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Justiz

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Justiz - Seite 2 Empty Soll Peter Westenthalers Leben völlig zerstört werden?

Beitrag von Dissident Fr Jul 28, 2017 7:46 am

https://www.wochenblick.at/justiz-skandal-soll-peter-westenthalers-leben-voellig-zerstoert-werden/  Soll Peter Westenthalers Leben völlig zerstört werden?

.. Die Generalprokuratur hat dem Obersten Gerichtshof (OGH) empfohlen, die Nichtigkeitsbeschwerde des ehem. BZÖ- u. FPÖ-Politikers abzuweisen.  Westenthaler ortet einen Justiz-Skandal u. sprach ausführlich mit dem „Wochenblick“ zur Causa.

Westenthaler wurde 2015 nach 13 Verhandlungstagen von Richter Wolfang Etl von allen Vorwürfen freigesprochen. Ihm wurde seitens der Staatsanwaltschaft unterstellt, er u. der mitangeklagte Tomas Kornhoff hätten als Bundesliga-Vorstände eine Förderung für den Fußballnachwuchs zweckentfremdet. Außerdem wurde ihm bezügl. einer Zahlung der Österr. Lotterien an die damal. BZÖ-Werbeagentur „Orange“ Untreue vorgeworfen. Im ersten Verfahrensweg war Westenthaler klar von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Sowohl sämtliche Zeugenaussagen, also auch versch. Gutachten, etwa eines vom Linzer Strafrechtsprofessor Dr. Alois Birklbauer (Anm. d. Red.: Birklbauer gilt als SPÖ-nahe), entlasteten den angeklagten Westenthaler ganz klar in allen Punkten.

Danach folgte eine Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft u. die Generalprokuratur empfahl die Aufhebung des Urteils wegen Formmängel – der OGH folgte, es kam zum Wiederholungsprozess. Die neue Richterin, die Westenthaler als dem grünen politischen Spektrum zugehörig ansieht, ließ alle Entlastungszeugen, die im 1. Verfahren sogar von der Staatsanwaltschaft selbst geladen wurden, nicht zu. Das war für Westenthaler der erste Skandal. Er erklärt“: „Schließlich wurde ich bei gleichem Sachverhalt ohne jegliche Neuerung zum Erstverfahren verurteilt. 10 Monate unbedingt, davon 5 Monate sogar ein Fussfesselverbot, obwohl das Gesetz eben vorsieht, daß bei Strafen unter 1 Jahr die Fussfessel angewendet werden soll.“

Nichtöffentliche Sitzung
Jetzt empfahl (wieder) die Generalprokuratur dem OGH, die Nichtigkeitsbeschwerde abzuweisen u. das Verfahren in einer nichtöffentlichen Sitzung zu entscheiden. Westenthaler: „Diese Empfehlung ist nicht nur unfassbar, sondern auch teilweise überhaupt nicht begründet. Warum uns ein elementares Recht – die Hörung von Tatzeugen – weiterhin verweigert wird ist nicht nachvollziehbar u. ein Justiz-Skandal .. Wir haben etwa 30 Nichtigkeitsgründe angegeben, die alle von der Generalprokuratur im Wesentlichen nicht beachtet wurden.“ Er sieht das „Recht auf eine öffentliche Verhandlung verwirkt" .. Er spricht deshalb von einem „politisch gefärbten“ Prozess.

Unterstützung aus der Öffentlichkeit
Mit dieser Sicht hat Westenthaler mehrere Prominente u. Journalisten aus Österreich hinter sich: „Krone“-Kolumnist Michael Jeannée bezeichnete die Aufhebung des Freispruchs durch den OGH vom März 2016 „unappetitlich u. widerwärtig“, ein Urteil der Richterin Marion Hohenecker sogar als „extremistisch“. Der erfolgreiche politische Blogger u. ehem. Chefredakteur der „Presse“ u. der „Wiener Zeitung“ Andreas Unterberger sagte: Eine weitere politische Persönlichkeit sei durch ein unendlich hinausgezögertes Verfahren „de facto vernichtet worden.“
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Beitrag von Dissident Mi Aug 02, 2017 5:37 pm

https://bachheimer.com/terror-und-attentate .. Im Vorfeld eines möglichen Terror-Anschlags schlugen Bundesanwaltschaft, BKA und LKA - mit GSG9 und SEK-Unterstützung - in Güstrow zu.

Noch am selben Abend ließ das Amtsgericht die verdächtigen Männer laufen - Formfehler. Die LKA-Beschwerde beim Landgericht wurde abgewiesen.

Aus Polizeikreisen in Österreich ist Ähnliches zu vernehmen. Die Exekutive verzweifelt an der Dummheit (oder Fremdsteuerung) der Justiz! TB
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Beitrag von Dissident Mi Nov 08, 2017 10:51 am

Dissident schrieb:http://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com/news/kurzfassung-des-mordfalles-angelika-foger/

Es geht um den Mord an Angelika Föger (32), Ehefrau und Mutter zweier Kinder (6 und 8 Jahre alt), im Juni 1990 an ihrer Arbeitsstelle in Grän / Tannheimertal.
Der damals mutmaßliche Täter (ein 18jähriger Lehrling) wurde rasch ermittelt; es stellten sich im Laufe des Gerichtsverfahrens aber immer mehr Unstimmigkeiten im Bezug zur unmittelbaren Tatortarbeit und der Arbeit des Gerichtsmediziners heraus, die nicht ungefragt bleiben konnten. Doch stießen wir (die Familie Föger) auf nicht nachvollziehbare "Abwimmelung" und widersprüchlichen Aussagen seitens der Justiz die erst recht Nachfragen ergaben. Aber auch diese wurden nie - von 1991 weg bis heute nicht! - beantwortet, bzw. ließen sie den Willen zur Beantwortung nahezu ungeschminkt vermissen. Deshalb wurde im Dezember 2012 diese Webseite eingerichtet, um endlich Antworten auf die vielen offenen Fragen zu erhalten, die Öffentlichkeit für diesen Fall zu sensibilisieren und - um den oder die wahren Täter der Ermordung von Angelika Föger auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Bluttat vor Gericht zu bringen.

Grundsätzlich zeigen sich bei diesem Mordfall zwei im Grunde unabhängige Fälle. Zum Einen der Mordfall selbst, der so, wie es offiziell dargestellt wurde und wird, nicht stattgefunden haben kann und zweitens die Rolle der Gerichtsmedizin Innsbruck insbesondere des Dr. Rabl (und in weiterer Folge die Staatsanwaltschaft Innsbruck), wo grundsätzliche Fragen unbeantwortet bleiben und Beweismittel "verschwunden" sind.  Zur Justiz zählt hier auch die Tatortermittlung durch die Kripo Innsbruck und der Polizei Grän die nachweislich äusserst schlampig und dilettantisch gearbeitet haben und so dem weiterem unprofessionellem Vorgehen Vorschub geleistet haben.
Es zeigt sich also ein "Zwei-Fronten-Kampf", an dem die wahren Mörder von Angelika - aus Nachlässigkeit der kriminalistischen Arbeit - nicht gefasst sind und die Vertuschungsmechanismen der Justiz Innsbruck, die offensichtliche Fehler nicht zugeben will oder kann.


Mehr Infos: http://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com/news/kurzfassung-des-mordfalles-angelika-foger/

Ich selber habe noch keinen fertigen Standpunkt zu diesem Fall entwickelt, aber man sollte den Fragen mancher Leute schon nachgehen....

https://www.facebook.com/marie.salmhofer.1?hc_ref=SEARCH&fref=nf .. Marie Salmhofer:  Das dunkelhaarige Mordopfer hatte keine Stelle mit hellen / weißen / blonden Haaren am Kopf. Nirgendwo auf den Polizeifotos Fotos ist so eine (von Rabl erfundene) weiße Stelle zu sehn. Auch"Geheimratsecken" hatte Angelika nicht. Die 20 hellen blonden Haare (Blutgruppe B) stammen nicht vom Mordopfer. Sie gehören auch nicht dem alleinigen Verurteilten, der hat zum Glück (!!!) Blutgruppe 0.
Die Krux
Rabl hat von 27 Jahren nicht bedacht bei Erfindung der "hellen weißen Stelle im Bereich einer Geheimratsecke", dass er eines Tages erklären wird müssen, wie das gehen hätt sollen: Die dunkelhaarige Frau soll sich tatsächlich 20 helle blonde Haare ausgerissen haben, ohne dabei auch nur ein einziges dunkelbraunes Eigenhaar mit zu erwischen?
Mit dieser Krux überführt sich Rabl selber! Es wurden ausschließlich helle Haare entnommen aus der blutigen Hand der Toten, 20 Stück. Kein einziges Braunes war dabei. Die hellen Haare gehören einer UNBEKANNTEN Person, die nie ausgeforscht wurde. Es wurde gar nie der Versuch unternommen, den WAHREN INHABER der hellen Haare auszuforschen. Angelika hat im Todeskampf dieser HELLHAARIGEN BLONDEN Person ein ganzes Büschel Kopfhaare ausgerissen.

Der Täter läuft deshalb frei herum, weil von gerichtsmedizinischer Seite (!!!) diese blonden Täterhaare dem Mordopfer UNTERGEJUBELT worden sind!
DEM MORDOPFER UNTERGEJUBELT!

Alle Welt soll das wissen! Man stelle sich das einmal vor. Dem Mordopfer, das Ungeheuerliches und Unvorstellbares erlitten hat, im Todeskampf und im Sterben wird es noch an die BEIDEN KLEINEN KINDER DAHEIM, an den Ehemann und an die Familie gedacht haben, werden am Schluss auch noch Haare des eigenen Mörders (!!!) untergejubelt als Eigenhaar! Und ich hoffe wirklich sehr, es findet sich demnächst jemand mit Rang und Namen, der ein Machtwort spricht und dieses Lügengebäude zum Einsturz bringt im freien Fall!

Walter Föger: Ja wir werden weiterhin alles versuchen mehr können wir nicht tun. Ich hoffe das mit der neuen Regierung auch der Justizminister ausgewechselt wird denn er weiß über diese Sauerei Bescheid und macht nichts!!

Walter Föger: Die Frau Oberstaatsanwältin Loderbauer meinte mir und Wolfram gegenüber sie sind nicht verpflichtet einem deutschen Profiler (Axel Petermann) auf seine Fragen Antworten zu geben! Obwohl Herr Petermann von mir eine Vollmacht hat und ich die Gerichtsmedizin von ihrer ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Herrn Petermann entbunden habe. Jetzt wird mein Anwalt einzeln die Fragen der Staatsanwaltschaft schicken um Antworten zu bekommen. Auf die 1. Frage: Wo ist das 1. Haargutachten SP 785 von Sept. 1990 und warum war dieses nie in der Akte?! Antwort ist noch ausständig!!
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Beitrag von Dissident Mo Nov 20, 2017 9:22 am

Addendum, ein Produkt der Quo Vadis Veritas Redaktions GmbH

.. Regierungsverhandlungen .. Nahezu unbemerkt von der öffentlichen Wahrnehmung verhandelt eine Gruppe rund um Ressortchef Brandstetter diesen hochsensiblen Bereich (der Justiz).

Der Minister hatte bei seinem Amtsantritt noch mit der Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts in Richtung Staatsanwaltschaften geliebäugelt – geworden ist es, wie so oft, ein Kompromiss: Er installierte einen Weisungsrat, der nun in heiklen Causen darüber berät, ob Ermittlungen, Einstellungen oder Anklagen erfolgen sollten.

Das führt uns zu der Frage: Wie unabhängig darf die Staatsanwaltschaft überhaupt agieren? Warum wird in großen Kriminalfällen wie BAWAG oder Hypo, die Österreich Milliarden gekostet haben, nicht konsequenter die Spur des Geldes verfolgt? Lohnt sich das tatsächlich nicht? Oder hat es mit Weisungen zu tun?

Apropos: Der Justizminister wäre dazu verpflichtet, dem Nationalrat jährlich einen Weisungsbericht vorzulegen. Seit Jahren ist das nicht passiert, was einem Gesetzesbruch gleichkommt. Womit wir wieder bei einer Was-wäre-wenn-Frage wären.
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Beitrag von Dissident Mo Nov 20, 2017 10:03 am

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2879170/ - Juristen warnen: Vorsicht vor Vorverurteilungen

Immer mehr Juristen und Medienexperten warnen vor Protestaktionen wie „#MeToo“ im Internet und den sozialen Medien.

Laut dem Bregenzer Anwalt Nikolas Stieger seien dadurch rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet.
Gerade in der herrschenden Debatte um sexuelle Übergriffe, so wichtig deren Aufdeckung sei, komme es oft zum Bruch von rechtsstaatlichen Prinzipien, sagt der Bregenzer Anwalt, Nikolas Stieger. Vorverurteilungen allein durch die Behauptung „der habe das dort und dann gemacht“ seien mittlerweile an der Tagesordnung, das sei ein Fehler.

Stieger: Unschuldsvermutung wird missachtet

Laut Stieger bekomme man derzeit den Eindruck, dass die Unschuldsvermutung nichts mehr wert ist, und komplett aus den Fugen gerät.
So würden derzeit lediglich Mitteilungen an die Öffentlichkeit gebracht werden. In den meisten Fällen gebe es noch keine Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden, geschweige denn ein Strafverfahren. Ein faires Verfahren sei jedoch nur dann möglich, wenn Anzeige erstattet wird, und dadurch der Beschuldigte Beweise gegen seine Schuld vorlegen könne. Das sei bei der derzeitigen Protestaktion nicht möglich, meint Stieger ..
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Beitrag von Dissident Mo Dez 04, 2017 2:56 pm

https://diepresse.com/home/premium/Rechtallgemein/5332293/Staatsanwalt-besorgt_Sind-Fluechtlinge-entlaust

Staatsanwalt besorgt: Sind Flüchtlinge "entlaust"?

Wien. Amtsdirektor R., stellv. Leiter der Geschäftsstelle eines Landesgerichts, konnte zunächst nicht glauben, was er da am Telefon hörte. Das sei wohl ein Scherz, meinte er zum Anrufer, einem Staatsanwalt. Doch dieser insistierte: Was er gesagt habe, sei sein Ernst. Die Äußerung konnte, vorsichtig ausgedrückt, als fremdenfeindlich verstanden werden u. hat dem Staatsanwalt eine disziplinäre Verurteilung eingetragen, die am Ende aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben worden ist.

2 Staatsanwältinnen hatten im Sozialraum des Gerichts Deutschkurse für Flüchtlinge abgehalten.
Der Staatsanwalt vergewisserte sich beim Amtsdirektor, daß die Teilnehmer die Sicherheitskontrollen passierten u. sich nicht unbeaufsichtigt im Gericht bewegen konnten. Und dann sagte er: Er werde die Flüchtlinge im Auge behalten, weil man nicht wissen könne, ob sie „geimpft u. entlaust“ seien. Und dies eben nicht im Scherz, sondern im Ernst.

Zwangsarbeiter-Assoziation

Offenbar vom Amtsdirektor angezeigt, wurde der Staatsanwalt vom Oberlandesgericht Linz eines Dienstvergehens schuldig gesprochen: Er habe es verabsäumt, sich im und außer Dienst so zu verhalten, daß das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstands nicht gefährdet werden. Laut OLG hat der Beschuldigte vorsätzlich Flüchtlinge pauschal als unsauber, unhygienisch u. mit ansteckenden Krankheiten behaftet bezeichnet u. Assoziationen mit dem Umgang mit Zwangsarbeitern in den 1930er- u. 1940er-Jahren erweckt.
Der Verurteilte bekämpfte diese Deutung. Er betonte, er habe bloß seine Besorgnis über den Hygiene- u. Gesundheitszustand der Flüchtlinge ausdrücken wollen, die sich im Sozialraum aufhalten sollten. Der OGH ließ die Frage nach dem wirklich Gemeinten auf sich beruhen. Seiner Ansicht nach ist die Äußerung keinesfalls disziplinär zu ahnden (2 Ds 4/17m). Aus 2 Gründen: zum einen, weil sie nur in einem 2-Personen-Gespräch gefallen war, ohne die Absicht, daß sie nach außen dringt. Zum anderen wäre sie als eine gegebenenfalls zu bejahende einmalige Pflichtverletzung nach ihrer Art u. Schwere kein Dienstvergehen – auch deshalb, weil keine erschwerenden Umstände vorlägen.
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Beitrag von Dissident Fr Dez 08, 2017 9:02 am

Ein Begriff, der immer wieder auftaucht: Gewaltmonopol des Staates


http://www.anonymousnews.ru/2017/12/06/rechtswissenschaftler-buergerwehren-sind-zulaessig-gewaltmonopol-kann-auch-der-kleine-mann-ausueben/

Rechtswissenschaftler: Bürgerwehren sind zulässig – "Ein staatliches Gewaltmonopol existiert nicht"
Mündige Bürger in Deutschland haben im Zuge der illegalen Massenmigration damit begonnen, Bürgerwehren zu gründen u. sich an Stelle des Staates um die Sicherheit im Land zu kümmern.

„Es ist nicht die Aufgabe von Bürgerwehren oder anderen selbst ernannten Hobby-Sheriffs, Polizei zu spielen“, sagte der ehem. Bundesjustizminister Heiko Maas, nachdem Gangbang-Asylanten die Kölner Domplatte Silvester 2015 unter den Augen der Polizei zu ihrem Harem gemacht hatten. Das staatliche Gewaltmonopol, so der SPD-Politiker, dürfe dennoch niemand in Frage stellen.
Dagegen erhebt der renommierte Jurist und Universitätsprofessor Volker Rieble nun Einspruch. In der Onlineausgabe der FAZ erklärt er Bürgerwehren für rechtlich zulässig u. räumt sogleich mit der gern erzählten Mär vom staatlichen Gewaltmonopol auf: „Diese Formel spiegelt eine Absolutheit vor, die nicht zutrifft. Das deutsche Recht kennt eine Reihe punktueller Gewaltrechte gegen Menschen wie gegen Sachen, von einem Monopol kann keine Rede sein.“

Jura-Professor Rieble betont, da0 Bürger zweifelsfrei Gewalt anwenden dürfen, wenn sie sich gegen rechtswidrige Angriffe zur Wehr setzen oder sich vor sonstigen Gefahren schützen müssen. Auch wenn diese Gewaltrechte als Individualrechte konzipiert seien, „sind sie kollektivierbar“.
Heißt konkret: Was dem Einzelnen erlaubt ist, darf er grundsätzlich auch in der Gruppe tun.

Der Gründung einer Bürgerwehr ..steht rechtlich also nichts im Weg.

Rieble stellt schlussfolgernd fest: „Das Sicherheitsbedürfnis der „einfachen Leute“ sei ernst zu nehmen. Sie dürfen sich zum Selbstschutz zusammentun.
Wer etwa kritisiere, wenn Kleingärtner sich einander gegen Einbrecher beistehen oder Nachbarn gegen marodierende Migranten-Banden, der verachtet den kleinen Mann.“
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Beitrag von Dissident Mo Dez 11, 2017 5:22 pm

Justiz - Seite 2 Ogh10

Richterin Marion Hohenecker


Zuletzt von Dissident am Mi Dez 13, 2017 2:51 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Dissident Mi Dez 13, 2017 2:46 pm

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2883677/

.. Gilt der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ überhaupt noch? ..

.. Vor zweieinhalb Jahren wurden die Bürgermeisterwahlen in Hohenems u. Bludenz vom Verfassungsgerichtshof wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten aufgehoben. 4 Angeklagte wurden am Dienstag nicht rechtskräftig freigesprochen.

Auch ein Hohenemser Stadtbeamter war im Mai freigesprochen worden.

Alle hatten Wahlkarten ohne persönlichen Antrag der jeweiligen Wähler ausgestellt u. an dritte Personen ausgegeben.
Das widerspricht zwar den geltenden Bestimmungen, aber die Angeklagten gaben vor Gericht an, das nicht gewusst zu haben.
Sie seien damals der Meinung gewesen, dass ihre Vorgangsweise korrekt sei.
Das Gericht entschied in beiden Fällen, dass die Angeklagten nicht wissentlich gegen das Gemeindewahlgesetz verstoßen haben ..
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Beitrag von Dissident Do Dez 14, 2017 3:45 pm

Soll Österreich zu einem Mafia-Land verkommen, in dem irgendwelche Dahergelaufenen Kriminellen ihre Spielchen durchziehen und Zeugen samt Justiz aus Angst vor Rache einknicken?

http://wien.orf.at/news/stories/2881365/ - Schutzgeld-Prozess .. Angeklagt sind 8 Tschetschenen, die eine kriminelle Vereinigung gebildet haben sollen ..

Einen Friseur in Floridsdorf sollen sie wiederum zum Zahlen von Schutzgeld gezwungen haben, nachdem dieser entgegen ihren Wünschen sein Geschäft nicht auf der Stelle geschlossen hatte ..
.. Hinsichtlich der inkriminierten Erpressung hatten weder der Friseur noch der Großteil seiner Mitarbeiter im Ermittlungsverfahren einen einzigen der 8 Angeklagten als Täter identifiziert. Lediglich ein gebürtiger Tunesier glaubte, einige von ihnen als Erpresser wiederzuerkennen, als ihm Fotos der Verdächtigen vorgelegt wurden. Dieser Zeuge soll sich derzeit allerdings wieder im Ausland befinden. Auch der angebliche Anstifter der Erpressung ist vorerst nicht mehr greifbar.
Erörtert wurden auch weitere verdächtige Telefonate der Angeklagten. So wurde lang und breit über „Marmelade“ und damit verbundene Preisvorstellungen gesprochen - für die Staatsanwaltschaft eindeutig ein Code für krumme Geschäfte. Die Angeklagten wiesen diese Unterstellung vehement zurück. Man habe sich eingehend über ein Spezialitäten-Geschäft in Favoriten und dort erhältliche Köstlichkeiten unterhalten, beteuerte einer von ihnen. Dort gebe es „Konfitüre wie in der Heimat“. Wenn in den Gesprächen von Zahlen wie 30 oder 40 die Rede war, „sind das die Preise für ein Glas Marmelade“ ..

Dass der Friseur und dessen Mitarbeiter die Tschetschenen nicht mehr belastet hatten, nahm die Anklägerin nicht wunder: „Aufgrund des massiven Drucks und aus Angst um ihr Leben schrecken sie nun vor einer Identifikation der Angeklagten zurück.“ ..

Auf die Spur der angeblichen Bande kamen die Ermittler, als sie Anfang Februar 22 Tschetschenen auf der Donauinsel festnahmen und im Schnee eingegrabene Waffen sicherstellten .. Den letztlich 8 zur Anklage gebrachten Männern wird neben Schutzgeld-Erpressung auch ein Brandanschlag auf eine Pizzeria im Stadtzentrum von Hollabrunn im Frühling zugeschrieben. Um die Versicherungssumme in Höhe von 250.000 € zu kassieren, sollen sie am 13.3. eine Explosion herbeigeführt haben..

http://wien.orf.at/news/stories/2883959/ .. freigesprochen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel ..
.. vier Freigesprochenen mussten dagegen vorerst im Gefängnis bleiben. Bei ihnen beantragte die Staatsanwältin die Fortsetzung der U-Haft, weil gegen sie ein weiteres Verfahren anhängig ist. Sie sollen an einem Brandanschlag auf eine Pizzeria im Stadtzentrum von Hollabrunn beteiligt gewesen sein ..
Den Männern war vorgeworfen worden, sie hätten von einem Arzt nachdrücklich verlangt, er müsse sofort mit dem illegalen Vertrieb von rezeptpflichtigen Medikamenten aufhören. Obendrein hätten sie von dem Mediziner 50.000 Euro gefordert. Einen Friseur in Wien-Floridsdorf hätten sie wiederum zum Zahlen von Schutzgeld gezwungen, nachdem dieser entgegen ihren Wünschen sein Geschäft nicht auf der Stelle geschlossen hatte ..
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Beitrag von Dissident Fr Jan 05, 2018 11:02 am

Im Artikel  untenstehend, Gedanken für die Zukunft ...

http://www.pi-news.net/2018/01/altoetting-afghane-entbloesst-geschlechtsteil-vor-15-jaehriger-im-bus/

Afghane entblößt im Bus Geschlechtsteil vor 15-Jähriger
.. Die 15-Jährige Sabine (Name geändert) lebt im Landkreis Altötting bei ihrer Oma u. fährt regelmäßig mit dem Bus zur Schule. Als sie am 13.7.2017 von der Schule nach Hause kommt, ist sie völlig aufgelöst u. bricht zitternd in der Küche zusammen. Unter Tränen berichtet sie ihrer Oma von der sexuellen Belästigung im Schulbus, die sie gerade durchmachen musste.


Tatort Schulbus
Begonnen hatte es 3 Tage zuvor, als sich ein angebl. 22-Jähriger Afghane im Bus auf einen Platz im unmittelbaren Sichtfeld des Mädchens setzte. Nach einer Weile fing er an, über der Hose sein Geschlechtsteil zu massieren. Dabei suchte er immer wieder den Blickkontakt zu Sabine. Da weiter nichts passierte, ließ es die 15-Jährige auf sich beruhen. Als sich am 13.7. der Afghane wieder im Bus befindet u. einen Platz in der Nähe der Schülerin auswählt, weicht sie aus u. setzt sich woanders hin. Der 22-Jährige folgt ihr u. nimmt erneut in der Nähe des Mädchens Platz. Wie schon vor 3 Tagen fängt er an, über der Hose mit seinen Genitalien zu spielen u. den Blickkontakt mit Sabine zu suchen. Im Gegensatz zum ersten Vorfall geht er sogar noch einen Schritt weiter: Er öffnet die Hose u. entblößt mehrmals sein inzwischen erigiertes Glied. Das Mädchen besitzt noch die Geistesgegenwart, heimlich die Videofunktion des Smartphones zu aktivieren u. den Vorfall zu dokumentieren.


Täter wird festgenommen
Als es der Oma gelungen war, ihre Enkelin zu beruhigen, begeben sich die beiden zur Polizeiinspektion Altötting, erstatten Anzeige .. Es wird vereinbart, daß Sabine sofort die Polizei verständigt, wenn sie den Gliedvorzeiger wieder sieht. Schon 1 Tag später ist es soweit. 2 Streifenbesatzungen nehmen den Afghanen fest. Er bekommt eine Strafanzeige wegen exhibitionistischer Handlungen.


Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein
Soweit so gut. Doch wir sind im Deutschland des Jahres 2018. Deshalb ist es nicht verwunderlich, daß den Anzeigeerstattern am 26.10. ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Traunstein ins Haus flattert, in dem ihnen mitgeteilt wird, daß das Verfahren gegen den Afghanen eingestellt wurde. Der Beschuldige hatte sein Verhalten damit begründet, daß er wegen eines Juckreizes seinen Penis gekratzt habe. Obwohl der zuständige Staatsanwalt diese Erklärung zunächst als Schutzbehauptung betrachtete, stellte er das Verfahren ein. Der Afghane hatte nämlich ein ärztliches Attest über „Kratzspuren nach einem Juckreiz in der Leistengegend“ vorgelegt.
Nun wissen auch Sabine u. ihre Oma Bescheid, wie die deutsche Justiz funktioniert. Die Frist, gegen den Einstellungsbescheid Einspruch zu erheben, versäumen sie, weil sie andere Probleme haben: Die inzwischen 16-Jährige schafft es nicht, das Erlebte zu verarbeiten. Sie schläft schlecht ein, sieht immer das Gesicht des Afghanen vor sich u. fürchtet sich im Dunklen. Außerdem hat sie verständlicherweise große Angst davor, vom Täter erneut belästigt zu werden, denn dieser weiß nun, daß man sich in Deutschland viel erlauben kann u. trotzdem ungeschoren davonkommt.


Das Altöttinger Wochenblatt schaltet sich ein
Auf Umwegen erfährt das Altöttinger Wochenblatt von dem Sachverhalt. Der zuständige Redakteur sieht sich das Video an u. will  von der Staatsanwaltschaft Traunstein wissen, wie sie dazu kommt, das Verfahren angesichts dessen, was auf den bewegten Bildern zu sehen ist, einzustellen. Und jetzt offenbart sich wieder mal, daß Justitia in Deutschland durch ihre Binde schielt. Es ist anscheinend ein Unterschied, ob man einer Oma u. einem 15-Jährigen Mädchen Rechenschaft schuldet oder einem großen Anzeigenblatt. Das Wochenblatt bekommt auf seine Anfrage hin eine Email von der Staatsanwaltschaft mit folgendem Text:
„Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Ihre Anfrage vom 14.11.2017 zum Anlass genommen, den Sachverhalt nochmals zu überprüfen, insbes. vorliegendes Video erneut auszuwerten. Wir haben daraufhin das Verfahren wieder aufgenommen u. weitere Ermittlungen in Auftrag gegeben.“
Das Resultat: Die Staatsanwaltschaft ändert ihre Meinung u. beantragt beim Amtsgericht Altötting den Erlass eines Strafbefehls gegen den Afghanen.


Doch noch eine Geldstrafe
Darin wird nun dem Mann zur Last gelegt, er habe seinen Penis gekrault u. sein erigiertes Glied entblößt. Wegen einer exhibitionistischen Handlung soll der 22-Jährige eine Geldstrafe von 600 € zahlen. Sein Verteidiger ließ bereits durchblicken, daß man den Strafbefehl höchstwahrscheinlich nicht anfechten werde. Inzwischen kümmert sich auch der Weiße Ring um das Opfer. Sabine wurde ein Opfer-Anwalt zur Seite gestellt. Er hat Akteneinsicht beantragt u. wird nach Erhalt weitere juristische Schritte prüfen.
Da kann man nur sagen: Danke Wochenblatt Altötting, das habt ihr gut gemacht! Denn eines ist klar: Ohne das Anzeigenblatt wäre der Täter ungeschoren davon gekommen u. das Opfer hätte das Nachsehen gehabt.


Die Schreibtischtäter müssen auch zur Verantwortung gezogen werden
Allerdings bleiben noch einige sehr wichtige Fragen offen: Erstens, von wem hat der Afghane den Tipp mit dem ärztlichen Attest?  Man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß ihm das nicht selbst eingefallen ist. Dazu braucht es die Kenntnis, wie unser Rechtssystem funktioniert. War es ein ehrenamtlicher Betreuer? Der Rechtsanwalt des Beschuldigten? Falls ja, dann hat dieser eindeutig seine Kompetenzen überschritten. Im Zusammenhang mit diesem Tipp ist zumindest der Anfangsverdacht der Strafvereitelung gegeben:
§ 258 Strafgesetzbuch:  Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ärztliches Attest eine Sauerei
Und dann als nächstes: Der Arzt, der das Attest ausgestellt hat. Da gibt es nämlich einen netten Paragraphen im Strafgesetzbuch, den man im Zusammenhang mit dem Aussteller unbedingt prüfen sollte:
§ 278 Strafgesetzbuch: Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es genügt nicht, dem Afghanen einen Strafbefehl zu schicken, den er sowieso nicht bezahlen kann. Es ist auch die strafrechtliche Verantwortung des Arztes, für dieses Attest zu prüfen. Es steht in einer Reihe mit jenen, in denen abgelehnten Asylbewerbern Flug- und Transportunfähigkeit bescheinigt und damit ihre Abschiebung verhindert wird.
Es wird allerhöchste Zeit, dass die Justiz Weißkittel dieses Schlages und deren Atteste mal genauer ansieht, denn hier scheint einiges im Argen zu liegen.


Juristen sind aufgerufen
Sollte ein Jurist unter den Lesern sein, ist er herzlich eingeladen, hier entsprechend tätig zu werden. Damit jedem klar ist, was diese Einstellung des Verfahrens und das Attest für eine Riesensauerei gewesen sind, können Sie sich am Anfang des Artikels anhand der Videoaufzeichnung selbst ein Urteil über das Verhalten des Afghanen bilden. Sich in der Leiste zu kratzen, sieht anders aus.
Angesichts dessen erscheint die usprüngliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, völlig unverständlich und bedürfte zumindest einer disziplinarrechtlichen Überprüfung. Die Betonung liegt auf zumindest.
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Justiz - Seite 2 Empty Freimaurerei

Beitrag von Dissident Mi Jan 24, 2018 8:47 am

Alle im Hintergrund agierenden Freunderwirtschaften, Bruderschaften, Freimaurerei und mafiöse Strukturen gehören verbannt bzw. zumindest aus staatlichen Schaltstellen entfernt! - Aber das wäre ja voll Nazi ?!

http://orf.at/stories/2423625/2423626/ .. Peter Hochegger, der mit seinem Teilgeständnis Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) schwer belastet .. Der Anwalt des Mitangeklagten Walter Meischberger suchte dabei eine Spur zu den Freimaurern.


Nach dem Ausfall der Verhandlungstage in der Vorwoche befragte am Dienstag Meischberger-Anwalt Jörg Zarbl den Viertangeklagten Hochegger. Zarbl bezog sich zu Beginn auf Hocheggers Freimaurervergangenheit. Er soll seine Kontakte zu Justizkreisen, die ebenfalls Freimaurer sein sollen, dazu genutzt haben, um im Vorfeld des Prozesses eine Art Kronzeugenregelung zu bekommen, so die Vermutung.

„Gibt es eine Verschwörung?“
Der Meischberger-Anwalt legte einen Brief vor, der in der Vorwoche bei seiner Kanzlei eingegangen sei. Richterin Marion Hohenecker vermisste einen für Rechtsanwaltskanzleien üblichen Eingangsstempel der Kanzlei. In dem offenbar anonymen Brief wird auf einen angeblichen Konnex zwischen der Wortwahl in einem Brief von Meischbergers Ex-Anwalt an die Wirtschafts- u. Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) u. angeblicher Freimaurerdiktion eingegangen.

Konfrontiert mit den Vermutungen Zarbls verwies Hochegger immer wieder auf bereits getätigte Aussagen vor den Vernehmungsbeamten, bzw. darauf, daß er hier nicht die richtige Ansprechperson sei. Und auch Richterin Hohenecker tat sich zunächst schwer, einen Konnex zwischen den Freimaurern u. dem Gegenstand des Verfahrens herzustellen. Nach Zarbls Ausführungen fragte sie: „Gibt es eine Verschwörung?“ - Hochegger verneinte.

.. kam es einige Male zum Wortwechsel zwischen Zarbl u. Richterin Hohenecker. Mehrmals fragte die Richterin nach der Relevanz der Fragen des Meischberger-Anwalts. Auch der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, Johannes Lehner, schaltete sich einmal ein: Er beantragte, daß die Fragen irgendeine Relevanz zum Verfahren haben müssten, „weil das Verfahren wird lange dauern“. Meischbergers Verteidiger sagte, seiner Meinung nach verfolge Hochegger eine „PR-Strategie“ mit seinem Teilgeständnis, das nämlich „falsch“ sei, „um andere zu belasten“. Hochegger verneinte das, die Staatsanwaltschaft habe von seinem Geständnis vorher nichts gewusst. Er habe vor seinem Geständnis allerdings mit einigen Personen gesprochen, im Kreis seiner Familie, ob das der richtige Weg sei, führte der ehemalige Lobbyist aus.

Zarbl beantragt lange Liste an Zeugen
Auch zum Abschluss der Befragung durch Zarbl stand der von ihm vermutete illegale Deal zwischen Hochegger u. der Staatsanwaltschaft einmal mehr im Mittelpunkt. Den Vorwurf der Absprache wies Hochegger mehrmals zurück: „Auch wenn Sie das noch mal anbohren, es wird sich daran nichts ändern“, so Hochegger. Zarbl hingegen vermutet, dass die Justiz Hochegger zugesagt habe, daß er deutlich weniger Strafe bekommt, wenn er die anderen Angeklagten belaste. Damit würden sich die Vertreter der Justiz strafbar machen. Er beantragte abschließend eine ganze Reihe von Zeugen, allen voran die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda. Auch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart u. Gerald Denk sowie Hocheggers Anwalt Leonhard Kregcjk u. Hocheggers ehem. Anwälte Karl-Heinz Plankel u. Andre Zankl sollen in den Zeugenstand geladen werden. Weiters beantragte der Meischberger-Anwalt die Ladung des Chefredakteurs des „Falter“, Florian Klenk. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft können zumindest Plankel u. Zankl einvernommen werden ..
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Beitrag von Dissident Mo März 19, 2018 9:47 am

Aus dem newsletter der EU-Austrittspartei:



Liebe EU-Gegner,
Liebe Sympathisanten der EU-Austrittspartei !
Am 20. Nov. 2017 brachten wir als Wählergruppe "Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt" unsere Wahlanfechtung zur Nationalratswahl 2017 beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien ein.

Nach nicht einmal 4 Monaten kam am Freitag die Entscheidung.
Der VfGH lehnt unsere Wahlanfechtung ab, teilweise indem er die Realität ignorierte (Hinweis: Ich war Vertrauensperson in der Bundeswahlbehörde und somit weiß ich, was dort wirklich geschah), teilweise mit gesetzwidrigen Begründungen, teilweise indem er in seiner Not mittels Rechtserfindung unsere Wahlanfechtung niederbügelte. Das ist für ein Höchstgericht eine ziemlich merkwürdige Vorgangsweise, aber andernfalls wäre der VfGH meines Erachtens um eine Wahlaufhebung nicht umhin gekommen. Genaueres dazu siehe unten und unsere Webseite.
Es gab keine öffentliche oder mündliche Verhandlung, obwohl das das Verfassungsgerichtshofgesetz vorsieht.
Von uns namhaft gemachte Zeugen wurden nicht einvernommen. (Dreimal dürft Ihr raten, warum nicht.)

Der Verfassungsgerichtshof zeigte sich unter der neuen Präsidentin Frau Dr. Brigitte Bierlein (ÖVP), gleich einmal von seiner schlechtesten Seite. Der Berichterstatter und Bearbeiter,
Dr. Helmut HÖRTENHUBER wurde auch von der ÖVP in den VfGH entsandt. Insgesamt hat die ÖVP im VfGH eine absolute Mehrheit bei den VfGH-Richtern.
Die 14 - allesamt von ÖVP und SPÖ entsandten - Verfassungsrichter sahen sich selbst in der Causa als politisch nicht befangen an.
So kann ein Rechtsstaat und eine Demokratie nicht wirklich funktionieren. (Welche Konsequenzen es haben kann, wenn ein Rechtsstaat und die Demokratie nicht gut funktionieren, hat Österreich vor genau 80 Jahren bereits sehr schmerzlich erleben müssen. Daher sollten wir alles Mögliche daran setzen, damit die schlimmsten Auswüchse von der rot-schwarzen (und mittlerweile blauen) Parteibuchwirtschaft, von dem Diktat der EU/USA und der Banken & Großkonzerne verhindert wird.)

Auch wenn der VfGH unsere Wahlanfechtung abgelehnt hat, so sind die Gesetzesverstöße jedenfalls sehr gut dokumentiert
1. durch die Wahlanfechtungsschrift selbst,
2. durch unsere Webseite,
3. teilweise im Erkenntnis des VfGH,
4. im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich.

Am 6.3.2018 gab der VfGH der EUAUS-Wahlanfechtung zur Nationalratswahl 2017 teilweise NICHT statt (und zwar in den Bundesländern, wo wir den Wahlantritt nicht schafften) und wies die anderen Teile zurück (in Wien und auf Bundesebene). Das Erkenntnis veröffentlichte der VfGH am vergangenen Freitag, den 16.3.2018. Einige Medien berichteten darüber bereits, wenn auch nur sehr eingeschränkt und teilweise auch grob falsch.

Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz der Präsidentin Dr. Brigitte BIERLEIN (ÖVP), in Anwesenheit des Vizepräsidenten DDr. Christoph GRABENWARTER (ÖVP)
und der Mitglieder Dr. Markus ACHATZ (ÖVP), Dr. Sieglinde GAHLEITNER (SPÖ), Dr. Christoph HERBST (ÖVP), Dr. Michael HOLOUBEK (SPÖ), Dr. Helmut HÖRTENHUBER (ÖVP), Dr. Claudia KAHR (SPÖ), Dr. Georg LIENBACHER (ÖVP), Dr. Johannes SCHNIZER (SPÖ) und Dr. Ingrid SIESS-SCHERZ (SPÖ)
sowie der Ersatzmitglieder Dr. Nikolaus BACHLER, Dr. Angela JULCHER folgendes Erkenntnis beschlossen:
(in Klammer wird hier von uns angegeben, von welcher Partei der jeweilige Verfassungsrichter nominiert wurde)


Die wesentlichsten Erkenntnisse aus dem VfGH-Erkenntnis:

* Die von ÖVP und SPÖ nominierten Verfassungsrichter wollten über ihre eigene politische Befangenheit keine Aussagen treffen.
"... Über den Einwand der Befangenheit einzelner Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ist nicht abzusprechen. ..."

* Von der strikten Wortinterpretation von Gesetzestexten ging der VfGH ab, und zwar entgegen der bisherigen VfGH-Rechtssprechung.
"... Selbst wenn § 43 Abs. 1 NRWO daher anordnet, dass die Parteibezeichnung aus "Worten" zu bestehen hat, erweist sich die Verwendung von Satzzeichen oder (auch) Worte ersetzenden Zeichen vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung nicht als rechtswidrig, solange diese nicht missverständlich erscheint oder zu Verwechslungsgefahr führt ..."

* Verschiedene juristische Personen - nämlich die Landesparteien der ÖVP - werden vom VfGH als juristische Einheit angesehen:
"... Diese Untergliederungen bilden einen integralen Bestandteil der politischen Parteien... ".
Wichtig ist laut VfGH nur, daß diese verschiedenen Rechtspersonen einen Wahlvorschlag mit gleichlautender Parteibezeichnung abgeben.
 
* Das von der Tageszeitung Österreich veröffentlichte Foto von

Sebastian Kurz, daß ihn bei der Stimmabgabe zeigt und wo der Stimmzettel noch teilweise aus dem Kuvert schaut, stellt für den VfGH keine Rechtswidrigkeit dar.
 

"Anders als in VfSlg. 11.740/1988 ist nämlich keine Interaktion mit Wahlwilligen durch den Fotografen im Wahllokal behauptet worden oder auch nur ansatzweise hervorgekommen. ..."

 
*
zur Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde:
Dem Verfassungsgerichtshof genügt offensichtlich die parteipolitisch proporzmäßige Zusammensetzung der Wahlbehörde, damit aus den parteiischen Parteienvertretern objektive und unbefangene Mitglieder der Behörde werden.
Außerdem haben sie ja ein Gelöbnis zur strengen Unparteilichkeit abgegeben, so der VfGH :-)


* Obwohl die Mitglieder der Bundeswahlbehörde die Landeswahlakten gar nie zu Gesicht bekommen hatten und dennoch das Bundeswahlergebnis beschlossen haben, ist für den VfGH alles in Ordnung gewesen (supersauber sozusagen).

________________________

Mehr Infos und VfGH-Erkenntnis zum Herunterladen
=>
http://www.euaus.at/nrw2017-wahlanfechtung.html
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Beitrag von Dissident Mi März 28, 2018 10:05 am

https://hartgeld.com/infos-at.html

Leserkommentar:

Die österreichische Justiz und der Staat Österreich hat jetzt dem schwedischen Modell nachgeeifert. Freisprüche von Asylanten bei Vergewaltigung.
Anscheinend kann sich eine Schwarz-Blaue Regierung gegen den allmächtigen linken Apparat nicht durchsetzen.

Leserkommentar-AT: Das Vergewaltigungsurteil zeigt auch deutlich die Problematik unserer "Geschworenengerichtsbarkeit".
Die Geschworenengerichtsbarkeit wurde damals, um das Volk in die Gerichtsbarkeit einzubinden und eine Einflussnahme der Monarchen/Mächtigen zu bremsen und eine Politjustiz zu verhindern. Heute funktioniert das nicht mehr so wie damals gedacht. Vereinfacht darstellt, gibt es im einfachen Schöffenverfahren 1 Richter und 2 Schöffen, wobei die Schuldfrage nicht gegen die Stimme des Berufsrichters bejaht werden kann! Beim normalen Schöffenverfahren gibt es 2 Berufsrichter und 2 Laienrichter. Für die Abstimmung ist eine gerade Zahl nicht besonders vorteilhaft! 2:2 = Freispruch. Auch der zweite Berufsrichter wurde im einfachen Verfahren gerade erst abgeschafft. Bei den Geschworenen gibt es ein kompliziertes Frageverfahren- sie müssen sehr abstrakt juristische Fragen beantworten, die sie oft nicht verstehen. Dies sieht man dann Z.B. in den Verbotsgesetzprozessen, wo es immer nur Schuldsprüche gibt. Ein Wahrspruch der Geschworenen kann von den 3 Berufsrichtern auch aufgehoben werden, wenn es Ihnen nicht passt. Dann muss das ganze woanders noch einmal verhandelt werden. Das passiert nicht selten. In Amerika gibt es hingegen die Grand-Jury die vollkommen freisprechen kann- die hat zwar auch schwächen, ist aber bei Meinungs- und Politurteilen auch deutlich stärker.
Schöffen und Geschworene sind meistens Hausfrauen, Pensionisten und Lehrer. Die Berufsrichter können den Geschworenen meistens alles einreden so dass die de facto nur mehr etwas über die Strafhöhe bestimmen. Juristisch arbeitende Personen sind ausgeschlossen, alle sonst irgendwie geschulten/fähigen Personen haben eine Arbeit mit der sie Geld verdienen und für die Firma unabkömmlich sind; ein Selbständiger kann sich das sowieso nicht leisten ..
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Beitrag von Dissident Sa Apr 21, 2018 7:59 am

http://www.andreas-unterberger.at/2018/04/die-migrantenflut-erstickt-den-rechtsstaat/ - Migrantenflut erstickt den Rechtsstaat

Eine deprimierende Erkenntnis versteckt sich in vermeintlichen Erfolgsberichten einiger Hoch- u. Höchstgerichte. Sie zeigen nämlich in Wahrheit, daß der Rechtsstaat zunehmend in der Migrantenflut untergeht. Daß zumindest in einem dieser "Gerichte" geradezu gezielt gegen die Interessen Österreichs gearbeitet wird. Daß die neue Regierung mit ihrem von der großen Mehrheit der Österreicher unterstützten Kampf gegen die Völkerwanderung im Grund chancenlos ist, wenn sie jetzt nicht wirksame rechtliche Barrieren gegen den Missbrauch der Gerichte durch die linke Asylindustrie einzieht.

Die Fakten:

  1. Beim Verfassungsgerichtshof nehmen die Asyl-Akten inzwischen schon unglaubliche 45 % der einlangenden Fälle ein. Das heißt, das eigentlich zum Schutz der österr. Bürger installierte Verfassungsgericht muss sich schon fast zur Hälfte der Fälle mit Menschen befassen, die illegal ins Land gekommen sind. Das ist atemberaubend, auch wenn manche einwenden mögen, viele Asylfälle können schon routinemäßig schneller abgehandelt werden als andere VfGH-Causen.
  2. Der Verwaltungsgerichtshof wiederum beziffert die bei ihm ankommenden Fälle aus diesem Bereich mit "rund 2000" im Jahr 2017. Das sind in absoluten Zahlen fast so viele wie beim VfGH.
  3. Das wird alles noch weit übertroffen vom Bundesverwaltungsgericht (das eine juristische Etage tiefer steht): Dort sind sogar 11.550 Rekurse gegen das Bundesasylamt rund um Asylanten u. "Schutzbedürftige" eingelangt.


Diese Zahlen sind katastrophal .. sie zeigen, wie die Gerichtsbarkeit durch die Völkerwanderung erstickt wird. Sie zeigen, wie einfach der ständige Weg zu Höchstgerichten ist. Sie zeigen, wie finanzkräftig die Asylindustrie ist, um all diese Verfahren zu bestreiten. Viele Geldquellen dieser Asylindustrie sind zwar nicht transparent, aber es gibt viele Indizien, daß da viel Steuergeld hineinfließt. Für den Rest kommen wohl primär naive private Spender u. die Schleppermafia auf. Diese Zahlen sind aber katastrophal, weil all diese Verfahren immer einen Zweck erreichen: Asylwerber können mit diesen u.a. juristischen Aktionen ihre legale Aufenthaltszeit in Österreich problemlos immer weiter verlängern. Bis dann, wenn endlich alles rechtskräftig entschieden ist, die nächste Gutmensch-Masche greift: "Jetzt sind sie doch schon so lange da, …"

Zentrales Übel: Das Bundesverwaltungsgericht

Noch viel schlimmer ist aber eine weitere Zahl. Auch sie stammt aus dem (vom SPÖ-Mann Harald Perl geleiteten) Bundesverwaltungsgerichthof. Dieser hat nicht weniger als 42 % aller ablehnenden Asylbescheide aufgehoben. Das ist ein absolut ungeheuerlicher Prozentsatz.
Das macht die halbe Arbeit der Exekutive u. Asylbehörden in der ersten Instanz zunichte. Das macht dort auf die Dauer auch zweifellos viel an Motivation kaputt. Etwa nach dem Motto: "Wenn die Instanz dann am Schluss eh fast alle doch hereinlässt, dann brauchen wir uns nichts anzutun, ausgefeilte Abweisungs-Bescheide zusammenzustellen. Dann lassen wir die Migranten künftig gleich selbst alle herein. Das macht uns viel weniger juristische Arbeit beim Bescheid-Abfassen."
Das Bundesverwaltungsgericht ist damit zum wichtigsten Türöffner für die Asylantenflut geworden. Es ist dabei noch wirksamer als die österr. u. europ. Höchstgerichte, die diesbezüglich schon viel Schuld auf sich geladen haben, weil sie ständig neue "Gründe" entwickelt haben, warum Afrikaner u. Asiaten über die genau definierten Fälle der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus doch dableiben dürfen.
Nur zur Erinnerung: In diesem vor 5 Jahren geschaffenen Bundesverwaltungsgericht sitzen gar keine echten Richter, sondern meist Bürokraten, Verwaltungsbeamte. Sie sind praktisch alle von den letzten rot-schwarzen Regierungen bestellt worden, was – Überraschung, Überraschung – aus dem "Gericht" eine rot-schwarze Proporz-Mischung mit rotem Übergewicht gemacht hat. Das wäre ja noch nicht so schlimm, würde nicht die Judikatur dieser Mischung zeigen: Viele dieser Anführungszeichen-Richter haben eine fürs ganze Land katastrophale Gutmensch-Einstellung. Bei der man nur fragen kann: Ist es mehr Naivität oder mehr Ideologie, was sie treibt?
Regierung u. Gesetzgeber wären aus all diesen Gründen dringend gefordert, in einem weiten Bogen die rechtlichen Spielregeln grundlegend zu ändern. Wissend, daß es dagegen natürlich wie immer heftige Querschüsse der Pro-Immigrations-Linken zwischen Wien u. Europa geben wird. Die große Frage ist: Begreift die Koalition auch, daß Handeln dringend nottut? ..

Juristisches Vakuum in der Regierung
Das ist kein Zufall: Denn noch nie war die juristische Kompetenz einer Bundesregierung so schwach wie bei dieser. Fast hat man in den ersten 100 Tagen den Eindruck, für das Rechtliche begnügt man sich mit einer Staatssekretärin. Diese ist zwar attraktiv, aber leider nur eine reine Strafrechtlerin. Also im Bereich des Migrationsrechts völlig unerfahren.
Bundeskanzler, Vizekanzler, Innenminister, beide Regierungskoordinatoren: Kein einziges der einschlägig relevanten Regierungsmitglieder hat ein abgeschlossenes Rechtsstudium. Gerade noch der Justizminister ist Jurist, aber der hat sich seit seinem Studium nur mit Parlaments-, Rechnungshof- u. Eisenbahnagenden befasst. Und er zeigt überdies zumindest derzeit noch erstaunliche Anlaufschwierigkeiten.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich bin strikt gegen ein Juristenmonopol, und sehr für eine bunte Mischung. Die belebt jedenfalls die Sinne. Aber am Ende ist es halt doch die Politik, die Recht mit Qualitätsanspruch erzeugen sollte, und deren eigener Aktionsradius umgekehrt durch das Recht determiniert wird.
Wenn da fast lauter Nichtjuristen sitzen (oder Formaljuristen, die von Verfassung, Fremden- u. Europarecht so viel verstehen, wie ein Augenarzt von der Orthopädie), wird die Qualität schlechter. Gleichzeitig kann sich ein uralter Machttrick der Juristen voll auswirken, u. damit die Macht der stark rot geprägten Gerichtshöfe noch mehr erhöhen: Sie können ständig das eigene Wissen taktisch missbrauchen, so als ob ihre gutmenschliche Weltsicht die einzig juristisch mögliche wäre.
Wie schön wäre es, würde ich mich täuschen, und die Regierung würde nach den Salzburger Landtagswahlen mit der schweren Arbeit beginnen. Lediglich von Herbert Kickl gibt es derzeit ein paar ermutigende Aussagen, daß er ein paar Notwendigkeiten erkannt hat.

PS: Wo sind übrigens die Vorschläge aus der Richterschaft selber, die Völkerwanderung einzudämmen? Der echten und jener mit Anführungszeichen?
Ist man dort in Hinblick auf die div. Prozessordnungen u. Verwaltungsvorschriften zu keinerlei Beschleunigungsvorschlägen imstande?
Kann man dort nur noch sagen: "Wir brauchen mehr Dienstposten"? ..

PPS: Angesichts des Verhaltens der Gerichte wünscht man sich im Interesse der Republik und ihrer Zukunft insgeheim ungarische Verhältnisse –
also eine politische Zweidrittelmehrheit für alle Gesetze, die zum Stopp der Massenmigration notwendig sind.

Leserkommentar:
"Mir fehlt hier: Spenden an Caritas, Rotes KreuzK, AI, Diakonie, Volkshilfe, SOS Kinderdorf, Integrationshaus, UNHCR, asylkoordination, menschen-leben finanzieren die Asyl-Verfahren bei österr. Gerichten, kann jeder nachlesen auf der Webseite von Asylanwalt!"

"Rechtsstaat? Was für ein Rechtsstaat? Wir sind ein absoluter Linksstaat. Und dass der Kanzler dagegen noch immer keine klaren Schritte setzt, lässt in mir doch langsam den Verdacht aufkommen, dass der Kurz neben den in Berichten behauptetem Naheverhältnis zu Soros gar noch sein Befehlsempfänger sein könnte. Dann wäre das alles nur eine große Show, die man uns da vorspielt. Wahrlich ein Horror für Österreich, wenn es so wäre. Anspruch auf Asyl hat bei uns niemand, da an Österreich kein kriegsführendes Land angrenzt. Oder habe ich das etwas falsch mitbekommen? Was bei uns also abgeht, ist ständiger Amtsmißbrauch durch Nichtachtung von diversen Gesetzen."
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