als eine rüde Verhöhnung der nicht-islamischen Mehrheitsgesellschaft Österreichs begriffen werden. Sie ist mittlerweile zum Leitbild des gesetzlichen und behördlichen Umgangs der Republik Österreichs mit dem Islam geworden. Das österreichische Religionsrecht und sein Vollzug sind dementsprechend von einem Mittel des Schutzes des religiösen Friedens und der Verteidigung der Interessen der autochthonen Bevölkerung auf Erhalt der eigenen kulturellen Substanz zu einer wirksamen Waffe zur Durchsetzung des islamischen Okkupationsanspruches geworden. Wie in dieser kleinen Analyse zu zeigen versucht wurde, ist diese Transformation im Zuge der Umsetzung des folgenden Dreischritts erfolgt:

   Konzipierung und Beschluss eines Islamgesetzes, das die Spielräume und Freiheiten des Islam ausweitet und die Restriktionen, die dem Schein nach zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit einbezogen wurden, legistisch so anlegt, dass diese im Vollzug nicht umgesetzt werden können.
   Genehmigung einer „Lehre der Islamischen Glaubensgemeinschaft“, in der nichts offengelegt wird, was für das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen von Bedeutung wäre, und in der die Behandlung aller wesentlichen Fragen gezielt ausgespart wird.
   Veröffentlichung einer Anfragebeantwortung durch den Bundeskanzler, in der die „Darstellung der Lehre“ in gezielter Pervertierung aller einschlägigen Gesetze endgültig als „innere Angelegenheit der islamischen Glaubensgemeinschaft“ dargestellt und damit jedem Anspruch auf Transparenz und Kritik entzogen wird.

Verfassungsputsch gegen den Primat des staatlichen Rechts

Mit diesem Dreischritt ist ein stiller Verfassungsputsch von ungeheuerlicher Tragweite vollzogen worden: Regierung und Behörden haben den sogenannten Gesetzesvorbehalt in Bezug auf das Grundrecht der Religionsfreiheit aufgehoben, und zwar ausschließlich in Hinsicht auf den Islam. Dazu galt bisher:

a. Art. 9 (2) EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention): Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf gesetzlichen Beschränkungen unterworfen werden, „die in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ ermöglichen.

b. §1 (1) des Anerkennungsgesetz 1974: Die Anerkennung einer Religionsgesellschaft ist nur unter der Voraussetzung zu gewähren, dass „die Religionslehre, ihr Gottesdienst, ihre Verfassung sowie die gewählte Benennung nichts Gesetzeswidriges oder Anstößiges enthält.“

Beides ist für den Islam faktisch außer Kraft gesetzt, und damit ist der Primat des staatlichen Rechts und der tradierten gesellschaftlichen Normen gegenüber dem Islam beseitigt. Es sollte allen Verantwortlichen bewusst sein, dass dieser Zustand ein nicht allzu frühes Stadium auf dem Weg der Durchsetzung der Scharia in unserem Land kennzeichnet.

Dass diese Feststellung nicht Ausdruck von schwarzem Humor oder übertriebener akademischer Spitzfindigkeit ist, zeigen aktuelle Entwicklungssequenzen in Ländern, die dem Migrationsdruck durch ihre „Willkommenskultur“ in einem noch stärkeren Ausmaß Rechnung getragen haben als Österreich. Nur 3 Beispiele seien angeführt:

„Zukunftsvision“ Scharia

   Besonders in Deutschland und Italien haben sich in diesem Jahr Imame und islamische Funktionäre für die Legalisierung der Polygamie eingesetzt. Beispielsweise formulierte Hamza Piccardo, Gründer der „Union der islamischen Gemeinden und Organisationen in Italien (UCOII) im August 2016: Wenn es hier um Zivilrechte geht, dann ist Polygamie ein Zivilrecht. Muslime sind mit homosexuellen Lebenspartnerschaften nicht einverstanden, und trotzdem müssen sie ein System akzeptieren, dass sie erlaubt.“
   In Deutschland (Frankfurt) hat eine Familienrichterin die Scheidung einer muslimischen Frau, die von ihren marokkanischen, muslimischen Mann wiederholt schwer misshandelt wurde, abgelehnt, weil der Koran das „Züchtigungsrecht“ des Mannes gegenüber seiner Frau festlege (Vers 4/34), und dessen Anwendung daher keine „unzumutbare Härte“ darstellen würde. (März 2016)
   Aber das ist bei weitem nicht alles: In Dänemark fordert Imam Abu Bilal Ismail von der Grimhoj-Moschee in Aarhus: „Frauen, die Unzucht begehen, müssen gesteinigt werden, wenn sie keine Jungfrauen mehr sind.“ (März 2016). Seine Mit-Imame aus Aarhus stellen fest, dass Maßnahmen gegen die laut Scharia gebotenen Steinigungen und Auspeitschungen „eine verfassungswidrige Unterdrückung der Religionsfreiheit darstellen“.

Das ist genau der Punkt: Die Gewährung der Interpretationshoheit der Lehre als „innere Angelegenheit der islamischen Religionsgesellschaft, der Verzicht auf Transparenz und verbindliche Offenlegung, die Unfähigkeit zur Durchsetzung wirksamer Verbote für rechts- und traditionswidrige islamische Glaubensinhalte sowie die Unterdrückung der Islamkritik durch das Religionsstrafrecht – all das sind Wegmarken auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der die Scharia vor staatlichem Recht steht. Wir sind nicht mehr weit davon entfernt.

Welche Interessen vertritt die Regierung?
Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie und Islam-Beauftragter des Wiener Akademikerbundes.


Zuletzt von Dissident am Fr Dez 15, 2017 9:03 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Re: Islam in der DöDR .. und die Türken ..

Beitrag von Dissident Di Sep 27, 2016 3:59 pm

Solche Sprüche hört man nie von anderen Religionen...
Kreta liegt zwar nicht in Österreich, aber ich wette, daß es auch bei uns solche Moslems gibt:
http://unser-mitteleuropa.com/2016/09/27/kampagne-auf-kreta-allah-hat-uns-die-eroberung-des-planeten-befohlen-grund-und-boden-darf-nicht-in-den-handen-von-unglaubigen-verbleiben/
- - - Kampagne auf Kreta: „Allah hat uns die Eroberung des Planeten befohlen, Grund und Boden darf nicht in den Händen von Ungläubigen verbleiben“ - - -
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Islam akzeptiert keine anderen Gesellschaftsmodelle

Beitrag von Dissident Mi Sep 28, 2016 2:35 pm

https://www.unzensuriert.at/content/0021871-Islam-Kennerin-Laila-Mirzo-bezeichnet-den-Koran-als-ein-Handbuch-des-Terrors-und-der?utm_source=Unzensuriert-Infobrief&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Infobrief

Islam-Kennerin Laila Mirzo bezeichnet den Koran als ein Handbuch des Terrors und der Intoleranz

„Jeder nur halbwegs vernünftig denkende Mensch, der den Koran gelesen hat, muss vor dem Islam warnen!“
Diese vernünftigen Worte spricht Laila Mirzo mit aller Deutlichkeit in einem Interview mit dem Wochenblick aus.

Syrerin warnt vor Islam
Die 37-jährige Laila Mirzo, deutsch-syrischer Abstammung, ist in Damaskus/Syrien geboren und verbrachte ihre Kindheit in der Nähe der Golan-Höhen auf syrischem Staatsgebiet. 1989 kam sie mit ihrer Mutter nach Deutschland. Seit 2002 lebt sie in Österreich und ist hier als Beraterin für interkulturelle Kommunikation tätig. Seit vielen Jahren beschäftigt sich Laila Mirzo intensiv mit den Gefahren und direkten Auswirkungen des radikal-politischen Islam auf die europäische Gesellschaft.

Europäische Werte kollidieren mit dem Islam
Wenn etwa österreichische Kinder von moslemischen Mitschülern als „Schweinefresser“ tituliert oder Frauen ohne Kopftuch hierzulande als Freiwild angesehen werden, macht das Laila Mirzo große Sorgen. Denn für sie gründet sich die europäische Gesellschaft auf Humanismus und christliche Werte. Doch diese kollidieren völlig mit dem Islam. Als hauptsächlichen Grund dafür sieht Laila Mirzo den Koran, der für sie das Handbuch des Terrors und der Intoleranz ist. Denn dieser akzeptiert in seiner Apodiktik keine anderen Gesellschaftsmodelle (z.B. Demokratie), weil er die Menschen in Gläubige und Ungläubige (die im Koran „schlimmer als Tiere“ bezeichnet werden) unterteilt.  

Erringung der Weltherrschaft
Für den Islam ist das eigentliche Ziel keine Koexistenz mit anderen Religionen oder Gesellschaftsmodellen, sondern die Erringung der Weltherrschaft. Und diese kann nur durch den Dschihad, also den heiligen Krieg der Mohammedaner gegen die Ungläubigen erreicht werden, was im Koran nachzulesen ist.

Geburtendschihad ist mohammedanische Strategie
Laila Mirzo warnt in diesem Zusammenhang auch vor einem sogenannten „Geburtendschihad“, da islamische Familien weit mehr Kinder in die Welt setzen als heimische Familien. Es ist für die Islam-Kennerin Mirzo sogar eine erklärte Strategie der Moslems, dass sie auch auf diese Weise Europa erobern wollen. Denn wenn es bei den geburtenschwachen Europäern (und der mohammedanischen Zuwanderung) so weitergeht, stellt sich nicht mehr die Frage, ob der Islam das europäische Gesellschaftsbild verändern wird, sondern nur mehr, wann die Islamisierung Europas soweit fortgeschritten ist, dass die islamische Gesellschaft die Macht übernimmt.

Islamverbände werden von Saudi-Arabien oder der Türkei finanziert
Auch arbeiten diverse Islamverbände dran, immer mehr Mitbestimmung in politischen Bereichen zu erhalten und lassen sich dabei ungeniert von radikal-muslimischen Strömungen aus Saudi-Arabien oder der Türkei finanzieren. Hassprediger aus diesen Ländern rufen in österreichischen oder europäischen Moscheen zum Dschihad auf und die Regierungen dieser Länder reagieren hilflos oder beschwichtigend.

Moslemisches Attentat als Einzeltat kleingeredet
Und dass man sich gerade in Österreich nicht traut, moslemisch-motivierte Attentate beim Namen zu nennen, zeigt für Laila Mirzo das Beispiel des Amokfahrers von Graz, wo die Medien (inklusive Politiker) dieses Verbrechen einfach als Einzeltat ein psychisch Kranken kleinreden. So fordert Laila Mirzo eindringlich, dass das Kind endlich beim Namen genannt wird. „Wir haben ein Problem, der Koran ist ein Handbuch des Terrors und der Intoleranz und der Islam ist unvereinbar mit Demokratie und vielen Menschenrechten, und darüber muss gesprochen werden.“

Toleranz ist gut, aber nicht gegen die Intoleranten
Abschließend zitiert diese beeindruckende Frau in dem Interview noch den deutschen Zeichner und Dichter Wilhelm Busch, „Toleranz ist gut, aber nicht gegen die Intoleranten“, und fordert als erste Schritte in die richtige Richtung, endlich die Lies-Aktionen (öffentliche Koranverteilung durch die Salafisten) zu verbieten oder schärfere Gesetze gegen jene zu erlassen, die unsere Gesetze missachten. (Verlust des Schutzstatus für Asylanten etwa, wenn diese sich nicht an Gesetze halten.) Das kann allerdings nur gelingen, wenn die Polizei besser aufgerüstet oder das Bundesheer nicht totgespart wird.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty „Allahu Akbar“, hat nix mit Islam zu tun?

Beitrag von Dissident Do Sep 29, 2016 5:40 pm

http://wien.orf.at/news/stories/2800313/ Polizei stoppte Amokfahrer in Favoriten

In Favoriten hat ein Mann heute Vormittag laut Polizei versucht, gezielt Passanten mit dem Auto niederzufahren. Verletzt wurde niemand, --- ein Mann, der gerade auf einem Zebrastreifen unterwegs war, musste sich jedoch laut Polizei mit einem Sprung zur Seite retten, um nicht überfahren zu werden.
- - -
„Er ist direkt auf die Passanten zugefahren, ganz gezielt“, so Polizeisprecher Thomas Keiblinger im Interview mit Radio Wien. „Dabei soll dieser 21-Jährige laut Zeugenaussagen immer wieder ‚Allahu Akbar‘ akbar aus dem geöffneten Fenster seines Fahrzeuges geschrieben haben“, so Keiblinger.

Die Polizei konnte das Auto stoppen, der Mann wurde ... Auch bei der Festnahme habe er „Allahu Akbar“ gerufen, so Keiblinger.
Bei dem 21-Jährigen handelt es sich um einen gebürtigen Wiener mit türkischen Wurzeln.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Nicht alle machen es

Beitrag von Dissident Fr Sep 30, 2016 9:33 am

So ticken nicht wenige solcher "Religiösen"... Nicht alle machen es wirklich, aber einige dann doch mal...

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/mord-an-unglaeubiger-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-gegen-asylbewerber/

--- Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Mordanklage gegen einen 27 Jahre alten Asylbewerber erhoben, der aus religiösen Motiven eine Rentnerin getötet haben soll. Dem Mann aus Pakistan wird vorgeworfen, Mitte Mai in das Haus der 70jährigen eingedrungen zu sein und sein Opfer erwürgt zu haben. Es sei ihm darum gegangen, „einen aus seiner Sicht ungläubigen Menschen umzubringen“, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit. ---
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Re: Islam in der DöDR .. und die Türken ..

Beitrag von Dissident Mo Okt 03, 2016 10:17 am

Was in Spanien schon ist, kann bei uns noch werden, oder ist da jetzt schon mehr als ein Körnchen Wahrheit dran?

https://bachheimer.com/einwanderungspolitik

eurabia: Eurabia: 50 Millionen Muslime in Europa und 80% leben von Sozialhilfe

"Ich habe schon einmal gesagt, dass sich die Muslime in Andalusien an Unzucht, Homosexualität und ausschweifendem Lebenswandel beteiligen Wenn man heutzutage über den europäischen Kontinent reist, wo es rund 50 Millionen Muslime gibt, – 80% davon sind Bettler, die von westlicher Sozialhilfe leben .... Mit anderen Worten, die europäischen Steuerzahler und die Staaten geben den Muslimen Geld um sich Essen zu kaufen."
"Die Muslime im Westen verdienen sich kein eigenes Geld. Wenn sie in der islamischen Welt leben würden, würden sie sterben – sogar die Kühe und die Ziegen bekommen nicht ausreichend Nahrung in der islamischen Welt. 80% der Menschen sind arbeitslos."
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Ausgerechnet die Anja Hagenauer

Beitrag von Dissident Mi Nov 16, 2016 8:21 am

Ausgerechnet die Anja Hagenauer, die ausländerfreundlich-linke Person "macht sich Sorgen"  Rolling Eyes
Solche Zeitgenossinnen wie die Hagenauer (siehe: https://doedr.forumieren.net/t11p75-menschen-und-personalien#830) wollen es nicht kapieren, daß mit Zuwanderung und damit Stärkung des islamischen Ausländeranteils in unserem Land automatisch der Boden bereitet wird für Salafisten u.a. Moslems, die am liebsten wie in Saudi-Arabien leben würden und nach Kräften alles Andersdenkende entfernen werden.
Bevor sich diese Schmalspurpolitikerin beim Ver-schlimm-bessern von kranken Zuständen überhebt, sollte sie sich sagen lassen:
das hier ist unser Land, das Land der Österreicher! Es ist nicht das Land das Moslems gehört. Es ist nicht das Land für Syrer, Somalis oder Tschetschenen oder Türken. Und jeder (wie auch Frau Hagenauer), der es widerstandslos zugelassen, begünstigt oder gar gefördert hat, daß unser Land von Ausländern überschwemmt wird und uns damit jeden Tag steigende Steuergeld-Ausgaben aufgebürdet hat, ist mit- oder vollschuldig daran  Twisted Evil

http://salzburg.orf.at/news/stories/2809089/  Koranverteiler: Sorge auch in Salzburg

Mit Sorge betrachtet die Salzburger Stadtpolitik Salafisten, die zum Beispiel beim Hauptbahnhof Koranverteilaktionen durchführen. „Die Leute, die da dahinterstehen, sind gefährlich“, sagt Vizebürgermeisterin Hagenauer (SPÖ). Erst Dienstagfrüh gab es in 10 deutschen Bundesländern koordinierte Hausdurchsuchungen bei Salafisten, die zur Gruppe „Die wahre Religion“ gehören. Zudem wurde die Organisation verboten, weil der Verdacht bestehe, dass sie „Hassbotschaften“ verbreite u. verfassungsfeindlich agiere, so das deutsche Innenministerium ---

Allerdings ist Gruppe auch in Salzburg aktiv. Das zeigt sich zum Beispiel durch einen Blick auf die Facebook-Seite „Lies Salzburg“. Dort finden sich viele Fotos von Koranverteilungen in Salzburg. Immer wieder wenden sich wegen dieser Verteilaktionen beunruhigte Bürger an die Stadt Salzburg, bestätigt Vizebürgermeisterin Hagenauer: „Es ist so, dass dieser Verein auch in Salzburg zum Beispiel in der Nähe des Bahnhofs gestanden ist u. den Koran verteilt hat, was ja an sich nichts Schlechtes ist, wenn man Bibel, Koran, Thora u. so weiter verteilt. Aber die Leute, die da dahinterstehen, sind gefährlich.“
---
In Deutschland seien über den Verein „Die wahre Religion“ mit der Aktion „Lies“ 140 Männer in den Irak u. nach Syrien gereist. Die deutsche Polizei durchsuchte am Dienstag daher mehr als 200 Moscheen, Wohnungen u. Büros: „Ich begrüße sehr, dass die deutschen Behörden da jetzt hart durchgreifen“, sagt Vizebürgermeisterin Hagenauer. „Man muss sich nur im Internet die diversen Videos dieser Hassprediger anschauen - dann weiß man: Die haben bei uns nichts verloren, auch in Österreich nicht. Ich bin mir sicher, dass auch bei uns der Verfassungsschutz darauf ein Auge hat u. unsere Behörden da eingreifen.“

Bei der in Salzburg tätigen Gruppe „Lies Salzburg“ war niemand für eine Stellungnahme bereit. Vom österr. Innenministeriums heißt es, dass die Verteilaktionen beobachtet würden - aber: „Strafbare Handlungen in direktem Zusammenhang mit den Verteilaktionen sind in Österreich nicht festgestellt worden.“ Man sei aber in Kontakt mit den deutschen Behörden. Weitere Angaben wollte die Salzburger Polizei vorerst nicht machen.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty illegale Moscheen ... politischer Islam

Beitrag von Dissident Fr Nov 18, 2016 11:57 am

http://unser-mitteleuropa.com/2016/11/14/voecklabruck-ooe-mahnwache-der-buergerinitiative-einspruch-gegen-5-jahre-illegalen-moscheebetrieb/

Vöcklabruck (OÖ): Mahnwache der Bürgerinitiative „Einspruch gegen 5 Jahre illegalen Moscheebetrieb!“

Der Besuch von Amina Baghajati als Sprecherin der IGGÖ („Islamische Glaubens-Gemeinschaft in Österreich“) in der bosnischen Moschee in Vöcklabruck war leider völlig kontraproduktiv u. unterstützte vielmehr das Unrecht einer seit 5 Jahren illegal geführten Moschee u. ihrer Betreiber, die sich über die Interessen der Anrainer u. die Rechtsordnung klar hinwegsetzen. Fr. Baghajati zeigte kein Interesse an einem Gespräch mit den Anrainern, auch eine E-Mail-Anfrage blieb ohne Antwort.

Anrainer fordern sofortige Schließung der seit 5 Jahren illegal geführten Moschee in Vöcklabruck

Die Mahnwache der von der Bürgerinitiative Einspruch! – ekiw vertretenen Anrainer verlief völlig friedlich, mit Kerzen u. einem großen Transparent mit der Aufschrift: „Wir fordern die Einhaltung der Rechtsordnung (Bauordnung) u. die sofortige Schließung der Moschee“.

Lediglich beim Aufbau, zu Beginn der Mahnwache, versuchten einige eher aggressiv gestimmte Muslime das Auftreten der Bürgerinitiative zu stören u. mit Fragen wie: “Was ist hier illegal? Was habt Ihr gegen Islam“ etc. zu provozieren. Da die Aktivisten der Bürgerinitiative auf diese Provokationen nicht eingingen, beruhigte sich die Lage bald wieder. Gesichtet wurden auch einige Burkafrauen, die demonstrativ u. lautstark durch die Wohnsiedlung in der Unterstadtgries-Straße zum Parkplatz marschierten; die Anrainer berichteten darüber den Behörden.
Einzig von der FPÖ war der Fraktionsobmann der Partei Roland Pröll-Bachinger bei der Mahnwache anwesend. Der zuständige Integrationsbeauftragte der ÖVP war zu dem Treffen eingeladen, jedoch offenbar wenig an der Mahnwache interessiert. Einige interessierte ehem. Stadträte, die ebenfalls anwesend waren, wurden von den bosnischen Muslimen zu einem Gespräch in ihr Haus geladen u. somit taktisch „von der Mahnwache abgezogen“.

Was die Bürgerinitiative besonders freut, ist die Tatsache, dass der Präsident der „Initiative Liberaler Muslime Österreich“ (ILMÖ) Dr. Amer Albayati persönlich mit seiner Gattin aus Wien angereist kam, um die Interessen der Anrainer-Bürgerinitiative in Vöcklabruck zu unterstützen. Sein Kommentar zur Lage (nicht nur) in Vöcklabruck:
„Die Muslime haben die Interessen der Anrainer sowie die österr. Rechtsordnung bedingungslos zu akzeptieren, sonst wird der soziale Frieden massiv bedroht. Die Politiker in Österreich sind aufgefordert, diesen Skandal sofort zu stoppen! Die unangebrachte u. kurzsichtige ‚Political Correctness‘ u. Ignoranz der Politiker schafft günstige Bedingungen, um dem politischen Islam den Weg in Europa zu ebnen.“

Die Mahnwache richtete sich auch gegen den Besuch von Fr. Baghajati, die als Vertreterin der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) die im illegal genutzten Gebäude des sogenannten „Bosnischen Kulturvereins“ zu Besuchern sprechen wollte. Wenn die IGGÖ dabei zu helfen versuche, Unrecht zu legalisieren, dann sei dies eine Provokation gegenüber der österr. Rechtsordnung u. ein Versuch, die Rechtsstaatlichkeit zu unterwandern, so die Veranstalter der Mahnwache.
Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die lokalen Anrainer sowohl Angst vor radikalen Muslimen als auch Angst vor Behördensanktionen haben, mit denen leider heutzutage bald zu rechnen ist. Aus diesem Grund wollen die Anrainer auch nicht auf einem Foto erkannt werden, um später keinen Repressalien ausgesetzt zu sein. Besonders bei Familien mit Kindern ist die Zurückhaltung groß.
- - -
Die bisherigen baurechtlichen Entscheidungen des Vöcklabrucker Bürgermeisters u. des Gemeinderates wurden vom Bosnischen Kulturverein nicht anerkannt u. mit Beschwerde beeinsprucht. Die öffentliche mündliche Verhandlung am oberösterr. Landesverwaltungsgericht findet Anfang Dez. statt. Man wird sehen…

Konstuktiv Strukturen schaffen – so das Team der Bürgerinitiative Einspruch! – ekiw.

Wir danken allen Akteuren der Mahnwache für ihre Unterstützung!
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty neues Gesetz über die Zulassung von Religionen

Beitrag von Dissident Fr Dez 02, 2016 9:13 am

Wie man sieht, kann eine wirklich Einheimischen-freundliche Regierung durchaus was gegen Islamisierung tun.
Die kleine Slowakei macht es vor. Wir müssten für unser Land nur ein neues Gesetz über die Zulassung von Religionen einführen, das es dem Islam unmöglich macht, in unserer Heimat überhaupt als Religion zu gelten...

https://doedr.forumieren.net/t44-slowakei#994

Ein neues slowakisches Gesetz verhindert die Registrierung des Islam als Religion


Das Gesetz zeigt einen dramatischen Sinneswandel gegenüber dem Islam als Religion, der sich im letzten Jahr überall auf dem Kontinent zeigte, wo man Probleme hat, die eskalierende Migrationskrise zu meistern. Das ehem. kommunist. Land hat sich heftig gegen die Massnahmen der EU gewehrt, mit denen der Zustrom an Migranten nach Europa bewältigt werden soll, u. hat die Einführung von Migrantenquoten rundweg abgelehnt.

Die Regierung von Ministerpräsident Robert Fico sagte wiederholt, daß der Islam keinen Platz in der Slowakei hat. .. Das Parlament verabschiedete nun ein Gesetz, das von der slow. Nationalpartei SNS eingebracht wurde, u. nach dem eine Religion mindestens 50.000 Anhänger haben muss u. nicht mehr wie bislang 20.000, um staatl. Gelder zu erhalten, sowie um eigene Schulen betreiben zu dürfen. Die Veränderung wird es dem Islam bei weitem schwerer machen, da es in der Slowakei laut letztem Zensus gerade einmal 2.000 Anhänger gibt u. keine einzige offizielle Moschee ---

Der SNS Vorsitzende Andrej Danko sagte: "Wir müssen alles dafür tun, damit auch in Zukunft keine Moscheen gebaut werden können."

Das Gesetz wurde von einer zwei Drittel Mehrheit bestehend aus der Regierung wie auch Oppositionsparteien im Parlament angenommen. Die Abgeordneten lehnten einen Gesetzesvorschlag der rechtsextremen Partei Unsere Slowakei ab, die Mindestanhängerzahl bei 250.000 festzulegen ---
Herr Danko rief zuvor bereits auf, die Registrierung des Islam zu verhindern u. das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit zu verbieten. Eine Reihe von islamistischen Terroranschlägen überall in Europa hat auf dem Kontinent zu moslemfeindlichen Haltungen geführt, was rechten u. einwanderungskritischen Parteien Auftrieb gegeben hat.

Leserkommentar:

"Die sind auch nicht mit der ewigen Büsserschuld belastet und dadurch weniger erpressbar wie unsere Politikerheulsusen, die keiner Selbstkasteiung aus dem Wege gehen wenn es sich um Juden handelt."
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Gehört der Islam zu Österreich?

Beitrag von Dissident Sa Dez 10, 2016 9:35 am

http://www.kath.net/news/57753 ---  "Gehört der Islam zu Österreich?": Dieser Frage ging ein breit besetztes Podium bei einer Veranstaltung des Wiener Cartellverbandes im alten Wiener Rathaus nach - und kam zu durchaus unterschiedlichen Einschätzungen. Die Wiener ÖVP-Stadträtin Gudrun Kugler betonte, dass der Islam in Österreich schlicht ein Faktum sei. "Wir haben ungefähr 600.000 Muslime im Land ---

.. kritisierte weiters, dass es hinsichtlich der Muslime keinen zentralen Ansprechpartner in Österreich gebe, da die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) nur einen kleinen Teil der Muslime repräsentiert ---

Aslan räumte in, dass es in Europa bzw. Österreich einen Islam gebe, der vom Ausland gesteuert sei u. sich selbst klar in Abgrenzung zu europäischen Werten definiere. "Dieser Islam gehört sicher nicht zu Europa", hielt der Religionspädagoge fest. Rund 10-15 % der hier lebenden Muslime fallen laut Aslan in diese Kategorie ---

Als sehr bedenklich bezeichnete Stadler die Entwicklung, dass der Hass auf Christen u. Juden unter Muslimen in den letzten Jahren sogar noch zugenommen habe ---

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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Re: Islam in der DöDR .. und die Türken ..

Beitrag von Dissident Mo Dez 12, 2016 10:37 am

Was Türken in Deutschland tun, das tun sie in DöDR vermutlich auch ?

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/erdogans-stasi-in-deutschland-imame-spionierten-tuerken-und-deutsche-aus-ditib-in-der-kritik-a1996125.html

Erdogans Stasi in Deutschland: Imame spionierten Türken und Deutsche aus – Ditib in der Kritik ---
-- Nicht nur türkische, sondern auch deutsche Staatsbürger wurden bespitzelt ---


--- Mit 970 Moscheegemeinden ist der Ditib der größte islamische Dachverband in Deutschland, so Informationen der „Welt“. Dieser werde direkt von der türkischen Regierung gesteuert. Demnach werden auch die Imame von einer türkischen Regierungsbehörde entsandt und bezahlt. Selbst den Wortlaut der Freitagspredigten bekommen die Imame aus Ankara.
Nun spionieren die Imame türkische Staatsbürger aus, eine Aufgabe, die bislang ausschließlich in Händen des MIT lag – des türkischen Geheimdienstes, so die „Welt“.

Auch wurden Hotlines und Internetseiten eingerichtet, um türkischen Staatsbürgern „das Denunziantentum in Deutschland“ zu vereinfachen, so die KGD. Der MIT arbeitet mit 6.000 Informanten gleichzeitig im Hintergrund ---

Deutsche Staatsbürger sind ebenso von der Spionage betroffen und werden in den Berichten der Generalkonsulate mit vollem Namen aufgeführt –

.. ist anzunehmen, dass alle türkischen Konsulate in Deutschland solche Schreiben abgeliefert haben.

Leserkommentare:
"... Der tiefe türkische Staat, der wahrscheinlich auch in der NSU-Story eine bedeutende Rolle spielt, spitzelt in Germanistan."

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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty "Osmanen Germania"

Beitrag von Dissident Mo Dez 19, 2016 10:41 am

https://www.unzensuriert.at/content/0022621-Tuerken-Rocker-Osmanen-Germania-eroeffnen-Oesterreich-schon-die-zweite-Filiale

Türken-Rocker "Osmanen Germania" eröffnen in Österreich schon die zweite "Filiale"

2015 gründeten türkischstämmige Personen, die im deutschen Sozialstaat (oft schon Jahre u. Jahrzehnte) gut leben, sich jedoch als Türken sehen, den „Osmanen Germania Boxclub“ (OGBC). Die Mitglieder erinnern in ihrem Auftreten an klassische Motorrad-Rocker wie etwa die "Hells Angels" oder den "Outlaws MC", bevorzugen allerdings keine Motorräder, sondern deutsche Luxuslimousinen (was für eine gewisse Geschäftstüchtigkeit spricht).

Mit Boxsport wenig am Hut
Dieser „Sportclub“ gilt als eine der am schnellsten wachsenden Gruppierungen im Rockermilieu Deutschland. Und obwohl sich diese Herrschaften unter dem Begriff „Boxclub“ subsumieren, konnte bisher keine über die Aktivitäten vergleichbarer Rocker-Gruppen hinausgehende Affinität zum Boxsport beobachtet werden. Eher beschäftigen sie sich mit türkischer Politik u. - wie versch. deutsche Landeskriminalämter festgestellt haben - mit org. Kriminalität. Politisch stehen sie, laut Informationen des Spiegel, dem türk. Präsidenten Erdogan nahe ...

Türkischer Geheimdienst unterstützt "Osmanen"-Bande
Die Osmanen Germania selbst teilen keineswegs diese Fremdeinschätzung u. betonen, dass sie es als "soziale Aufgabe" sehen, junge türkischstämmige Menschen von der Straße holen zu wollen, um ihnen einen „sportlichen“(?) Sinn im Leben zu geben. Dieser äußert sich allerdings meist in brutalen Gewaltaktionen, die sich außerhalb von Sportstätten zutragen. Im Nov. etwa gab es einen Konflikt mit einer ähnlich gewalttätigen, allerdings (weil kurdisch) verfeindeten Gruppierung namens „Bahoz“, die gleich den Osmanen türkisch-nationale Konflikte auf deutschem Boden austrägt.

70 Prozent der Osmanen vorbestraft
Zusätzlich haben die Osmanen derzeit das Problem, dass sich derzeit in Deutschland die Polizei in besonderem Maße für sie interessiert, wobei vorläufig Drogenhandel nachgewiesen worden ist. Auch gab es mehrere Razzien in Club-Lokalen, wo man bei den "Boxern" Schusswaffen und dazugehörige Munition fand. Etwa 70 % der Mitglieder sind übrigens bereits straffällig in Erscheinung getreten. Niedersächsische Ermittlungsbehörden vermuten, dass die "Osmanen Germania" versuchen, Marktanteile der illegalen Geschäfte der "Hells Angels" zu übernehmen.  

Österreich-Bezug
Derzeit existiert erst ein Vereinslokal (Chapter) der Osmanen in Österreich u. zwar in Wien-Favoriten, von dem aus unliebsame kurdische oder Erdogan-feindliche Gegner bekämpft werden können u. die österr. Kriminalstatistik aufgefettet wird. Doch nun scheint diese fragwürdige Organisation auch ihre Fühler nach Vorarlberg ausgestreckt zu haben, wie eine ZDF-Dokumentation enthüllte, in der von einem Treffen der Osmanen-Führungsspitze in Lindau u. Frastanz berichtet worden ist.

Politik hält sich lieber bedeckt
Das österr. Innenministerium hält sich bisher mit einer Einschätzung der Osmanen Germania zurück u. betont nur, dass diese Gruppierung genauso unter Beobachtung stünde wie andere Outlaw-Gruppen auch. Allerdings ist auch hierzulande zu befürchten, dass die Osmanen Germania regen türkischen Zulauf erhalten werden, aber die verantwortlichen Politiker so lange wegschauen, bis es einmal ordentlich kracht. Und dass es dazu kommen wird, deuten die Osmanen Germania in einem überzeugenden Propagandavideo an, wo sie sich als „Gotteskrieger“ bezeichnen - und die brauchen wir in Österreich ganz dringend...

Leserkommentare:

"1529 und 1683 .... kamen sie als uniformierte Soldaten, jetzt als ZIVIL-OKKUPANTEN, aber das enthirnte Politiotenpack in den D- u. Ö-Regimen kapiert wieder einmal - wie immer - überhaupt nichts!"

"... So eine Entwicklung MUSS im Keim erstickt werden! RAUS aus unserem Land mit solchen Chaoten!!"

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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Terrorfolgen-Haftpflichtversicherung

Beitrag von Dissident Sa Dez 24, 2016 8:31 am

Im Zusammenhang mit dem LKW-Mordanschlag auf Weihnachtsmarkt-Besucher in Berlin:

https://hartgeld.com/terrorismus.html

[15:50] Spiegel: Anschlagsopfer erhalten laut Gesetz keine Entschädigung
- - -
An dieser Stelle sei an die Idee eines Lesers erinnert, der im Sommer vorschlug, jeder muslimische Einwanderer sollte zum Abschluss einer "Terrorversicherung" verpflichtet werden.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Islam modernisieren... Geht das überhaupt?

Beitrag von Dissident Sa Dez 24, 2016 9:03 am

http://www.diekriminalisten.at/ --- Der Wiener Islamwissenschaftler Ednan Aslan über seine umstrittene Kindergartenstudie, die Attacken der Glaubensgemeinschaft und seine Hoffnung auf ein Feuer der Aufklärung für den Islam.

Finanziert die Stadt Wien Kindergärten von radikalislamischen Vereinen? Ja, sagt der Islamwissenschafter Ednan Aslan vom Institut für Islamische Studien der Uni Wien. Ende vergangenen Jahres veröffentlichte Außeminister Kurz eine Zwischenstudie Eslans, der daraufhin von Kollegen u. Vertretern der Glaubensgemeinschaft massiv attackiert wurde. Im Gespräch erklärt Aslan seine Motive u. attackiert die Stadt, die SPÖ, die muslimische Gemeinde u. die Betreiber mancher Kindergruppen.

Herr Professor Aslan, Sie haben einen Zwischenbericht über islamische Kindergruppen erstellt u. warnen vor dem Entstehen einer Paralellstrukur. Einige Ihrer Kollegen kritisieren ihre Studie als unwissenschaftlich. Wie antworten Sie Ihren Kritikern?
Aslan: Meine Kritiker können meine Arbeit noch nicht kennen, weil wir mittendrin stecken, der Bericht ist nur ein Zwischenbericht. Worum geht es? Wir erstellen seit einigen Jahren die Islamische Landkarte, dort kartographieren wir muslimische Institutionen. Wir wollten dort auch die islam. Kindergärten dokumentieren. So haben wir schon vergangenes Jahr damit begonnen, uns all jene Vereine herauszusuchen, die islam. Kinderbetreuung anbieten. Wir haben uns für jeden Verein, der mit dem Wort „Islamisch“ oder „Multikulti“ wirbt einmal einen Vereinsregisterauszug geholt u. geschaut, wer den Verein betreibt. Dann kamen wir aus dem Staunen nicht heraus.

Wieso?
Aslan: Weil wir den politischen Background mancher Funktionäre aus den Vereinsregistern analysiert haben. Und dann haben wir erkannt, dass da sehr radikale Personen ihr Geschäft mit den Kindern machen. Das reicht von sudanischen u. tschetschenischen Organisationen bis zu den Vereinen von Mili Gürüs. Sie bieten eine Erziehung an, die nicht mehr jenen Qualitätsstandards entspricht, die die Stadt fördern sollte.

Haben Sie Beweise für diese Behauptungen?
Aslan: (holt einen Ordner mit den Vereinsregister-Auszügen u. blättert sie durch) Hier z.B. haben sie einen Verein, der besonders extrem ist, eine islamistische Organisation. Oder hier, von diesem Vereinsfunktionär kann ich ihnen später ein paar Youtube-Videos zeigen, wo sie verblüfft sein werden. Wir würden uns all das gerne näher ansehen. Doch die SPÖ, allen voran der Gemeinderat Omar al Rawi wollte das vor der Wahl verhindern.

Wieso das?
Aslan: Diese islam. Kindergärten werden ja in den Moscheegemeinden von der Stadt aktiv politisch vermarktet. Niemand wollte da genauer hinschauen. Das erste Gespräch mit der Stadt war Juli 2014. Ich hatte damals die Idee für eine Studie an die Stadt herangetragen, auch die Kinder- u. Jugendanwaltschaft war eingebunden. Ich sagte, da sind Fälle, da müssen wir unbedingt etwas unternehmen. Zunächst hieß es, okay. Dann wurde die Kooperation komplett abgesagt.

Sie erheben also den Vorwurf, die Stadt Wien hat Ihnen die Studie abgedreht – auch nach Druck von muslim. Abgeordneten.
Aslan: Ja, so scheint es. Und weil der Vorwurf kam, ich würde mir die Taschen vollstopfen: ich verdiene an der Studie, die das Außenamt mitbezahlt von den 30.000 € nur 600 €. Der Rest geht an die Uni.

Ihre Kritiker behaupten, sie würden nun zwar Alarm schlagen, aber auf Nachfrage die betroffenen Kindergärten nicht nennen. Warum nicht?
Aslan: Mir geht es um die Strukturen, um das Fördersystem, nicht um den Pranger. Ich habe aber den Ethikrat der Uni befasst, denn manche Eltern berichteten uns in den vertraulichen Interviews davon, dass Kinder angeblich auch geschlagen werden. Hier zum Beispiel, lesen Sie dieses Interview (holt ein Transkript eines Gesprächs). Hier erklärt uns eine Mutter, dass in einem Kindergarten geschlagen werde. Und hier wird von Eltern berichtet, die ihren Kindern verbieten, Ausflüge zu machen. Oder hier, hören Sie sich das einmal das an (Aslan öffnet ein Audiofile mit dem Interview mit einer ägyptischen Kindergartenbetreuerin) Diese Dame macht Sprachunterricht! Und das wird von der Stadt subventioniert? So kann das doch nicht gehen?

Wie erfolgt die religiöse Erziehung?
Aslan: Ich habe mir die Reden eines Kindergartenbetreibers angeschaut, der vor einigen Jahren von Pierre Vogel, einem deutschen Salafisten besucht wurde. Er lehnt in seinen Reden die Lebensweise im Westen ab, betont die Führungsrolle der Muslime u. fordert eine eigene muslim. Umgebung für muslim. Kinder, um sie vor den schädlichen Einflüssen der Mehrheitsgesellschaft zu schützen. Es geht um einen islam. Umgebungsanspruch, das ist ein gewisser Radikalismus. Und von dort ist es nicht mehr sehr weit in den Extremismus u. in den Islamischen Staat.

Übertreiben Sie nicht? Eltern haben in einer offenen Gesellschaft das Recht, ihr Kind in einem religiösen Umfeld zu erziehen.
Aslan: Sie haben Recht. Mir geht es auch nicht um religiöse Erziehung. Im Gegenteil, ich bin selbst Religionspädagoge. Religionsunterricht kann Toleranz stärken. Problematisch wird es, wenn sie lernen, Andersgläubige zu verdammen. Sie können Alkohol ablehnen oder Miniröcke, aber sie sollten nicht jene verachten, die Alkohol trinken oder Miniröcke tragen.

Sie behaupten, diese Verachtung wird in Kindergärten gelehrt?
Aslan: Nein, so weit würde ich nicht gehen. Aber schauen Sie sich die Unterrichtsmaterialien des Wiener Islamologischen Instituts an, das Betreuerinnen ausbildet. Die Scharia wird hier ausführlich gelobt. Hier lesen sie das Kapitel zur Polygamie, da steht, sie sei „unumgänglich“, weil die Männer ihre Sexualität ausleben müssen. Was soll das bitte?

Die Islam. Glaubensgemeinde ist aber nicht für die Einführung der Scharia.
Aslan: Die IGGiÖ sagt: wir sind hier die Minderheit, daher gilt die Scharia nicht. Aber was bedeutet das, wenn sie die Mehrheit stellen würden? Werden die Frauen dann doch gesteinigt? Mir geht es, wie Sie merken, nicht nur um die Kindergärten, sondern um das Feuer der Aufklärung, durch das wir Muslime endlich durch müssen – nicht nur bei der Kindererziehung!

Wer hat Interesse daran, dass es nicht lodert? Es leben viele moderne Muslime in Wien.
Aslan: Da gibt es viele unterschiedliche Interessen, auch ökonomische. Ein Grund, warum wir erstarrt sind, besteht darin, dass fast alle Moschee-Gemeinden vom Ausland gesteuert werden. Es gibt keine unabhängigen muslim. Strukturen in dieser Stadt. Viele Muslime sehen Freiheit als Gefahr. Und um diesen Gefahren zu begegnen, suchen sie Schutzzonen. Die Kindergärten sind solche Schutzzonen.

Man könnte dort einen toleranten Islam lehren.
Aslan: Ja, sie haben recht, das ist die Chance der Religionspädagogik. Die Kinder könnten in einem Religionsunterricht Pluralität wahrnehmen u. andere Religionen kennen lernen, das wäre eine Aufgabe für islam. Kindergärten. Aber in den islam. Kindergärten, die wir haben, lernen sie oft keine neuen Lebensentwürfe.

Haben Sie dafür Beweise?
Aslan: Wir haben Aussagen der Eltern. Und jetzt wo ich zu forschen beginne, bekomme ich immer mehr Hinweise. Da, lesen Sie dieses Mail, da sehen Sie, wie sie sich gegenseitig anschwärzen. Ich kriege ständig Hinweise für Mißstände. Oder schauen Sie sich mal dieses Video an. Da sehen Sie jetzt einen Mann, der mich verklagen will, weil ich ihn in die Nähe der Muslimbrüderschaft rücke. Schauen Sie sich das Video an! Es nennt sich „Der Abrechnungstag kommt“, sie hören Maschinengewehrsalven als Signation. Und dann stellt er sich als Mitglied der Muslimbrüder vor.

Kurz fordert die Schließung von Kindergärten.
Aslan: Das halte ich für falsch. Viele geförderte Vereine sehen die Stadt nur wie eine Bank u. einen Kontrolleur. Aber die Stadt muss mehr machen. Sie soll die Vereine beraten, fortbilden, begleiten. Kindergärten zu schließen, löst das Problem nicht. Wien hat zum Beispiel die ägyptische Schule verboten – und was macht der Betreiber? Er macht daraus Kindergärten! Die sind ja auch viel lukrativer!

Die Glaubensgemeinde attackiert Sie nun sehr hart. Ihre Forderungen seien unmenschlich, Sie seien gar kein Wissenschafter, gehörten abgesetzt.
Aslan: Ja, ich kenne das. Man hat das auch meinem Assistent Mouhanad Khorchide vorgeworfen, als er das Weltbild der männlichen u. weiblichen Islamlehrer untersuchte. Die Glaubensgemeinde glaubt, ich müsse das Institut für Islamstudien wie eine Koranschule führen. Doch das hier ist ein Ort der Aufklärung, eine Universität! Wir müssen uns endlich mit unseren Schriften radikal anders auseinandersetzen. Der IS zeigt uns ja dieser Tage vor, was in unseren Büchern steht. Dass man Homosexuelle vom Hochhaus schmeißt, ist dort theologisch gut begründet. Ebenso, wie man Leute köpft, ertränkt oder verbrennt.

Hat das etwas mit dem Islam zu tun?
Aslan: Es steht in unseren Büchern. Daher müssen wir den Islam von diesem Dreck endlich reinigen! Wir brauchen ein neues Prophetenbild: denn das Verbrennen, Kreuzigen, Kopfabhacken, das steht drinnen in den Schriften, verdammt nochmal! Der Prophet muss von dieser Gewalttheologie befreit werden

Ihre Kollegen werden ihnen Islamophobie vorwerfen?
Aslan: Der Islamophobie-Vorwurf ist doch nur antiwestliches Ressentiment in neuem Gewand. Die AKP des türk. Präsidenten Erdogan hat letztes Jahr mindestens 5 Islamophobie-Konferenzen organisiert u. dabei geht es doch nur um die alte Abrechnung mit dem angeblich so korrupten Westen. Natürlich gibt es hier Rassismus, aber dass man die Kritik an den Zuständen Islamophobie nennt, stärkt nur die Opferrolle der Muslime, die heute in Europa so gut leben wie nirgendwo anders. Nein, das ist keine ehrliche Debatte!

Sie sprechen den Muslimen ab, hier auch Opfer zu sein?
Aslan: Natürlich gibt es hier Ressentiments. Aber die Angst ist auch verständlich. Wer tötet denn in Paris, in Syrien u. in Afghanistan? Wie begründen denn die Taliban ihre Gewalt? Woran glauben denn die Kinder, die zu Terroristen werden?
Wir Muslime werden mit Gewalt erzogen! Schauen sie in Frauenhäuser dort sitzen fast nur Muslime. In den Haftanstalten sitzen 35 % Muslime! Leute, bitte aufwachen! Die Gewalt wird verherrlicht. Wenn in der Türkei ein Bub geboren wird, wird ihm der Penis geküsst, für ihre Töchter schämen sie sich immer noch. Wir verherrlichen die Gewalt!

Herr Aslan, haben Sie Angst?
Aslan: Ja, manchmal. Und viele andere auch. Neulich wurde am Institut gebetet u. „Allah Akbar!“ gerufen. Die Leute glaubten, da explodiert gleich eine Bombe. So weit sind wir schon. Wir haben aus dem Islam eine Religion der Angst gemacht. Das hat mit Gott u. dem Propheten überhaupt nichts mehr zu tun!
- - -
Bekommen Sie Todesdrohungen?
Aslan: Ich kriege manchmal dezente Hinweise, dass ich „neutralisiert“ werden soll. Ich nehme das aber nicht ernst. Ich bitte dann immer darum, mich erst in 10 Jahren zu töten, dann kann ich noch weiter forschen u. darauf hoffen, dass der Islam modernisiert wird.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty radikale Islamisten unter den Flüchtlingen

Beitrag von Dissident Di Dez 27, 2016 1:04 pm

https://www.unzensuriert.at/content/0020568-Rueckkehrer-fuehlt-sich-Syrien-sicherer-als-Oesterreich-Zu-viele-radikale-Islamisten

Rückkehrer fühlt sich in Syrien sicherer als in Österreich: "Zu viele radikale Islamisten unter den Flüchtlingen"

Erschreckend, was .. Spero Haddad ... erzählte: Er sei trotz Krieg u. Gewalt wieder zurück nach Damaskus gekommen, weil die meisten Flüchtlinge, die mit ihm nach Österreich kamen, sich ganz offen zu Al Nusra u. IS bekennen. Es sei falsch, dass Europa die Grenze für alle öffne, sagte er. Und er warnte eindringlich davor, Europa solle die Gefahr nicht unterschätzen. Denn viele, die da kommen, hätten nur ein Ziel: Europa zu zerstören.

Angst, sich unter den "Flüchtlingen" als Christ zu bekennen
Bilder und Videos erinnern an seine Flucht, an seine Schiffahrt über die Ägäis, voll Hoffnung habe er ein neues Leben beginnen wollen. Doch in Österreich angekommen, kamen ihm erste Zweifel. Da hatte Haddad bereits 3000 € an Schlepper bezahlt. Doch als er mitbekam, wer sich da alles unter den Asylwerbern befand, bekam er Angst, u. er getraute sich nicht mehr, sich als Christ zu bekennen. Der junge Mann, gerade vor radikalen Islamisten geflohen, war plötzlich wieder unter ihnen. Also entschloss er sich, zurück zu gehen in seine Heimat, wo er sich heute sicherer fühlt als in Europa. Jetzt arbeitet er als Cutter beim Fernsehen, u. seine Mutter ist auch froh, dass ihr Sohn wieder zu Hause ist.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Taqiyya gestattet das Täuschen oder Belügen der Ungläubigen

Beitrag von Dissident Do Jan 19, 2017 6:00 pm

Ein 14jähriges Mädchen mit Kopftuch ... kann ja wohl nur irgendwie muslimisch und/oder afrikanisch sein.
Jedenfalls haben Spaziergänger mit Mihigru in DöDR beste Chancen mit verlogenen Anschuldigungen auf die Tränendrüse zu drücken und ganz nebenbei andere Leute als bösartige Rassisten hinzustellen. Und wenn die Lügen nicht auffliegen, auch noch die volle Härte des Gesetzes, Unschuldigen aufzudrücken...
Mad  gestörte Gemeinschafts-Unfähige ...

http://wien.orf.at/news/stories/2820865/ --- Kein Stoß auf Gleis: Anzeige nach Lüge

Jenes Mädchen, das am Montag behauptet hatte, von einer Frau in Döbling auf die Gleise einer S-Bahn-Station gestoßen worden zu sein, hat nun in einer weiteren Einvernahme ihre Lüge gestanden --- Die 14-Jährige wurde nun wegen Verleumdung, Vortäuschung einer strafbaren Handlung u. falscher Beweisaussage vor der Polizei angezeigt ---
Kein rassistischer Übergriff ---
Die Jugendliche hatte angegeben, dass sie bei der angeblichen Tat am Montag am Knöchel verletzt worden war --- Diese Verletzungen hatte sie sich jedoch bereits vor 2 Wochen bei einem selbst verschuldetem Sturz zugezogen, gestand sie --- Der vermeintliche Übergriff hatte auf Facebook tagelang für Aufsehen gesorgt. Denn das Mädchen hatte angegeben, dass sie eine obdachlose Frau wegen ihres Kopftusches zunächst beschimpft und dann auf die Gleise gestoßen hätte ---

Anmerkung Dissident:
Soeben den Beweis für meine obige Vermutung gefunden: http://www.krone.at/oesterreich/muslima-14-erfindet-attacke-in-s-bahn-station-auf-gleis-gestossen-story-549416
Muslima (14) erfindet Attacke in S- Bahn- Station --- Nur knapp sei das Mädchen dem Tod entkommen, hieß es auf der Seite für Rassistische Übergriffe in Österreich ---
Leserkommentare: "Denn Sinn hat die Geschichte schon erfüllt. Wer liest schon Dementis"
"Seite für Rassistische Übergriffe in Österreich. Können sich dort Österreicher auch melden. Tägliche Einzelfälle. Verleumdungen, Gewalt und Vergewaltigungen gegen unsere Frauen und Ablehnung unserer Kultur. Anzeigen gibt es nur auf freien Fuß. Ich fühle mich als Österreicher hier nicht mehr Willkommen."
"Die Taqiyya gestattet das Täuschen oder Belügen der Ungläubigen..."
"In dieser völlig verrückten "Political Correctness" Zeit, kann so eine Anschuldigung fast schon eine Zerstörung der Lebensumstände bedeuten. Arbeitsplatz und Freundschaften verlieren, Anfeindungen in diversen Netzwerken und sonstige Folgen wären nicht verwunderlich. Schlimmer als so manche Fake-News im Internet, da es sich gegen eine Person direkt handelt. Sollte man ernst nehmen und nicht verharmlosen."
"Was wäre gewesen wenn kein Video vorhanden wäre???"
"Wahrscheinlich durch NGOS und Linke bestens geschult. Das ist für mich Rassismus gegen die Österreicherin."
"Ach ... die Gründe sind unbekannt. Für nicht wenige Menschen ist es auch unbekannt, ob die Erde ein Ellipsoid oder eine Scheibe ist. Wer mitdenkt, könnte aber auf den Gedanken kommen, dass der Hass, oder sagen wir vorsichtig, die Abneigung der asiatischen Parallelgesellschaft auf die einheimischen Europäer eine Rolle spielt."
"Was war unser Staat einmal für ein schönes und friedliches Land ohne diesem Islam und "Refugees willkommen"
"Das können sie gut, hier Probleme machen...."
"Wirklich blöd, wenn es einfach keine Übergriffe von Österreichern auf Muslime gibt sondern nur umgekehrt! Da kann die muslimische Jugend schon ein bisschen selber schubsen, um als Muslim auch "bedauernswert" dazustehen im "fremdenfeindlichen" Österreich!"
"Ja, so sind sie...."
"Die neue Art von Terrorismus! Falsche Beschuldigungen um Unruhen zu erzeugen...."
"Mein Vorurteil hat sich soeben bestätigt"
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty islamische Terror-Bedrohung

Beitrag von Dissident Sa Jan 21, 2017 9:53 am

http://wien.orf.at/news/stories/2821164/  Anschlag in Wien verhindert

In Favoriten ist am Abend ein mutmaßlicher Terrorist festgenommen worden. Der Verdächtige soll einen Anschlag im Jänner in Wien geplant haben. Die Polizei richtete eine Warnung an die Bevölkerung. Beim Verdächtigen handelt sich um einen Österreicher mit Migrationshintergrund, wie Innenminister Sobotka am Freitagabend bei einer Pressekonferenz berichtete. Es wurde ein potenzieller Anschlag in der Bundeshauptstadt verhindert, betonte der Ressortchef.

Von Cobra festgenommen
Der 18-Jährige wurde in Favoriten in der Rotenhofgasse in Gewahrsam genommen. Man möchte laufende Ermittlungen nicht durch Preisgabe von vorzeitigen Ergebnissen gefährden, sagte Sobotka. Weitere polizeiliche Maßnahmen würden derzeit noch laufen. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden hat zum Erfolg geführt, sagte Kogler, Generaldirektor für Öffentl. Sicherheit. Zugleich betonte er, dass die inländischen Behörden die Sicherheitsmaßnahmen aufrecht halten, während die Ermittlungen laufen. Landespolizei-Vizepräsident Mahrer ersuchte die Bevölkerung um Achtsamkeit.

Hinweise auf islamistische Radikalisierung
Die Polizei werde weiterhin in erhöhtem Maße Präsenz zeigen, bis man wieder von einer sicheren Lage ausgehen kann. „Die Wege, die der Täter in den letzten Jahren genommen hat, u. auch das Täterprofil möchte ich heute noch nicht bekannt geben“, sagte Innenminister Sobotka. Der Verdächtige habe seinen Hauptstandort u. seine Wohnadresse in Wien gehabt. Die Hinweise auf den Burschen kamen aus dem Ausland - von wo, wollte Sobotka aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekanntgeben.
„Es ist in diesen Hinweisen davon die Rede gewesen“, sagte Sobotka auf die Möglichkeit eines geplanten Anschlags mit einer Bombe angesprochen. Aber wie man bei anderen Fällen gesehen habe, sei vieles als Waffe möglich. Die Verbindungen des Verdächtigen ins Ausland werden derzeit geprüft.

Die Observierung des Verdächtigen lief seit wenigen Tagen. „Und wenige Tage bewegt sich zwischen 1 u. 4“, so Sobotka. Der Mann habe sich widerstandslos festnehmen lassen. Es gebe „einzelne Indizien“ auf eine islamistische Radikalisierung, die man aber noch prüfen müsse. Laut Informationen der „Kronen Zeitung“ gehört der Verdächtige zu einer „Gruppe albanischstämmiger radikaler Islamisten“, die mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sympathisieren.

Warnung der Polizei
Die Polizei richtete eine Warnung an die Bevölkerung. Vor allem an stark frequentierten Orten möge man aufmerksam sein. Bei Sichtung zurückgelassener Gegenstände - wie Gepäckstücken - möge man die Polizei verständigen. „Es ist nicht Zeit für Panik, aber erhöhte Aufmerksamkeit“, so Polizeisprecher Keiblinger im „Wien heute“-
Interview. Die Behörden wurden in Alarmbereitschaft gesetzt, es sind „Beamte in Uniform u. Zivil verstärkt unterwegs“, betonte Keiblinger ---

http://wien.orf.at/news/stories/2821192/ --- Eine Bombe in der U-Bahn in Wien sei „eines der möglichen Szenarien gewesen“ --- möglicherweise ein radikal-religiöser, salafistischer Hintergrund vorliege. Es gebe Anhaltspunkte, „dass ein etwas größeres Rahmenwerk dahintersteht“ ---
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Warum es keinen liberalen Islam geben kann

Beitrag von Dissident Di Jan 24, 2017 9:22 am

https://philosophia-perennis.com/2017/01/18/warum-es-keinen-liberalen-islam-geben-kann/ Warum es keinen liberalen Islam geben kann

Eine Reformation des Islams nach den Wertvorstellungen der westlichen Welt würde eine radikale Umwälzung des Glaubens der Muslime erfordern. Viele Teile ihrer heiligen Texte müssten aufgehoben, ignoriert oder anders interpretiert, die Scharia wegen zahlreicher verfassungswidriger Regelungen weitgehend abgeschafft werden.
Und vielleicht am wichtigsten: Eine derartige grundlegende Reform setzt eine vollständige Neubewertung der Person des Propheten Mohammeds voraus.

Der durchschnittlich gebildete Deutsche hat sicher den Namen Mohammed schon gehört u. hat ev. auch einige Details über sein Leben u. die von ihm geschaffene Religion bzw. politische Ideologie in der Zeitung gelesen oder im Fernsehen mitbekommen. Einige haben vielleicht sogar etwas Näheres über ihn in einem der vielen von Apologeten geschriebenen Sachbücher erfahren.
Sollte man aber sich die Mühe machen, den Koran, die zuverlässigsten Hadithen (Sahih Bukhari, Sahih Muslim, Sunan Abu Dawud) u. die maßgebliche Mohammed-Biographie, die Sira von Ibn Ishaq, zu lesen u. wirklich gründlich zu studieren – was die Wenigsten weder wollen noch dafür die Zeit haben – käme man bald in Zweifel, ob der Prophet wirklich so vollkommen ist, wie in der muslimischen Welt immer behauptet wird. ---
Hier sei nur eine kleine Kostprobe exemplarischer Taten des Propheten aufgeführt: Als Mohammed 53 Jahre alt war, heiratete er ein 6- oder 7jähriges Mädchen u. hatte Geschlechtsverkehr mit ihr, als sie 9 war.
   Er befahl die Enthauptung aller Männer eines jüdischen Stammes und wirkte daran aktiv mit; nach verschiedenen Berichten soll die Zahl der Köpfungen zwischen 600 und 900 geschwankt haben; auch sämtliche Jungen des Stammes, die schon Schamhaare hatten, wurden geköpft. Danach sorgte er für die Versklavung aller Frauen und Kinder des Stammes; der Prophet sanktionierte auch die Vergewaltigungen der Frauen, die er und seine Krieger als Sexsklavinnen gefangen genommen hatten.

Er befahl auch seinen Leuten, Gefangene, wenn dies nötig war, zu foltern und, sollte dies nichts bringen, sie zu enthaupten. Eine gefangen genommene Frau wurde zur „Hochzeit“ mit ihm gezwungen, nur einige Stunden, nachdem er den Ehemann gefoltert und geköpft hatte. Er verordnete, dass Frauen, die Ehebruch begangen hatten, gesteinigt werden sollten. Und er befahl seinen Leuten, in etlichen Fällen Kritiker, Widersacher und Abtrünnige umzubringen.*

Das scheint vorläufig zu reichen, viel mehr zum Beispiel über Köpfungen, Kreuzigungen, abgehackte Arme und Beine (z.B. Koran 5:33, 5:38) möchte man wirklich nicht erfahren. Trotz solcher Fakten wird in der islamischen Welt weiterhin ein tadelloser Mohammed gepredigt, der nicht historisch-kritisch in Frage gestellt werden darf, weil er im Koran, in den Hadithen und in der Sira als der perfekter Mensch, als das verpflichtendes Vorbild gilt (Koran 33:21, 68:4).

Zu behaupten, es gebe positivere Varianten der Erzählungen über den Propheten, in denen er nicht so negativ geschildert werde, überzeugt kaum. Zweifellos hat Mohammed in sozialer Hinsicht manches Positive, zum Beispiel in Medina, zustande gebracht, aber seine gewalttätige Seite stellt all dies in den Schatten.

An 72 Stellen im Koran bezeichnete sich Allah selbst als „barmherzig und verzeihend“ und betonte, seine Barmherzigkeit umfasse alle Dinge (Koran 7:156). Möglicherweise durch diese Aussage beeindruckt – und ungeachtet der dokumentierten Schandtaten Mohammeds – wird von Khorchide, einem muslimischen Theologen aus Münster, behauptet, die Barmherzigkeit sei der hermeneutische Schlüssel zu einem humanistischen Koranverständnis. Ferner betont er, dass Allah seinem Gesandten offenbarte, er habe ihn „lediglich als Barmherzigkeit für alle Welten entsandt“ (Koran 21:107)

Für Khorchide also gilt die Barmherzigkeit als die oberste Maxime der Botschaft Mohammeds. Andererseits finden sich muslimische Theologen in den 57 Ländern der Organisation of Islamic Cooperation (OIC), die in diesem Punkt ganz anders denken. Ohne sich anscheinend um die Widersprüchlichkeit ihrer Aussage zu kümmern, beteuern sie, dass der Prophet immer barmherzig gewesen sei, selbst als er Ungläubige köpfte, Frauen zu Sexsklavinnen zwang, seine Kritiker folterte oder umbrachte usw. Beim islamischen Staat, der ihn mit der Bezeichnung „Schwert der Barmherzigkeit“ ehrte, würde Mohammed sich vermutlich sehr wohl fühlen.

Wenn der Gesandte wirklich nur ein Mann seiner Zeit war – mit all ihrer Brutalität und Blutrünstigkeit, die er auch in seinem Verhalten und in seinen Worten verkörperte – wie kann er heute noch ein perfektes Vorbild für die Muslime oder sogar für die Menschheit sein? Die Antwort lautet leider schlicht u. einfach: Die Taten u. Worte des Gesandten müssen in der islamischen Welt zwangsläufig weiter ahistorisch so gedeutet werden, dass Mohammed normativ als der vollkommene Mensch für alle Zeiten gilt.

Für uns in der westlichen Welt dagegen scheint eine grundlegende Reform einfach zu sein: Stufen wir Mohammeds Bedeutung herab, schmälern wir seine überdimensionelle Wichtigkeit. In seinem neuen Buch „Der Koran, das Buch der Liebe, das Buch des Hasses“ ist genau das, was Hamed Abdel-Samad dringend dem Islam empfiehlt: Die Dogmatisierung der Prophetenvita müsse endlich abgeschafft werden. Allerdings kann man große Zweifel hegen, ob die muslimische Welt es schaffen wird diese Symbiose endlich aufzulösen, oder ob sie das überhaupt schaffen will.

Manche Nicht-Muslime neigen noch immer aus Ignoranz dazu zu unterschätzen, welche zentrale Bedeutung Mohammed in der islamischen Theologie bzw. seiner politischen Ideologie tatsächlich zukommt. Zwar wird der Prophet von Muslimen nicht als göttlich angesehen, wie es der Fall mit Jesus bei den Christen ist, aber er gilt doch als der einzige wortwörtliche Vermittler von Allahs ewigem Buch, dem Koran, an die Menschheit. Obwohl die schlimmste Sünde im Islam darin besteht, einen Partner mit Allah in Verbindung zu bringen – wie es Christen mit ihrer Trinitätslehre tun (z.B. Koran 4:171-172, 5:72-73, 5.116) – scheint Mohammed mit Allah eine unauflösliche Symbiose gebildet zu haben.
Daraus ergibt sich, dass Allah die Muslime immer wieder ermahnen muß: „Gehorche Allah und dem Gesandten (Koran z.B. 3.32, 3:132, 4:13, 4:49, 4:59, 4:69, 4:80, 5:92, 8:1, 8:20, 8:46, 9:71, 24:47, 24:51, 24:52, 24:54, 24:56, 33:33, 47:33, 49:14, 58;13, 64:12); aber was Allah wirklich damit meinte, lautet: „Gehorche gefälligst nur dem Mohammed.“ Und das tun die Anhänger des Propheten seit 1400 Jahren.

Kein Wunder ist es daher, dass die Muslime früher als Mohammedaner bezeichnet wurden. Noch am Anfang des zwanzigsten Jahrhundert war dieser Begriff in der westlichen Welt üblich – Winston Churchill u. G.K. Chesterton zum Beispiel favorisierten ihn auch – u. es ist leicht einzusehen warum. Mohammed schrieb nicht nur das Drehbuch, er führte auch die Regie u. übertrug auf sich selbst die zentrale Rolle des perfekten Menschen.

Die Hauptregel der islamischen Ethik könnte man also so formulieren: Wenn Mohammed etwas befahl oder sanktionierte, dann gilt das auch für alle Zeiten für alle Muslime.
Allerdings mit einer Ausnahme: Allah erlaubte nur dem Mohammed eine uneingeschränke Zahl von Frauen (Koran 33:50-51, 66:1-5); alle anderen Muslime durften u. dürfen bis heute nicht mehr als 4 Frauen ehelichen (Koran 4:3). Dieser gefällige Vers wurde offenbart, als der Prophet gerade mit 9 Frauen verheiratet war. Ein Glück, dass er laut Ibn Ishaq die sexuelle Kraft von 40 Männern besaß.

Wie kann es auch anders sein: Der Prophet ist doch „Allahs Liebling“ – wie der Titel eines Buches von Tilman Nagel lautet – im Krieg und im Bett. Seine Perfektion und seine Unfehlbarkeit bleiben absolut unverzichtbar für Muslime, sonst fällt das Kartenhaus ihres Glaubens zusammen. Damit würde endlich auch die theologische bzw. politisch-ideologische Pflicht zum ewigen Dschihad in den Fußstapfen des Meister-Dschihadisten auch entfallen.

Rund 80 Kriege in ganz Arabien soll Mohammed geführt haben. Diese sah er als reine Verteidigung bzw. als eine Notwendigkeit den Islam zu verbreiten an. Weil das Verhalten des Propheten für Muslime weiterhin normativ bleibt, kann es uns nicht überraschen, wenn heutige Dschihadisten immer wieder sein Beispiel bei der großen Schlacht von Badr oder bei der Vertreibung der Juden von Khaibar als nachahmenswert beschwören.
In Wirklichkeit aber braucht der Islam den gewalttätigen Dschihad (Koran z.B. 2:193, 2:216, 4:95, 8:12, 9:5; Sahih Bukhari 11.2.26, 20.4645) heute nicht mehr.

Ein sog. kultureller bzw. zivilisatorischer Dschihad durch eine massive Migration von Muslimen wird im Koran und in den Hadithen (Koran z.B. 2:218, 4:100, 8:72, 9:20, Sahih Bukhari 4.52.42) auch ausdrücklich empfohlen, wodurch eine schleichende Islamisierung der europäischen Gesellschaft im Gange gesetzt worden ist.
Sie stellt die Fortsetzung einer alten von Allah befohlenen Strategie des Dschihads dar und wird nicht aufhören, bis die ganze Welt sich den Mohammedanern unterwirft (z.B. Koran 2:193, 8:39, 9:29, Sunan Abu Dawud 14.2527). Dann wird das „Schwert der Barmherzigkeit“ endlich an sein Ziel angekommen sein.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Migration erzeugt Migration (nicht nur betr. Mohammedaner)

Beitrag von Dissident Mo Jan 30, 2017 2:44 pm

http://postcollapse.blogspot.co.at/2016/12/demografie-migration.html  Demografie --- Migration

Migration erzeugt Migration

Land gehört dem der es erobern und halten kann. Menschen erobern Land, nehmen es anderen Menschen weg, um es selbst für sich und ihre Familie nutzen zu können. Die grundlegende Idee der Eroberung ist es, die bisherigen Einwohner, seien sie menschlich oder tierisch, zu vertreiben oder auszurotten und dieses Land nach seinen eigenen Vorstellungen zu formen und zu nutzen. Es ist daher völlig natürlich, dass Menschen einer Gruppe die auf dem Territorium einer anderen Siedeln und dort geduldet werden, versuchen werden Mitglieder ihrer eigenen Gruppe nachzuholen und dieses Gebiet nach ihren Vorstellungen zu formen.
- - -
Es ist daher nur logisch, dass abgesehen von einigen wenigen Individuen, sich die Mehrzahl einer Gruppe die in großer Zahl in den Westen immigriert nicht an dessen Kultur anpassen, sondern diese mit der eigenen ersetzen wird. Chauvinismus ist daher ein notwendiger Mechanismus damit ein Volk anderen Völkern aus eigener Überzeugung die eig. Kultur u. Identiät als besser u. erstrebenswerter präsentieren kann, womit diese zur Assimilation gedrängt werden sollen, oder auf Distanz gehalten werden.
Kommt eine Gruppe von Menschen in den Kulturraum einer anderen Kultur und bekommt präsentiert wie diese Zivilisation nicht selbstbewusst mit der eigenen Kultur umgeht, dann wird diese zugewanderte Identität sich nicht anpassen und viel eher dazu tendieren diese andere Kultur als etwas schwaches anzusehen, was unterworfen werden kann. Hier nach etwas zu suchen das sich als Schuld definieren lässt ist genau so sinnfrei wie nach der Schuld eines Wolfes zu suchen, der es vornehmlich auf kranke und schwache Beutetiere abgesehen hat.
- - -
Radikalisierung findet eher im Westen statt als in islamischen Heimatländern. Ein Einwanderer der seinem islamischen Drecksloch entkommen will ist zu Anfang angestrebt eine Kultur zu adaptieren, die ihm einen besseren Lebensstandard bieten kann und wird, auch durch Druck durch eine Mehrheitsgesellschaft und systematische Diskriminierung bei Zuwiderhandlung der Norm, sich assimilieren. Was heute allerdings stattfindet ist, dass diese Einwanderer mit einer Meinungs- oder viel eher Deutungshoheit konfrontiert werden, die von subversiven Elementen innerhalb des Westens besetzt ist und nach der Doktrin der Kritischen Theorie den Westen und seinen kulturellen Chauvinismus verurteilen wird, was diese Kultur die sich scheinbar dauernt selbst verurteilt und kritisiert nicht nur unattraktiv macht, sondern eine Menge Hass auf sich ziehen wird. Unter subversiven Linken herrscht die Vorstellung, der Westen ist nur so reich und fortschrittlich weil er die Dritte Welt ausbeutet, was der dummen vorzivilisatorischen Vorstellung von einem Nullsummenspiel im Ressourcenwettbewerb entspricht und quasi einer primitiv-tribalistischen Vorstellung, es gäbe wohl irgendwo den magischen Geldbaum und die Weißen aus dem Westen haben den Geldbaum gestohlen. Ein Zuwanderer findet also nicht nur eine Zivilisation vor die ihm von deren eigenen Vertretern(Lehrer, Sozialarbeiter etc.) als verkommen präsentiert wird, sondern gleichzeitig als der Unterdrücker seiner eigenen Zivilisation.
- - -
Nach den Vorfällen von Köln in der Silvesternach von 2015 auf 2016 hat die subversive Presse sich schnell bemüht festzustellen, dass es sich bei den meisten Tätern nicht um Flüchtlinge handeln würde. Aus Dreistheit oder Blödheit wird dabei allerdings nicht bemerkt, dass die Lieblingspflegefallkinder vom letzten Jahr, also Menschen mit islamischen Migrationshintergrund, sich noch schlimmer benehmen als die neuen Lieblingspflegefallkinder vom neuen Jahr und man quasi ein scheitern der eigenen These von der Integration zugibt. Dazu ergibt sich der Eindruck, dass die bereits hier geborenen mit Migrationshintergrund die Ankunft weiterer Moslems offenbar als Verstärkung empfunden haben und jetzt die Selbstsicherheit aufbringen auch selbst direkt loszuschlagen.

Migration erzeugt weitere Migration, da Menschen sich am liebsten mit Ihresgleichen umgeben. Wenn also eine Gesellschaft wie die deine eigene nicht nur an einen anderen Ort existiert, sondern an diesem Ort auch noch durch Subventionierung wirtschaftlich besser aufgestellt ist als die in der du dich jetzt befindest, dann ist Wanderung eine Option die mit konkreten wirtschaftlichen Zugewinnen verbunden ist. Das Argument, dass viele Flüchtlinge in ihren Zielländern bereits Familie haben bei denen sie unterkommen könnten, ist daher ein viel stärkeres Argument gegen die Aufnahme dieser Leute als dafür.

Oft wird diese Migration auch gefördert von Bevölkerungsgruppen die nicht identisch sind mit den Zuwanderern, dafür aber sehr ähnlich. So haben die Franco-Kanadier, seit jeher der wütende Teenager in Kanadas Keller der immer nur damit droht auszuziehen, es aber doch nie macht u. dauernt nur bitcht u. mault bis die Eltern oben im Wohn-
zimmer kleine Zugeständnisse machen weil sie verdammte Pussies sind, 2010 noch ihre Einwanderungsgesetze gelockert, damit Französisch sprechende Haitianer leichter einwandern können, welche zu den disfunktionalisten Menschen auf dem Erdball zählen u. mit einem Durchschnitts IQ von 67 deutlich unter Koko dem Gorilla liegen, welcher bei Tests einen IQ Wert von 85-95 erreichen konnte, nur weil diese Haitianer Französisch sprechen u. die Franco-Kanadier es den anderen Kanadiern reindrücken können.

Dazu bilden sich in dieser Zuwanderer-Community wieder Kasten, die in die Zuwanderungsindustrie-Kaste der betrügerischen Einheimischen hineinwachsen und ein wirtschaftliches Interesse daran haben, dass weiterhin disfunktionale Menschen importiert werden, die zur natürlichen Klientel dieser neuen Interessenverbände gehören. Bestrebungen der Einheimischen Zuwanderer hineinzulassen die qualifiziert sind werden dann als Diskriminierung torpediert werden.

Getrennt marschieren, vereint zuschlagen
Auffällig bei großen Migrationsbewegungen ist, daß diese in der Regel sehr in ihrem kollektiven Interesse handeln u. während sich der faule u. betrügerische Deutsche noch einbildet die Migranten werden ihm als Pfleger später mal die Bettpfanne wechseln, so handeln diese viel eher in einem Muster aus dieser Zivilisation rauszuziehen was geht u. dies dann zurück in ihre Favella Länder zu schicken. Diese Leute haben kein Interesse an dieser Zivilisation in die sie eingewandert sind. Man wird auch keine islamischen Prediger u. Friedensrichter finden, die bspw. Kriminalität ihrer Community ächten die sich nach außen richtet, also weg von der eigenen Gesellschaft u. auf die Gesellschaft abzielt in die man eingewandert ist. Während der subversive Einheimische sich mit therapeutischen Blödsinn tröstet, dass es unmenschlich sei schwangere Frauen abzuschieben die diese Reise völlig im Bewusstsein angetreten haben ihr eigenes Wohl u. das des Kindes zu riskieren, planen genau jene Kinder mit 12 Jahren ihr 1. Attentat auf eben genau diese subversiven Einheimischen, die sich selbst so sehr hassen dass der Terrorakt der sie aus der Welt befördert einem Gnadenakt gleichkommt.

Dazu formt sich mit dem heranwachsen einer Community, zusammen mit den Interessenverbänden auf beiden Seiten und Behörden deren Aufgabe lediglich die Verwaltung des Geschehenden ist, eine Art Nebel des Krieges, in der kriminelle Elemente untertauchen und operieren können.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Das Kreuz mit dem Kreuz oder warum eine Religion hetzen darf

Beitrag von Dissident Do Feb 02, 2017 3:49 pm

Die Debatte darüber, ob in Schulzimmern christliche Kreuze an den Wänden hängen sollen oder nicht, ist weniger wegen den Konfessionslosen entstanden, sondern erst seitdem sich Mohammedaner darüber aufregen, und ihnen Linkslinke dazu noch Unterstützung geben.
Ich selber bin auch kein Christ, aber wenn schon Kreuze entfernen, dann sollte man auch bei muslimischen Symbolen oder öffentlichen Auftritten dieser Religion dieselbe Kritik anbringen. Außerdem Gleichbehandlung vor dem Gesetz und Verhetzung aus der islamischen Ecke nicht hinter "religiöser Freiheit" verschanzen lassen!

https://www.facebook.com/marie.salmhofer.1?hc_ref=SEARCH&fref=nf --- Marie Salmhofer ---
Zuerst möchte ich Klarheiten vom GESETZGEBER und von der JUSTIZ haben, bevor das Kreuz der Abendländer verschwindet und den Religiösen des Islam weicht (bin ohne Bekenntnis, vom Vatikan-Club ausgestreten), nämlich zur Frage, warum in Österreich der Rechtsstaat "Abendländer" verurteilt, wenn sie den Islam kritisieren wegen der Delikte zu den Tötungsaufrufen, die Tötungsaufrufe in den Suren jedoch völlig unkritisiert und tabuisiert bleiben von Justiz und Gesetzgeber (wohlgemerkt was die Koranlehren auf österr. rechtsstaatlichen Boden betreffen).

Ich bin der Meinung, dass unser Gesetzgeber ein ziemlich zwielichtiges Doppelspiel da mit uns treibt. Wenn er in die Geschichte zurückblicken würde, musste sich die katholische Kirche auch erst befreien von ihren Dogmen (Hexenverbrennung), also warum lässt die Justiz u. der Gesetzgeber es zu, dass im Religionsbuch offen zu MORD aufgerufen wird gegen sogen. Ungläubige? Ich vermute, daß da der PLAN der NWO dahintersteckt u. die Betreiber nichts dagegen hätten, würde Europa oder Deutschland oder Österreich islamisch werden. Und dass die Tötungsaufrufe im Koran WIRKUNG zeigen, nämlich versickern in den Hirnen der Fundamentalisten, das wird unser Gesetzgeber doch wohl nicht abstreiten, oder?

Auf eine Anfrage beim Justizministerium, ob man den Koran wegen der Tötungsaufrufe schon mal auf Verhetzung ( § 283 StGB) untersucht habe, bekam ich die verräterische Antwort zu hören, dass es sich hierbei ja um eine "Religion" handeln würde! Und das bitte, dieses verstaubte verbohrte Mittelalterdenken eines österr. Gesetzgebers u. RECHTSSTAATES, das muss man sich als aufgeklärter moderner aufgeschlossener weltoffener Mensch einfach mal echt auf der Zunge zergehen lassen.
- - -
Also nochmal: UNSER GESETZGEBER und der Paragraph 283 StGB:

Was hat unser Gesetzgeber eigentlich für ein Problem damit, diesen nachweislich (!) frauenfeindlichen und nachweislich (!) ungläubigen-verachtenden Koran, der auf unserem österreichischen Boden den Islam-Anhängern als Glaubensgrundsatz und ABSOLUTISTISCHES GEDANKENGUT gelehrt wird von Kindesbeinen an, in gleichberechtigender Weise auf Verhetzung § 283 StGB zu überprüfen?

Ich hab nur eine einzige Antwort, warum der Gesetzgeber sich an die Ausrede "Religion" hängt: Es ist wohl so geplant für Europa, dass man uns den Islam mit all seinen absolutistischen menschenverachtenden Gedankengütern schmackhaft verkaufen und einreden will, oder?
- - -
Wenn also ein festgeschriebener einzementierter Glaubensgrundsatz, ein absolutistisches Glaubensgedankengut, so eine "göttliche" Schrift wie der Koran des Morgenlandes, der sich mit einem Bein in die Haustür des Abendlandes gestellt hat, (im Sinne der Verfolgten wohl eine Hass-Schrift?) zum Töten von "Ungläubigen" aufruft, dann ist DAS bitte für unseren österr. Gesetzgeber trotz seines Verhetzungsparagraphen gar kein Problem soweit, weil man dort die Angelegenheit so sieht, dass es sich bei diesen unverkennbaren unverwechselbar gewalttätig zu vestehenden Tötungsaufrufen ja "nur" um den Inhalt einer "heiligen" Schrift handelt?

Wer sind eigentlich die Personen in der österreichischen Gesetzgebung, die kein Unrecht gegenüber Andersgläubigen darin erkennen können?

Und warum werden diese Tötungs-Suren im Koran von unseren Politikern und Verfassungsschützern so verharmlost, relativiert, kleingeredet und zu verteidigen gesucht?
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty die islamischen Fachkräfte...

Beitrag von Dissident Di Feb 07, 2017 9:03 am

Anläßlich des leichten Anti-Islam-Kurs von US-Präsident Trump, passen einige Fakten wohl auch für Ö...

http://www.krone.at/digital/it-giganten-stemmen-sich-gegen-trumps-muslim-bann-breite-front-story-552643

Breite Front -- IT- Giganten stemmen sich gegen Trumps Muslim- Bann


Angeführt von Technologie- Schwergewichten wie Apple, Google, Facebook u. Microsoft, haben sich 97 US-Unternehmen vor Gericht gegen das Einreiseverbot von Präsident Donald Trump gewandt ---

https://hartgeld.com/infos-us.html  --- Leserkommentar zu den IT-Giganten:

Wenn ich sowas lese, dann platzt mir der Kragen: ich entwickle Software im Großkonzern-Umfeld seit 1999. Ich habe so manchen Konzern, manches Rechenzentrum von innen gesehen. Ein einziges Mal bin ich dabei einem gläubigen Muslim begegnet, der sich Softwareentwickler nennen wollte. Und der war nach 2 Wochen wieder weg, weil er sich von einem Kuffar nichts sagen lassen wollte (es war im Jahr 2004!) und auch völlig unfähig war. Als man ihn während seiner Probezeit rauswarf hat er gleich gejammert, er würde ja demnächst Vater werden. Ich fand das damals wirklich widerlich, diese offenbar wohl geplante Erpressung. Die Nazi-Keule oder wenigstens Vorurteile hat er freilich auch versucht zu spielen. Hat aber nichts gebracht, er musste gehen.

Natürlich werden in den Konzernen Moslems eingestellt, weil wir ja sooo tolerant und multikulti sind, aber an Innovationen sind sie nicht beteiligt. Bestenfalls haben sie einen Unbedeutenden Posten wo sie in erster Linie die Klappe halten. Dennoch ist es immer unangenehm mit ihnen zu arbeiten, da sie stets auf die Gelegenheit warten, die Minderheitenkarte gegen einen zu spielen, insbesondere wenn man Leistung erwartet. Die Konzerne mögen einmal ihre innovativen Moslems herzeigen, damit ich auch mal sehe wie sowas aussieht!
- - -
[14:15] Der Stratege:
Ich kann die Aussage des Kommentators von 14 Uhr zu 100% bestätigen. Sämtliche mir bekannte Softwareentwickler oder IT-System Ingenieure sind Europäer, Amerikaner, Inder, Asiaten oder stammen aus dem ehemaligen Ostblock. Alle haben eines gemeinsam, es sind keine Musels und fast alle haben wenig bis nichts mit Religion am Hut.
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Nach mehr als 15 Jahren Tätigkeit als Patentanwalt und gefühlt ca. 800 ausgearbeiteten Patenten und ebenso vielen Erfinderbesprechungen, hatte ich zweimal (!) einen Erfinder da sitzen, der Moslem sein könnte. Einer kam aus Afghanistan, der andere aus Ägypten. Die beiden waren total normal und haben akzentfrei Deutsch gesprochen.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Der türkische Wahlkampf findet auch in der DöDR statt...

Beitrag von Dissident Mi März 01, 2017 9:36 am

Der türkische Wahlkampf findet auch in der DöDR statt...

http://salzburg.orf.at/news/stories/2828357/ --- Die insgesamt knapp 20.000 Türken, die im Bundesland Salzburg leben --- Erdogan braucht .. auch die Unterstützung der Türken, die im Ausland - zum Teil mit doppelten Staatsbürgerschaften - leben u. mitwählen dürfen ---

Die Salzburger Niederlassung der als Erdogan-freundlich geltenden „Union der europäisch-türkischen Demokraten“ wollte nach einer Anfrage des ORF kein Interview geben.
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty fatale Öffnung gegenüber dem Islam u.a.

Beitrag von Dissident Mi März 08, 2017 9:54 am

Frankreich ist der DöDR zeitlich voraus. In wieviel Jahren hat es die DöDR "geschafft"? Wenn wir nix dagegen tun...

http://1nselpresse.blogspot.co.at/2017/03/frankreichs-fatale-offnung-gegenuber.html

Frankreichs fatale Öffnung gegenüber dem Islam

Vor 2 Jahren schlug der Direktor der Pariser Großmoschee, Dalil Boubakeur vor, die leeren Kirchen in Moscheen umzuwandeln, um die wachsende muslim. Gemeinde in den verlassenen christl. Einrichtungen unterzubringen. Nun scheinen viele Menschen in Frankreich die Idee so ernstzunehmen, daß ein Bericht der den franz. Sozialisten nahe-
stehnden Denkfabrik Terra Nova den Vorschlag machte, dass die franz. Behörden für eine verbesserte Integration 2 öffentl. Feiertage ersetzen sollten - Ostermontag u. Pfingstmontag - wobei aus einem ein islam. Feiertag werden soll u. ganz ökumenisch aus dem anderen ein jüdischer.

Die von Alain Christnacht u. Marc-Olivier Padis verfasste Studie "Die Emanzipation des Islam in Frankreich" stellt fest:   "Damit alle Konfessionen gleich behandelt werden sollten 2 wichtige neue Feiertage - Yom Kippur u. Eid el Kebir - berücksichtigt werden, u. dafür 2 Montage gestrichen werden, die keine besonderen Feiertage sind."
Das heisst, .. Ostern u. Pfingsten können geopfert werden, um diesen ewig flüchtlingen multikulturellen "Frieden" zu bewahren.

Der Vorschlag von Terra Nova wurde von der franz. Bischofskonferenz abgelehnt, allerdings von der Union islam. Organisationen in Frankreich begrüsst, die der Moslem-bruderschaft nahesteht u. die auch gerne hätten, dass Eid al-Fitr u. Eid al-Adha in den Kalender aufgenommen werden. Die Idee, christl. Feiertage zu ersetzen, wurde auch vom Überwachungsrat für Säkularismus unterstützt, einem Organ, das von Präsident Hollande eingeführt wurde, um säkulare Politik zu koordinieren. Diese haben vorgeschlagen, einige christl. Feiertage zu ersetzen durch islam., jüdische u. weltliche Feiertage. Donia Bouzar, ein Mitglied des Überwachungsrates sagte:
   "Frankreich muss 2 christl. Feiertage abschaffen, um Yom Kippur u. Eid Platz zu machen."

Der Chefredakteur von Le Monde des Religions, Frederic Lenoir, meinte dazu:   "Frankreich ist nicht mehr länger ein katholisches Land."

Le Figaro fragte sich, ob der Islam nicht bereits heute schon "Frankreichs Religion Nummer 1 ist". Anstatt darum zu kämpfen, dass gerettet wird, was rettbar ist, schreiben die franz. Meinungsmacher bereits Kapitulationsartikel. Das ist die wahre Bedeutung des Terra Nova Vorschlages.

Eine ähnlich schockierende Idee kam vom Montaigne Institut, einer weiteren Denkfabrik, die mit Emmanuel Macron einen anderen Präsidentschaftskandidaten mit Ideen versorgt. In deren von Hakim El Karoui verfassten Bericht schlägt das Institut die Erschaffung eines "Grossimams von Frankreich" vor, ganz so, als hätten Paris u. Kairo die selben historischen Wurzeln. Macron entschuldigte sich vor kurzem für die franz. Kolonisierung, mit dem er den defätistischen Schuldkomplex füttert, der die islamist. Extremisten nur noch mehr antreibt, Forderungen zu stellen.

Das Montaigne Institut schlug auch vor, dass in den öffentl. Schulen Arabisch gelehrt werden sollte. Die Idee wurde von Jack Lang unterstützt, dem Präsidenten des Instituts für die Arabische Welt, der meinte, dass "die arabische Welt ist ein Teil von uns". Mit der Hybridisierung der Kulturen u. der Ablehnung des Christentums wird Frankreich bald schon nicht nur Arabisch lehren, sondern ausschlisslich Arabisch lehren - u. Ramadan statt Ostern feiern.
- - -
Frankreichs Geheimdienstgeneraldirektor Patrick Calvar sprach es klar aus:   "Die Konfrontation ist unausweichlich.

   [Es gibt geschätzt 15.000 Salafisten unter den 7 Mio. Moslems in Frankreich,] deren radikal-fundamentalistische Auslegung viele der hauptsächlich von Moslems bewohnten sozialen Wohnsiedlungen an den Rändern von Städten wie Paris, Nizza oder Lyon dominiert. Ihre Prediger rufen zum Bürgerkrieg auf u. es ist laut ihnen die Pflicht aller Moslems, die Ungläubigen am anderen Ende der Strasse auszuradieren."

Der sozialistische Präsidentschaftskandidat Benoit Hamon, an den der Terra Nova Bericht gerichtet war, rechtfertigte sogar das Verschwinden der franz. Frauen aus den Cafes in den muslimischen Gegenden:   "Historisch betrachtet gab es in den Arbeitercafes auch keine Frauen." ---
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty Felix Baumgartners Anregung

Beitrag von Dissident Mi März 15, 2017 10:49 am

Kleine Anregung für die DöDR-Regierung, aber ...

https://www.facebook.com/FelixBaumgartner/posts/10155141357543804 --- DIE SCHWEIZ ZEIGT VOR WIE'S GEHT.
Hier der Text aus der Tageszeitung BLICK vom 13. März 2017, mit einem Appell an alle in der Schweiz lebenden Türkinnen und Türken. Daran sollten sich die deutschen und österreichischen Medien ein Beispiel nehmen und ebenfalls dazu aufrufen.
FELIX
-----------------------------------------------------------------
Liebe Türkinnen und Türken in der Schweiz
Sie sind aufgerufen, am 16.April über ein Referendum in Ihrem Land abzustimmen, das Ihrem Präsidenten Erdogan diktatorische Machtfülle verleihen würde. Die weltweit rund 3 Mio. Auslandstürken, zu ­denen auch Sie gehören, werden über die Reform mitentscheiden. Deshalb tobt auch bei uns ein intensiver Abstimmungskampf.

Die Schweiz ist das freiheitlichste Land der Welt. Bei uns darf jeder seine Meinung äussern, die Regierung kritisieren, sich politisch betätigen, so leben, wie er will – ohne dass sich daraus Nachteile ­ergeben, ohne dass jemand deswegen seine Stelle verliert oder gar verhaftet u. gefoltert wird. Und selbstverständlich sind Männer u. Frauen, Christen u. Nichtchristen, Regierungsanhänger u. ­Oppositionelle gleichgestellt.
Diese Freiheiten sind uns heilig – sie machen die Schweiz aus! Wir zwingen ausserhalb ­unserer Landesgrenzen niemandem unsere Werte auf. Wir sagen der Welt nicht, wie sie zu funktionieren hat. Doch wir haben Erwartungen an die Menschen, die bei uns leben wollen – also an Sie, liebe ­Türkinnen u. Türken in der Schweiz.

Wer hier lebt, hat unsere Werte zu respektieren, muss einstehen für die Freiheiten, von denen er profitiert – gleiche Rechte für alle, ­Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung.
All das soll jetzt in Ihrem Heimatland ausgeschaltet werden. Es ist an den Menschen in der Türkei zu entscheiden, ob sie das wirklich wollen. Für uns Schweizer aber ist es inakzeptabel, wenn jemand hier von Freiheit u. Rechtsstaat profitiert u. diese gleichzeitig zu Hause abschaffen will. Das geht nicht.

Wer in seinem Heimatland diktatorische Verhältnisse einführen will – bitte schön. Aber dann soll er auch unter ihnen leben.
Deshalb ruft BLICK alle ­Türkinnen u. Türken in der Schweiz auf: Stimmen Sie Nein zum Referendum u. damit Nein zu einem autoritären System in der Türkei!
Freundliche Grüsse
Ihr BLICK
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Islam in der DöDR .. und die Türken .. Empty IS im islamischen Gebetsraum

Beitrag von Dissident Fr März 17, 2017 2:02 pm

https://m.kurier.at/chronik/niederoesterreich/st-poelten-is-rekrutierung-in-der-uni-klinik/252.380.112

Die Terrorverdächtigen aus St. Pölten agierten im islamischen Gebetsraum des Spitals

Eigentl. dienen Gebetsräume in Krankenhäusern der Religionsausübung während eines Spitalaufenthaltes. Der islam. Gebetsraum in der Uniklinik in St. Pölten soll hingegen für die Radikalisierung u. Rekrutierung von IS-Kämpfern missbraucht worden sein. 3x pro Woche soll eine Gruppe junger Islamisten die Anonymität des Spitals genutzt haben, um dort Werbung für den sogen. "Islamischen Staat" zu machen u. Gefolgsleute für den Dschihad in Syrien zu gewinnen. So lauten die Vorwürfe des Landesamtes für Verfassungsschutz u. Terrorismusbekämpfung (LVT) gegen jene 6 Verdächtigen, die .. wg. Terrorverdachts festgenommen wurden. 5 von ihnen sind in U-Haft.

Missionierung
Durch den Hinweis eines Informanten sind die Staatsschützer des LVT Anfang des Jahres auf Emmanuel M. (19) in St. Pölten aufmerksam geworden. Der frühere Reisebüro-Lehrling soll sich radikalisiert haben, auch seine Mutter wurde zunehmend stutzig. Zusammen mit den gebürtigen Tschetschenen Islam (23) u. Imam A. (17) sowie dem Mazedonier Argjend G. (18) soll er bei Straßenmissionierungen der Gruppe "Ansar" versucht haben, Leute von den radikal-salafistischen Ansichten zu überzeugen. "Ansar" arbeitet eng mit der Organisation "Huda" zusammen, die in Deutschland IS-Gefolgsleute rekrutierte.

In einer WhatsApp-Gruppe namens "Islam1438m.h." sollen die Verdächtigen Fotos vom IS ausgetauscht u. Themen, wie das "Abschlachten von Frauen" besprochen haben. Weil Emmanuel M. in einem Kurs durch seine radikale Einstellung auffiel u. Teilnehmer sowie Vortragende für "seine Sache" u. den Islam gewinnen wollte, schaltete ein St. Pöltener Ausbildungszentrum die Polizei ein. Einem "ungläubigen" Kollegen drohte er mit Enthauptung.
Die Polizei bekam einen weiteren Hinweis, daß der Verdächtige Überfallpläne auf ein Waffengeschäft in St. Pölten wälzte u. seine Freunde zum Mitmachen überreden wollte. Am 6. oder 7. März wollte er den Laden überfallen u. mit den Waffen, wenn nötig, seine "ungläubigen Eltern" töten. Bei einem Zugriff wurden daraufhin alle festgenommen.

Wie die vorangegangene Observation u. die Ermittlungen ergaben, traf sich die Gruppe regelmäßig jeweils Montag-, Dienstag- u. Mittwochabend im Gebetsraum der Uni-Klinik, um dort Gefolgsleute zu radikalisieren. Wie viele solcher Kontakte stattgefunden haben, ist unklar. Bei den Hausdurchsuchungen wurden Computer, Handys, Dokumente u. Dutzende salafistische Bücher sichergestellt.

Der Generalverdacht der Polizei gelte keinesfalls für alle 6 Verdächtigen, wehren sich die Anwälte Wolfgang Blaschitz u. Nikolaus Rast. Mit ihrem Mandanten Arsuo M. (19) sei ein "Unschuldiger zum Handkuss gekommen, dessen Fehler es war, die falschen Freunde zu haben". "Er ist religiös u. hat vielleicht versucht, Leute vom islamischen Glauben zu überzeugen, aber sicher nicht vom IS. Es gibt keinen einzigen Beweis für eine radikale Gesinnung", sagen Rast u. Blaschitz. Der gebürtige Tschetschene stehe wenige Wochen vor der Matura. "Ich habe mit dem Direktor gesprochen. Er ist nie negativ aufgefallen", so Rast. Der Staat müsse sich überlegen, ob er einem jungen Menschen die Zukunft verbauen wolle, so die Anwälte. Sie wollen den Schüler bei der nächsten Haftprüfung am 23. März frei bekommen.

https://www.unzensuriert.at/content/0023520-Befragung-des-Integrationsfonds-78-Prozent-sagen-der-Islam-gehoert-nicht-zu --- Befragung ...
--- 78 % stimmen der Aussage, „der Islam gehöre zu Österreich“, nicht zu --- 80 % sprechen sich dagegen aus, den Erwerb der österr. Staatsbürgerschaft zu erleichtern ---
eine kleine Minderheit von 11 % findet, dass Österreich noch mehr Flüchtlinge aufnehmen soll ---
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