Die österreich. Demokratische Republik
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Schusswaffen

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Beitrag von Dissident Mi Aug 10, 2016 4:30 pm

Einige interessante Aspekte zu dem Thema, entnommen aus: http://www.forum-politik.at/t5625-soziopathen-stoppen-durch-volksbewaffnung

Soziopathen stoppen durch Volksbewaffnung

Leider kommt es immer wieder vor, daß durchgedrehte Einzelpersonen Orte aufsuchen,
an denen sich viele Menschen aufhalten und dort mit Schusswaffe(n) Wehrlose töten und verletzen.

Warum solche Dinge passieren, lasse ich mal außen vor. Das wäre ein eigenes interessantes Thema.

Wichtiger erscheint mir die Frage, wie man solchen Vorfällen wirkungsvoll begegnen kann,
um diese Soziopathen so schnell wie möglich zu stoppen, und damit Menschenleben zu retten.
Daß dies nicht mit mehr Polizei oder Waffenverboten funktioniert, weiss man.
Zeigt mir ein Land mit Waffenverbot, in dem deshalb keine Schusswaffen-Vorfälle vorkommen...

Mein Ansatz wie man es so kranken Soziopathen schwerer macht: Volksbewaffnung
Jede charakterlich geeignete Person soll eine schussbereit geladene Handfeuerwaffe tragen, um im Falle von Amokläufern u.a. Verbrechen einschreiten zu können.
In Polizei- und Militärschiessanlagen erfolgt die Ersteinweisung, monatlich ist dort Schiesstraining und situationsbezogene Schulung durch polizeiliches/militärisches Lehrpersonal zu absolvieren.

- - -
Zu Schulmassakern:
Würde es in jedem Klassenzimmer einen bewaffneten Lehrer geben, der mit seiner Waffe auch umgehen kann, ist sowas in Null komma nix aus und kann nicht derart leicht zu Massakern ausarten.

- - - -
Die Auswahl an Waffenberechtigten müsste natürlich in Berücksichtigung ihrer Verantwortungsfähigkeit geschehen.
Perverse und geisteskranke Logik ist es eher, allen anständigen Leuten Waffen zur Selbstverteidigung von Haus und Familie zu verbieten, und gleichzeitig zu wissen, daß jeder Kriminelle kein Problem hat, Waffen zu beschaffen. Die lachen doch über Gesetze. Damit wird nichts besser.

Allgemeiner Waffenbesitz mit Einschränkungen je nach Tauglichkeit der Person!
In der Schweiz ist in fast jedem Haushalt das Soldatengewehr und dort passieren weniger Schusswaffenvorfälle als anderswo...

- - - -
Nachdem sich einige Wenige hier über die angebliche Undenkbarkeit meines Vorschlags ausgesprochen haben, werden sie von der Realität überholt:

http://diepresse.com/home/panorama/welt/1436893/USA_Lehrer-in-Arkansas-werden-bewaffnet schrieb:

Im US-Staat Arkansas sollen rund 20 Lehrer eines Schulbezirks bewaffnet werden und dadurch die Gefahr von Amokläufen an Schulen verringern. Nach insgesamt 53 Trainingsstunden sollen sie Pistolen mit 9mm-Kaliber erhalten und dafür sorgen, dass Schützen bei möglichen Schießereien aufgehalten werden können, bis die Polizei eintrifft.
- - -
Die Entscheidung wird aber als Reaktion auf den Amoklauf an einer Volksschule im Ostküstenstaat Connecticut gewertet, bei dem vergangenen Dezember 20 Kinder und sechs Lehrer ums Leben kamen.
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Beitrag von Dissident Mo Dez 19, 2016 9:16 am

http://unser-mitteleuropa.com/2016/12/16/ungarische-regierung-baut-197-schuetzenplaetze/

Ungarische Regierung baut 197 Schützenplätze

Der ungarische Kanzleramtsminister János Lázár hat am Mittwoch auf seiner Pressekonferenz unter anderem bekannt gegeben, dass die ungarische Regierung im Jahr 2017 ein nationales Programm für die Entwicklung von Schützenplätze starten wird.

In Rahmen dieses Programmes sollen binnen drei Jahren 27 Mrd. Forint (ca. 90 Millionen Euro) für die Errichtung von 197 Schützenplätzen in ganz Ungarn investiert werden. Der Minister betonte, diese haben mit dem Militär nichts zu tun, sondern es handle sich um zivile Schießstände, die mit öffentlichen Mitteln errichtet werden. ---


Zuletzt von Dissident am Mo Aug 21, 2017 9:14 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Dissident Sa Dez 24, 2016 9:18 am

http://www.diekriminalisten.at/ --- Sicherheit und Waffen

Bis 1996 galt in Österreich ein liberales, administrierbares u. ausreichend vor Missbrauch u. Kriminalität schützendes Waffengesetz. Die EU brachte uns 1996 u. 2010 erhebliche, mit gravierenden Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes verbundene,Verschärfungen.

Nach den ganz offensichtlich als Vorwand genommenen Attentaten von Paris vor Weihnachten 2015 folgt der nächste Versuch der EU-Kommission mit einer offenbar von langer Hand geplanten Richtlinie die nationalen Waffengesetze erneut drastisch zu verschärfen. Privater Waffenbesitz, der Schießsport u. die Jagd sollen durch weitere bürokratische u. restriktive Vorschriften offenbar so unattraktiv wie nur möglich gemacht werden.
Dazu kommt in Österreich noch ein von manchen Waffenbehörden geradezu schikanöser Gesetzesvollzug. Polizisten, Richtern, Justizwachebeamten u. Berufssoldaten (aber auch anderen gefährdeten Berufsangehörigen) werden derzeit praktisch keine Waffenpässe ausgestellt, so als ob es die §§ 20, 21 u. 22 des Waffengesetzes nicht gäbe. Im Rahmen des Ermessens wird eine mögliche Gefährdung außerhalb des Dienstes u. außerhalb des Wohnbereichs einfach nicht angenommen. Die Ausstellung oder Erweiterung von Waffenbesitzkarten wird vielerorts erschwert u. verzögert.
Jeder des Verstandesgebrauchs mächtige Bürger weiß, dass die Terroranschläge von Paris nicht das Geringste mit unserem Waffengesetz zu tun haben. Zwar ist der Bürger seit Gurkenkrümmung, Traktorsitzen, Staubsaugern bis hin zu Adventkerzen, einiges von der EU-Bürokratie gewohnt, langsam wird aber die Intelligenz der „Normunterworfenen“ und deren Rechts- u. Demokratieverständnis auf eine harte Probe gestellt.

Ahnungslose Politiker?
Sehr deutlich zeigt sich immer wieder, dass die Politik u. Politiker vom Recht, von Waffen u. den Funktionsweisen der Kriminalität kaum eine Ahnung haben. Zuletzt hat dies die „grüne“ Frau Glawischnig in der ZIB vom 16.11.2015 eindrucksvoll demonstriert. In einem unglaublichen Gestammel (das hier wiederzugeben eine Zumutung für den Leser wäre) hat sie dargelegt, dass sie offenbar ohne zu wissen warum, jedenfalls gegen Waffen ist.
Wissenschaftlich begründete Sachargumente, Kriminologie, Kriminalpolitik u. selbst die manipulierte Kriminalstatistik wurden bisher nahezu ausschließlich von den Gegnern einer derart entarteten Waffengesetzgebung verwendet.
Die andere Seite hat sich weitgehend auf Emotionen zurückgezogen. Sachargumente wurden unter Hinweis auf „Gefühle“ u. „Befindlichkeiten“ vom Tisch gewischt. Nun, es ist keinesfalls neu, dass mit Emotionen eher Politik zu machen ist als mit nüchterner Argumentation. Ein „Kerzerlumzug“ vermag allemal mehr (zumindest für den Augenblick) als ganze Bände wissenschaftlicher Abhandlungen.

Aber politische u. intellektuelle Redlichkeit sind eben nicht jedermanns Sache. So wurde auch eine Studie des Humaninstitutes aus dem Jahre 2014 einfach nicht zur Kenntnis genommen. Das klare Ergebnis dieser wissenschaftlichen Studie lautet zusammengefasst (neben vielen wertvollen Zahlen), dass legale Waffen Sicherheit u. Schutz gewähren, während das Sicherheitsproblem bei den illegalen Waffen zu suchen ist.
Ich erspare es mir an dieser Stelle neuerlich die immer wieder angeführten Sachargumente darzustellen. Lediglich der Hinweis auf einige Eckpfeiler sei mir gestattet:
• die verschärfte Waffengesetzgebung hat zu keiner Senkung der Waffenkriminalität geführt;
• die meisten Gewaltdelikte mit Feuerwaffen werden nach wie vor mit illegalen Waffen begangen;
• Gewaltdelikte werden überwiegend mit Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens (Messer, Axt, Hammer usw.) begangen;
• durch die verschärfte Gesetzgebung hat der Waffenschwarzmarkt merklich Impulse bekommen;
• bisher gesetzestreue Bürger wurden kriminalisiert;
• die Waffengesetzgebung der Staaten hat keinen Einfluss auf den internationalen Terrorismus;
• der Bürokratieaufwand wurde auf Kosten der Steuerzahler gewaltig erhöht;
• der Eingriff in Grundrechte (wie nur beispielsweise dem Eigentumsrecht) wurde forciert.
Diese Auflistung ist keinesfalls erschöpfend u. ließe sich zwanglos fortsetzen.
Der Rechtsgelehrte Theodor Tomandl hat in dem 1997 bei Manz erschienen Werk „Rechtsstaat Österreich, Illusion oder Realität?“ eine erschütternde Diagnose des demokr. Rechtsstaates Österreich erstellt. Überzeugend kommt der Autor zu dem Resümee, dass dort, wo es zu viel Recht gibt, gar keines mehr vorhanden ist.
Damit wird die alte Weisheit der Römer, summum ius, summa iniuria, wiedergegeben. In diesem Werk wird auch die Anlassgesetzgebung als eine der Todsünden wider den Rechtsstaat gegeißelt. Aber ohne Rechtsstaat gibt es keine Demokratie, da der Rechtsstaat ein höheres Gut ist als die Demokratie selbst. Rechtsstaat u. Demokratie, rechtsstaatliches u. demokratisches Verständnis bedingen einander. Was aber zum Thema „Waffen“ von bestimmten politischen Kreisen gefordert wird, hat weder mit dem Rechtsstaat, noch mit Demokratie etwas zu tun.

Demokratische Politik besteht in der Verwirklichung des Gemeinwohls im Rahmen der geltenden Verfassung. Die von bestimmten Kreisen der Politik gestellte Forderung nach einem immer weiterreichenden Verbot von Feuerwaffen beinhaltet zunächst einmal den Abbau der bürgerlichen Freiheit. Gleichzeitig wird eine faktische Verlagerung der realen Entscheidungskompetenz auf beigezogene Psychologen, Ärzte u. Sachverständige verwirklicht. Es werden ständig neue Forderungen postuliert, die ein offensichtliches Unverständnis der Funktionsweisen von Kriminalität u. Prävention offen legen. Ein völlig fehlgeleitetes Sicherheitsdenken führt zu einer dramatischen Entfernung von den Prinzipien der Freiheit u. Gerechtigkeit. Die Folge davon ist ein jämmerliches politisches Schauspiel.
Sachargumente werden durch Emotionen, Legalität durch Opportunität ersetzt.
Bei der Suche nach den Gründen für diese wenig verständliche Entwicklung bietet sich die Neigung der Politik zu Populismus u. Opportunismus an. Nicht zuletzt vermag die Politik durch die emotionale Aufschaukelung des Themas „Waffen“ von der Unfähigkeit, die wirklich gravierenden Probleme in unserem Staat zu lösen, trefflich abzulenken. Dabei erscheint es dieser Art von Politik von untergeordneter Bedeutung, ob ganze Gruppen rechtstreuer Bürger kriminalisiert u. diffamiert werden, ob Arbeitsplätze in Gefahr geraten, Grundrechte verletzt werden oder ob die Bürokratie weiter aufgebläht wird.

„Kollektivschuld“. Ausgehend von diesen Feststellungen verwundert es auch nicht, dass all diese, sowohl demokratiepolitisch als auch rechtsstaatlich mehr als bedenklichen Ideen gerade von jenen kommen, die sonst vollmundig vorgeben die Bürgerrechte zu verteidigen, sich für weit überzogene Rechte von Straftätern einsetzen u. am liebsten sonst überall entkriminalisieren wollen. Verbrechen u. Vergehen (man denke nur an den Bereich der Suchtmittelkriminalität) sollen entkriminalisiert, ordentliche Bürger, weil sie Jäger sind, einem Schützenverein angehören oder Waffen besitzen, kriminalisiert u. ihnen eine Art von „Kollektivschuld“ am Verbrechen angelastet werden.
Es scheint den politischen Agitatoren von Brüssel bis Wien auch ziemlich gleichgültig zu sein, dass sie mit ihren Forderungen u. Zielsetzungen auch dem illegalen Waffenmarkt starke Impulse geben u. letztlich einen geschützten Raum für Kriminelle u. Terroristen schaffen.
Von rechtsstaatlichem Denken ungetrübt werden massive Eingriffe in Grund- u. Freiheitsrechte gerne in Kauf genommen. Es scheint in der Politik kaum jemanden zu stören, dass mit den dargelegten Ideen zu einem immer weitergehenden Verbot privater Waffen gleich in mehrere Grund- u. Freiheitsrechte eingegriffen wird. Dass bestehendes Eigentum ohnehin verdächtig ist u. ein Eingriff in das Grundrecht der Freiheit des Eigentums daher leichten Herzens in Kauf genommen werden kann, mag angesichts der Lokalisierung der Forderungen noch verständlich erscheinen, dass zunehmend auch konservative Kreise im EU-Gehorsam erstarrt, diesen freiheits- u. rechtsfeindlichen Ideen zustimmen, erstaunt u. verärgert. Proponenten einer links-linken „Tatblatt“-Szene, Terroristen u. Kriminellen mag es durchaus erfreulich erscheinen, wenn der ordentliche, rechtstreue Bürger entwaffnet wird, während in eigenen Kreisen Waffen aller Art, Sprengsätze u. Sprenggürtel zur Verfügung stehen.
Dass so elementare Grundsätze wie der Gleichheitssatz durch das Auseinanderdividieren versch. Bevölkerungsgruppen geradezu zwangsläufig ins Wanken gerät, vermag offenbar gleichfalls kaum noch jemanden zu erschüttern.

Einschränkung des Notwehrrechtes. Unverblümt wurden Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl bei Waffenbesitzern angedacht. Mit einer geradezu naiven Offenheit wurde in Brüssel die Einschränkung eines Menschenrechtes, des Notwehrrechtes, gefordert. Die politische Anmaßung, die Sicherheit u. das Sicherheitsbedürfnis der Bürger zu ignorieren, die Einschränkung eines elementaren Menschenrechtes, des Rechtes, das eigene Leben u. das seiner Familie zu schützen, einzuschränken, verschlägt dem rechtsstaatlich denkenden Normalbürger geradezu die Sprache.
Notwehr soll nach der Meinung so mancher auf Kosten der Steuerzahler von schwerbewaffneten Bodyguards oder von der Staatspolizei geschützter Politbonzen nur mehr mit den „von oben“ diktierten Mitteln erlaubt sein. Das Credo einer völlig abgehobenen u. sicherheitspolitisch unbedarften politischen Kaste scheint es zu sein, dass sich der „einfache Bürger“ ohnehin nicht wehren kann u. daher auch keine Mittel dazu braucht. ---

Kollateralschäden. Während unsere Grenzen von tausenden Migranten widerrechtlich u. unkontrolliert überschritten wurden, haben unsere Politiker dieser unerfreulichen Situation mit einer „Willkommenskultur“ applaudiert. Wer wird um der guten Sache Willen schon kleinlich Recht u. Gesetze anwenden wollen? Dass dabei nachgewiesenermaßen auch Terroristen u. Waffenlieferanten in unser Land kamen, sind für diese Art Politiker offenbar nur Kleinigkeiten, Kollateralschäden, die in Kauf genommen werden müssen. Die mit dieser „Völkerwanderung“ einhergehende Kriminalität wurde systematisch verschwiegen, Berichte darüber unterdrückt, um die Bevölkerung „bei Laune“ zu halten. Viel wichtiger erscheint es offenbar, die rechtstreuen Waffenbesitzer zu kontrollieren u. zu schikanieren.
Wie soll der Bürger von einem Staat, der sich selbst nicht um seine eigenen Gesetze kümmert u. tagtäglich rechtswidrig handelt, verfassungskonformen u. rechtsgetreuen Vollzug unserer Gesetze erwarten?
Und wie kann der Staat erwarten, dass sich angesichts des eigenen rechtswidrigen Verhaltens der Bürger weiterhin rechtsgetreu verhalten wird?
Verfolgt man die Unsachlichkeit der Debatte, die bei jedem Verbrechen mit einer (meist illegalen) Schusswaffe anhebt, so stellt sich doch die grundsätzliche Frage: hat ein Mord, der mit einer Schusswaffe begangen wurde, einen höheren Stellenwert, als der um ein vielfaches häufigere Mord mit einem Küchenmesser? Oder (an die Medien gerichtet) verdient ein mit einer Schusswaffe Getöteter mehr Beachtung u. verdienen dessen Angehörige ein „Mehr“ an Mitgefühl als ein mit der Axt Getöteter u. dessen Angehörige? Ich vermag einen qualitativen Unterschied nicht zu finden.

Unter Generalverdacht. Das Bestreben bestimmter politischer Kreise eine immer restriktivere Waffengesetzgebung mit dem Ziel eine waffenlose Gesellschaft zu schaffen, widerspricht einer demokratischen u. rechtsstaatlichen Gesinnung, ist aber auch aus ethischen Gründen schlicht unvertretbar, weil einer bedeutenden Bevölkerungsgruppe von vorneherein charakterliche oder psychische Defekte zugesonnen werden u. sie als präsumtive Gewaltverbrecher diffamiert u. unter Generalverdacht gestellt werden.
Der Kampf gegen Terrorismus u. Gewalt in der Gesellschaft ist mit geeigneten Mitteln zu führen. Der Tendenz jedoch, in demokratiepolitisch u. rechtsstaatlich bedenklicher Weise große Teile der Bevölkerung auszugrenzen, ist entschieden entgegenzutreten. Wenn schon Sachargumente wenig nützen, sollte doch die Sorge um unseren demokratischen Rechtsstaat zum Nachdenken bewegen, sollte die Diskussion versachlicht werden u. sich ausgehend vom Freiheitsgedanken an den Grund- u. Freiheitsrechten orientieren, die sich im Rahmen unserer Rechtsordnung bewegen.
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Beitrag von Dissident Di Feb 28, 2017 2:42 pm

http://www.krone.at/welt/tschechien-will-weiterhin-seine-buerger-bewaffnen-trotz-eu-verbot-story-556390

Trotz EU-Verbot - Tschechien will weiterhin seine Bürger bewaffnen

Tschechiens Innenminister Chovanec hält demonstrativ ein Winchester-Gewehr quer vor der Brust. In einem Internet-Video erklärt er, warum er das Recht auf Waffenbesitz in der Verfassung verankern will. "Der Grund ist, dass sich in Europa die Sicherheitslage immer weiter verschlechtert", sagt der 47-jährige Politiker.
Der andere Grund: In Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge will die EU das Waffenrecht in den Mitgliedsländern deutlich verschärfen.

--- Die Möglichkeiten der Sicherheitsorgane, in solchen (Terror-)Fällen "effektiv u. schnell" einzugreifen, seien begrenzt, so Chovanec. Er ist auf einer Wellenlänge mit Präsident Zeman. "Ich bin wirklich der Meinung, dass sich die Bürger gegen Terroristen bewaffnen sollten", sagt der 72-Jährige ...

--- Tschechien ein vergleichsweise waffenverliebtes Land: Die Zahl der legal registrierten Pistolen, Jagd- u. Sportgewehre sowie anderen Schusseisen liegt bei knapp 800.000. Die Tendenz ist seit Jahren steigend. Tschechien ist auch ein großes Herstellungsland: Im vorigen Jahr exportierten tschech. Firmen Schusswaffen im Wert von über 120 Mio. €.
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Beitrag von Dissident Mi Jun 21, 2017 4:24 pm

http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

.. Während in Merkeldeutschland Waffen- u. Jagdscheine bereits bei Verdacht auf Sympathie mit der "Reichsbürgerbewegung" eingezogen werden,
hat ein "islamistischer Gefährder", also ein sprenggläubiger Muselmane mit Detonationshintergrund, in Frankreich als Sportschütze ganz offiziell einen Waffenschein besessen. Dieser freundliche Moslem von nebenan hat mitten in Paris einen Anschlag auf einen Polizeibus durchgeführt.
Zu seinen "Sportwaffen" gehörte auch eine Kalaschnikow, also eine veritable Kriegswaffe.
Und obwohl sein Potential als korantreuer Muslim bekannt gewesen war, hat man ihm 2016 problemlos den Waffenschein verlängert.
Inzwischen geht keine Gefahr mehr von diesem Mitmenschen aus, er hat seinen Rammversuch gegen die Polizei nicht überlebt.
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Beitrag von Dissident Mo Aug 21, 2017 9:15 am

http://www.anonymousnews.ru/2017/08/20/zum-schutz-vor-islam-terror-ungarn-fuehrt-wehr-und-waffenkunde-unterricht-an-schulen-ein/

Zum Schutz vor Islam-Terror: Ungarn führt Wehr- und Waffenkunde-Unterricht an Schulen ein

Während in Deutschland die angestammte Bevölkerung bei jedem neuen Anschlag islamistischer Migranten-Banden weiter entwaffnet wird, ist die ungarische Regierung nun dazu übergangen ihre Bürger aktiv zu schützen. An ungar. Schulen soll es zukünftig einen verpflichtenden Wehr- u. Waffenkunde-Unterricht geben. Erst im vergangenen Jahr hat die ungar. Regierung damit begonnen, 200 neue Schießstände im ganzen Land zu errichten. So soll sichergestellt werden, daß möglichst viele Bürger eine scharfe Schusswaffe bedienen können, um im Notfall islamistische Terroristen u. kriminelle Migranten mit Tötungsabsicht schnell u. sauber zu liquidieren.

Ungarns Ministerpräsident Orban hat nach dem Terroranschlag in Barcelona mit Dutzenden Toten u. Verletzten seinem spanischen Amtskollegen Rajoy sein Beileid übermittelt. In seinem Schreiben fordert er höchste Priorität für die Sicherheit Europas. In dem Telegramm, das Orban an Rajoy übersandte, fordert er die Sicherheit Europas u. der Europäer zu sichern. „Dieser furchtbare Angriff bestärkt uns in unserer Überzeugung, daß es die wichtigste Aufgabe der nächsten Zeit ist, die Sicherheit Europas u. der europäischen Menschen wiederherzustellen“, schrieb das ungar. Staatsoberhaupt nach Angaben der Nachrichtenagentur MTI.

Die als regierungsnah geltende Budapester Tageszeitung „Magyar Idök“ äußerte sich ebenfalls zu dem Terroranschlag in Katalonien: „Es reicht! Die, denen Europa nicht gefällt, die die europäische Kultur, die hiesigen Gebräuche verachten, sollen abhauen! Es ist völlig egal, ob sie der ersten oder x-ten Generation angehören, oder wo sie geboren sind, sie sollen dorthin gehen, wo sie solche Leute in die Luft jagen, erschießen, mit Lieferautos niederfahren u. mit Messern niederstechen können, die so ähnlich sind wie sie, doch von hier sollen sie sich sofort entfernen“, hieß es in einem Kommentar in der Freitagsausgabe.

Erst vor Kurzem wurden Pläne der ungar. Regierung bekannt, die einen Wehr- u. Waffenkunde-Unterricht als Pflichtfach in Schulen vorsehen. Der Wehrkunde-Unterricht gilt als Massnahme für eine neue „patriotische u. militärische Erziehung“ u. war bisher nur an einigen Lehranstalten als freiwilliges Angebot wählbar. Im neuen Pflichtfach soll es «um ein Lebensgefühl» gehen, wie der Vize-Staatssekretär für Unterricht, Zoltan Maruzsa in der regierungsnahen Tageszeitung «Magyar Idök» zitiert wird. Dieses Lebensgefühl könne jetzt schon im Geschichts- oder Geografie-Unterricht zur Geltung kommen. Er ist Teil des neuen Lehrplans für den Sportunterricht, soll diesen aber nicht ersetzen. Zusätzlich sind 200 neue Schießstände im ganzen Land vorgesehen, um Bürgern, Jugendlichen u. Schülern den Umgang mit Schusswaffen beizubringen.

Orban forderte in Vergangenheit immer wieder, die europäischen Außengrenzen zu schützen. Ungarn liegt an der sogen. Balkanroute, über die hunderttausende Migranten ihren Weg in die EU fanden. Deswegen ließ die Regierung in Budapest einen Zaun an den Grenzen zu Serbien u. Kroatien errichten. Seit dem EU-Türkei-Abkommen hat der Flüchtlingsstrom dort nachgelassen u. sich aufs Mittelmeer verlagert. An den ungar. Grenzen stehen seit Sept. 2015 reguläre Streitkräfte im Einsatz. Auch in Bulgarien entschied die Regierung kürzlich, Militär einzusetzen. Bis zu 600 Soldaten sollen an der Grenze zur Türkei die Polizei unterstützen u. illegale Einwanderung verhindern.
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Beitrag von Dissident Mo Nov 06, 2017 8:43 am

https://bachheimer.com/krisenvorbereitung-und-sicherheit

breitbart: 20 Times Bad Guys Were Stopped by Armed Citizens in 2016


What follows is a list containing examples of everyday Americans doing exactly what the left decries as a fabrication of the mind — namely, using firearms to defend their own lives and the lives of others.

Artikel mit besonders aktuellem Bezug. Anscheinend hat ja ein bewaffneter, privater Texaner den Kirchenmörder gestellt.
Ein besseres Argument für Waffen gibt es nicht! TB

http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html  .. Der Gottesdienst-Mörder von Sutherland Springs hätte keine Waffen besitzen dürfen, sickerte jetzt durch. Der 26jährige war 2014 unehrenhaft aus der Air Force entlassen worden, deshalb hätte er nach US-Recht nie eine Waffe besitzen dürfen. Ganz legal eine Waffe besessen hatte hingegen Stephen Willeford. Der 55-Jährige stellte sich dem Attentäter von Sutherland Springs mit seiner Waffe in der Hand in den Weg, zwang ihn zur Flucht und verfolgte ihn bis zum Schluß. Dies zeigt, daß die Legalisierung von Waffen für Sicherheit sorgt, während gesetzliche Beschränkungen nichts bewirken, denn die Mörder beschaffen sich für ihre Untaten illegale Waffen.
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Beitrag von Dissident Mi Nov 08, 2017 3:36 pm

http://www.journalistenwatch.com/2017/11/04/buerger-an-die-waffen/ - Bürger an die Waffen?
Angela Merkel versprach „alles Menschenmögliche“ zu unternehmen, um weitere terroristische Anschläge zu verhindern u. auch Horst Seehofer hat sich positioniert: Bayern werde sich mit aller Härte u. mit aller Entschlossenheit dem Terror entgegenstellen u. „alles Menschenmögliche tun“, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Alles, was notwendig sei, werde finanziert u. es sei erst einmal wichtig, „alles zu denken“. Und auch das stammt von der Bundeskanzlerin: „Die Menschen dürfen von uns verlangen, daß wir das Menschenmögliche tun, um ihre Sicherheit zu gewährleisten“ (aus der Bundestagsrede vom 7.9.2016).

Dann sollten wir tatsächlich auch einmal in alle Richtungen denken. Und formulieren wir doch hierzu gedanklich einen Ausspruch von Merkel ein wenig um:
„Wir werden nicht zulassen, daß technisch (politisch) manches möglich ist, aber der Staat es nicht nutzt.“
DIE WELT hat am 15.7.16 einen interessanten Artikel veröffentlicht, in dem es u.a. heißt: „Stoppen kann man diese Attentate folglich nur auf zweierlei Weise: Am besten ist es, die Terroristen durch geheimdienstliche Informationen schon im Vorfeld zu identifizieren u. dingfest zu machen. Misslingt dies, dann können auch die Attentäter in Israel nur – wie in Nizza – durch den Einsatz von Schusswaffen gestoppt werden.
Oft sind das aber nicht Polizisten im Dienst, sondern bewaffnete Zivilisten oder Soldaten auf Urlaub, die sich zufällig vor Ort befinden. Das ist der Grund, warum man in Israel leichter einen Waffenschein bekommt u. man in den Straßen, Caféhäusern oder Kinos viel öfter bewaffnete Beamte oder Zivilisten sieht als in Europa. In Israel ist es heute sehr unwahrscheinlich, daß ein Terrorist mehr als 2 km in seinem Todesfahrzeug zurücklegen kann – ohne vorher von jemand mit einer Schusswaffe gestoppt zu werden.“
Jim Wagner, US-Polizeibeamter, SWAT-Mitglied u. Personenschützer legt sich ebenfalls fest: „Täter suchen stets Opfer – keine Gegner!“  
Auf Initiative des sozialdemokratischen Innenministers der Tschech. Republik, Milan Chovanec, soll seinen Landsleuten erlaubt werden, im Falle einer Gewalttat private Waffen einzusetzen. Ihm ist offensichtlich bewusst, daß die Sicherheitskräfte selten die Möglichkeit haben, in derartigen Situationen rechtzeitig u. vor allem effektiv einzugreifen. „Um Schaden abzuwenden“ sollten daher Bürger das Recht haben, sich mit ihren eigenen Waffen selbst z.B. gegen Terroristen zur Wehr zu setzen. Betont wird, daß „der Waffengebrauch … demnach zum eigenen Schutz, zum Schutz der Mitbürger sowie des Eigentums u. der öffentlichen Sicherheit erfolgen“ darf.
Daß sich „die Einsatzkräfte leider nicht immer in direkter Näher zum Tatort befinden“, hat kürzlich noch eine Sprecherin der Kölner Polizei betont (KÖLNER STADT-ANZEIGER, 22.8.2017). Dies sieht Bundesinnenminister de Maizière offensichtlich auch längerfristig, denn er hat geäußert „das Problem bestehe darin, die offenen Stellen (Anm.: bei den Sicherheitsbehörden) mit qualifizierten Bewerbern zu besetzten“ (KÖLNER STADT-ANZEIGER, 30.5.2017). Und wie soll man in diesem Zusammenhang die Worte des Präsidenten des Bundesamtes f. Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, werten („viele Antworten auf den Terror könnten nicht allein von den Sicherheitsbehörden, sie müssten von der Gesellschaft gegeben werden“ in:  KÖLNER STADT-ANZEIGER, 30.5.2017)? Wenig zielführend sind Worte wie „Stopp Polizei“ u.  auch die Warnung „Stehen bleiben oder ich schieße“ wird wohl von entsprechenden Kreisen nicht ernst genommen: „Auch dies veranlasste den Täter nicht zum Stehenbleiben, woraufhin der Polizist einen Warnschuss in die Luft abgab. Daraufhin blieb der Mann stehen u. konnte so vorläufig festgenommen werden.“
Es gibt in Deutschland 1,4 Mio. legale Besitzer von Schusswaffen (lt. NWR, zitiert nach FOCUS 28.12.2012). Wenn man nun (willkürlich festgelegt!) 400.000 Altbesitzer abzieht, bleiben noch immer 1 Mio. Menschen übrig, die besser als die allermeisten Polizeibeamten mit der Schusswaffe umgehen können! Zudem handelt es sich dabei um einen Personenkreis, der in Kriminalstatistiken traditionell unterrepräsentiert ist u. der zudem mehr überwacht wird als alle anderen Bevölkerungsgruppen (übrigens beides einschließlich von Angehörigen der Sicherheitsorgane!). Diesen Bürgern unseres Landes das Führen von Schusswaffen zu erlauben, würde die Sicherheitslage auf jeden Fall verbessern: In der Situation der akuten Bedrohung helfen nämlich

  • Weder das Grundgesetz,
  • Noch das Strafgesetz,
  • Noch das Nationale Waffenregister,
  • Noch das SEK,
  • Noch das Mitleid der Umstehenden,
  • Noch die beweismittelsichernde Polizei,
  • Noch die anklageerhebende Staatsanwaltschaft,
  • Noch der verurteilende Richter,
  • Noch der Nachruf in der Presse,
  • Noch der Film auf Youtube,
  • Noch der Appell an den/die Angreifer: „Sei(d) doch vernünftig“.

In einer solchen Situation hilft nur die eigene Wehrhaftigkeit .. Dazu bedarf es nicht einmal einer Gesetzesänderung sondern nur der Verordnung, jedem/r Bürger/in aus dem angesprochenen Personenkreis auf Antrag einen Waffenschein auszustellen. Damit wird im Grunde genommen nur die Situation hergestellt, wie sie bei der Jagdausübung bereits üblich ist: Bei der Jagd sowie auf dem Weg dorthin u. zurück dürfen Zivilpersonen Schusswaffen führen. Hat man je von einem Missbrauch gehört oder gelesen? Nun wird mit Sicherheit Protest laut aus den Kreisen, die jahrzehntelang wider besseres Wissen (u. mangels echter Lösungen) die Reglementierung legaler Waffenbesitzer als Mittel zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität u. des Terrorismus kultiviert haben (siehe hierzu auch die EU-Waffengesetzinitiative) und/oder die das Recht auf freie Selbstentfaltung eines Gewalttäters höher schätzen als das seiner Opfer auf Unversehrtheit und/oder die schlichtweg ihr Privileg auf Waffenführen nicht mit dem Bürger teilen wollen.
Die (eher vorgeschobene) Sorge, daß die gesamte Bevölkerung nach einer solchen Gesetzesänderung bewaffnet herumläuft u. bei Kleinigkeiten wie z.B. Parkplatzstreitigkeiten zur Waffe greift oder aber daß bewaffnete Bürger in Konfliktlagen (Überfall, Amoklage) unkontrolliert schießen, ist  – wie Israel u. auch der defensive Waffengebrauch in den USA durch lizenzierte Waffenträger hinlänglich belegen – nicht berechtigt. Es hat sich gezeigt, daß lediglich ein kleiner Teil der Personen, die einen Waffenschein nach dem genannten Kriterien erhalten können, diesen auch tatsächlich beantragt (in der Tschech. Republik 3%, in den USA 10%). Zudem werden waffentragende Bürger auch alles daran geben, ihre Schusswaffen nicht zu verlieren, da ihnen – anders als beim Verlust einer Dienstwaffe durch einen Polizeibeamten – sofort u. unmittelbar die Aberkennung ihrer Zuverlässigkeit droht. Um es klar und eindeutig zu machen:

  • Die Erlaubnis des Waffenführens durch legale Waffenbesitzer (Sportschützen, Jäger, Sammler) stellt keinen Angriff auf das „Gewaltmonopol des Staates“ dar, denn es geht hier nicht um Straftatenverfolgung oder –ahndung, sondern lediglich um die Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Rechtes auf Notwehr u. Nothilfe. Insofern ergänzt privater Waffenbesitz das staatliche Gewaltmonopol subsidiär im Vorfeld u. in der Fläche.
  • Es wird damit weder eine „Hilfs-“ oder „Wachpolizei“ mit hoheitlichen Aufgaben noch eine „Bürgerwehr“ mit gezieltem Aufgabenbereich etabliert.
  • Es handelt sich auch nicht um Lynchjustiz, da es nur um die Gefahrenbeseitigung in ihrer akuten Situation u. nicht um Racheakte geht. Private Waffen werden somit nicht repressiv (strafvergeltend), sondern ausschließlich präventiv (straftatvermeidend) eingesetzt.

Mit dem deutschen Waffengesetz wurde jahrzehntelang konsequent vorgebaut, daß jemand das Recht auf Notwehr u. Nothilfe wahrnehmen kann. Darum darf auch in Deutschland niemand in einer existenzgefährdenden Bedrohungssituation auf die Hilfestellung z.B. durch eine/n Sportschützen/in (oder Jäger/in oder Waffensammler/in) hoffen, selbst wenn diese/r momentan am richtigen Ort sein sollte. Dieser gesetzlich verankerte fürsorgliche Schutz für Rechtsbrecher stellt schon eine bemerkenswerte Errungenschaft der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft dar, in dessen Folge viele friedliche Bürger ihr Leben lassen mussten (lt. WEISSER RING sterben jährlich durchschnittlich 450 Menschen durch Verbrecherhand; man stelle sich vor, nur 1/3 davon hätten sich zu Wehr setzen können oder eine/n Beschützer/in gefunden …).
Werden terroristische Gewalttaten durch die Erlaubnis für legale Waffenbesitzer, ihre Schusswaffen führen zu dürfen, vollkommen verhindert?
Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Aber es besteht die große Chance (siehe z.B. die Bluttat des Angreifers mit der Axt im Regionalzug nach Würzburg), den Amoklauf zu stoppen u. so größeren Schaden zu verhindern. Wobei „Schaden“ die Umschreibung ist für die Anzahl der Todesopfer u. (schwer-)verletzte Bürger! Man sollte bedenken, daß in den USA u. in Israel viele Amokläufe durch bewaffnete Bürger im Frühstadium beendet werden konnten u. daß die letzten Bluttaten in den USA in „waffenfreien Zonen“ (wie die BRD eine ist …) stattgefunden haben! So forderte Ende 2015 der Jerusalemer Bürgermeister Nir Barkat, welcher regelmäßig zum Selbstschutz eine Schusswaffe trägt, andere Israelis auf, sich ebenfalls zu bewaffnen, da man damit einen Beitrag für mehr Sicherheit in der Stadt leiste.
Werden andere Gewalttaten durch die Erlaubnis für legale Waffenbesitzer, ihre Schusswaffen führen zu dürfen, verhindert?
Mit großer Wahrscheinlichkeit schon. Zur Zeit ist es in Deutschland ziemlich risikolos, einen gewaltsamen Übergriff auf Mitmenschen zu verüben. Es ist daher zu erwarten, daß einige (viele?) Gewalttäter verunsichert werden, da sie mit der Erlaubnis des Waffenführens durch legale Waffenbesitzer das Risiko nicht mehr abschätzen können, einem wehrhaften Opfer zu begegnen. Ein gestiegenes Risiko für das eigene Wohlergehen wirkt nämlich in vielen Fällen deeskalierend. Der Schutzwert der hochgelobten Überwachungskameras ist dagegen zu vernachlässigen.
Wie groß ist das Risiko, wenn legale Waffenbesitzer Schusswaffen führen dürfen?
Eine Statistik gibt schon jetzt die Auskunft, daß dieses Risiko „statistisch fast bei Null Prozent“ liegt. Ähnliche Erfahrungen konnte man – s.o. – in Bezug auf die Jagdausübung bzw. in allen Ländern sammeln, die solche Statistiken führen. Ein weiterer Hinweis: Der Jagdschein galt bis 1972 gleichzeitig auch als Waffenschein – d.h. man durfte seinerzeit als Jäger auch unabhängig von der Jagd eine Kurzwaffe führen. Den heute gültigen Passus „nur im Zusammenhang mit der Jagd“ gibt es erst seit der Waffenrechtsverschärfung 1973. Hat die damalige Regelung etwa zu Schießereien, Lynchjustiz oder Straßenkämpfen geführt? Durchaus bemerkenswert: die furchtbaren Amokläufe in Deutschland haben sich erst ereignet, nachdem Jäger nicht mehr überall und zu jeder Zeit eine Schusswaffe führen durften.
Können Rechtsbrecher so legal an Schusswaffen kommen?
Kaum. Die derzeitige Überwachungspraxis ist derart engmaschig, daß kritischen Personen der legale Zugang zu Waffen nicht möglich sein wird. Und wenn doch? Im Nachwort eines Buches von ca. 1975/76 stellte der Autor H.-J. Stammel schon damals klar: „Lieber soll ein Verbrecher Waffen tragen dürfen, als daß 99 % Gerechte wehrlos sein müssen.“
Wollte man in Deutschland nicht „alles Menschenmögliche tun“, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten sowie „alles denken“?
Mit der Erlaubnis des Waffenführens durch Sportschützen, Jäger u. Sammler liegt ein erfolgversprechender Ansatz vor, der zudem ohne nennenswerten Finanzaufwand umzusetzen ist – u. neben der verbesserten Sicherheitslage den positiven Effekt nach sich zieht, daß der legale Waffenbesitzer nicht länger als Sündenbock für eine verfehlte Sicherheitspolitik herhalten muss, sondern sich als Teil der Lösung eines drängenden Problems verstehen darf: Also ein Mittel gegen die immer mehr um sich greifende „Staatsverdrossenheit“, die man mit Parolen wie „Wir schaffen das!“ nicht wegreden kann.
Bundesinnenminister de Maizière hat vor dem Hintergrund der angespannten Lage in Deutschland  weitere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bürger angekündigt. Er prüfe nun, was noch erforderlich sei u. werde „bald Vorschläge dazu machen“. Eine erste u. ebenso einfache wie effektive Maßnahme wäre es, dem Bürger den gesetzlich erlaubten Selbstschutz auch zu ermöglichen. Der Todesopfer unter der friedlichen Bevölkerung gibt es mittlerweile nämlich genug …
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