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Der Fall Angelika Föger = Fall Dr. Rabl

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Beitrag von Dissident Di Mai 16, 2017 3:38 pm

Der mysteriöse Mordfall Angelika Föger  http://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com/kurz-information-des-falles/chronologie/  

Hinweis: Alle mit XXXX bezeichneten Stellen mussten auf Gerichts-Anordnung zensuriert werden! (26.März 2014)

Hier die Eckdaten des Mordfalles Angelika Föger:

1. Am 9.Juni 1990 wurde Angelika Föger aus Reutte/Tirol an ihrer Arbeitsstelle in der Käserei XXXX in Grän um die Mittagszeit durch vier Messerstiche und Würgen ermordet.

2. Der Spurenlage nach, wurde sie an zwei Stellen angegriffen, einmal an ihrem Arbeitsplatz im Büro, ein zweites Mal im Zimmer des Lehrlings, wo sie schließlich auch von dem Lehrling aufgefunden wurde, von jener Person, die später als Täter vor Gericht gestellt und für schuldig befunden werden sollte.

3. Jene Person, der mutmaßliche Mörder, war der 18jährige Lehrling der Käserei und er wurde deshalb als Täter ermittelt - da in seinem Zimmer das Opfer auch aufgefunden wurde.  Laut Aussage des örtlichen Polizeikommandanten Franz Wolf  (nach anfänglichen Aussagen des Lehrlings, er hätte der Frau  nur helfen wollen, sie sei blutend in sein Zimmer gekommen) gab der Lehrling den Mord zu, nachdem er - der Polizeikommandant - ihm vorhielt "sie liegt in deinem Zimmer und du bist voll Blut".

4. Aufgrund der raschen Ermittlung des mutmaßlichen Täters galt der Fall innerhalb wenigen Stunden als geklärt.

5. Der Mord wurde als "sexuell motiviert" dargestellt. Diese These kann nach Einholung von qualifizierten Expertenmeinungen aber als widerlegt betrachtet werden.

6. Der Lehrling galt als sozial eher benachteiligt, wurde von seinem Vater von Kindheit an regelmäßig geschlagen. Er sprach trotz seiner Jugend häufig dem Alkohol zu, war am Tattag alkoholisiert.

7. Am Tattagvormittag waren in der Käserei anwesend: der Chef der Käserei, seine Frau, sein Vater Werner sen., der jugoslawische Gastarbeiter Bozo M. und eben der Lehrling Martin K. Dieser wurde – unüblicherweise - an diesem Samstag bereits um ca. 09:15 Uhr in den Mittagsfeierabend geschickt, anstatt sonst um 12:00. Zur Arbeit  antreten sollte er - wie üblich, um 16:30. Schließlich befand sich noch Angelika Föger, die seit ca. 10:00 Uhr im Büro im 1.Stock ihre Buchhaltungsarbeit verrichtete, im Gebäude der Käserei.

8. Die Mordhandlungen, und zwar die ersten Angriffe auf Angelika Föger, wurden höchstwahrscheinlich bereits um die Mittagszeit verübt, der tatsächliche Todeszeitpunkt wird für 15:15 angegeben, da nach Ankunft des Rettungspersonals Angelika Föger noch kurz lebte.

Bei der am nächsten Tag durchgeführten gerichtsmedizinischen Untersuchung zeigten sich ausgeprägte Abwehrschnittwunden an Händen und Fingern sowie eine Sturz-Aufschlag-Verletzung an der rechten Hinterkopfregion. An der Halsvorderseite wurden kräftige Würgemale und Zeichen einer zusätzlichen Drosselung befundet. Weiters wurden vier Messerstichverletzungen festgestellt. (siehe dazu Punkt 12.) Neben drei lebensbedrohlichen und mit großer Wucht ausgeführten Stichverletzungen, zeigte sich noch eine weitere vergleichsweise leichte Stichverletzung an der Vorderseite des linken Oberschenkels oberhalb des Knies, die nur geringgradig eingeblutet war und damit relativ spät im Tatablauf gesetzt sein musste.

9. Wenige Stunden nach der Tat (gegen Abend) fuhr Angelika Föger‘s Schwägerin Marlies (von Beruf Krankenschwester im BKH-Reutte) in Begleitung einer weiteren Krankenschwester und eines Arztes zum Tatort. Sie erhielten von den tatortabsichernden Polizisten ungehindert Zugang. Auch wurden ihr ohne weitere Umstände die persönlichen Utensilien (Handtasche, PKW-Schlüssel) der Ermordeten ausgehändigt. Ebenso fanden sie ein zusammengeknülltes, blutdurchtränkes Bettleintuch im Hausgang am Boden liegend vor, das in späterer Folge nirgends, in keinem Protokoll, Erwähnung fand.

10. Das Mordopfer wurde vor Ort vom Gerichtsmediziner Dr. Walter Rabl (damals Assistenzarzt der GMI - Gerichtsmedizin Innsbruck) untersucht, und in weiterer Folge im BKH-Reutte von ihm obduziert.

11. In der rechten Hand der Toten fanden sich 20 blonde Haare, "hellere Haare, die offensichtlich nicht der Haarfarbe der Frau entsprechen", (Lokalaugenschein Dr. Rabl).  Weder der Lehrling Martin K. noch jene weiteren Zeugen, deren Haare einer morphologischen Vergleichsanalyse unterzogen wurden, hatten blonde Haare und schieden in den im Frühjahr 1991 durchgeführten Haar-Ergänzungsgutachten als Träger der blonden Haare aus. Angelika Föger hatte dunkelbraune Haare von Natur aus. Wer ist also wirklich der Träger der blonden Haare?

12. Als Todesursache wurde Verbluten in beiden Brusthöhlen und Würgen bzw. Erdrosseln festgestellt, wobei Dr. Rabl neben Stichen in den Rücken und Oberschenkel auch einen "Stich ins Herz, nämlich einen Durchstich der oberen Hohlvene", feststellte. Eine Verletzung, die absolut tödlich ist und in wenigen Minuten unausweichlich zum Tode führt! (Siehe Punkt 26)

13. Bei der Gerichtsverhandlung am LG-Innsbruck wurde der Lehrling Martin K. am 30.10.1991 rechtskräftig schuldig gesprochen und zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er musste schließlich 8 1/2 Jahre tatsächlich absitzen.

14. Bereits in der Zeit vor der Verhandlung traten gewisse Zweifel am Tathergang auf. Die Familie Föger begann bei der Justiz und der Gerichtsmedizin in Innsbruck nachzufragen.

15. Der Lehrling und mutmaßliche Täter widerrief  1992 sein seinerzeitiges Mordgeständnis, klagte auf eine Wiederaufnahme der Verhandlung, dem wurde aber nicht stattgegeben.

16. Die Familie Föger war im guten Einvernehmen mit dem damaligen Leiter der GM-Innsbruck, Prof. Dr. Rainer Henn. Dieser versprach, den Fall erneut zu untersuchen - was er schließlich auch tat. Am 24.Juli 1992 rief er bei Fam. Föger an und sagte, er habe das neue Gutachten fertig, er habe mit Dr. Rabl alles besprochen und wenn er aus Kärnten (von einem Fachvortrag) zurück komme, wird er das neue Gutachten an das Landesgericht Innsbruck schicken. Auch würde er gerne die Familie Föger persönlich und direkt über die neue Faktenlage informieren, sie solle sich bis dahin gedulden. Prof. Henn kam jedoch nicht mehr zurück, er wurde am nächsten Tag (25.7.1992) in Kärnten Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalles.

17. Eine Woche nach dem tödlichen Unfall von Prof. Henn telefonierte Walter Föger mit Dr. Rabl wegen des neuen Gutachtens, und ob er es einsehen könne. Föger berief sich auf Prof. Henn‘s Aussage, Dr. Rabl wüsste als sein Vertrauter Bescheid. Dr. Rabl sagte in diesem Ersttelefonat, er müsse nachschauen wo sich das Gutachten befinde, die Familie Föger sollte in einer Woche wieder anrufen.

Eine Woche drauf fuhren Walter Föger und seine Schwester Marlies zu Dr. Rabl in die GM-Ibk., um das neue Gutachten einzusehen, das Dr. Rabl mit Prof Henn bereits besprochen hatte.

Doch Dr. Rabl wollte nun davon nichts mehr gewusst haben - dies, obwohl in dem Telefonat eine Woche zuvor genau dieser Umstand angesprochen wurde. Nun, in diesem Direktgespräch sagte Dr. Rabl, es gäbe kein Gutachten, er hätte keines gefunden, aber er wüsste auch nichts von einem Gutachten. Auf Nachfrage, warum er das beim ersten Gespräch nicht erwähnte, wiederholte er, er habe kein Gutachten gefunden und er wisse auch nichts von einem Gutachten.

Ab diesem Zeitpunkt war eine erste Irritation vorhanden, Walter Föger hatte den starken Eindruck, Dr. Rabl wolle ihm von seinem Anliegen, die Wahrheit zu ergründen, konkret und möglichst rasch abbringen  Die Annahme einer Vertuschung - aus welchem Grunde sie auch immer motiviert sei - stand erstmals im Raum.

18. Werner B., Bruder des Käserei-Inhabers, beging 1990, vier Monate nach dem Mord an Angelika (angeblich) Selbstmord, indem er sich in Innsbruck vor einen Zug warf. Seine Rolle im gesamten Mordfall wurde niemals richtig beleuchtet. Bekannt ist, dass er eher als psychisch labil galt und zum Innsbrucker Drogenmilieu regen Kontakt pflegte.

19. Der jugoslawische Käserei-Mitarbeiter Bozo M. war bei der Auffindung der Leiche gegen 15:00  ebenfalls anwesend. Seine wirkliche Rolle wurde aber nicht tiefergehend hinterfragt; in der späteren Faktenauswertung stellen sich seine Zeugenaussagen als äußerst widersprüchlich dar (Aussage 1 nach dem Tattag, Aussage 2, zwei Monate später).

20. Eine Zeugenbeobachtung in Grän vom Tattag besagt, dass zwischen 14:00 und 14:30 Uhr ein Auto, ein brauner Opel Kadett mit blonder Fahrerin und einem Mann auf dem Beifahrersitz mit „versteinertem unbeteiligten Gesichtsausdruck“, der dem Zeugen gegenüber keinerlei Regung erkennen ließ, hielt. Die Fahrerin fragte den Zeugen "sehr nervös" nach dem Weg zur Käserei XXXX.  Als er später vom Mord in der Käserei hörte, und dass K. der Täter sein sollte, meldete er seine Wahrnehmung, dass Leute in diesem Auto nachmittags nach der Käserei fragten und diese ihm fremd  und verdächtig vorkamen, gegen 16:30 der Gendarmerie.  Er wurde von den Beamten jedoch als "Wichtigtuer" beschimpft, und wurde regelrecht weggejagt. "Ich soll verschwinden, sie haben den Täter - der Fall ist geklärt".

21.  Der Inhaber der Käserei, der lt. seinen eigenen Aussagen mit dem Mordopfer unmittelbar vor Eintreffen der Rettung noch gesprochen hat, widerspricht sich bei genauerem Studium der Zeugenaussagen (Zeugenaussage 1 nach dem Tattag, Zeugenaussage 2, zwei Monate später). Seine Rolle in diesem Mordfall ist ebenfalls äusserst undurchsichtig, ebenso die seiner Gattin und des Sohnes.

22. Der Sohn des Käsereibesitzers, XXXX , zur Tatzeit ebenfalls 18 Jahre alt und blondes Haupthaar, galt bereits zur Schulzeit als "aufbrausend und unberechenbar", wurde von der Polizei zum gesamten Tathergang überhaupt nie befragt! Es genügte die Bemerkung des Vaters, der Sohn wäre zum Tatzeitpunkt in der Schweiz gewesen.

23.  Es gab seit 1992 immer wieder Schriftwechsel und persönliche Kontakte zwischen der Familie Föger der Justiz und Gerichtsmedizin. Allerdings ohne Erfolg oder auch Aussicht auf Erfolg. Gelegentlich war es möglich, über Widerspüche zum Tathergang einen Bericht in den lokalen Medien zu erhalten, doch war von Seiten der GMI und der Staatsanwaltschaft-Innsbruck keinerlei Engagement zu erkennen. Im Gegenteil: Sämtliche Nachforschungen der Familie Föger wurden seit 1992 eher behindert und erschwert. An die StA-Ibk mitgeteilte Ergebnisse eigener Recherchen und Verdachtsmomente wurden kurzerhand abgeschmettert.

24. Am 07. Dezember 2006 sprachen Marlies, Wolfram und Walter Föger  in der Gerichtsmedizin Innsbruck erneut mit Dr. Walter Rabl. Damals meinte er zu den sichergestellten Haaren, ohne nachsehen zu müssen: „Die sind beim Umbau des Institutes leider abhandengekommen!“ Sein Chef Dr. Richard Scheithauer meinte im März 2011 allerdings dazu: „Nur der leere, beschriftete Nylonsack mit Gripp - Verschluss konnte gefunden werden, die Haare werden bei früheren Untersuchungen "verbraucht" worden sein, eine Aufzeichnungen über den Verbleib der Haare gibt es keine.“

25. Im Dezember 2012 wurden auf Initiative des amerikanischen Autors John Leake ("Eiskalter Tod",  "Jack Unterweger - Der Mann aus dem Fegefeuer"), der bei Recherchen zu einem mysteriösen Todesfall in Tirol (Duncan MacPherson) ebenfalls mit der Justiz und Dr. Rabl zu tun hatte, und dadurch auf den Fall Föger aufmerksam wurde, vier amerikanischen Gutachtern unabhängig voneinander die vorhandenen Aktenunterlagen übergeben.  Alle vier waren der gleichen Meinung, dass mit dieser durchstochenen Hohlvene ein Überleben  - wie Dr. Rabl bei der Obduktion schrieb "... von 20 - 30 Minuten" - auf keinen Fall möglich sein konnte. Dazu muss angemerkt werden dass die Justiz in all den 23 Jahren kein einziges(!) zweites Gutachten in Österreich eingeholt hat.

26. Zwei von Walter Föger selbst finanzierte schriftliche Gutachten, die eines Blutfleckspezialisten und die einer Forensikerin, haben das Gutachten von Dr. Rabl widerlegt und sprachen von Inszenierung und Manipulation am Tatort.  So wie als wesentlichstes Faktum, dass kurz vor Eintreffen der Rettung die obere Hohlvene durchstochen worden war, und mit einer solchen Verletzung für das Opfer nur unter allerbester Voraussetzung ein Überleben zwischen 2 und 5 Minuten möglich ist!

Hinweis: Angelika Föger hat mit dem Rettungspersonal noch kurz gesprochen bevor sie verstorben ist; XXXX, der Chef der Käserei, wiederum hat nach eigenen Aussagen mit ihr ebenfalls noch persönlich gesprochen (Seitenzahl 253; "zum Nachmittag") als er am Tatort eintraf. Der beschuldigte Lehrling wiederum hatte nach Auffinden der blutenden Angelika Föger die Rettung vom Nachbarhaus aus, alarmiert, die ca. 5 – 8 Min. benötigte, bis sie eintraf.

Wer hat diesen tödlichen Stich gesetzt? Martin K. war ins Nachbarhaus gelaufen, um die Rettung zu verständigen und als diese eintraf, war Angelika nur noch wenige Augenblicke am Leben. Bedenkt man, dass diese Verletzung innerhalb 2 bis 5 Minuten zum Tode führt, muss dieser Stich erfolgt sein, als Martin aus dem Hause war um Hilfe zu holen. Er kann dann aber für diesen tödlichen Stich nicht verantwortlich gewesen sein.

Weitere amtliche Dokumente (zB Zeugenaussagen) sind hier zu finden: http://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com/fotomaterial/dokumente/

27. Dass von Seiten der StA-Innsbruck keinerlei Interesse für übermittelte Informationen gezeigt wurde, zeigte auch, dass die Anzeigen gegen die Familie XXXX (Vater, Mutter, Sohn), kurzerhand eingestellt wurden.

Auch Anzeigen gegen die StA-Ibk selbst sowie gegen Dr. Rabl (u. A. wegen Amtsmißbrauch) wurden immer wieder "dienstweggemäß" an die Staatsanwaltschaft Wels (Mag. Wolfgang Tursky)  zur Bearbeitung abgegeben.  Mag. Tursky hat zwei Anzeigen gegen Dr. Rabl innerhalb eines Jahres eingestellt.


Info: Mag. Tursky war auch Staatsanwalt im Fall Denisa Soltisova (Info dazu ganz unten) in dem Dr. Rabl als 4. Obergutachter im Auftrag von Dr. Tursky ein Gutachten erstellte. Dr. Rabl ist seit 2004 auch Präsident der Österreichischen Gesellschaft für gerichtliche Medizin (ÖGGM).

Diese genannten Anzeigen wurden erwartungsgemäß positiv für die StA-Ibk abgehandelt, und es entwickelte sich ein Amtsweg-Kreis, der nicht zu durchbrechen war bzw. ist. Deshalb wurde im Dezember 2012 der Entschluss gefasst, auf anderen Wege zu einer objektiven Behandlung des Falles zu greifen. Es wurde eine  Webseite eingerichtet, um ein eigenes Sprachrohr in die Öffentlichkeit zu haben und eine öffentliche Informationsveranstaltung abgehalten (29.Jänner 2013).

28. Der von Fam. Föger mehrmals beschuldigte Inhaber der Käserei, sein Sohn und die Ehefrau reagierten auf die in der Webseite gemachten Faktendarstellungen und klagten Walter und Wolfram Föger ca. 6 Monate nach dem Info-Abend auf Unterlassung. Der gerichtliche Anhörungstermin ist im November 2013 angesetzt.

29. Nach einer parlamentarischer Anfrage des BZÖ-Abgeordneten Gerhard Huber über ungeklärte Mordfälle in Tirol, wurde im Juni 2013 das leere Nylonsäckchen (siehe oben Nr. 24) an die Gerichtsmedizin Salzburg geschickt. An den Innenseiten konnten keine DNA Spuren festgestellt werden. Dafür fanden die Salzburger Gerichtsmediziner zur Verwunderung der leitenden Staatsanwältin ein kleines braunes Haarbruchstück. Dieses Haarbruchstück wurde zur Untersuchung nach Freiburg geschickt. Erwähnt werden muss, dass im April 1991 die letzte Haaruntersuchung der blonden Haare seitens der GMI gemacht wurde und danach mindestens 5 Anträge auf eine DNA- Untersuchung abgewiesen wurden.

30. Gerichtsmediziner Dr. Rabl selbst schrieb am 25.September 1992, "... dass eine Blutalkoholprobe und die sichergestellten blonden Haare aus der Hand der Angelika Föger, am Gerichtsmedizinischen Institut asserviert sind".

31. Dr. Unterdorfer (Nachfolger von Prof. Henn als Leiter der GM-Innsbruck bis 1994) erklärte einem Zeitungsreporter 1993 "... dass die sichergestellten Haare bei uns an der GMI tiefgekühlt lagern und er bis jetzt keinen Auftrag bekommen habe, die Haare zu untersuchen.".

32. Ein Antrag beim Landesgericht Innsbruck durch Mag. Anton Falkner (Anwalt der Familie Föger) um Ausfolgung der sichergestellten blonden Haare aus der Hand von Angelika, wurde seitens des Landesgerichtes durch Dr. Günther Böhler abgewiesen. Laut diesem Schreiben existierten die Haare am 21. Jänner 2011 noch.

33. Prof. Richard Scheithauer  (Leiter der GM-Innsbruck seit 1994) schrieb im März 2011, "... die Haare seien bei Untersuchungen verbraucht worden..." Nur - es gab seit April 1991 keine Haaruntersuchung mehr, denn die Justiz hat alle Anträge abgelehnt!!


Reutte, am 18. Sept. 2013, Walter Föger
Mehr Infos: http://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com/kurz-information-des-falles/chronologie/


Zuletzt von Dissident am Di Mai 16, 2017 4:01 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Dissident Di Mai 16, 2017 3:40 pm

https://www.coldalongtime.com/pages/angelika-foger-und-andere-falle Angelika Föger und andere Fälle

Als Präsident der Österr. Gesellschaft für Gerichtl. Medizin ist Dr. Walter Rabl der führende Gerichtsmediziner in Österreich.
In letzter Zeit wurde er in komplexen u. kontroversen Fällen wie denen Denisa Soltisovas u. Jörg Haiders mit der Rolle des endgültigen Gutachters beauftragt. Wann immer jemand in Österreich unter verdächtigen Umständen zu Tode kommt u. sowohl Todesursache u. Todesart zur Debatte stehen ist es wahrscheinlich, daß Dr. Rabl dabei das letzte Wort behält.

Dieser Sachverhalt ist von höchster Ironie, denn - wie ich in Eiskalter Tod schildere - spielte Dr. Rabl eine Schlüsselrolle in der Verschleierung & Vertuschung der Todesursache u. Todesart Duncan MacPherson. Bei meinen Recherchen erfuhr ich von anderen unnatürlichen Todesfällen in Österreich die von Dr. Rabl u. vom Strafjustizsystem auf höchst fragwürdige Weise behandelt wurden. Da die Familien der Verstorbenen ein ähnliches Schicksal erlitten haben wie die Familie MacPherson, halte ich es für angemessen eine Kurzdarstellung dieser Fälle auf dieser Website zu präsentieren.

NEUE ENTWICKLUNG: Profil Zeitschrift hat gerade einen Bericht über diesen Fälle veröffentlicht. --- Angelika Föger

Die 32-jährige Angelika Föger – Ehefrau von Walter Föger u. Mutter von 2 Kindern – war Buchhalterin einer Molkerei in der tirolischen Stadt Grän. Am 9.6.1990 wurde sie an ihrem Arbeitsplatz ermordet (mit 4 Messerstichen verletzt u. dann erdrosselt).

Gegen 15.00 Uhr kam der junge Lehrling Martin Kofler zum Nachbarhaus gegenüber der Molkerei. Er sagte es gab eine Notfall in der Molkerei u. die Nachbarn mögen bitte schnell die Rettung rufen. Als die Sanitäter eintrafen, fanden sie die Frau im Zimmer Martin Koflers am Boden liegend. Sie war noch schwach am Leben, aber lag bereits im Sterben wegen des schweren Blutverlustes aus den Stichwunden. Die Sanitäter u. ein Rettungsarzt, der ein paar Minuten spaeter eintraf, konnten die Frau nicht retten.

Unmittelbar nach dem Eintreffen der Gendarmerie wurde Martin Kofler als Hauptverdächtiger betrachtet - angeblich weil das Opfer in seinem Zimmer aufgefunden wurde.
Es gab zahlreiche Hinweise, daß die Frau in ihrem Büro, das gleich den Flur hinunter zu finden war, angegriffen wurde. Die Gendarmerie hat ihr Büro dennoch nicht abgesichert - nur Martins Zimmer.

Zu Beginn gab Martin Kofler an er sei von seiner Mittagspause zurückgekehrt u. fand die blutüberströmte Frau in seinem Zimmer. Er wollte ihr helfen u. rannte zu den Nachbarn, um die Rettung anzurufen. Die Gendarmerie hielt ihn dennoch für verdächtig u. ersuchte ihn zur Befragung mit auf die Dienststelle zu kommen. Alleine im Dienstwagen mit Franz Wolf, der örtliche Gendarmeriekommandant, hat Wolf Martin gesagt, daß die Frau in seinem Zimmer u. das Blut an seiner Kleidung ausreichen, seine Schuld zu beweisen u. daß er gestehen sollte. Laut Wolf hat er dann das Verbrechen gestanden. Stunden später, beginnend um 22.40 Uhr bei der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos in Innsbruck, hat Martin das Geständnis wiederholt.

Weil Franz Wolf ein guter Freund des Besitzers der Molkerei war, konnte seine Befangenheit nicht ausgeschlossen werden. Trotzdem schien der Fall mit Martins Geständnis gelöst. Es gab jedoch am Tatort gefundenes Beweismaterial, das Angelikas Witwer seitdem keine Ruhe lässt. Die Schnittwunden an ihren Händen deuteten darauf hin, daß sie versucht hatte, ihren Angreifer abzuwehren. In ihrer blutigen rechten Hand fanden sich etwa 20 hellblonde Haare, u. es war offensichtlich, dass sie diese ihrem Peiniger während des Kampfes vom Kopf gerissen hatte.

Einige Stunden nach dem Mord untersuchte Dr. Walter Rabl (Gerichtsmedizin Innsbruck) den Tatort u. schrieb in seinem ersten Bericht: [LOKALAUGENSCHEIN, 9.6.1990 um 19.15 Uhr]: »In der rechten Hand [des Opfers] befinden sich hellere Haare, die offensichtlich nicht der Haarfarbe der Frau entsprechen.« Diese Aussage spiegelte auch die Feststellung Markus Hammerls von der Spurensicherung wider, der in seinem Bericht schrieb: »In der rechten Hand des Opfers wurden blonde Haare festgestellt, die augenscheinlich nicht vom Opfer stammen.«

Am nächsten Morgen führte Dr. Rabl eine Obduktion durch und vermerkte zu Angelikas Haaren folgendes: "Das Haupthaar ist dunkelbraun, die Haare in der hohen Scheitelregion ca. 7–8 cm lang, in der Hinterkopfregion sind die Haare über 20 cm lang. Die behaarte Kopfdecke erscheint, soweit äußerlich beurteilbar, unverletzt.

-Entnommen wurde zur spurenkundlichen Vergleichsuntersuchung: Kopfhaare. [Dr. Walter Rabl, Obduktions-u. Asservierungsprotokoll 90/335 nach der Leichenoeffnung am 10.6.1990 ab 10.00 Uhr im Krankenhaus Reutte].

Aus Rabls Feststellungen geht klar hervor, daß man als nächsten Schritt in den Ermittlungen die in Angelikas rechter Hand gefundenen »helleren Haare« mit dem Haar des Hauptverdächtigen Martin Kofler vergleichen musste. Während seiner Vernehmung in Innsbruck wurde er gefragt: "Können Sie sich erinnern, ob die Frau Sie bei den Haaren gepackt hat?" Martin beantwortete diese Frage: "Des wüßt i eigentlich et, daß sie mi bei die Hoar ghät hot."

Die Haare, die man in Angelikas Hand gefunden hatte, boten die beste Möglichkeit, Martins Geständnis wissenschaftlich zu bestätigen. Es ist daher extrem sonderbar, dass Dr. Rabl in seinem abschließenden Gutachten vom 24.9.1990 nichts von einem Vergleich der in Angelikas Hand gefundenen Haare mit denen Martin Koflers erwähnte. Seltsamerweise fehlt auch in der Anklageschrift der Innsbrucker Staatsanwaltschaft vom 30.11.1990 jeder Hinweis auf eine »spurenkundliche Vergleichsuntersuchung« dieses wichtigen Beweismaterials.

Die grotesken Ereignisse u. Wendungen in Angelika Fögers Fall würden ein ganzes Buch füllen. Walter Fögers Cousin, ein pensionierter Tiroler Gendarm namens Wolfram Föger, hat eine erste Fassung geschrieben. Durch seine langjährige Erfahrung bei der Spurensicherung läuteten bei Wolfram sämtliche Alarmglocken, als er erfuhr, daß die in Angelikas rechter Hand gefundenen Haare nicht mit denen von Martin übereinstimmten. Bei weiteren Ermittlungen fiel ihm auf, daß viele Details des Tatorts u. auch Angelikas Verletzungen nicht zur offiziellen Version des Verbrechens passten. Da gewann er die Überzeugung, daß Martin Kofler mindestens einen Komplizen gehabt haben musste.
Es war sogar möglich, dass sein gesamtes Geständnis falsch war.

Die Familie Föger und Martins Verteidiger verlangten eine Vergleichsanalyse von Martins Haar, Angelikas Haar und dem Haar, das man in Angelikas rechter Hand gefunden hatte. Zu diesem Zeitpunkt bat das Innsbrucker Gericht Walter Föger um eine Probe von Angelikas Haar. Das Gericht verschwieg ihm, dass Dr. Rabl bereits eine Haarprobe zur »spurenkundlichen Vergleichsuntersuchung« entnommen hatte. Doch davon erfuhr die Familie Föger erst viel später.

Etwa 1 Jahr vor dem Mord hatte sich Angelika ihre langen Haare kurz schneiden lassen, und Walter Föger hatte noch eine lange, geflochtene Strähne, die er als Erinnerung behielt. Diese wurde ans Institut für Gerichtliche Medizin gebracht. Kurze Zeit später präsentierte Dr. Rabl seine Ergebnisse: Die in Angelikas rechter Hand gefundenen Haare stimmten nicht mit denen Martin Koflers überein. Basierend auf der Analyse der von Angelikas Familie zur Verfügung gestellten Strähne schloss Rabl jedoch, dass Opfer habe »weiße, helle Haare« um ihre Geheimratsecke und müsse während des Kampfes mit Kofler ihr eigenes Haar ausgerissen haben.

Dies war eine außergewöhnliche Abweichung von Rabls ursprünglichem Autopsiebericht, in dem dieser vermerkt hatte, Angelika habe gleichmäßig braunes Haar gehabt, was auch auf den Fotos vom Tatort und der Autopsie gut zu erkennen ist. Wenn sie also tatsächlich »weiße, helle Haare« um ihre Geheimratsecke gehabt hätte, warum war dies Rabl dann nicht bereits bei der Autopsie aufgefallen, als er ihre Kopfhaut auf Verletzungen untersuchte und eine Haarprobe zur »spurenkundlichen Vergleichsuntersuchung« entnahm? Was ist mit der Probe am 10.06.1990 passiert? Hat sie Dr. Rabl verloren?

Obwohl mit diesen Beweismitteln also äußerst fragwürdig umgegangen wurde, wurde Martin Kofler 1991 für schuldig befunden. Etwa 1 Jahr nach der Verhandlung beschwerte sich Walter Föger bei Dr. Rainer Henn, dem damaligen Direktor der Gerichtsmedizin Innsbruck, über Dr. Rabls Haargutachten, und Henn willigte ein, das Beweismaterial erneut zu untersuchen. Kurz darauf teilte er der Familie Föger mit, er habe ein revidiertes Gutachten erstellt. Nach seiner Rückkehr aus Kärnten, wo er einen Vortrag über den Eismann Ötzi halte, wolle beim Innsbrucker Gericht eine Wiedereröffnung des Falles beantragen. Wie es das Schicksal wollte, kam es nie zu diesem Antrag, weil Dr. Henn auf dem Rückweg nach Innsbruck bei einem Autounfall ums Leben kam. Nach seinem Tod suchten Walter Föger und dessen Schwester Dr. Rabl auf, um Dr. Henns revidiertes Gutachten zu diskutieren. Rabl erklärte ihnen, er wisse nichts davon.

Im Jahre 1993 – 2 Jahre nach Martin Koflers Verurteilung – wurde der DNA-Beweis erstmals an österr. Gerichten zugelassen, also reichte Martins Verteidiger beim Innsbrucker Gericht eine Petition ein, den Fall wieder zu öffnen u. einen DNA-Vergleich von Angelikas Haar mit den in ihrer Hand gefundenen Haaren durchzuführen. In offenkundiger Verletzung von §3 StPO (Objektivität u. Wahrheitserforschung) wies das Oberlandesgericht Innsbruck diese Anfrage mit folgender Begründung zurück:

…dass Angelika Föger im vorderen Kopfbereich (»Geheimratsecke«) helle bis weiße Haare aufgewiesen habe. (…) Da Angelika Föger laut Obduktionsbefund durch das Aufschlagen beim Sturz während der Angriffe des Verurteilten eine 3 cm große Einblutung der Kopfschwarte in der rechten Hinterkopfregion erlitten habe, widerspreche es nicht der Lebenserfahrung, daß sich das Opfer selbst an den Haaren angefasst habe, weshalb auch die Haare von Angelika Föger stammen können… [Dr. Johann Mahlknecht, Oberlandesgericht Innsbruck, Abt. 8, am 15.9.1993].

In anderen Worten: Martin blieb im Gefängnis weil es möglich war, die Haare stammten von Angelika und nicht von einem anderen Täter.

Unzufrieden mit dieser Begründung forderten Martins Verteidiger und Walter Föger das Gericht auf, das Haar herauszugeben, damit ein anderes renommiertes Institut eine DNA-Untersuchung durchführen könne. Das Gericht wies mit der Begründung der Beweissicherung auch dieses Ersuchen ab.

Am 11.12.2007 suchte Walter Föger Dr. Rabl in dessem Büro auf uns verlangte die Haare. Dr. Rabl erwiderte, diese seien während einer kürzlichen Umstrukturierung des Instituts verloren gegangen. In einem nachfolgenden Brief an die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigte der gerichtsmedizinische Direktor Richard Scheithauer, daß die Haare tatsächlich verloren seien. Lediglich den leeren Nylonbeutel, in dem die Beweise aufbewahrt worden waren, habe man gefunden. Soviel zur Beweissicherung.

Wahrscheinlich waren am Tag von Angelikas Ermordung noch weitere Männer in der Sennerei anwesend, darunter auch der Sohn des Eigentümers – ein junger Mann im selben Alter wie Martin Kofler mit blondem Haar. Walter Föger ist der Meinung, dass zu einer ordentlichen Ermittlung auch der Vergleich der in Angelikas Hand gefundenen Haare mit denen des Sohnes des Eigentümers gehört hätte.

Ein weiterer verstörender Aspekt dieses Verbrechens war eine Stichwunde in der rechten Seite von Angelikas Brustkorb. Dr. Rabl schrieb dazu in seinem Obduktionsbericht:

Der Stich kann weiter verfolgt werden in die obere Hohlvene, ca. 3 cm oberhalb der Umschlagfalte des Herzbeutels. Die obere Hohlvene ist durchstochen. [Dr. Walter Rabl, Obduktions-u. Asservierungsprotokoll 10.6.1990 um 10.00 Uhr, KH-Reutte].

4 forensischen Wissenschaftlern zufolge, die ich dazu konsultiert habe – darunter 2 Gerichtsmediziner – kann Angelika mit dieser Verletzung höchstens noch 5 Minuten gelebt haben. Wenn man bedenkt, dass sie zwar noch am Leben, aber dem Tode bereits sehr nahe war, als die Sanitäter eintrafen, wird klar, daß ihr diese tödliche Wunde beigebracht wurde, nachdem Martin Kofler ins Nachbarhaus gerannt war, um die Sanitäter zu rufen.

Um den Fall weiter zu analysieren, habe ich alle Tatortfotos an den renommierten Crime Scene Investigator (Tatort-Ermittler), Kenton Wong geschickt. Nachdem er die Tatortfotos begutachtet hatte, ist er zum selben Schluss wie Wolfram Föger gekommen. Und zwar, dass viele Details des Tatorts u. auch Angelikas Verletzungen nicht zur offiziellen Version (basierend auf Martin K.s Geständnis) des Verbrechens passten.

Vollständiges Gutachten von Kenton S. Wong (Link in der Quelle)

Er bemerkte, dass der Tatort in Martins Zimmer Hinweise der Inszenierung zeigte. Als Beispiel dafür dient etwa das Hemd, das Martin angeblich trug als er Angelika angegriffen hat (es wurde später am Boden in seinem Zimmer gefunden u. er trug es nicht als er bei den Nachbarn die Sanitaeter gerufen hat).

Das Foto von Herrn Koflers Hemd, das er angeblich trug als er Angelika Föger angegriffen hat, zeigt ein Blutspurenmuster das unvereinbar mit dem Blutspurenmuster, das man typischerweise bei Messerattacken vorfindet, ist. Das Muster auf dem Hemd legt nahe, daß jemand das Hemd auf der Rückseite zusammengefasst hat u. mit der Vorderseite das Blut aufwischt. [Gutachten von Kenton Wong, Senior Forensic Scientist, Forensic Analytical Sciences, Inc, Hayward, California, 6.11.2012].
Der Fall Angelika Föger = Fall Dr. Rabl Clothi10

Oben: Martin Koflers Hemd: Beachten Sie den leeren Bereich in der Mitte des oberen Blutflecks. Das ungewöhnliche Muster legt nahe, daß jemand das Hemd auf der Rueckseite zusammengefasst hat und mit der Vorderseite das Blut aufwischte.

Der Fall Angelika Föger ist ein weiteres Beispiel für die psychologische Verheerung, die entsteht, wenn beim Tod eines Familienmitgliedes nicht richtig ermittelt wird. 22 Jahre lang plagte Walter Föger der Verdacht, daß ein anderer Mann den brutalen Überfall u. Mord an seiner Frau begangen haben oder zumindest daran beteiligt gewesen sein könnte, u. daß man diesen Mann vollkommen straflos hätte davonkommen lassen. Ein simpler DNA-Test hätte entweder Hinweise auf einen weiteren Täter geliefert oder Walter Föger von seinem Verdacht erlöst, doch das Innsbrucker Gericht weigerte sich, diese Prozedur anzuordnen. Wie um die Hinterbliebenen noch zu verspotten, »verlor« die Gerichtsmedizin Innsbruck daraufhin diesen Schlüsselbeweis in einem Mordfall – ein Verbrechen, für das es keine Verjährungsfrist gibt.

Feb. 2012 stellte Walter Föger Strafantrag gegen Dr. Rabl wg. Erstellung eines falschen Gutachtens u. Unterdrückung von Beweismitteln. Diese Anzeige wurde dem Welser StaA Wolfgang Tursky zur Prüfung vorgelegt--anscheinend um Befangenheit zu vermeiden. In der Tat hat Rabl im Jahr zuvor ein (sehr hilfreiches) Gutachten für Tursky bezüglich den Fall Soltisova geschrieben. Am 29.6.2012 wies Tursky die Anzeige mit der Begründung ab, daß die angebl. Gesetzesverstöße Rabls verjährt seien.

Andere Fälle: Raven Vollrath, Susi Greiner, Luca Elias und Denisa Soltisova (links auf obiger website)
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Der Fall Angelika Föger = Fall Dr. Rabl Empty Dr. Rabl

Beitrag von Dissident Di Mai 16, 2017 4:14 pm

https://www.coldalongtime.com/pages/raven-vollrath-susi-greiner-luca ... Raven Vollrath, Susi Greiner, Luca Elias, und Denisa Soltisova

Raven Vollrath
Wie ich in Kapitel 26 von Eiskalter Tod erwähnt habe, wurde im Juni 2006 in einem Flussbett in der Nähe des tirolischen Skigebiets Zöblen die verweste Leiche von Raven Vollrath gefunden. Da Dr. Rabl an der Leiche keine eindeutigen Hinweise auf Fremdeinwirkung feststellen konnte, schloss die Staatsanwaltschaft Innsbruck den Fall. Ravens Eltern gaben sich damit jedoch nicht zufrieden und stellten eigene Ermittlungen an. Mit Hilfe von Zoran Dobric, der eine preisgekrönte Dokumentation fuer die ORF-Sendung Thema produzierte, wurde der Fall neu aufgerollt und deutsche Ermittler fanden Beweise dafür, dass Raven von seinem Reisegefährten ermordet worden war.

Nachdem man den Tatverdächtigen 2008 in Deutschland verhaftet hatte, kehrten die Vollraths nach Innsbruck zurück, um zur Vorbereitung des Gerichtsverfahrens weiteres Beweismaterial zu sammeln. Als erstes baten sie Staatsanwalt Rudolf Koll um die Fotos von der Autopsie, doch gab dieser ihnen nur grobkörnige Fotokopien der Originalbilder. Dann suchten sie Dr. Rabl auf, der ihnen mitteilte, er könne ihnen die Fotos ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft nicht aushändigen. Dank der Hartnäckigkeit ihres Anwaltes bekamen sie die Bilder aber schließlich doch und sahen, dass eines davon Ravens auf dem Seziertisch ausgebreitetes T-Shirt zeigte. Im Brustbereich waren zwei Löcher gut zu erkennen, die von einem scharfen Gegenstand wie etwa einem Messer herrührten.

Oben: Foto von Raven Vollraths T-Shirt am Seziertisch, Gerichtsmedizin Innsbruck, 12.06.2006

Als der deutsche forensische Biologe Mark Benecke die Autopsiefotos zu Gesicht bekam, riet er den Vollraths, Ravens Leiche zu exhumieren. Eine Gerichtsmedizinerin aus Jena nahm daraufhin eine zweite Untersuchung vor entdeckte an einer von Ravens Rippen mit bloßem Auge eine Verletzung, die von einem Messer stammen musste. Im weiteren Verlauf der Untersuchung stellte sie ähnliche Schnitte an einer weiteren Rippe und am Brustbein fest.

Dr. Rabl behauptete, er habe die Spuren an Ravens T-Shirt und die Stichwunden an seinen Rippen schlicht nicht bemerkt, doch hielten die Vollraths dies für nicht glaubhaft. Schließlich hatte Dr. Rabl selbst das Foto gemacht, auf dem die Löcher im T-Shirt klar zu erkennen sind. Auch ist die Rechtsvorschrift für Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau sehr klar bezüglich die Untersuchung von Kleidung (Sehen Sie §. 31 und §. 32). Ebenso seltsam war, dass dieses T-Shirt danach an Gerichtsmedizin Innsbruck verbrannt wurde. In einer ORF-Thema Sendung von 22.12.2008 berichtete Zoran Dobric über diese Nachlässigkeit der Behörden.

Wie die MacPhersons glauben die Vollraths, dass man sie hintergangen und betrogen hat. Bis heute jedoch sind sämtliche ihrer Versuche, die ganze Wahrheit ans Licht zu bringen, abgeschmettert worden. Im November 2011 verklagten die Vollraths Dr. Rabl wegen seines unrichtigen Gutachtens.  Im Mai 2012 entschied das Innsbrucker Gericht, dass Dr. Rabl nicht für sein unrichtiges Gutachten hafte. Dieser Beschluss wurde von dem Obersten Gerichtshof in Oktober 2012 bestätigt.

Susi Greiner
Im August 2006 – kurz nachdem man Raven Vollraths Leiche gefunden hatte – verschwand die hübsche 28-jährige deutsche Kellnerin Susi Greiner in Südtirol. Zwei Wochen später wurde ihre vollkommen nackte Leiche auf einem Berg (dem Karwendel) gefunden, 1000 Höhenmeter oberhalb des Parkplatzes, wo sie ihren Wagen abgestellt hatte. Ihre Kleidung, ihre Wanderstiefel und ihr Rucksack, in dem sich ein Laptop und ein Mobiltelefon befanden, tauchten später an verschiedenen Punkten im Tal auf.

http://tirv1.orf.at/stories/258620

Von ihrem Laptop und Mobiltelefon waren sämtliche Daten – und somit alle Anhaltspunkte für eine Kommunikation vor ihrem Tod – gelöscht worden. Obendrein hatte man sie zum letzten Mal mit einem unbekannten Mann auf dem Beifahrersitz ihres Wagens gesehen. Trotz dieser verdächtigen Umstände fand Dr. Rabl an ihrer Leiche keinerlei Hinweise auf Fremdweinwirkung und schloss daraus, sie sei an Unterkühlung gestorben. In einem Bericht des ORF hieß es: »Als einzige Verletzung haben die Ärzte eine Platzwunde am Kopf festgestellt, diese Wunde dürfte entstanden sein, als die Frau im Gelände mehrere Meter abgerutscht und hingefallen war.«

http://tirv1.orf.at/stories/131143

Aus Dr. Rabls Ergebnissen schloss die Polizei, dass Susi (in einem bei Touristen beliebten Gebiet) nackt und ohne Schuhe in die große Höhe aufgestiegen und dort an Unterkühlung gestorben sei. Susis Mutter fragte Dr. Rabl nach dem Zustand der Füße ihrer Tochter. Er entgegnete, sie wiesen keine außergewöhnlichen Spuren auf, lediglich etwas Gras zwischen den Zehen. Wie, so wollte Susis Mutter wissen, war ihre Tochter dann mehrere Stunden lang barfuß über steiniges Gelände gewandert, ohne ihre Fußsohlen aufzuschürfen? Frau Greiner hätte Dr. Rabl auch fragen können, wie er darauf gekommen sei, dass die Platzwunde an Susis Kopf von einem zufälligen Sturz herrühre und nicht von einem Schlag mit einem stumpfen Gegenstand oder durch Kontakt mit dem Gestein, weil ein Angreifer sie zu Boden gedrückt habe.

Luca Elias
Univ Prof. Dr. Klaus Schwaighofer hat den folgenden Sachverhalt im Fall Luca Elias veröffentlicht:
"Im Juli 2007 wurde der damals 14 Monate alte Luca von der Kindesmutter wegen Atemschwierigkeiten und eines dunklen Ausschlags im Gesäßbereich in das Krankenhaus Mödling gebracht und dort behandelt. Die Kindesmutter war zu diesem Zeitpunkt mit ihren beiden Kindern auf Besuch bei ihrem Freund in Schwechat. Da die behandelnden Ärzte diverse Hämatome feststellten, die einen Verdacht auf Kindesmisshandlung („battered child") begründeten, schalteten sie das Jugendamt der BH Mödling ein. Wegen des Wohnsitzes der Kindesmutter in Tirol wurde das örtlich zuständige Jugendamt in Tirol telefonisch verständigt, das mit der Kindesmutter sogleich Kontakt aufnahm. Die Kindesmutter erteilte ihre Zustimmung zur Transferierung von Luca in das Krankenhaus nach Innsbruck.

Dort bestätigte sich bei einer neuerlichen Untersuchung der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung. Die Klinik empfahl dringend die Einleitung einer ambulanten Stützmaßnahme. Nach Auskunft des behandelnden Arztes habe das Kind aber keine ernsthaften Verletzungen, es gebe keine Zeichen von schwerer Misshandlung, sodass aktuell keine akute Gefährdung bestehe. So wurde beschlossen, das Kind unter einigen Auflagen in Eigenpflege der Kindesmutter zu belassen. Diese erklärte sich damit einverstanden und unterzeichnete eine förmliche Vereinbarung über die ambulante Unterstützung der Erziehung für Luca durch einen Familienberatungsverein, zunächst für drei Monate. Die Kindesmutter verpflichtete sich u.a., Luca anfangs zweimal wöchentlich, danach einmal im Monat dem Kinderarzt vorzustellen und nicht zu Besuchen beim Lebensgefährten mitzunehmen.

Am 1.10.2007 wurde die Jugendwohlfahrt telefonisch informiert, daß die Kindesmutter die Vereinbarung gebrochen hatte und mit Luca zu ihrem Freund nach Niederösterreich gefahren war. Sie wurde aufgefordert, umgehend nach Tirol zurückzufahren und den Familienberatungsverein zu kontaktieren. Am 3.10.2007 kam die Kindesmutter mit Luca in die Innsbrucker Klinik, wo ein gebrochener linker Unterarm und blaue Flecken auf der rechten Kopfhälfte festgestellt wurden. Die Mutter gab den Ärzten gegenüber an, das Kind sei vor ein paar Tagen aus dem Bett und auf ein Spielzeug gefallen; sie habe nur an eine Prellung gedacht und diese zunächst mit einer Salbe behandelt.

Das Jugendamt veranlasste daraufhin die Untersuchung durch einen Gerichtsmediziner; bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Untersuchung durfte die Kindesmutter Luca nicht nach Hause nehmen. Die Untersuchung konnte keinen direkten Hinweis auf Fremdeinwirkung feststellen; die Theorie der Kindesmutter wurde für möglich angesehen. Da aus Sicht des behandelnden Arztes nichts Gravierendes gegen die Kindesmutter sprach und keine das Kindeswohl gefährdenden Umstände erkennbar waren, wurde Luca unter gleichzeitiger Anordnung engmaschiger Kontrollen der Kindesmutter ausgefolgt.

In der Nacht von 1. auf 2.11.2007 starb Luca im Krankenhaus Schwechat. Luca war vom Freund der Mutter geschlechtlich missbraucht worden und an den Folgen dieser Tat gestorben. Die Obduktion ergab noch einen unentdeckten Armbruch, vermutlich aus dem Zeitraum zwischen Mitte Juli und Anfang August 2007, sowie einen Rippenbruch eine Woche vor dem Tod des Kindes."...........Ende des Zitats..............

http://goo.gl/YbGK8

Drei Wochen nach dem Mord an Luca wurden Fotos des verletzten Gesäßes des Kindes (aufgenommen im Juli 2007) von einer anonymen Quelle an den ORF gesendet.

https://www.youtube.com/watch?v=-QaGW4CBjwI

Auch auffällig sind die zwei ovalären Hämatome am linken Oberarm--typische Zeichen von Kindesmissbrauch (festes Anpacken des kindlichen Oberkoerpers). Das korrelliert eventuell auch mit dem Symptom der "Atemschwierigkeiten," denn beim „battered child syndrom“ kommt es durch das Schütteln des Kindes oft zu Störungen des noch unreifen Atemzentrums; erstens durch das Schütteln selbst, zweitens durch das (vor allem bei kleineren Kindern) Zusammendrücken des Thorax →Rippenbrüche →Kind wird „apathisch“(hat ja Schmerzen beim Atmen), kann nicht mehr tief genug Luft holen, um zu Schreien, sonst noch mehr Atemnot.

Der Gerichtsmediziner, der Luca's Verletztungen im Oktober 2007 untersuchte, war Dr. Walter Rabl.

In Mai 2008 gab es einen Prozess gegen Lucas Mutter und eine Tiroler Sozialarbeiterin wegen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht. Die angeklagte Sozialarbeiterin, die seit mehr als 20 Jahren im Bereich der Jugendwohlfahrt tätig ist, betonte, dass sie sich in erster Linie auf die Expertise des Innsbrucker Gerichtsmediziners Walter Rabl verlassen habe, der in seinen Ausführungen von „grober Behandlung“, nie aber von sexuellem Missbrauch ausgegangen ist. Trotzdem wird die Sozialarbeiterin fuer schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Euros wegen schwerer Koerperverletzung durch Unterlassung verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck wird es im Fall Luca kein Strafverfahren gegen ÄrztInnen und weitere MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt geben.

http://www.graz.at/cms/beitrag/10122565/2167322/

Diese Sache wirft eine grosse Frage auf: Wie kam Dr. Rabl zu dem Schluss, dass die Angabe der Mutter ("aus dem Bett und auf ein Spielzeug gefallen") glaubhaft war?

Die Universitätsklinik für Pädiatrie vermutete Kindesmisshandlung, aber das Jugendamt ist Dr. Rabls Meinung gefolgt. Warum? Aus welcher Fachliteratur oder praktischer Erfahrung hat Dr. Rabl seine Schlussfolgerungen gezogen?

Eine Google-Suche mit den Worten "injuries children falling out of bed" ergab diesen Artikel aus dem renommierten Journal of Pediatric Orthopaedics:

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3558802

Die wichtigste Schlussfolgerung der Studie:

Schwere Kopf-, Hals-, Wirbelsäulenverletzungen und Verletzungen der Extremitäten sind äußerst selten wenn Kinder aus dem Bett fallen. Kindesmisshandlung sollte vermutet werden (...) wenn ein Kind schwere Verletzungen hat und die gemeldete Ursache ein Sturz aus dem Bett ist.

Eine Google-Suche mit den Worten "Gewalt gegen Kinder erkennen" ergab die folgende Broschuere des Bund Deutscher Kriminalbeamter.

http://goo.gl/UxoTy

Im Kapitel 10, "Erkennen von Kindesmisshandlungen/Verdachtsmomente" ist zu lesen:

Unterarmfrakturen sind bei misshandelnden Kindern oft anzutreffen, da der Unterarm nicht selten als Hebel zum Schütteln und Schleudern benutzt wird. Das Auftreten von Knochenbrüchen bei Kindern von einem Lebensalter unter drei Jahren muss generell als hoch verdächtig angesehen werden und erfordert weitere Untersuchungen. Röntgenologische Untersuchungen sind auf jeden Fall erforderlich.

Ein Paar Monate nach dem Mord an Luca gab es in Innsbruck einen weiteren Fall eines Kinds mit verdaechtigen Verletzungen. Laut einem ORF Bericht:

Klarheit erhofft man sich von den Untersuchungen an der Gerichtsmedizin Innsbruck. Wie man erkennen kann, ob blaue Flecken vom Spielen oder von einer Misshandlung stammen, erklärt Gerichtsmediziner Walter Rabl in "Tirol heute."

http://tirv1.orf.at/stories/248293



Denisa Soltisova
Denisa Soltisova war die slowakische Pflegerin eines pensionierten Urologen in der oberösterreichischen Stadt Vöcklabruck. Am Abend des 19. Januar 2008 wurde sie zum letzen Mal lebendig gesehen. Zehn Tage später, also am 29. Januar 2008, fand man ihre vollkommen nackte Leiche in der Ager, 13 Kilometer flussabwärts von Vöcklabruck. Fünf Stunden später schloss der Welser Staatsanwalt Wolfgang Tursky ohne vorangegangene Obduktion, dass es sich um einen Selbstmord handele, und gab die Leiche zur Beerdigung in der Slowakei frei.

Die mit der österreichischen Ermittlungsarbeit (bzw. deren Ausbleiben) unzufriedenen Eltern von Denisa Soltisova beauftragten die Gerichtsmediziner Josef Krajčovič und Lubomir Straka mit der Untersuchung von Denisas Leiche. Sie fanden Blutergüsse an ihren Unterarmen und den Innenseiten der Oberschenkel, die auf ein Gewaltverbrechen schließen ließen. Die Blutergüsse am rechten Oberschenkel wiesen gleichmäßige Größen und Abstände auf – wie die Größe und Abstände der Finger einer menschlichen Hand. Zudem fanden sich in ihrem Blut Medikamente (Sulfinpyrazon und Glibornurid) gegen Gicht und Diabetes, obwohl sie an keiner dieser Krankheiten litt. Zusammen eingenommen, verursachen die beiden Wirkstoffe eine dramatische Senkung des Blutzuckerspiegels. Die »Pflegerin« und Serienmörderin Elfriede Blauensteiner hatte den aktiven Wirkstoff im Glibornurid (Sulfonylharnstoff) verwendet, um ihre Opfer zu vergiften.

Als der österreichisch-slowakische Autor Martin Leidenfrost in Die Presse einen Artikel über den Fall veröffentlichte, wurde dieser in Österreich nominell wiedereröffnet und der Linzer Gerichtsmediziner Johann Haberl damit beauftragt, die Ergebnisse seiner slowakischen Kollegen zu beurteilen. Aus seiner Analyse der Obduktionsbilder schloss Haberl, dass es möglich – wenn auch nicht eindeutig klar – sei, dass die Spuren an Denisas Armen und Oberschenkeln Verletzungen durch Gewalteinwirkung seien, die man ihr zugefügt habe, als sie noch am Leben gewesen sei. Aufgrund des fortgeschrittenen Verwesungsgrades der Leiche könne man jedoch nicht sicher sein, behauptete er.

Der renommierte Wiener Pharmakologe Michael Freissmuth wiederum hielt es für unwahrscheinlich, dass Denisa die Medikamente eingenommen hatte, um Selbstmord zu begehen. In seinem an den Welser Staatsanwalt Wolfgang Tursky gerichteten Gutachten schrieb er:

Die Einnahme aus suizidaler Absicht ist auch nicht plausibel (…) Wenn sie einen Suizid geplant hätte, dann wäre es plausibler, dass sie große Mengen des Sulfonylharnstoffs geschluckt hätte, um rasch an der Hypoglykämie zu versterben. (…) Es ist auch schwer nachvollziehbar, wozu Frau Mag. Soltisova zuerst Sulfonylharnstoff hätte nehmen sollen, um sich dann in den Fluss zu stürzen. Die Unterzuckerung wäre dafür hinderlich: Sie wäre zu schwach, bewusstseinsgetrübt und motorisch unkoordiniert gewesen, um den [circa 1,5 Kilometer] Weg bis zum Fluss zurückzulegen. Viel plausibler und wahrscheinlicher ist der Umstand, dass Frau Mag. Soltisova Glibornurid und Sulfinpyrazon von ihr unbemerkt beigebracht worden ist.  (…) Vorstellbar wäre z.B. ein Szenario, wo Frau Mag. Soltisova zunächst die Kombination von Glibornurid und Sulfinpyrazon in einer geringen Dosis verabreicht wurde, um sie durch die einsetzende Unterzuckerung soweit zu beeinträchtigen, dass sie relativ leicht in den Fluss gestoßen werden konnte.  [Univ. Prof. Dr. Michael Freissmuth, 23.6.2010]

An diesem Punkt hatten also bereits drei Wissenschaftler Anhaltspunkte für einen dringenden Mordverdacht gefunden, während ein vierter der Ansicht war, dass ein Mord nicht auszuschließen sei. Der nächste logische Schritt war es daher, umfassende polizeiliche Ermittlungen in Denisas Fall einzuleiten. Stattdessen beauftragte Staatsanwalt Tursky (in November 2010) Dr. Rabl mit der Auswertung des slovakischen Gutachtens.

http://derstandard.at/1293369706708/Tote-aus-dem-Fluss-im-Gutachter-Reigen?_lexikaGroup=7

Acht Monate später präsentierte Rabl seine Ergebnisse. Seiner Ansicht nach seien die Defekte an Unterarmen und Oberschenkeln makroskopisch unmöglich von postmortalen Fäulnis- und Hämolyseflecken zu unterscheiden. Was die in Denisas Blut festgestellten Medikamente betraf, schloss Dr. Rabl:

Die in der Slowokei durchgeführten chemisch-toxikologischen Untersuchungen entsprachen weder in Betreff der Probenauswahl noch nach Art und Weise ihrer Durchführung dem forensisch-toxikologischen Mindeststandard, der für Interpretationen erforderlich wäre.

Nachdem Dr. Rabl diese Ergebnisse präsentiert hatte, stellte der Welser Staatsanwalt Wolfgang Tursky das Verfahren ein. Seine Presseerklärung zu dieser Einstellung schloss mit den Worten: "Tatsächlich hat die ursprüngliche Einschätzung der Staatswaltschaft Wels und des Gerichtsmedizinischen Instituts Salzburg-Linz Bestätigung erfahren." [Staatsanwaltschaft Wels, Einstellung des Verfahrens, 30. Juni 2011]

Wie obiger Rechtfertigungsversuch nahe legt, war Staatsanwalt Tursky befangen, da er es gewesen war, der den Fall am 29. Januar 2008 vorzeitig geschlossen hatte, ohne eine Autopsie anzuordnen. Ohne Autopsie aber war es unmöglich, im Fall einer toten jungen Frau, die man vollkommen nackt in einem Fluss gefunden hatte, eine Straftat auszuschließen.

In §128 Abs. 2 der StPO heißt es: »Eine Obduktion ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist.«

Somit stellte das slowakische Gutachten das professionelle Urteil von Staatsanwalt Tursky scharf in Frage. Dies lässt den Verdacht aufkommen, er könnte gewollt haben, dass der Obergutachter Dr. Rabl seinen slowakischen Kollegen Fehler nachweist.

Da ich noch eine weitere Meinung über die Spuren an Denisas Unterarmen und Oberschenkeln einholen wollte, leitete ich die entsprechenden Autopsiebilder an Dr. Terri Haddix weiter, eine forensische Pathologin in einem unabhängigen forensischen Labor. Ich erklärte Dr. Haddix, die Leiche habe bis zu zehn Tage lang unter Wasser gelegen (bei einer Temperatur von etwa 6 Grad Celsius) und sei danach noch einige Tage unter nicht weiter geklärten Bedingungen gelagert worden, bis die Fotos gemacht wurden. Nachdem sie sich die Bilder angesehen hatte, stellte sie fest:

Die Verletzung auf der Rückseite des rechten Arms (die auf einem der letzten Fotos angeschnitten zu sehen ist) ist offenbar tatsächlich eine Bluterguss, nicht nur eine Folge der Verwesung. Die Spuren an ihrem linken Schenkel weisen ein Muster auf (z.B. regelmäßige Abstände und ähnlich ausgerichtet), wenngleich das nicht zwingend bedeutet, dass sie vor dem Eintritt des Todes hervorgerufen wurden. Aus meiner Erfahrung in den Vereinigten Staaten heraus kann ich sagen, dass es sehr, sehr verdächtig ist, wenn man eine nackte Frau in einem Fluss findet. Wenn es sich hierbei um meinen Fall handelte, bedürfte es schon extrem stichhaltiger Beweise (auch ohne überzeugende ante mortem zugefügte Verletzungen), wollte man auf eine andere Todesursache als eine ungeklärte (oder möglicherweise Mord) schließen, etwa auf Selbstmord oder Unfall. [Email von Dr. Terri Haddix an John Leake, 28.11.2012]

Oben: Foto des Haematoms auf dem rechten Unterarm, angeschnitten um die tiefe Blutdurchsickerung zu zeigen.

Oben: Foto der Blutergüsse am rechten Oberschenkel

Dr. Rabls Kritik an den toxikologischen Erkenntnissen der Slowaken ist ebenfalls fragwürdig. Das Labor, das die Analyse durchführte, stellte die Medikamente in Denisas Blut mittels einer Gaschromatographie-Massespektrometrie fest – eine Standardmethode zur Untersuchung Blutserums.Wie genau hatte Dr. Rabl festgestellt, dass das slowakische Labor für beide Medikamente zu einem falschen positiven Ergebnis gekommen war? Die Presseerklärung von Staatsanwalt Tursky sagt darüber nichts aus.

Laut Dr. Nikolas P. Lemos, Chief Forensic Toxicologist, City & County of San Francisco:

Die Existenz des Medikaments würde [von GC-MS] bestätigt werden. Das Medikament wird nicht spontan im Gerät generiert--wenn es nachweisbar ist, dann deshalb, weil es aller Wahrscheinlichkeit nach in der Probe existiert.  [Email von Dr. Nikolas P. Lemos an den Gerichtsmediziner Dr. Christopher Happy, weitergeleitet an John Leake, 29.11.2012].

In seiner E-Mail Korrespondenz mit mir, erklärte Dr. Krajčovič:

Mit Dr. Rabl haben wir uns niemals getroffen, auch haben wir nicht mit ihm kommuniziert. (...) Die Behauptungen Dr. Rabls wurden uns nicht erklärt. Den angeführten Fall habe ich auch mit anderen gerichtsmedizinischen Experten aus mehreren europäischen und auch nicht-europäischen Staaten (Holland, Finnland, Kanada) auf dem XXI. Kongress der IALM (International Academy of Legal Medicine) 2009 in Lissabon konsultiert, und zwar in Zusammenhang damit, dass es sich um vitale subkutane Blutergüsse an den Armen und Beinen der verstorbenen D. Šoltísová handelte(der Körper war auch nach der Überführung in die Slowakei in einem Kühlraum gelagert) und dass es nicht um Artefakte ging, respektive um Veränderungen nach dem Tode, wie das Dr. Rabl angeblich angeführt hat. Darin sehe ich den grundsätzlichen Widerspruch zwischen Dr. Rabls Behauptung und unseren Schlussfolgerungen im Sachverständigengutachten. Zur toxikologischen Untersuchung kann ich mich nur teilweise äußern, in diesem Fall realisierte eine Doktorin-Toxikologin mit zehnjähriger Erfahrung die toxikologische Untersuchung im Standardverfahren, in einem analogen Verfahren, wie sie auch in Österreich durchgeführt wird. [Email von Dr. Jozef Krajčovič an John Leake, 12.12.2012, Übersetzung aus dem slowakischen von Martin Leidenfrost].

Mehreren Zeugen zufolge zeigte Denisa in den Wochen vor ihrem Tod Anzeichen extremer Erschöpfung und Konzentrationsschwäche – klassische Symptome einer Unterzuckerung, die durch eine gleichzeitige Gabe jener Medikamente ausgelöst wird, die das slowakische Institut in ihrem Blut gefunden hatte. Mehr noch: Als sie zum letzten Mal gesehen wurde, ging sie barfuß, nur mit T-Shirt und Slip bekleidet, eine Straße in der Nähe ihrer Wohnung entlang. Sie wirkte desorientiert und hatte einen apathischen Gesichtsausdruck – ein typisches Verhalten bei Unterzuckerung.

Insgesamt hätten angesichts der Umstände von Denisas Tod unverzüglich eine Autopsie angeordnet und gründliche Ermittlungen eingeleitet werden müssen, konzentriert auf den Haushalt, in dem sie lebte und arbeitete. Martin Leidenfrost, der schließlich ein Buch über den Fall veröffentlichte (Die Tote im Fluss), entdeckte Hinweise darauf, dass sich zwischen Denisa und dem alten Primar, den sie versorgte, eine freundschaftliche Beziehung entwickelt hatte. Einmal hatte er »im Scherz« gesagt, er habe Denisa so gern, dass er ihr am liebsten etwas vererben würde. Aufgrund dieser Information forderte der Linzer Anwalt der Familie Soltis, den Erbschaftsakt des Primars zu überprüfen. Dies wurde jedoch von den Behörden abgelehnt.

Die Fälle Vollrath, Greiner und Soltisova wurden jeweils geschlossen, nachdem Dr. Rabl erklärt hatte, die Leichen der Opfer wiesen keine Anzeichen eines Verbrechens auf. Dies zeugt von dem enormen Gewicht, das die Staatsanwaltschaft auf gerichtsmedizinische Erkenntnisse im Vergleich zu anderen Untersuchungsmethoden legt. Somit hat der Gerichtsmediziner in unserer Gesellschaft eine Funktion von entscheidender Wichtigkeit, denn er verfügt über die Ausbildung, die Toten nach Anzeichen eines Tötungsdelikts zu untersuchen. Im Jahre 2007 gab Dr. Rabl ein Interview für Die Presse, in welchem er vor den gesellschaftlichen Gefahren warnte, wenn nicht genügend Autopsien durchgeführt würden – bedingt durch eine jüngere Rechtsreform ein zunehmendes Problem in Wien. »Es ist nur mehr eine Frage der Zeit, bis unerkannte Tötungsdelikte passieren werden«, sagte er.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/350159/Zu-wenig-Obduktionen_Wien-optimal-fuer-perfekten-Mord

Zwei Jahre später betonte er, es sei von fundamentaler Bedeutung für das Rechtssystem, dass »ausschließlich natürliche Personen, die auch für ihre Gutachten persönlich haften, als Gerichtssachverständige zu bestellen sind. (…) Ohne unabhängige Sachverständige ist die Qualität der Gutachten gefährdet.«

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00016/SEITE_0291.html

Diese Aussage wirft folgende Frage auf: Wie genau werden denn Unabhängigkeit und Qualität von Gutachten (in Österreich ein blühendes Geschäft) kontrolliert? Die Familien Föger und Vollrath hatten viel Zeit und Mühen investiert, um die niedere Qualität von Dr. Rabls Gutachten zu entdecken. Als sie versuchten, ihn dafür haftbar zu machen, wies die Justiz ihre Klagen ab.

Da Dr. Rabl nicht in der Lage oder nicht gewillt war, die Bedeutung der zerhackten Gliedmaßen und zerfetzten Kleidung Duncan MacPhersons und auch nicht in der Lage oder nicht gewillt war, die Löcher in Raven Vollraths T-Shirt und die Klingenspuren an seinen Rippen zu bemerken (die bei bloßem Hinsehen aufgefallen wären), warum sollte man ihm dann die Kompetenz zugestehen, die »Analysemethoden« seiner slowakischen Kollegen zu kritisieren?

Als Jörg Haider 2008 bei einem Autounfall ums Leben kam, hieß es, seine Fahrtüchtigkeit sei durch einen hohen Blutalkoholspiegel von 1,8 Promille stark beeinträchtigt gewesen. Woher wissen wir, dass die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit das Resultat übermäßigen Alkoholgenusses war und nicht einer bewusstseinsverändernden Substanz, die ihm jemand ohne sein Wissen ins Glas gegeben hatte? Wir können nur darauf vertrauen, dass die Gerichtsmediziner, die die toxikologischen Untersuchungen durchführten, kompetent und unparteiisch waren. Die erste Untersuchung wurde von den Grazer Gerichtsmedizinern Kathrin Yen und Peter Grabuschnig geleitet. Um deren Erkenntnisse zu überprüfen, beauftragte die Klagenfurter Staatsanwaltschaft Dr. Rabl mit einer zweiten Untersuchung. Können wir sichergehen, dass er diese kompetent und unparteiisch durchführte?

Das Urheberrecht auf den Inhalt dieser Seite liegt bei John Leake. Als Quellenangabe ist undbedingt anzugeben: http://www.coldalongtime.com/pages/andere-falle © 2013 John Leake
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