Beleidigung einer Religion oder einer Religionsgemeinschaft
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Beleidigung einer Religion oder einer Religionsgemeinschaft
http://www.epochtimes.de/politik/europa/beschwerde-von-muslimen-in-oesterreich-gescheitert-niederlaendische-justiz-geht-nicht-gegen-wilders-vor-a2137449.html
Beschwerde von Muslimen in Österreich gescheitert: Niederländische Justiz geht nicht gegen Wilders vor
"Die Beleidigung einer Religion oder einer Religionsgemeinschaft ist anders als in Österreich in den Niederlanden nicht strafbar", erklärt die Staatsanwaltschaft in Den Haag
Die niederländische Staatsanwaltschaft hat einen Antrag der österreichischen Justiz abgewiesen, den Politiker Geert Wilders wegen „islamfeindlicher Äußerungen“ in Österreich strafrechtlich zu verfolgen.
„Die Beleidigung einer Religion oder einer Religionsgemeinschaft ist anders als in Österreich in den Niederlanden nicht strafbar“, erklärt die Staatsanwaltschaft in Den Haag am Mittwoch. Die österreichischen Behörden wollten Wilders wegen einer Rede aus dem Jahr 2015 zur Rechenschaft ziehen lassen.
Damals hatte Wilders in einer Rede in der Wiener Hofburg bei dem Treffen der FPÖ gesagt: „Die islamische Ideologie ist eine Ideologie des Krieges und des Hasses.“ Weiter hieß es in der Ansprache, der Islam rufe „die Menschen dazu auf, Terroristen zu sein. Der Koran lässt darüber keinen Zweifel“. Der Westen werde den Islam aber „besiegen“ wie im 16. und im 17. Jahrhundert die Türken vor Wien.
Die Initiative österreichischer MuslimInnen legte daraufhin bei der Wiener Justiz Beschwerde gegen Wilders ein. Sie bat die niederländischen Ermittler um Rechtshilfe. Wilders kommentierte die Entscheidung vom Mittwoch beim Kurzbotschaftendienst Twitter mit den Worten: „Gut. Die einzig richtige Entscheidung. Die Wahrheit muss sagbar sein, insbesondere über den Islam!“ ---
Beschwerde von Muslimen in Österreich gescheitert: Niederländische Justiz geht nicht gegen Wilders vor
"Die Beleidigung einer Religion oder einer Religionsgemeinschaft ist anders als in Österreich in den Niederlanden nicht strafbar", erklärt die Staatsanwaltschaft in Den Haag
Die niederländische Staatsanwaltschaft hat einen Antrag der österreichischen Justiz abgewiesen, den Politiker Geert Wilders wegen „islamfeindlicher Äußerungen“ in Österreich strafrechtlich zu verfolgen.
„Die Beleidigung einer Religion oder einer Religionsgemeinschaft ist anders als in Österreich in den Niederlanden nicht strafbar“, erklärt die Staatsanwaltschaft in Den Haag am Mittwoch. Die österreichischen Behörden wollten Wilders wegen einer Rede aus dem Jahr 2015 zur Rechenschaft ziehen lassen.
Damals hatte Wilders in einer Rede in der Wiener Hofburg bei dem Treffen der FPÖ gesagt: „Die islamische Ideologie ist eine Ideologie des Krieges und des Hasses.“ Weiter hieß es in der Ansprache, der Islam rufe „die Menschen dazu auf, Terroristen zu sein. Der Koran lässt darüber keinen Zweifel“. Der Westen werde den Islam aber „besiegen“ wie im 16. und im 17. Jahrhundert die Türken vor Wien.
Die Initiative österreichischer MuslimInnen legte daraufhin bei der Wiener Justiz Beschwerde gegen Wilders ein. Sie bat die niederländischen Ermittler um Rechtshilfe. Wilders kommentierte die Entscheidung vom Mittwoch beim Kurzbotschaftendienst Twitter mit den Worten: „Gut. Die einzig richtige Entscheidung. Die Wahrheit muss sagbar sein, insbesondere über den Islam!“ ---
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